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BLO SV Meldungen für Versorgungsbezüge

BLO Versorgungsbezüge, ab 01.01.2027 Meldungen zum Zahlstellenkonto (Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V)

Ab dem Meldemonat 01.2027 gilt für Zahlstellen ein neues Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V zur Einrichtung eines Zahlstellenkontos, als Pendant zum bereits bestehenden Verfahren des Arbeitgeberkontos.

Zuletzt aktualisiert Vor 22 Tagen

Allgemein

Ab dem Meldemonat 01.2027 gilt für Zahlstellen ein neues Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V zur Einrichtung eines Zahlstellenkontos, als Pendant zum bereits bestehenden Verfahren des Arbeitgeberkontos. 

Meldet eine Zahlstelle der zuständigen Krankenkasse erstmals den Beginn eines laufenden Versorgungsbezugs, die Auszahlung einer Kapitalleistung oder übermittelt sie erstmals einen Beitragsnachweis, wird die neue Meldung zum Zahlstellenkonto (DSZK) automatisch im Hintergrund an die Krankenkasse übermittelt. 

Die Meldung erfolgt immer proaktiv, ohne dass die Krankenkasse sie zuvor anfordert. Im Verfahren des Zahlstellenkontos werden anders als beim Arbeitgeberkonto keine Meldungen von den Krankenkassen angefordert. 

Wenn es Änderungen zum Namen der Zahlstelle, der Anschrift, des Ansprechpartners, der abweichenden Korrespondenzanschrift oder zum Dienstleister gibt, werden automatisch Änderungsmeldungen erstellt, die übermittelt werden müssen, damit diese Daten bei den Krankenkassen aktualisiert werden können. 

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Zahlstellenkonto 

Das Meldeverfahren zum Zahlstellenkonto beginnt mit dem Abrechnungsmonat Januar 2027. Vorher stehen die Menüpunkte nicht zur Verfügung. Mehr Informationen erhalten Sie in den diesjährigen Jahreswechsel-Seminaren 2026/2027. 

Mehr über Meldungen im Zahlstellenverfahren finden Sie auch in BLO SV-Meldungen Versorgungsbezüge (Zahlstellen-Melde-Verfahren = ZMV) - NEVARIS Finance.

Versorgungsbezüge, Zahlstellenkonto ab 01.01.2027 wird automatisch gemeldet 

Beim Senden des Beitragsnachweises (sofern ein Versorgungsbezug enthalten ist) oder der Versorgungsbezüge über den jeweiligen Datenträger (<Datenträger Versorgungsbezüge erstellen>) wird die Meldung zum Zahlstellenkonto automatisch erstellt und mit gesendet, sofern sie noch nicht vorliegt. 

Meldet eine Zahlstelle einer Krankenkasse erstmals einen Beitragsnachweis oder eine Meldung, wird das Zahlstellenkonto automatisch auch gemeldet. 

Bei jedem Beitragsnachweis und jeder Versorgungsbezugsmeldung wird geprüft, ob sich Änderungen zum Namen, zur Anschrift oder zu den anderen meldepflichtigen Tatbeständen ergeben haben; eine Änderung wird automatisch mit gemeldet. 

Wird eine Änderung erkannt, ist bei der Bestätigung des Datenträgers ein Ab-Datum einzugeben, das nicht in der Vergangenheit liegen darf; ohne dieses Datum wird die Änderungsmeldung nicht versendet. Die Zahlstellenkontomeldungen sind zu bearbeiten und zu melden. 

Sind für eine Krankenkasse keine Mitglieder (Versorgungsbezüge) mehr aktiv, erfolgt keine Änderungsmeldung mehr; werden später wieder Mitglieder (Versorgungsbezüge) abgerechnet, wird das Zahlstellenkonto wieder gemeldet. 

Hinweis zum Start ab 01.01.2027 bei bestehenden Einrichtungen 

Zum Start ab 01.01.2027 wird für alle betroffenen Krankenkassen einmalig eine <Erstmeldung> zum Zahlstellenkonto zu diesem Datum angelegt. Diese wird jedoch intern bereits als gemeldet (<Gemeldet am>) markiert und nicht versendet; dadurch lassen sich spätere Änderungen an Anschrift oder Dienstleister erkennen. Diese Erstmeldungen können nicht verschickt werden, Erstmeldungen (oder Initialmeldungen) sollen nicht verschickt werden. 

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger Beitragsnachweis und Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger Versorgungsbezüge erstellen und 
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Zahlstellenkonto 

Versorgungsbezüge, Ersteinträge zum 01.01.2027 zum Zahlstellenkonto erstellen und monatliche Änderungen oder neue Zahlstellenkontomeldungen melden 

Die Erstellung der Ersteinträge zum 01.01.2027 und die laufende monatliche Verarbeitung, wenn es Änderungen gibt oder ein neues Zahlstellenkonto gemeldet werden muss, werden automatisch ausgeführt.  

Bei der Ausführung wird zusätzlich geprüft, ob für die betroffene Krankenkasse und Zahlstelle bereits ein Konto eröffnet ist. Fehlt das Konto, wird es eröffnet, das heißt, der Datensatz wird erstellt und die Meldung direkt auch mit gesendet. 

Beim Erstellen des Versorgungsbezüge-Datenträgers erfolgt dieselbe Prüfung und gegebenenfalls Kontoeröffnung für alle gerade zu sendenden Meldungen für Versorgungsbezüge. 

  • Wird beim Erstellen des Beitragsnachweis- oder Versorgungsbezüge-Datenträgers festgestellt, dass Meldungen zum Zahlstellenkonto vorbereitet wurden, erscheint der Hinweis "Es wurden Meldungen fürs Zahlstellenkonto vorbereitet" mit Verweis auf die Übersicht. 

Automatisch erstellte Zahlstellenkontomeldungen sind monatlich über das Meldecenter an die Krankenkassen zu senden. 

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger Beitragsnachweise erstellen, Ausführen und  
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger Versorgungsbezüge erstellen, Ausführen und 
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Zahlstellenkonto, Ausführen, Senden, alle des Monats oder Senden, wie ausgewählt. 

Versorgungsbezüge, Zahlstellenkontomeldungen Fehler-Prüfung 

In der Übersicht Zahlstellenkonto lässt sich über Vorbereiten, Kassen und Zahlstellen eine Auswertung der Kombinationen aus Krankenkasse und Zahlstelle mit Informationen zu Geschäftsstelle, betroffenen Personalnummern und Niederlassung anzeigen.  

Was ist zu tun, wenn eine oder mehrere Meldungen zunächst auf „Fehler“ stehen? 

Meldungen werden vor dem Senden automatisch auf Fehler geprüft. 

  • Über Vorbereiten, <Prüfen> werden die Meldungen auf Vollständigkeit geprüft. 

  • Über Vorbereiten, <Prüfen und Ändern> werden fehlende Daten automatisch ergänzt, zum Beispiel der Ansprechpartner aus der Adresse der Niederlassung oder Firma, sofern die Meldung noch nicht gemeldet ist. 

Mehrere Meldungen können gemeinsam über <Prüfen> oder <Prüfen und Ändern> bearbeitet werden. Beide Aktionen stehen in der Übersicht auch zur Verfügung, wenn vorher mehrere Meldungen ausgewählt und über <Weitere auswählen> (drei Punkte, linke Maustaste) aufgerufen werden. 

Für die abweichende Korrespondenzanschrift und den Dienstleister gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie beim Arbeitgeberkonto. Änderungen an diesen Adressen lösen automatisch Änderungsmeldungen aus. 

Was ist zu tun, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu melden oder später zu widerrufen? 

Zunächst ist immer die reguläre Erstmeldung zu verschicken. Danach ist wie beim Arbeitgeberkonto eine weitere Meldung notwendig, um das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 

Für die Meldung eines SEPA-Lastschriftmandates wird zunächst über Ausführen, <Erstellen für eine>, eine neue Meldung angelegt. Das ist eine Änderungsmeldung mit dem Grund <02>. Die Meldung wird über Verwalten, <Bearbeiten> aufgerufen. 

Im Register „Allgemein" muss das <Gültig ab>-Datum für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates eingetragen werden. 

  • Das Gültig-ab-Datum muss mindestens 6 Tage in der Zukunft liegen, bei bereits gemeldeten Einträgen zu Kasse und Zahlstelle mindestens 6 Tage nach deren Meldedatum; gemeldete SEPA-Einträge können nicht gelöscht werden. 
    Es gibt nur ein Gültig-ab-Datum je Meldung, nicht je Datenbaustein. 

Die weitere Bearbeitung erfolgt im Register „SEPA-Lastschriftmandat". 

  • Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat: <Ja> 

  • Die <Gläubiger-ID> der Krankenkasse und die <Kontodaten> der Zahlstelle können über die Assist-Icons vorgeschlagen werden. Eine manuelle Eingabe ist möglich. 

  • Wenn das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden soll, ist zunächst identisch vorzugehen und zusätzlich das Kennzeichen <SEPA-Lastschriftmandat widerrufen> zu setzen. Wird bei einer Meldung das Kennzeichen SEPA-Lastschriftmandat widerrufen auf <Ja> gesetzt, wird der Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat automatisch ebenfalls auf <Ja> gesetzt. Gibt es in der Übersicht Zahlstellenkonto zur gleichen Betriebsnummer der Kasse und Zahlstellen-Nr. einen anderen Eintrag (Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats), bei dem der Datenbaustein SEPA auf Ja und Widerruf auf Nein steht, wird die Übersicht Zahlstellenkonto angezeigt, damit eine Auswahl getroffen werden kann. Wird dort ein Eintrag ausgewählt und ist bei diesem die Gläubiger-ID nicht leer, werden alle Angaben von Gläubiger-ID bis Kontoinhaber Ort in die aktuelle Meldung übernommen. 

 

Was ist zu tun, wenn die abweichende Korrespondenzanschrift oder der Dienstleister gelöscht werden soll? 

Über Ausführen, <Erstellen für eine>, wird zunächst eine neue Meldung angelegt. Das ist eine Änderungsmeldung mit dem Grund <02>. Die Meldung wird über Verwalten, <Bearbeiten> aufgerufen. 

Im Register „Allgemein" muss das <Gültig ab>-Datum eingetragen werden. Es gibt nur ein Gültig-ab-Datum je Meldung, nicht je Datenbaustein. 

  • Wenn die abweichende Korrespondenzanschrift gelöscht werden soll, dann ist das Kennzeichen <Löschkennzeichen Korrespondenzanschrift> zu setzen. 

  • Wenn der Dienstleister gelöscht werden soll, dann ist das Kennzeichen <Löschkennzeichen Dienstleister> zu setzen. 

  • Weitere Angaben sind dafür nicht notwendig. 

 

Zahlstellenkonto, weitere Hinweise  

  • Ausstehende Meldungen werden bei den SV-Meldungen unter Melden außer der Reihe angezeigt und zusätzlich beim Abschluss des SV-Monats geprüft. Die Meldungen zum Zahlstellenkonto müssen gemeldet werden, damit der SV-Monat abgeschlossen werden kann. Meldungen, die auf Fehler stehen, müssen dafür zunächst bearbeitet werden, damit sie fehlerfrei sind und gemeldet werden können. 

  • Die Übersicht zum Zahlstellenkonto ist absteigend nach Meldemonat, Kasse und Zahlstelle sortiert; pro Kasse, Zahlstelle und Abgabegrund wird höchstens eine Meldung im Monat erstellt, weitere Änderungen werden erst im Folgemonat gemeldet. 

  • Bei Neukunden werden Ersteinträge automatisch zum Januar des jeweiligen Jahres angelegt, frühestens jedoch zum 01.2027. 

  • Das Zahlstellenkonto gehört zur Meldegruppe Zahlstellen für Zugriffsrechte und Filterung. 

Zahlstellenkonto, manuelle Ausführung in Ausnahmefällen 

Eine manuelle Ausführung ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Für die Ausnahmefälle gilt dann: 

  • In der Übersicht Zahlstellenkonto stehen die Funktionen <Ersteinträge erstellen> und <Erstellen wenn geändert> zur Verfügung. 

  • <Ersteinträge erstellen> legt für alle Krankenkassen, bei denen Betriebsrentner versichert sind, einen internen Ersteintrag an; dieser wird als Interne Meldung gekennzeichnet, automatisch auf gemeldet gesetzt und kann nicht gesendet werden. Er dient als Vergleichsbasis, um spätere Änderungen der Zahlstellendaten, zum Beispiel der Anschrift, zu erkennen; die Funktion ist nur ausführbar, solange noch keine Ersteinträge, die automatisch erstellt wurden, vorhanden sind. 

  • <Erstellen wenn geändert> prüft für Krankenkassen, für die bereits ein Konto eröffnet wurde, ob sich die Daten der Zahlstelle gegenüber dem letzten nicht stornierten Eintrag geändert haben, und legt in diesem Fall eine neue Meldung an. 
    Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Zahlstellenkonto, Ausführen, Ersteinträge erstellen und  
    Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Zahlstellenkonto, Ausführen, Erstellen wenn geändert