Bezüge – Verwaltung & Kontrolle
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat
Bezüge prozentual ändern
Bezüge prozentual ändern, ohne Tarif
In der Übersicht der im Personalstamm eingetragenen Lohnarten können die Beträge prozentual geändert werden; dies zielt auf Beträge oder Faktoren, die nicht aus einem Tarif kommen.
Zu diesem Zweck zunächst die Übersicht auf die gewünschten Personalnummern und Lohnarten filtern. Dann über den Funktions-Button "Prozentual ändern" auswählen. Es folgt zunächst die Auswahl, ob der Betrag oder der Faktor geändert werden. Dann folgt die Prozent-Eingabe.
Es wird der Betrag (VZ) oder der Faktor geändert; dabei wird kaufmännisch gerundet. Der bisherige Betrag oder Faktor wird bei jeder Änderung gemerkt und kann über den Funktions-Button wiederhergestellt werden, falls nötig. Die Änderung der Bezüge wirkt bei der nächsten Abrechnung.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion.
Webclient:
Bezüge, Übersicht geänderter Faktor oder Betrag
In der Übersicht der Lohnarten, die im Personalstamm eingetragen sind, kann ausgewählt werden, dass nur diejenigen Einträge angezeigt werden, die eine Änderung des Faktors oder Betrags enthalten.
Der erste Eintrag, also der Ausgangspunkt, wird zusätzlich immer angezeigt. Faktor und Betrag kommen entweder aus dem Tarif oder gelten wie im Personalstamm eingetragen.
Um diese Anzeige zu bekommen, in der Übersicht der Lohnarten zunächst die Filter auf "Personalnummer" und "Ab Datum" neu setzen, z.B. die Personalnummern auf Gewerbliche filtern und Ab Datum 010104.. und eine oder mehrere Lohnarten filtern, z.B. Zeitlohn. Dann die Funktion ausführen.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion: Nur anzeigen wenn Faktor oder Betrag geändert.
Webclient:
Bezüge-Übersicht und Änderungsverlauf
Entgeltstunden im Lohnkonto
Die Entgeltstunden, die im Lohnkonto angezeigt werden, sind:
- Für Angestellte die Sollstunden im Monat; wenn außerdem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden, dann werden diese dazuaddiert.
- Für Poliere die Summe der aktiven und passiven Stunden, die als Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung definiert sind; das gilt für alle Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung;
- Für Arbeitnehmer mit Stundenentgelt die aktiven und passiven Stunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Infobox zur Personalnummer und dort: zu, Lohnkonto.
Webclient:
Altersentlastung im Lohnkonto
Der "Altersentlastungsbetrag mtl." in der Karte des Personalstamms, Register Steuer, ist der monatliche Altersentlastungsbetrag, wie er für das Jahr gilt, in dem der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, zum Beispiel: Jahr 2013, Betrag 1292 / 12, also 108 Euro gerundet. Ebenso in der Historie des Personalstamms.
Beim Druck des Lohnkontos handelt es sich um den Jahreswert, im Beispiel 1292. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag bei der Lohnsteuer. Er bleibt dann lebenslang festgeschrieben. Welche Werte zum Ansatz kommen, siehe § 24a EStG.
Druck Lohnkonto, Beschäftigungszeiten
Wenn das Lohnkonto gedruckt wird und wenn es sehr viele Einträge zu den Beschäftigungszeiten gibt, zum Beispiel wegen unbezahltem Urlaub, dann wird der Druck der Beschäftigungszeiten begrenzt, etwa aufs Vorjahr und Jahr.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj lohnkonto>.
Webclient:
Druck Lohnkonto, steuerfreie Beträge
Im Lohnkonto werden folgende steuerfreien Beträge gedruckt:
- Ausland,
- Tarifliche Zusatz-Rente,
Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben.
- steuerfreie Sachbezüge,
- SFN,
- steuerfreie Verpflegung,
- Reisen (Lohnarten mit der Funktion 1570),
- Doppelte Haushaltsführung,
- Fahrten.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj lohnkonto>.
Webclient:
Nicht im Lohnkonto aufgeführte steuerfreie Beträge können mit einen Anhang zum Lohnkonto gesondert ausgewertet und dokumentiert werden: LohnartenlisteAbrechnungsmonat: 31.12.JJJJJahreswerte: JaFilter auf Lohnart Baulohn: Steuerpflichtig = steuerfrei /Berichte/Berichte drucken, <blolohloa lohnartenliste>.Webclient:
Bruttolohnverteilung und Kostenstellen-Verteilung
Lohnarten und Kostenstellen
Bruttolohnverteilung
Mit Hilfe der KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung können die Beträge, die auf die Stamm-Kostenstelle der Personalnummer oder auf keine KSt gebucht sind, prozentual auf bestimmte KSt verteilt werden. AG-Anteile können auf die Kostenstellen mit produktiven Stunden aufgeteilt werden.
/Abteilungen/ Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: "Verteilung AG-Anteil" und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient:
Lohnarten, Basis der Aufteilung nach Bruttolohn
Die Lohnarten, die "Übergabe an BBA" oder "An Fibu mit KSt" oder "Basis Bruttolohnverteilung" ausgewählt haben, sind die Basis der Verteilung, z.B. der AG-Anteile, wenn dort angefordert (Stammdaten, Kontierung AG-Anteile).
Wenn die Lohnart nicht an die BBA geht, dann muss sie zumindest an die Finanzbuchhaltung gehen; dann außerdem "Basis Bruttolohnverteilung" auswählen. Die Basis ist nicht die Menge der Lohnarten, sondern der Betrag. Wenn Lohnarten ausdrücklich hiervon ausgeschlossen werden können, so dass sie nicht in die Basis eingerechnet werden, dann bei der "Auswahl Bruttolohnverteilung" "Keine Basis" setzen.
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Fibu/BBA, Auswahl Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, nicht-produktiver Stunden und deren AG-Anteile
Es können im Monat nicht-produktive Stunden vorliegen, etwa Urlaub oder Lohnfortzahlung. Diese Lohnarten gehen entweder mit KSt an die Baubetriebsabrechnung (wie z.B. LFZ) oder nicht (wie z.B. Urlaubsgeld).
Damit der Anteil derjenigen Lohnarten, die nicht in die Baubetriebsabrechnung fließen, auch auf eine allgemeine Kostenstelle verteilt wird, so vorgehen:
Bei der Lohnart "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen (Register Fibu/BBA). Im Falle von Urlaub ist das die Lohnart mit dem Betrag. Ferner bei der Kontierungshilfe der Lohnart mit einer festen Sozialkostenstelle kontieren. Auf diese KSt werden dann AG-Anteile anteilmäßig verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
KSt-Verteilung, Lohnarten verteilen nach Bruttolohn
Wie Arbeitgeber-Anteile können auch einzelne Lohnarten in die Aufteilung nach Bruttolohn einbezogen werden. Ihre Beträge werden dann pro Personalnummer auf die KSt verteilt, die mit Lohnarten, die Basis der Bruttolohnverteilung sind, abgerechnet wurden.
KSt der Lohnart: Wenn auf die KSt, mit der die Lohnart abgerechnet ist, Betragsanteile anderer KSt verteilt werden, dann bleibt der Betrag, der tatsächlich auf dieser KSt abgerechnet ist, erhalten; in der Summe ergibt sich dann dieser Betrag plus die Betragsanteile, die von anderen KSt auf diese KSt verteilt wurden.
Ausnahme: Wenn bei der Lohnart "Auswahl Bruttolohnverteilung: Verteilen" eingetragen ist, aber für bestimmte Kontierungsgruppen eine feste Kostenstelle, dann wird die Lohnart für die Personalnummern dieser Kontierungsgruppen nicht verteilt.
/Stammdaten/ Lohnarten: Auswahl Bruttolohnverteilung ("Verteilen") und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, Basis für Aufteilung nach Bruttolohn
Wenn eine KSt ausdrücklich nicht in die Basis der Aufteilung nach Bruttolohn einfließen soll, dann kann dies im KSt-Stamm festgelegt werden. Keine Auswahl bedeutet: die KSt ist Basis, sofern die Lohnart Basis ist. "Nicht Basis" bedeutet: die Lohnartenbeträge der KSt fließen nicht ein, "Basis wenn Monatsentgelt" bedeutet: nur bei Arbeitnehmern mit Monatsentgelt, ausgenommen AN mit Gehaltsverteilung, fließt die KSt in die Basis der Aufteilung ein.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn.
Webclient:
KSt-Verteilung, Kostenstelle wird nicht verteilt
Auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt. Also die zu verteilenden Lohnarten entweder ohne KSt kontieren oder eine KSt benutzen, die ansonsten nicht mit Bruttolohnarten berichtet wird.
KSt-Verteilung, eine Lohnart nicht verteilen
Falls eine Lohnart nicht verteilt werden soll, obwohl sie mit der Stamm-Kostenstelle abgerechnet wird, dann in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen. Diese Auswahl gilt auch für die KSt-Verteilung. Die Lohnart wird dann nicht verteilt.
KSt-Verteilung und AG-Anteile
AG-Anteile werden durch die KSt-Verteilung laut Personalstamm nicht aufgeteilt.
AG-Anteile werden nur durch die Festlegung "Verteilung AG-Anteil" "Aufteilung nach Bruttolohn" in Baulohn, Stammdaten, Kontierung AG-Anteile verteilt.
Dies gilt nicht für AG-Zuschüsse, die mit Lohnarten abgerechnet werden, also AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten Sozialversicherung. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 9530, 9540, 9630, 9830, 9840. Diese werden bei der KSt-Verteilung verteilt wie andere Lohnarten auch. Wenn sie aber nicht verteilt werden sollen, dann diese Lohnarten fest mit einer Sozial-Kostenstelle kontieren, die nicht die Stamm-Kostenstelle ist.
Möglich ist auch, wie bei anderen Lohnarten, in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen, wenn die Lohnart bei der KSt-Verteilung nicht verteilt werden soll.
Siehe im Lexikon A-K zu KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung: BLO Lexikon A - K.
Lohnverteilung
Lohnverteilung, Beispiele
Personalname bei der Lohnverteilung
Beispiel
Ausgabe pro KSt, Personalnummer, Lohnart.
- Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
- Bei der Personalnummer Überschrift auswählen.
- Bei der Lohnart keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Personalnummern mit Namen aufgeführt und unter jeder Personalnummer ihre geleisteten Lohnarten.
Zweites Beispiel
Ausgabe pro KSt, Lohnart, Personalnummer.
- Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
- Bei der Lohnart Überschrift auswählen.
- Bei der Personalnummer keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Lohnarten mit Bezeichnung aufgeführt und unter jeder Lohnart die Personalnummern mit Namen.
Weitere Möglichkeit für den Personalnamen
Bei der Definition der Lohnverteilungs-Ausgaben kann festgelegt werden, dass nicht nur der Schlüsselbegriff, z.B. die Personalnummer, sondern auch die Bezeichnung, im Bsp. der Personalname, ausgegeben werden soll. Dies kann pro Sortierungseintrag geschehen, also z.B. für Personalnummern, Abrechnungsarten oder Lohnarten.
Wenn der Name zusätzlich ausgegeben werden soll, dann ist er zu Beginn der Spalte "Bezeichnung", die immer ausgegeben wird, enthalten. Danach folgt in der Bezeichnungs-Spalte der Name zur letzten Sortierung, also der kleinsten Gliederung. Die Länge des Textes ist beim Druck und bei der Ausgabe nach Excel begrenzt.
Beispiel
Ausgabe nach Kostenstelle, Personalnummer (Name ausgeben), Lohnart: In jeder Zeile wird in der Bezeichnungs-Spalte der Personalname und daran angefügt die Lohnartenbezeichnung, soweit noch freier Platz, ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Bearbeiten, bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben"
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben".
Zusätzliche Spalte zu Personal
Wenn in der Lohnverteilung die Personalnummer zur Drucksortierung ausgewählt wurde, dann kann bei der Ausgabe nach Excel ausgewählt werden, dass zu einer Zeile mit Beträgen der Personalnummer eine zusätzliche Spalte ausgegeben wird; diese Spalte enthält "Beschäftigung als" laut Personalstamm. Dies wird nicht bei Überschriften oder Summen ausgegeben, sondern bei den Detailzeilen; vor dem Text wird die Personalnummer wiederholt. In Excel ist dies die Spalte L.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Ausgabe: Wenn Personal, dann Zusatzspalte
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: Ausgabe: Wenn Personal, dann Zusatzspalte.
Bruttolohn
Wenn eine Lohnart in der Lohnverteilung ausgewertet werden soll, muss sie kostenrechnerisch gekennzeichnet sein.
Zwei Möglichkeiten:
- Bei der Definition der Lohnverteilung bei "Lohnarten prüfen" keine Auswahl treffen. Die Auswahl "Bruttolohn" würde Lohnarten, die nicht kostenrechnerisch sind, nicht ausgeben. Keine Auswahl bedeutet aber noch nicht, dass alle Lohnarten verarbeitet werden; Nettolohnarten wie z.B. Überweisungslohnarten werden dennoch nicht ausgegeben.
- Bei der Lohnart bei "Übergabe an BBA" eine Auswahl treffen oder "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen. Diese Auswahl bei der Lohnart zieht erst ab der nächsten Abrechnung.
Lohnverteilung über mehrere Monate
Die Ermittlung der Lohnarten der Lohnverteilung kann statt für einen einzelnen Monat auch für mehrere Monate laut einem Belegmonatsfilter aufgerufen werden. Es werden dann alle Monate im Filter in die Monatsspalten addiert. Wenn also bei der Ausgabe der Lohnverteilung ausdrücklich ein Belegmonatsfilter vorgegeben wird, dann gilt dieser auch bei der Spaltenauswahl "Monatsbetrag Jahresbetrag". Dann wird anstelle des Jahresbetrags der Betrag im Filterzeitraum ermittelt und in der "Jahr"-Spalte ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Drucken oder Ausgabe
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung
Lohnverteilung, Monatsbetrag
Wenn bei der Definition für den Druck der Lohnverteilung die Monatsauswahl "Abrechnungsmonat" getroffen wird, dann enthält die Monatsspalte auch die Beträge der Rückrechnungen in diesem Abrechnungsmonat.
Lohnverteilung, Erweiterung der Auswertung
Mit der Auswahl <lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile SV. Wenn jedoch z.B. eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) erfolgt, was bei z.B. Arbeitgeberanteilen so ist, kann zzt. nur die Soll-Buchung ausgewertet werden, die Gegenbuchung fehlt.
Ab der Version 2023.2: Mit der Auswahl, <lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile und auch AG-Anteile zur Sozialversicherung. Wenn es wie bei den Arbeitgeberanteilen eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) gibt, wird nun auch die Gegenbuchung in einer gesonderten Zeile ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Auswahl: <lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung, Auswahl: <lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Tarif
Tarif kopieren
Wenn ein Tarif kopiert wird, also von einem Stichtag zum anderen, dann kann ein Prozentsatz vorgegeben werden, auch ein negativer Satz, um den die Beträge geändert werden sollen.
Die Mindestlohngruppen können von der Prozentänderung ausgenommen werden. Oder es können auch nur die Mindestlohngruppen prozentual geändert werden. Der Prozentsatz des Bauzuschlags vom Tariflohn kann vorgegeben werden, das sind 5,9%, Stand 2005. Die Rundung ist in der Regel bei Gewerblichen 0,01, also auf 1 Cent, bei Angestellten 1,00, also auf 1 Euro.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
Webclient:
Tarif kopieren, Runden
Wenn ein Tarif in einen neuen Gültigkeitsmonat kopiert und dabei um einen Prozentsatz erhöht wird, dann gilt für den Bauzuschlag diese Rundungsregel:
Der Bauzuschlag wird dann nicht auf ganze Cents aufgerundet, wenn der Tariflohn bereits aufgerundet wurde.
Das ergibt z.B. bei 3% auf 17,58 Euro neu 18,11 Tariflohn, als Bauzuschlag von 5,9% aber 1,06 statt 1,07, weil bereits der Tariflohn aufgerundet wurde; aber auf 16,07 neu 16,55, als Bauzuschlag 0,98 kaufmännisch gerundet.
Nach dem Kopieren sind die Werte zu kontrollieren und ggf. an die werte der offiziellen Tariftabelle anzupassen, da die Tarifvertragsparteien anders runden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
Webclient:
Tarif kopieren, prozentuale Erhöhung auf einen anderen Tarif berechnen
Wenn die Tariftabelle für einen neuen Stichtag kopiert und erhöht wird, dann kann vorgegeben werden, dass die prozentuale Erhöhung auf einen anderen Tarif gerechnet und der zu ändernde Tarif um den Betrag, der sich so ergibt, erhöht wird.
Wenn der Ost-Tarif für 06.09 geändert wird, kann also der West-Tarif eingegeben werden, der vor 06.09 galt.
Wenn im Tarif, mit dem gerechnet wird, Berufsgruppen nicht vorhanden sind, wird am Ende darauf hingewiesen; diese Beträge müssen dann nachbearbeitet werden. Die prozentuale Veränderung wird wie bisher auf den Tariflohn gerechnet; der Gesamttariflohn ermittelt sich aus Tariflohn und Bauzuschlag. Die Mindestlohngruppen können wie bisher von der Veränderung ausgenommen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
Webclient:
Tariferhöhung nach Berufsjahren
Wenn im Personalstamm ein Tarif eingetragen ist, der Tarifentgelt ab Berufsjahr vorsieht, dann kann der Stichtag für die Berechnung der Berufsjahre eingetragen werden; zu Beginn der Abrechnung, beim Prüfen der Berichtsdaten, wird festgestellt, ob ein Wechsel des Tarifs vorliegt.
Berufsjahre können ermittelt werden, wenn diese im Tarif in der Form z.B. 3J oder J3 für drittes Berufsjahr eingetragen sind. Verarbeitet wird bis zum 9. Jahr. Der Stichtag gilt als Beginn des 1. Berufsjahrs. Im Monat des Stichtags wird jedes Jahr geprüft, ob ein Tarif für das beginnende Berufsjahr vorliegt, im Beispiel für 4J oder J4. Wenn nicht, wird nichts geändert, wenn ja, wird im Personalstamm der Tarifeintrag geändert.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: "Ab Berufsjahr Stichtag".
Webclient:
Tariflicher Festbetrag (Möglichkeit bis 30.09.2020)
Bis 12/20 Tarifausgleichsbetrag; die Felder sind nun umbenannt worden und sind für die Verarbeitung der Wegestreckenentschädigung ab 01.10.2020 bis 31.12.2022 vorgesehen.Sofern diese Funktion weiter genutzt werden soll ist dies auch möglich, da sich nur die Begriffe geändert haben. Sofern sie beides benötigen ist die Verarbeitung der Wegestreckenentschädigung nur ohne Tarif möglich. Siehe dazu hier im Handbuch unter dem Stichwort: Wegestreckenentschädigung, ohne Tarif.Zur Wegestreckenentschädigung:Die Bezeichnungen in den Tarifen sind abgepasst worden: Beim Tarif werden Lohnart und Beträge dazu statt bisher "Ausgleichsbetrag" nun "Wegestreckenentschädigung" genannt. Im Personalstamm wird bei der Lohnart ihr Faktor oder ihr Betrag zur Information in der Spalte "Tarifbetrag (VZ)" angezeigt./Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Wegestreckenentschädigung" und Bearbeiten: "Wegestreckenentschädigung".Webclient: Siehe dazu hier im Handbuch unter dem Stichwort: Wegestreckenentschädigung.
Wenn für Arbeitnehmer ein monatlicher tariflicher Festbetrag bezahlt wird, dann diesen so definieren:
Beim Tarif eine Betragslohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den Ausgleichsbetrag eintragen. Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm. Bei Arbeitnehmern, die den Festbetrag nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen. Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Betrag steht. Falls ein anderer Betrag gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden.
Bei der Lohnart selbst keine Bewertungslohnarten eintragen. Bei der Lohnart die anteilige Berechnung "Teilmonate und Teilzeit" setzen.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung wie andere Betragslohnarten, die im Personalstamm stehen, bewertet und abgerechnet. Wenn die Lohnart nicht mehr abgerechnet werden soll, dann entweder im Personalstamm das bis-Datum setzen oder die Lohnart selbst mit "gültig bis" beenden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" und Bearbeiten: "Ausgleichsbetrag" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, In Personalstamm übertragen und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
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Tarif, kein Bauzuschlag für einzelne Baustellen/Kostenstellen
Wenn für eine Baustelle/Kostenstelle doch kein Bauzuschlag gezahlt wird, dann kann dies in der Übersicht der Kostenstellen so bestimmt werden:
In der Übersicht der Kostenstellen in der Spalte "Steuerung" eintragen: #BZ0.
Dies gilt, wenn im Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei "Bauzuschlag rechnen" die Auswahl "Wenn tätig auf Baustelle" getroffen wurde. Für die Auswahl "Wenn überwiegend auf Baustellen" zählt die Kostenstelle aber mit, wenn sie die Kennung "Ist Baustelle" hat. Die Steuerung bei der Kostenstelle gilt sofort für Rückrechnungen und für die Abrechnung.
/Stammdaten/Kostenstellen: Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Praktikanten
Beitragsgruppenschlüssel
SV bei Praktikanten
Sozialversicherungsrechtlich sind diese Arten von Praktikanten zu unterscheiden:
- Sozialversicherungspflichtige Praktikanten
Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Diese Praktikanten erhalten den Personengruppenschlüssel 105. Sie sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen nicht die Beitragsgruppe 0000 haben.
- Sozialversicherungsfreie Praktikanten
Personen, die ein Zwischenpraktikum verrichten, sind versicherungsfrei. Bei diesen Praktikanten den Personengruppenschlüssel 900 und als Beitragsgruppe 0000 eintragen.
In Zweifelsfällen empfehlen wir, die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der zuständigen Krankenkasse bestätigen zu lassen.
Versicherungspflicht ohne Entgelt
Praktikanten und RV, AV
Wenn das Praktikum vor oder nach der schulischen Ausbildung ausgeübt wird, besteht hierfür Versicherungspflicht. Bei einer Beschäftigung ohne Entgelt wird der Arbeitnehmer in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind vom AG allein zu tragen. Die fiktive Entgelt beträgt 1% von der Bezugsgröße laut Sozialversicherungswerten.
Für die Abrechnung dieses fiktiven Entgeltes, dazu eine Lohnart definieren:
- Bezugsart Bruttolohnart,
- Funktion 6240 "Fiktives Entgelt Bezugsgröße",
- Gesamtbrutto Nein,
- keine Steuerpflicht,
- aber als SV-pflichtig definieren,
- Berechnungseinheit Betrag.
Im Bewertungs-Register die Abrechnungsart eintragen, aber ohne Bewertung. Im Berechnungs-Register als Prozentsatz 1 eintragen (ergibt 1% von der Bezugsgröße). Keine Übergabe der Lohnart an Fibu oder BBA.
Im Personalstamm so definieren:
- Eine Krankenkasse eintragen.
- Personengruppenschlüssel 105.
- Beitragsgruppenschlüssel 0110.
- Bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen
- Die Lohnart für das fiktive Entgelt im Personalstamm bei den Bezügen, ohne Betrag eintragen.
Hinweis: Bei Beitragsgruppe 1110, also KV-Pflicht, würde eine Überzahlung abgerechnet werden. Bei Praktikum ohne Entgelt ist auch nicht der Arbeitgeber, sondern allein der Praktikant verantwortlich für die Zahlung von KV-Beiträgen, PV-Beiträgen. Falls im Gegensatz dazu doch der Arbeitgeber KV, PV tragen soll, dann im Personalstamm "Geringverdiener" ankreuzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Hinweis zu Studenten in dualen Studiengängen, im Betrieb
Wenn im Betrieb Studenten in dualen Studiengängen ausgebildet werden, also an einer Hochschule oder Berufsakademie lernen und einen Ausbildungsvertrag haben, dann müssen sie mit der Personengruppe für Auszubildende geschlüsselt werden.
Das ist die Personengruppe 102, wenn Entgelt oder wenn kein Entgelt gezahlt wird, aber die Personengruppe 121, wenn das Entgelt unter der Geringverdienergrenze liegt.
Wenn Entgelt gezahlt wird, aber nicht während der Studienzeiten, dann müssen diese Zeiten ohne Entgelt so abgerechnet werden; ebenso in dem Fall, es wird überhaupt kein Entgelt gezahlt:
Im Personalstamm im Register SV bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen; das bezieht sich hier auch auf einen dualen Studiengang ohne Entgelt. Die Beitragsgruppe ist dann 0110, dabei aber "Empfänger KV-Beitrag" und "Empfänger PV-Beitrag" nicht eingeben. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber getragen, und zwar auf Basis der sogenannten Bezugsgröße: Dazu im Personalstamm die Lohnart mit der Funktion <6240 Fiktives Entgelt Bezugsgröße, für AG-Anteil bei PGr 102 und 105, und Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt> eintragen, ohne Betrag. Bei der Abrechnung wird, Stand 2012, z.B. zweimal 9,8% RV auf 1% von 2.625 Euro, das ist die Bezugsgröße, gerechnet; diese Beiträge trägt der Arbeitgeber. Abgerechnet werden RV, AV, die Umlagen, wenn Umlagepflicht eingetragen ist, und die Insolvenzgeldumlage.
Wenn während der Betriebszeiten Entgelt gezahlt wird, während der Studienzeiten aber nicht, also einmal mit der Beitragsgruppe 1111, einmal mit 0110 abgerechnet wird, dann ergeben sich außerdem SV-Meldungen zum Beitragsgruppenwechsel.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Unterbrechung
Lohnarten bei Unterbrechung abrechnen
Ob eine Lohnart abgerechnet werden soll, wenn eine Unterbrechung vorliegt, kann in der Lohnart definiert werden.
- "Abrg. bei Unterbrechung": keine Auswahl bedeutet, nicht abrechnen;
- "Abrechnung" bedeutet abrechnen;
- "Abrg. wenn Nettoentgelt" bedeutet, es soll während der Abrechnung verglichen werden, ob sich überhaupt ein Nettoentgelt ergibt.
Unterbrechung bedeutet: im Personalstamm ist Unterbrechungsbeginn eingetragen und gilt weiter. Das heißt, der Unterbrechungsbeginn begann in Vormonaten oder am Ersten des Monats. Und die Unterbrechung endet nicht vor Ultimo des aktuellen Monats.
Das ist insbesondere von Bedeutung für: AG-Zuschüsse, Lohnarten für Zeiten ohne Entgeltfortzahlung, Einmalbezüge.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
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Lohnarten bei Unterbrechung und Austritt
Lohnarten, die im Personalstamm eingetragen sind und auch bei Unterbrechung gebildet werden sollen, werden bei Abrechnungen und Rückrechnungen auf Monate nach Austritt nicht abgerechnet. Dies gilt für Lohnarten im Personalstamm, Register Lohn/Gehalt bei den Bezügen und bei VWL. Eine Unterbrechung ist im Personalstamm, Register Beschäftigung, dokumentiert.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, "Abrg. bei Unterbrechung".
Webclient:
Unterbrechungsende irrtümlich
Wenn im Personalstamm das Ende einer Unterbrechung eingetragen wurde, obwohl die Fehlzeit dazu tatsächlich noch weiterbesteht, dann wird bei der Abrechnung darauf hingewiesen.
In einem solchen Fall würde Entgelt abgerechnet, weil das Ende der Unterbrechung angenommen wird. Der Hinweis zur Abrechnung lautet: Keine SV-Tage, aber keine Unterbrechungstage und SV-Brutto abgerechnet: bitte Unterbrechung prüfen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen auf Abrechnungslauf.
Webclient:
Unterbrechung, anteilige Berechnung einer Lohnart
Anteilige Berechnung, Tage auszählen
Bei der Lohnarten-Definition kann für die Anteilige Berechnung vorgegeben werden, dass bei einem Teilmonat ausgezählt werden soll. Dabei muss die "normale" Anzahl Solltage eines Monats eingetragen werden. Beispiel:
Die vorgegebene Anzahl Tage ist 20 und an 3 Solltagen im Monat war die Beschäftigung unterbrochen. Gerechnet wird dann: Betrag * (20 - 3) / 20. Bei einem Betrag von z.B. 60 Euro im Monat ergibt das: 51, also eine Verringerung von 3 pro Tag.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, SV-Tage
Bei privat SV-Versicherten wird die anteilige Berechnung einer Lohnart, wenn auf Basis der SV-Tage ermittelt werden soll, anders gerechnet. Da privat Versicherte auch in einem Unterbrechungsmonat 30 SV-Tage haben, werden stattdessen die Kalendertage ausgezählt, abzüglich der Unterbrechungszeiten.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, Kalendertage
Bei der Definition der anteiligen Berechnung ist die Auswahlmöglichkeit "Kalendertage" möglich. Dann werden die Kalendertage ausgezählt, abzüglich der Unterbrechungszeiten. Ausgezählte Kalender-Beschäftigungstage geteilt durch 30 ergibt den Teilmonatsfaktor.
Dies ist in der Regel der gleiche Faktor wie bei der Division durch SV-Tage, mit Ausnahme von privat SV-Versicherten, die auch in Unterbrechungsmonaten 30 SV-Tage haben. Die Kalendertage-Auswahl ist also allgemeiner und genauer als die SV-Tage-Auswahl. Wenn also eine Betragslohnart, z.B. Gehalt oder AG-Zuschuss zur VWL Festbetrag, in Monaten, in denen keine volle Beschäftigung vorliegt, automatisch gekürzt werden soll, dann wird beim Kalendertag-Divisor in einem Beispiel so gerechnet:
Unterbrechung vom 21.08. bis 31.08, sind 11 Unterbrechungs-Kalendertage. Beschäftigungstage sind also 31 - 10 = 20. Der Faktor ist 20 / 30 = 0,66..Periode. Ein Betrag von z.B. 1.500 wird gekürzt auf 1.000.
Ein Beispiel, in dem die bezahlten Kalendertage von den SV-Tagen abweichen:
Bei unbezahltem Urlaub gelten die vollen SV-Tage einen Zeitmonat lang fort, während bereits eine Unterbrechung besteht, die die bezahlten Kalendertage vermindert.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, Auszählen auf Basis Tage
Wenn bei einer Lohnart zur anteiligen Berechnung bei Teilmonat eine Tagesanzahl in "Auszählen auf der Basis Tage" eingetragen wird, dann wird gerechnet:
Der Teilmonatsfaktor ergibt sich aus "Auszählen auf der Basis Tage" minus Solltage ohne Beschäftigung, geteilt durch "Auszählen auf Basis Tage".
Wenn eine Teilzeit-Arbeitszeitgruppe mit weniger als 5 Solltagen die Woche gilt, wird "Auszählen auf Basis Tage" heruntergerechnet, z.B. statt einer Basis von 20 wird bei 4 Solltagen mit 16 gerechnet.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Lohnarten mit MwSt
Lohnarten, die mit MwSt auf der Entgeltabrechnung sind. Bsp.: die Lohnart, die auf der Abrechnung den Betrag für PKW-Nutzung in Abzug bringt, oder mit der Arbeitskleidung einbehalten wird vom Arbeitgeber.
Abzug PKW-Nutzung
Bezugsart: Nettolohnart, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit Betrag, in der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keinen Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, Kontierung mit Sachkonto Haben und Übergabe unverdichtet.
Übergabe unverdichtet: Ja. Das ist wichtig für die Verarbeitung von Lohnarten mit MwSt in der Finanzbuchhaltung.
Eintragen der Lohnart
Diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen werden: bei der Lohnart, die die Nutzung des Firmenfahrzeugs als Gesamtbrutto auf die Abrechnung bringt. An die Folgelohnart den Betrag zu 100% übergeben.
Wenn die Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" benutzt wird: diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen, sie wird automatisch gebildet, wenn sie ohne Betrag im Personalstamm bei den aktuellen Bezügen enthalten ist. Der Betrag ist inkl. MwSt.
Sachkonto in der Fibu
Das Sachkonto, das bei der Abzugs-Lohnart als Haben-Sachkonto hinterlegt ist, muss im Kontenplan der Fibu diese Definitionen haben:
Eine MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und eine MwSt Produktbuchungsgruppe muss eingetragen sein (Fibu, Kontenplan; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Kontenplan).
In der Einrichtung der Finanzbuchhaltung muss für die Kombination dieser MwSt-Buchungsgruppen eine MwSt-Buchungsmatrix mit MwSt-Prozentsatz und Umsatzsteuer-Konto eingetragen sein (Fibu, Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung).
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Übergabe an die Fibu
Die Baulohn-Abrechnung an die Fibu übergeben (Baulohn, Periodische, Übergabe an Fibu). Danach sind die Daten in der Finanzbuchhaltung wie folgt: Fibu, Fibu-Buchungsblätter, <fibblo>, Button Externe Übernahme;
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Fibu Buch.-Blatt, Bearbeiten, Externe Übernahme: die Buchung auf das Sachkonto ist brutto im Haben. Den Übertragen-Button ausführen.
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Danach ist im Fibu-Buchungsblatt der Betrag anhand der MwSt-Buchungsgruppen geändert: der Betrag ist netto, die MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt-Produktbuchungsgruppe sind eingetragen, der MwSt-Betrag ist automatisch ermittelt. Durch Buchen werden Netto- und MwSt-Betrag gebucht.
MwSt und Fibu
Es gibt diese Möglichkeiten, die Steuerberechnung an die Finanzbuchhaltung zu übergeben:
- Kein Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Das ist der Standard. Die Fibu rechnet die Steuer selbst anhand der Definitionen beim Sachkonto.
- Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Bau für Windows eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen.
- Steuerschlüssel, Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Fibu400 eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen; im Steuerschlüssel muss der Prozentsatz in Ziffern enthalten sein, z.B. M19.
Zusätzlich kann bei der Lohnart bestimmt werden, dass eine bestimmte Produktbuchungsgruppe, Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt Produktbuchungsgruppe, MwSt Geschäftsbuchungsgruppe im Beleg für die Fibu vermerkt wird. Bei der Kontierung der Lohnart können die Spalten dazu eingeblendet werden.
Sonderfälle
Hinweis zur befristeten Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16%
Notwendige Änderungen ab 07.20
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.07.2020 mit neuen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 07/2020 anpassen. Beispielhaft gilt das für die Kontierungshilfe bei der Erlösbuchung für den geldwerten Vorteil aus PKW Nutzung.
Damit die geänderten oder neuen Kontierungshilfen dann auch bei Rückrechnungen zukünftig erkannt werden, müssen Sie in der Baulohn Einrichtung im Register "Abrechnung" das Feld "Lohnart Kontierung aus" auf Historie stellen.
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben, jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z. B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend ab der Lohn-/Gehaltabrechnung 07/2020 angepasst werden.
Notwendige Änderungen ab 01.21
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.01.2021 mit neuen oder den bis 30.06.2020 gültigen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 01/2021 anpassen.
Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt-Anpassung
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart ab 01.21 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.21 wieder ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für die Monate 07-12.20 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird. Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben. Wenn Sie jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z.B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend für die Monate ab 01/21 (nach der Dezember-Abrechnung) wieder angepasst werden.
Stammdaten/Lohnarten/Register Fibu BBA, Steuerschlüssel BfW.
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Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt, Beispiel 01.2007 (Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19%)
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart zum Beispiel ab 01.2007 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.07 ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für 2006 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird.
Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Weiterer Hinweis: Bei der Lohnart muss, wenn die Finanzbuchhaltung Bau für Windows oder Fibu400 benutzt wird, auch der "Steuerschlüssel BfW" geändert werden.
Aufruf: Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und Baulohn, Lohnarten, Button Historie und Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Lohnart Kontierung aus" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Register Fibu/BBA.
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Lohnarten mit verschiedener MwSt
Es kann sein, dass Lohnarten, bei denen in der Finanzbuchhaltung die MwSt herausgerechnet wird, auf das gleiche Sachkonto buchen, aber unterschiedliche Steuerprozentsätze rechnen müssen; zum Beispiel wenn in mehreren europäischen Ländern gearbeitet wird.
Bei diesen Lohnarten kann vermerkt werden, wie die Buchungsgruppen für die MwSt ermittelt werden sollen.
Wenn dies zutrifft, dann zwar für jeden MwSt-Prozentsatz eine eigene Lohnart anlegen; die Lohnarten aber mit dem gleichen Sachkonto kontieren. In der Finanzbuchhaltung die Kombinationen der MwSt Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt Produktbuchungsgruppen einrichten; beim Sachkonto muss eine Buchungsart eingetragen sein.
Bei den Lohnarten können die Buchungsgruppen so eingetragen werden:
Bei der Kontierung der Lohnarten zusätzlich zur Kontierungshilfe die Buchungsgruppen und die MwSt Buchungsgruppen eintragen. Diese Definition ist pro Kontierungsgruppe; falls es also mehrere Einträge sind, dann bei allen diesen Einträgen die Buchungsgruppen vermerken.
Bei der Übergabe der Baulohn-Daten an die Finanzbuchhaltung werden die Buchungsgruppen, wenn eingetragen, laut Lohnart oder laut Historie der Lohnart in den Fibu-Belegen vermerkt.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Fibu/BBA, Kontierung, die Buchungsgruppen-Spalten sind einblendbar.
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Lohnnebenkosten
Druck Lohnnebenkosten, Übernachtung am Ort der Baustelle
Tage, an denen am Ort der Baustelle übernachtet wird, können mit einer besonderen Lohnart berichtet und abgerechnet werden, ohne Bewertung, nur für den späteren Druck der Lohnnebenkosten.
Mit einer solchen Lohnart können auch pauschal mehrere Tage pro Kostenstelle berichtet werden, z.B. 5 Tage auf einer bestimmten KSt. Diese Lohnart so definieren, dass sie ohne Betrag abgerechnet wird. Wenn dies gewünscht ist, dann eine Lohnart mit der Funktion 1590 "Übernachtung am Ort der Baustelle" anlegen. Als Bruttolohnart kennzeichnen, mit der Berechnungseinheit Tage, keine Bewertung eintragen. Die Lohnart muss abgerechnet werden; nachträglich für frühere Monate zu berichten ist also nicht möglich.
Bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten wird eine solche Lohnart berücksichtigt; die Tage, an denen Übernachtung war, müssen dann nicht mehr manuell nachgepflegt werden.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Druck Lohnnebenkosten, mehrere am Tag
Wenn an einem Tag auf mehreren Baustellen gearbeitet wurde, dann wird dies beim Druck der Lohnnebenkosten mit einem X angezeigt.
Druck Lohnnebenkosten, Text
Beim Druck der Bescheinigung zu Lohnnebenkosten können drei Zeilen mit Text vorgegeben werden; diese werden dann bei jeder Personalnummer nach der Gesamtsumme gedruckt.
Berichte, Berichte drucken, <blolnk lohnnebenkosten>.
Sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen
Für sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen kann eine Lohnart mit einer besonderen Funktion angelegt werden. Diese Beträge dieser Spesenabrechnungen werden nicht bei der Lohnnebenkosten-Ermittlung ausgewiesen, aber im Lohnkonto gedruckt. Die Funktion ist "1570 Reisegeld steuerfrei (ohne Druck Lohnnebenkosten)".
Stammdaten, Lohnarten und Berichte, Berichte drucken, <blolktoaj>.
Arbeitstage
Als Arbeitstage werden die aktiven Arbeitstage laut Lohnkonto ausgewiesen; das sind die mit aktiven Entgeltstunden berichteten Tage.
Lohnnebenkosten, alle Tage und alle Beträge
Wenn die Lohnnebenkosten für die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers ermittelt werden, dann gibt es diese Auswahlen:
- Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei:
Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen, dazu einmal pro Monat die Summen der Beträge der steuerfreien Zuschüsse.
- Keine Auswahl:
Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen und ebenfalls pro Tag die Beträge der steuerfreien Zuschüsse.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen; < Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei>
Ausführen und später Drucken.
Weniger Stunden
Bei den Lohnnebenkosten werden auch Arbeitstage ausgewiesen, die weniger Entgeltstunden haben als die Stundengrenzen, die vorgegeben wurden.
Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahlen "Alle Arbeitstage" und "Weniger Stunden" treffen. Die Auswahl "Alle Arbeitstage" bewirkt allerdings, dass zwar die Stunden auf den Kostenstellen pro Tag, aber die Beträge für die Auslösungen nur summiert pro Monat ermittelt werden.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten, Fahrten, Reisen
Wenn zu den Lohnnebenkosten auch Reisezeiten und Fahrtzeiten ausgewiesen werden sollen, dann so vorgehen:
Es gelten Lohnarten mit den Funktionen <1576 Reisezeitvergütung, steuerpflichtig, Stunden> und <1709 Fahrtzeit, Stunden>. Wenn dies Lohnarten mit Stunden sind. Diese Stunden werden ermittelt, wenn die Lohnnebenkosten ausgeführt werden.
Beim Druck der Lohnnebenkosten kann dann ausgewählt werden, ob die Stunden zu Fahrtzeiten, Reisezeiten als letzte Spalte der Beträge ausgegeben werden. Wenn ja, dann ist das anstelle der Spalte "Einbehalt Unterkunft".
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Auswärtstätigkeit, ab 01.01.2014
Aufgrund der Änderungen zum 01.01.2014 im Reisekostenrecht sind folgende Verarbeitungen nun möglich:
Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird bei Vorgabe von 8 Stunden als Grenze für die Auswärtstätigkeit automatisch ab 8,00001 Stunden gerechnet; denn es zählt die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird die Vorgabe "14 Std. und größer sind" mit 0 vorbesetzt; denn diese Grenze gibt es nicht mehr.
Übernachtungen am Ort der Baustelle können wie bisher mit einer Lohnart mit der Funktion "1590 Übernachtung am Ort der Baustelle" berichtet werden. Beim Druck der Lohnnebenkosten werden die Tage der Auswärtstätigkeit als "Abwesenheit" aufgeführt, ohne die Grenze zu nennen.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten ermitteln, in der Jobwarteschlange
Wenn die Lohnnebenkosten für Verpflegung und weitere ermittelt werden: diese Verarbeitung kann auch in die Jobwarteschlange gestellt werden.
,Berichte, Berichte drucken, <blolnk lohnnebenkosten> dort: Ausführen und dort: Plan.