BLO SV Meldungen für Versorgungsbezüge
Laufende Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren und ab dem 01.01.2027 auch das Zahlstellenkonto müssen elektronisch mit den jeweiligen Krankenkassen ausgetauscht werden.
- BLO Versorgungsbezüge, ab 01.01.2027 Meldungen zum Zahlstellenkonto (Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V) Ab dem Meldemonat 01.2027 gilt für Zahlstellen ein neues Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V zur Einrichtung eines Zahlstellenkontos, als Pendant zum bereits bestehenden Verfahren des Arbeitgeberkontos.
- BLO Versorgungsbezüge (Zahlstellen-Melde-Verfahren = ZMV) für ÄnderungsmeldungenMeldungen für Versorgungsbezügen zu Beginn und Ende eines Versorgungsbezugs, Änderungen beim Zahlbetrag und Statusänderungen des Versorgungsempfängers zwischen Arbeitgeber und Krankenkassen.