Feiertage & Freizeit
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Feiertag und Bundesland
Feiertag und Bundesland
Zuerst gilt: Wenn bei der Kostenstelle ein Bundesland vorgegeben wurde
Bei der KSt, die berichtet wurde, ist entweder:
- keine Adresse eingetragen oder
- bei der Adresse ist kein Bundesland eingetragen oder
- bei der Adresse ist ein Bundesland eingetragen.
Bei der KSt selbst, statt bei der Adresse, kann ebenfalls ein Bundesland eingetragen werden, das für die Ermittlung der Feiertage gilt. Auf diese Weise ist es nicht nötig, für die KSt ausdrücklich eine Adresse mit Bundesland einzutragen. Wenn bereits Adressen erfasst sind, dann gilt das Bundesland der Adresse, solange bei der KSt keines eingetragen wird.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Allgemein, Adressnr. der KSt.
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Dann gilt: Die Einrichtung der Niederlassung
Wenn bereits bei der KSt ein Bundesland vorhanden ist, dann gilt dieses Bundesland.
Andernfalls: Für die Personalnummer, die berichtet wurde, steht die Niederlassung in der Personalkarte im Register Zuordnung.
Diese Niederlassung prüfen. Sie hat entweder:
- "Werte aus Firmendaten" = Ja oder
- "Werte aus Firmendaten" = Nein und ein Bundesland ist eingetragen. Dann gilt dieses Bundesland.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
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Zuletzt gilt: Die Einrichtung der Firmendaten
Wenn weder bei der KSt noch bei der Niederlassung ein Bundesland eingetragen ist, dann gilt das "Bundesland KiSt" laut den Firmendaten.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten.
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Berichtsdaten prüfen, Urlaub am Feiertag
Wenn für die Abrechnung die Berichtsdaten geprüft werden, dann werden an Feiertagen, an denen Urlaub im Fehlzeitenkalender eingetragen ist, die Stunden dazu auf 0 gesetzt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen.
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Abweichendes Bundesland
Wenn im Personalstamm ein abweichendes Bundesland eingetragen ist, dann gilt dies für die RV- und AV-Berechnung und für die PV-Sonderregelung Sachsen. Es gilt nicht für den Feiertag.
Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung: Abw. Bundesland RK (Rechtskreis).Abweichendes Bundesland (Rechtskreis) , ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.
Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Die bisherigen Einrichtungen am Personalstamm für bisherige Beschäftigte, auch wenn ein abw. bundesland rk="" gewählt wurde, müssen weiterhin erhalten bleiben.
Achtung:
Eine abweichende Eingabe für neue Beschäftigte ab 01.01.2025 in abw. bundesland rk="" weiterhin notwendig. Siehe dazu hier auch zu den Beitragsnachweis-Meldungen.
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches in den Firmendaten oder Niederlassungen zu bundesland kist, feiertag="" festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:
Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum abw. bundesland rk="" löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
Feiertagszuschläge und Entgeltberechnung
Feiertagszuschläge
Feiertagszuschläge, Lohnarten (gilt auch für Sonntagszuschläge)
Um Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge abzurechnen, bei der berichteten Zeitlohnart diese Folgelohnarten eintragen:
eine Folgelohnart mit der Funktion 1480 SFN-Zuschläge Sonntag Tarif; eine Folgelohnart mit der Funktion 1483 SFN-Zuschläge allg. Feiertag, Tarif; eine Folgelohnart mit der Funktion 1486 SFN-Zuschläge bes. Feiertag, Tarif; Basis ist jeweils die Menge.
Bei diesen SFN-Lohnarten den Zuschlag, der gezahlt wird, als Prozentsatz eintragen.
Für das Bundesland der Firma oder der Niederlassung den Feiertagskalender erstellen. Bei der Einrichtung "SFN-Zuschläge steuerfrei" sind die Prozentsätze eingetragen, bis zu denen steuerfrei gerechnet wird.
Die Lohnarten zu steuerfrei und steuerpflichtig werden dann bei der Abrechnung automatisch gebildet. Sie müssen im Lohnartenstamm vorhanden sein, das sind Lohnarten mit den Funktionen 1481, 1482, 1484, 1485, 1487, 1488.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei.
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Feiertagszuschläge, Weitere Lohnarten (gilt auch für Sonntagszuschläge)
Eine Lohnart mit der Funktion 1475 Sonntag/Feiertage kann benutzt werden, wenn die Folgelohnarten zu SFN nicht bei der Zeitlohnart eingetragen werden sollen, sondern bei dieser gesonderten Lohnart, die berichtet wird. In diesem Fall bei dieser Lohnart die Folgelohnarten zu den SFN-Zuschlägen eintragen.
Feiertagszuschläge, Besonderer Feiertag
Ein besonderer Feiertag ist ein Feiertag, der mit erhöhtem Tarifzuschlag abgerechnet wird, auch wenn er auf einen Sonntag fällt.
Auch im Kalender der Arbeitszeitgruppe kann ein Tag als "Besonderer Feiertag" gekennzeichnet werden.
Für besondere Feiertage gibt es zwei Fälle: der besondere Feiertag wird auch steuerlich als besonderer Feiertag gerechnet oder der besondere Feiertag gilt steuerlich als Feiertag oder als Sonntag.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe.
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Feiertagszuschläge, Bautarif und EStG
Feiertage mit erhöhtem Zuschlags-Prozentsatz sind laut Bautarifvertrag, Stand 2010: Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai und 1. Weihnachtsfeiertag.
Laut EStG §3b, Stand 2010, sind Zuschläge steuerfrei, für Sonntage bis 50%, für gesetzliche Feiertage bis 125% und soweit sie "für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen."
Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten, außer in Brandenburg, nicht als gesetzliche Feiertage, sondern als Sonntage.
Ob für den Ostersonntag und Pfingstsonntag der Anspruch auf eine Steuerbefreiung in Höhe von nur 50% oder doch 125% besteht, lässt sich aus unserer Sicht nur durch eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt klären.
Was tun? Wenn ein tariflicher Zuschlag von z.B. 200% gezahlt werden soll, aber nur 50% steuerfrei für Sonntage sein sollen, dann: Ostersonntag und Pfingstsonntag im Feiertagskalender ausdrücklich nicht eintragen. Dann wird der Tarifzuschlag für Sonntag abgerechnet.
Der abweichende Tarifzuschlag für diese beiden Sonntage stattdessen eintragen unter: Baulohn, Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei, Button Tarifzuschlag, dort jeweils das Datum eintragen und als "Tarif Prozentsatz" 200%.
Feiertagszuschläge, Auswahl zu Feiertagen zum Bautarif und EStG
Wenn die Feiertage für den Feiertagskalender erstellt werden, gibt es für Ostersonntag und Pfingstsonntag diese Auswahlen:
Bautarif erhöhter Zuschlag, aber Sonntag steuerlich: dann werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht in den Feiertagskalender eingetragen, aber es wird vermerkt, dass für diese beiden Tage ein anderer Prozentsatz für den Tarifzuschlag gilt.
Bautarif erhöhter Zuschlag, aber Feiertag steuerlich:
Ostersonntag und Pfingstsonntag werden in den Feiertagskalender eingetragen, und es wird vermerkt, dass für diese beiden Tage ein anderer Prozentsatz für den Tarifzuschlag gilt.
Kein erhöhter Zuschlag, kein Feiertag: dann werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht in den Feiertagskalender eingetragen, und es wird kein besonderer Tarifzuschlag vermerkt; es gilt der Prozentsatz der Sonntags-Lohnart. Keine Auswahl: Ostersonntag und Pfingstsonntag werden in den Kalender eingetragen und wie Feiertage abgerechnet.
Wenn ein besonderer Tarifzuschlag gilt, wird er aus der Lohnart mit der Funktion 1486 SFN-Zuschläge bes. Feiertag Tarif genommen oder auf 200% gesetzt.
Diese Auswahlen löschen vorhandene Einträge nicht; sie ziehen also, wenn der Feiertagskalender noch leer ist.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender, Funktion, Gesetzliche Feiertage generieren und
Funktion, besondere Tarifzuschläge.
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Feiertagszuschläge, Weitere Steuerungen zu SFN-Zuschlägen
In der Baulohn-Einrichtung kann ausgeschaltet werden, wenn die automatische Berechnung zu den steuerfreien und steuerpflichtigen Beträgen zu Sonntagen, Feiertagen, Nacht gar nicht ausgeführt werden soll.
Bei den Prozentsätzen für die steuerfreie Berechnung kann ausgewählt werden, ob Feiertag oder Sonntag gilt, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: SFN-Berechnung gem. EStG und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei: Sonntag/Feiertag, Sonntag/Bes. Feiertag.
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Prozentsatz für Feiertagszuschlag
Prozentsatz bei Tarifzuschlag Funktion 1483
- Wenn unter Einrichtung, SFN-Zuschläge, Button Tarifzuschlag ein Prozentsatz für den Tag mit der Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser.
- Wenn nicht:
Wenn unter Einrichtung, SFN-Zuschläge, Button Tarifzuschlag ein Prozentsatz für den Tag ohne Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser.
- Wenn nicht:
Wenn berichtet, und wenn bei den Berichtsdaten selbst ein Prozentsatz eingetragen wurde, dann gilt dieser.
- Wenn nicht:
Wenn bei der Lohnart, Register Berechnung, Icon Prozentsätze zur Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser.
- Wenn nicht:
Gilt der Prozentsatz bei der Lohnart im Register Berechnung.
Sonstiges zu SFN
Beispiel: Mehrere SFN-Tariflohnarten
Sonntagsarbeit. Geleistet werden Produktivstunden oder Baggerstunden, die anders bezahlt werden.
Dann jeweils zwei Lohnarten für die SFN-Tariflohnart anlegen. Für Sonntag ist dies die Lohnart mit der Funktion 1480. Also zwei Lohnarten mit der Funktion 1480. Bei der Zeitlohnart die SFN-Tariflohnart als Folgelohnart eintragen, die mit Zeitlohn bewertet ist (plus eventuell weiterer Lohnarten, wenn dies nötig ist).
Bei der Baggerstunden-Lohnart die andere SFN-Tariflohnart als Folgelohnart eintragen, die mit dem Baggerstundensatz plus Zuschlag bewertet ist. Die Abrechnung wird dann zwei SFN-Tariflohnarten ausweisen. Aber die steuerfrei-steuerpflichtig-Berechnung wird weiterhin mit den üblichen Lohnarten ausgeführt, für Sonntag sind dies die Lohnarten mit den Funktionen 1481 und 1482; diese Lohnarten gibt es also nur einmal.
SFN-Zuschläge - Sonntag-, Feiertag- und Nachtzuschläge
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Handbuch: BLO Lexikon A - K siehe auch das Kapitel zu Feiertagen.
SFN, Grundlohn
Der Grundlohnfaktor, also der Stundensatz für die steuerfreien Lohnarten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wird so berechnet:
a. Der Betrag der Lohnarten, die Basisgrundlohn für die SFN-Berechnung sind;
b. die Stunden dieser Lohnarten, sofern sie Entgeltstunden sind; bei Monatsentgelt die festen Stunden der Arbeitszeitgruppe: Arbeitsstd. mtl.;
c. der Stundensatz aus Betrag (a) / Stunden;
d. die Wochenstunden laut den Sollstunden;
e. der fester Faktor für die Anzahl der Wochen pro Monat, das ist 4,35;
f. die Monatsstunden aus Wochenstunden (d) x fester Faktor (e);
g. der Betrag weiterer Lohnarten als "Grundlohnzusatz";
h. der Grundlohn aus Monatsstunden (f) x Stundensatz (c) plus Summe weiterer Lohnarten (g);
i. der Grundlohnfaktor aus Grundlohn (h) / Monatsstunden (f).
Maximale Steuer- und Beitragsfreiheit
Bei der Berechnung von Steuer und SV bei SFN-Zuschlägen gilt: maximal werden 25 Euro pro Stunde angesetzt, um den Betrag zu errechnen, der beitragsfrei ist, und maximal 50 Euro pro Stunde für den Betrag, der steuerfrei ist.
Lohnarten, Steuerung
Lohnarten mit der SFN-Grundlohnermittlung: Basisgrundlohn dürfen nur sein:
- Stundenlohnarten und Gehaltslohnart für Gehaltsempfänger.
- Alle anderen Lohnarten, die mitrechnen, sind "Grundlohnzusatz".
Feiertag bei Gehaltsempfängern
Feiertage, Gehaltsempfänger
Feiertag
Wenn Feiertage im Fehlzeitenkalender oder in den Berichtsdaten für alle Personalnummern, also auch für Gehaltsempfänger, erfasst werden:
Feiertag, Abrechnung und Druck der Abrechnung
Dann wird die Lohnart auch für Gehaltsempfänger abgerechnet. Und mit Menge auf der Abrechnung gedruckt, gedruckt allerdings nur, sofern bei der Lohnart "Druck Abrg. wenn kein Betrag" eingetragen ist. Denn: was berichtet wurde, wird abgerechnet.
Feiertag, Kontierung
Die Kontierung, die unter Baulohn, Lohnart, Register Fibu/BBA eingetragen wird, ist keine Steuerung, ob die Lohnart an die BBA gehen soll oder nicht. Die Entscheidung darüber wird durch das Feld "Übergabe an BBA" getroffen.
Eine fehlende Kontierung ist ein Fehler bei der BBA-Übergabe. Es kann nämlich nicht automatisch entschieden werden, ob die Kontierung absichtlich oder irrtümlich nicht eingetragen wurde.
Feiertag, an die BBA
Aus unserer Sicht ist es zumindest denkbar, dass die Kostenrechnung sich für Feiertags-Stunden auch für Gehaltsempfänger interessiert. Deshalb ist eine Kontierung mit einer gesonderten Kostenart für Gehaltsempfänger erwägenswert.
Feiertag, Nicht an BBA
Eine abgerechnete Lohnart, bei der außerdem "Übergabe an BBA" ausgewählt ist, nicht an die BBA zu übergeben, ist zur Zeit nicht möglich.
Feiertag und 13. Einkommen
Feiertag und 13. Einkommen (Weihnachtsgeld)
Für Fehlzeitengründe gibt es die Bedeutung "Feiertag". Beim Fehlzeitengrund diese Bedeutung eintragen. Bei der Feiertags-Lohnart den Feiertags-FZG eintragen. Bei der Abrechnung werden Feiertage, an denen gleichzeitig Lohnausgleich ist, nicht bewertet. Das gleiche gilt für Krank-, Kur- und Betriebsunfall-Lohnarten.
/Stammdaten/ Fehlzeitengründe.
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Feiertag und unentschuldigtes Fehlen
Feiertag und unentschuldigtes Fehlen
Die Festlegung, ob ein Feiertag bezahlt werden soll, wenn vorher oder danach unentschuldigtes Fehlen war, kann sowohl bei der Niederlassung als auch im Firmenstamm getroffen werden. In den Firmendaten, wenn keine Niederlassung vorhanden ist oder wenn die Festlegung pauschal gelten soll. "Feiertag nicht bezahlen": der Feiertag wird nicht bezahlt, wenn am Tag vor oder am Tag nach dem Feiertag unentschuldigtes Fehlen war.
"FT nicht wenn FU am Tag davor" bzw. "am Tag danach": der Feiertag wird nur dann nicht bezahlt, wenn das unentschuldigte Fehlen am Tag davor bzw. am Tag danach war.
"Feiertag bezahlen": mit dieser Auswahl können Abweichungen zwischen Firma und Niederlassung definiert werden, falls teilweise bezahlt wird und in der Regel nicht.
Der Fehlzeitengrund für Feiertag muss die Bedeutung "Feiertag" haben. Zwei aufeinanderfolgende Feiertage werden gleich behandelt. Wenn am Tag des unentschuldigten Fehlens zusätzlich aktive Entgeltstunden vorliegen, wird der Feiertag bezahlt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten.
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Feiertag bei anderen Fehlzeiten
Feiertag und andere Fehlzeiten
Beim Erstellen einer Fehlzeitenperiode wird, sofern bereits ein Feiertags-Eintrag vorhanden ist oder neu hinzugefügt wird, folgende Verarbeitung ausgeführt:
Bei der Fehlzeit, die nicht Feiertag ist, ist die Vorgabe beim Fehlzeitengrund zur "Darstellung an Feiertagen" maßgeblich. Wenn nein, gilt der Feiertag, wenn ja, gilt die Fehlzeit. Beim Erstellen der Fehlzeitenperiode wird dann eine der Fehlzeiten entfernt. Bei Elternzeit gilt immer statt Feiertag die Elternzeit. Wenn eine Fehlzeitenperiode mit Elternzeit erstellt wird, dann werden in diesem Zeitraum auch an Feiertagen die Einträge mit Elternzeit erstellt.
Die Stammdaten bei den Fehlzeitengründen sollten so überprüft werden: Urlaub und unentschuldigtes Fehlen: keine Darstellung an Feiertagen. Krank und andere Fehlzeiten: Darstellung an Feiertagen.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, "Darstellung an Feiertagen" und /Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Funktion, Fehlzeitenperiode erstellen.
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Sonderfall Urlaub doch am Feiertag
Es sind Sonderfälle denkbar, dass ein Urlaubstag doch an einem Feiertag abgerechnet werden soll; wenn z.B. der Arbeitnehmer auf einer Baustelle arbeitet, an der kein Feiertag ist, im Gegensatz zu seiner Niederlassung, und er Urlaub nehmen will.
In diesem Fall für den Urlaub im Fehlzeitenkalender Stunden eintragen und eine "Auswertungs-KSt", die in der KSt-Karte ein Bundesland eingetragen hat, für das der Tag kein Feiertag ist.
Rückrechnung und Fehlzeiten
Wenn im Fehlzeitenkalender Urlaub oder eine andere Fehlzeit nacherfasst wird, dann können diese Tage in die Rückrechnungs-Berichtsdaten übertragen werden.
Über den Funktions-Button kann dies jeweils für die aktuelle Zeile des Fehlzeitenkalenders ausgeführt werden.
Wenn am Tag die Lohnart laut Fehlzeitengrund bereits in den Rückrechnungs-Berichtssätzen ist oder wenn die Lohnart an dem Tag abgerechnet wurde, dann wird die Fehlzeit nicht übertragen. Andere, bereits abgerechnete Lohnarten an dem Tag werden nicht automatisch storniert.
Beim Löschen:
Beim Löschen einer Fehlzeit im Fehlzeitenkalender wird geprüft, ob bereits abgerechnet und wenn ja, wird angeboten, die Fehlzeit negativ in die Rückrechnungs-Berichtsdaten zu übernehmen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und beim Löschen in dieser Übersicht und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Buchungsblatt FZK-.
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Kontierung mit Kostenstelle bei Feiertagen
Kontierung mit Kostenstelle
SFN-Lohnarten und KSt
Für die Kontierung der SFN-Lohnarten mit Kostenstelle empfehlen wir dieses: die Tarif-Lohnart (z.B. bei Feiertag: Funktion 1483) soll jeweils an die BBA übergeben werden.
Die Tarif-Lohnart erhält dann die KSt der berichteten Lohnart, bei der sie als Folgelohnart eingetragen ist.
/Stammdaten/Lohnarten: Übergabe an Fibu und Übergabe an BBA: hier bei der Tariflohnart "Betrag" eintragen, jedoch nicht bei den steuerfrei- und steuerpflichtig-Lohnarten.
Maximaler Grundlohn
Maximaler Grundlohn
SFN SV-frei, bis 25 Euro Grundlohn
Die SV-Freiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nacht-Zuschläge ist auf einen SFN-Grundlohn von 25 Euro begrenzt, Stand 07.06.
Man beachte, dass diese Grenze nicht für die Steuerfreiheit gilt (01.01.2004 bis 50 Euro). Der SFN-Grundlohn, der für den Vergleich herangezogen wird, ist derjenige, mit dem auch die steuerliche SFN-Berechnung ausgeführt wird; das ist ein Stundenfaktor.
Wenn es also Arbeitnehmer gibt, deren SFN-Grundlohn 25 Euro übersteigen wird, dann ist dieses nötig:
Eine Lohnart mit der Funktion 1495 SFN-Zuschläge SV-pflichtig, nicht steuerpflichtig, kein Gesamtbrutto. Diese Lohnart als Betragslohnart definieren; keine Übergabe an Baubetriebsabrechnung oder Fibu.
Wenn während der Abrechnung von SFN-Zuschlägen festgestellt wird, dass ein Teil des steuerfreien und bisher SV-freien Zuschlags doch SV-pflichtig ist, dann wird wie sonst abgerechnet, aber es wird zusätzlich diese Lohnart gebildet. Sie enthält den Betrag für den SFN-Grundlohn, der 25 Euro übersteigt.
Ihr Zweck ist nur, auf diesen Betrag SV-Beiträge zu rechnen.
/Stammdaten/Lohnarten.
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Urlaub
Urlaubsstunden Gehaltsempfänger
Poliere
Für Poliere gibt es eine besondere Urlaubsstunden-Lohnart. Diese hat die Funktion 1031. Sie wird nicht berichtet, ist aber eine "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung. Sie muss für die Abrechnungsart der Poliere eine Bewertung enthalten. Ein Polier in diesem Zusammenhang ist ein AN, bei dem in der Personal-Karte als ZVK-Personengruppe "Poliere" eingetragen ist.
Diese Lohnart wird automatisch gebildet. In den Berichtsdaten erfasst wird grundsätzlich auch in diesem Fall die allgemeine Urlaubsstunden-Lohnart mit der Funktion 1001.
Nicht-Poliere
Wenn aber bei anderen Personalnummern auch eine Gehaltsverteilung ausgeführt wird, dann ist es in diesem Fall auch richtig, bei "Urlaubsstd. Geh. Empfänger", also bei der Lohnart mit der Funktion 1091, "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung auszuwählen und für die Abrechnungsart dieser Personalnummern eine Bewertung einzutragen.
Diese Lohnarten sollen an die Fibu und an die BBA übergeben werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
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Urlaub Gehaltsempfänger, Restanspruch
Bei der Druckliste des Urlaubs für Gehaltsempfänger werden Tage und Beträge zum Restanspruch ausgegeben. Diese Liste kann als Ausgangspunkt für Rückstellungen wegen Urlaubsansprüchen benutzt werden.
Rest-Urlaub
Die kalkulatorische Bewertung des Rest-Urlaubs wird getrennt nach Vorjahr und laufendem Jahr ausgegeben. Gerechnet wird: Anspruch geteilt durch 12, bei Eintritt im Jahr weniger als 12, mal Anzahl der Monate bis zum Auswertungsmonat einschließlich, abzüglich der bereits genommenen Tage. Also der anteilige Resturlaub, der im bisherigen Jahr noch nicht genommen wurde.
Bei Austritt
Bei Austritt muss zuvor der Urlaubsanspruch auf den tatsächlichen Anspruch reduziert werden.
Vorjahr
Der Vorjahres-Urlaub wird saldiert ausgegeben. Also noch der in diesem Jahr übrige Vorjahresanspruch und der in diesem Jahr genommene Vorjahresurlaub.
Bewertung
Bewertet wird mit der Lohnart mit der Funktion 1190 "Bewertung Resturlaubstage für Gehaltsempfänger". Dort also z.B. Gehalt und "Aztag (Arbeitstage mtl. laut Arbeitszeitgruppe)" eintragen. Beim Druckaufruf kann für diese Lohnart der Monat bestimmt werden, der für die Bewertung herangezogen werden soll. Es kann also z.B. auch das Gehalt vom Dezember des Vorjahres die Grundlage der Bewertung sein.
/Berichte/Berichte drucken, .
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Halber Tag Urlaub
Wenn Angestellte einen halben Tag Urlaub nehmen, dann muss ein Fehlzeitengrund mit der Bedeutung "Urlaub 1/2 Tag" benutzt werden. Dies gilt für Angestellte und für diejenigen Personalnummern, bei denen im Personalstamm nicht "Urlaub erarbeiten" angekreuzt ist.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.
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Urlaubsanspruch Angestellte
Urlaubsanspruch für Angestellte, Vortrag
Bei Arbeitnehmern mit festem Urlaubsanspruch kann in der Vortrags-Erfassung der volle tarifliche Anspruch hinterlegt werden, damit, wenn wegen Eintritt oder Austritt der tatsächliche Anspruch vermindert werden muss, die gesamten Anspruchstage, die dann wieder im nächsten Jahr gelten, noch sichtbar sind.
Wenn die Erfassung des Anspruchs aus dem Personalstamm aufgerufen wird, dann wird automatisch ein Eintrag angelegt zum Jahresbeginn oder zum Eintrittsmonat. Der volle Anspruch wird vorgeschlagen, 30 oder 35 Tage. Der tatsächliche Anspruch wird ebenfalls vorgeschlagen, bei Eintritt gezwölftelt pro vollem Monat, gerundet auf volle Tage. Bereits feststehender Austritt oder ein Befristungsdatum zum Eintritt werden ebenso berücksichtigt.
Außerdem kann beim Urlaubsvortrag, wenn bekannt, der beim Vorarbeitgeber anteilig zu viel erhaltene Urlaub eingetragen werden.
Für das Folgejahr erstellt die Funktion "Automatischer Vortrag Jahresanfang", die aus der Vortrags-Erfassung ausgeführt werden kann, die Urlaubsanspruchstage aus den vollen Anspruchstagen des Vorjahrs. Wenn im Personalstamm Austritt erfasst wird, dann wird darauf hingewiesen, dass der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres möglicherweise geändert werden muss.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, zu Urlaub: Anspruch und
Beschäftigungszeiten und /Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr.
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Urlaubsanspruch nach Tarif, hier: Sozialkasse Steine Erden
Für den Anspruch auf Urlaubstage, der zu Jahresbeginn festgelegt wird, kann beim Tarif, der für die Personalnummer gilt, eine Regel ausgewählt werden.
Möglich ist zur Zeit die Regel, die dem Manteltarifvertrag für die Steine- und Erdenindustrie Bayern entspricht, Stand 2016:
- 26 Tage Urlaubsanspruch fürs Jahr,
- nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 27 Tage,
- nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 28 Tage,
- nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 29 Tage,
- nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 30 Tage.
- Für Schwerbehinderte 1 Woche mehr.
Bei Eintritt vor 01.06.15 gelten die Regeln davor, sofern sich mehr Anspruchstage ergeben. Vorgeschlagen werden die Tage des "vollen Jahresurlaubsanspruchs".
Die Regel wird angewendet:
- Wenn für die Personalnummer der Jahresanspruch erfasst wird und
- wenn der Jahresvortrag automatisch erstellt wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: Urlaubsanspruch und
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr: Eingabe der Personalnummer oder "Automatischer Vortrag Jahresanfang".
Urlaubskonto Angestellte, Fehlzeitenkalender
Wenn Urlaub für Angestellte möglicherweise erst nach der Abrechnung des Monats erfasst wird, und wenn deshalb keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dann kann festgelegt werden, dass während der Abrechnung das Urlaubskonto des Jahres aus den Urlaubstagen des Fehlzeitenkalenders aktualisiert wird.
Das ist nur möglich, wenn die Urlaubstage zu keiner Bewertung führen, wenn die Urlaubslohnarten nicht gebildet werden müssen und wenn das zusätzliche Urlaubsgeld unabhängig davon z.B. einmal im Jahr ausgezahlt wird.
Diese Verarbeitung wird nur für Arbeitnehmer mit Monatsentgelt ausgeführt, die entweder in keiner Sozialkasse sind oder in einer Sozialkasse mit der Personengruppe Angestellte oder Poliere oder kaufm./techn. Auszubildende. Es muss ein Urlaubsanspruch als Vortrag für das Jahr erfasst worden sein.
Wenn dann in der Einrichtung ausgewählt wird: "Urlaubskonto Angestellte: aus Fehlzeitenkalender ohne Rückrechnung", wird für solche Arbeitnehmer während der Abrechnung das gesamte Urlaubskonto des Jahres anhand des Fehlzeitenkalenders geprüft und geändert; das sind die genommenen Urlaubstage Vorjahr, die genommenen Urlaubstage laufendes Jahr und die Resttage, die sich ergeben.
Sonderfall: Wenn die Lohnart mit der Funktion 1002 Berichtslohnart manueller Urlaubsabbau in Tagen abgerechnet wurde, die nicht im Fehlzeitenkalender steht, dann werden diese Tage auch als Urlaubstage mitgerechnet.
Andere Fehlzeiten sind nicht berührt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: Urlaubskonto Angestellte.
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Druck Urlaubsgeld, Urlaubskonto
Urlaubsgeld Angestellte auf der Abrechnung drucken
Für Angestellte, Poliere und nicht-ZVK-Pflichtige kann ausgewählt werden, dass auf der Abrechnung das zusätzliche Urlaubsgeld in der Urlaubsübersicht gedruckt wird.
Dann wird in den Betrags-Spalten das ausgezahlte Urlaubsgeld gedruckt, anhand der Lohnarten mit den Funktionen 1094, 1095, 1034, 1035, 1099 und 1100. Ferner wird das noch ausstehende Urlaubsgeld anhand der Resttage und der Bewertung der Lohnart ermittelt. Es wird in die Spalte Resturlaub in die Betragszeile gedruckt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Zus. Urlaubsgeld.
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Urlaubskonto auf der Abrechnung drucken
Falls es nicht gewünscht ist, dass die Werte des Urlaubskontos unten auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann kann dies in der Baulohn-Einrichtung ausgewählt werden.
Bei der Auswahl "immer als 0 drucken" wird zwar der Block des Urlaubskontos noch gedruckt, aber alle Werte des Blocks als 0. Wenn das Urlaubskonto aber gedruckt werden soll, dann muss keine Auswahl getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: zum Urlaubskonto.
Webclient:
Urlaubskonto auf der Abrechnung drucken, oder nicht
Wenn nicht für alle Arbeitnehmer die Werte des Urlaubskontos unten auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann kann dies pro Abrechnungsart ausgewählt werden.
Wenn nicht, dann wird zwar der Block des Urlaubskontos noch gedruckt, aber alle Werte des Blocks als 0. Wenn das Urlaubskonto aber gedruckt werden soll, dann muss keine Auswahl getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten: Druck Urlaubskonto und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: zum Urlaubskonto.
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Urlaub überschritten
Berichtsdaten und Urlaub überschritten
In der Anzeige der Berichtsdatenfehler können über den Funktions-Button wahlweise ausschließlich die Fehlerzeilen angezeigt werden, die sich auf überschrittenen Urlaubsanspruch beziehen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Alle Fehler: Alle Fehler anzeigen, Nur: Urlaub überschritten.
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Lohnart Urlaub überschritten
Die Lohnart Urlaub überschritten, Funktion 1013, kann, wenn erforderlich, bewertet auf die Abrechnung gebracht werden. Zu diesem Zweck bei der Lohnart eine Folgelohnart definieren. Die Menge übergeben. Diese Folgelohnart als Abzugslohnart bestimmen, damit der Betrag negativ abgerechnet wird. Bei der Folgelohnart Bewertungsdefinitionen eintragen.
Die Folgelohnart nicht als fiktiv für KuG kennzeichnen. Während die "Urlaub überschritten"-Lohnart selbst fiktiv für Sollentgelt und Istentgelt für KuG bewertet werden muss.
Fehlzeit, Unterbrechung
Hinweis: Wenn bei der Abrechnung die Lohnart Urlaub überschritten (Funktion 1013) erstellt wird, dann wird vom Programm nicht automatisch eine Fehlzeit oder eine Unterbrechung erstellt.
Urlaub überschritten, Fehler oder Hinweis
Wenn der restliche Urlaubsanspruch geringer ist als der genommene Urlaub, dann wird die Meldung "Urlaub überschritten" als Fehler, wenn gewünscht, zur Abrechnung ausgegeben.
Wenn der Urlaubsanspruch überschritten wird, muss dann anders berichtet werden, z.B. unbezahlter Urlaub. Falls doch kein Fehler, sondern nur ein Hinweis ausgegeben werden soll, dann kann dies auch so eingerichtet werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen.
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Urlaub überschritten und Urlaubstage
Urlaubstage werden nicht ins Minus gerechnet. Das bedeutet, durch "Urlaub überschritten" wird der Urlaubsanspruch 0. Es ist also in jedem Falle eine Aktion erforderlich, was mit diesen Tagen geschehen soll. Ob sie z.B. bei Gehaltsempfängern beim Eintragen der Urlaubsanspruchstage für das nächste Jahr abgezogen werden sollen (Baulohn, Vorträge).
Die Korrektur ist händisch zum Anfang des folgenden Jahres durchzuführen.
Urlaub überschritten bei Gehaltsverteilung
Für Personalnummern mit Gehaltsverteilung kann so vorgegangen werden. Wenn der Urlaub überschritten wird, gibt es diese Möglichkeiten:
- Anstelle des zu viel berichteten Urlaubs entweder unbezahlten Urlaub, fehlt entschuldigt oder nichts berichten.
- Oder den Urlaubsvortrag für das laufende Jahr erhöhen und dafür den Urlaubsvortrag für das nächste Jahr vermindern.
- Oder bei der Lohnart "Urlaub überschritten" eine Folgelohnart, bedingt durch die Abrechnungsart Poliere, eintragen, die das Gehalt kürzt.
Diese Folgelohnart ins Soll- und Istentgelt für KuG einfließen lassen. Die Lohnart "Urlaub überschritten" fiktiv bewerten und ins Sollentgelt und Istentgelt für KuG einfließen lassen.
So dass sich für das Sollentgelt im KuG-Protokoll ergibt: minus Gehaltskürzung plus fiktiver Verdienst.
Wechsel ins Auslernjahr
Als „Auslernjahr" wird das gesamte Kalenderjahr bezeichnet, in dem die Ausbildung endet und der Arbeitnehmer gegebenenfalls eine andere Tätigkeit im Baugewerbe aufnimmt.
Wird der Arbeitnehmer nach der der Ausbildung als gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe beschäftigt, berechnet sich der Urlaubsanspruch nach dem Bundesrahmentarifvertrag
für das Baugewerbe (BRTV), nach dem sogenannten Ansparprinzip.
Ist der Arbeitnehmer zum 1.1. des Auslernjahres noch nicht 18 Jahre alt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer.
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Wechsel des Auszubildenden ins Auslernjahr
Wenn der gewerbliche Auszubildende nach der Prüfung ins Auslernjahr wechselt, dann gibt es zwei Möglichkeiten, dies im Personalstamm zu dokumentieren: Eine neue Personalnummer wird angelegt oder die Personalnummer wird beibehalten. Wenn die Abschlussprüfung untermonatlich ist, ist es ggf. sinnvoller mit einer neuen Personalnummer weiter zu abzurechnen.
Wir empfehlen bei einem Wechsel von oder in eine geringfügige Beschäftigung immer eine neue Personalnummer zu vergeben!
/Stammdaten/Personalstamm.
Webclient:
Azubi im Auslernjahr, neue Personalnummer
Die Personalnummer des Azubis zunächst vollständig und komplett abrechnen und dann erst kopieren. Dabei diese Eingaben treffen:
- Wozu kopieren: Lohnkonto-Vortrag erstellen.
- Neue Personalnummer.
- Wechsel dokumentieren: Ja.
- Beschäftigungszeiten übernehmen: Nein.
- Nur Ersteintritt übernehmen: Nein
- Beschäftigungszeiten in Bemerkung: Ja
- Austrittsdatum Alte Personalnummer: der Prüfungstag.
- Eintrittsdatum Neue Personalnummer: der Tag danach.
- Das gesamte Lohnkonto vortragen: Ja.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Funktion, Personalstamm kopieren.
Webclient:
Azubi im Auslernjahr, neue Personalnummer, Personalstamm
Diese Einträge im Personalstamm treffen, sowohl wenn eine neue als auch wenn die gleiche Personalnummer benutzt wird:
Bei der Personalnummer im Register Beschäftigung
- den Eintrag zur Gehaltsverteilung entfernen,
- die Haken setzen für Winterbau-Umlage, Wintergeld, "Urlaub erarbeiten"
- und evtl. die Abrechnungsart ändern.
- Im Feld ZVK-Personengruppe die Auswahl "Volljähriger AN... " treffen.
Im Register Zuordnung, wenn erforderlich:
- Abrechnungskreis,
- Kontierungsgruppe und
- Stat. Landesamt ändern.
Im Register Lohn/Gehalt:
- die Berufsgruppe,
- die Entlohnungsart und
- die Lohnarten in den aktuellen Bezügen ändern.
Im Register Sozialversicherung
- den Personengruppenschlüssel (von 102 auf 101) und
- den Tätigkeitsschlüssel ändern.
Im Register Beschäftigung
- im Feld "Rechnerisches Eintrittsdatum" das Ersteintrittsdatum eingeben und
- in den Beschäftigungszeiten das kopierte Austrittsdatum löschen.
/Stammdaten/Personalstamm,
Webclient:
Weiter für die neue Personalnummer Vorträge erfassen:
- Arbeitszeitkonto-Vorträge, wenn vorhanden, und
- folgende Werte unter "ULAK-Vorträge Lfd. Jahr" erfassen:
- Ermittlungsart = Vortrag,
- Ab Datum 01.01.jj,
- Beschäftigungstage bis zum Prüfungstag,
- Url.Tage und "Url.Tage gen." eingeben.
Wenn es nicht möglich ist, zum Januar einen solchen Vortrag zu erfassen, weil der aktuelle Abrechnungsmonat der Januar ist, dann hilfsweise so vorgehen: Den aktuellen Abrechnungsmonat kurzzeitig auf Februar setzen (Baulohn-Einrichtung, Register Allgemein), dann den Vortrag für Januar erfassen und danach den aktuellen Abrechnungsmonat wieder auf Januar setzen.
Wenn der Arbeitnehmer in den nächsten drei Monaten Urlaub nimmt, dann muss ein Vortrag erfasst werden für das Durchschnittsfeld, das die Urlaubsstunden bewertet. Denn die Daten der alten Personalnummer werden nicht automatisch hierfür herangezogen. Für das Durchschnittsfeld, das in der Lohnart eingetragen ist, das ist die Lohnart mit der Funktion 1046 "Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr", also z.B. für den Monat vor dem Wechsel ins Auslernjahr einen Vortrag erfassen mit Betrag und Menge.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge.
Webclient:
Azubi im Auslernjahr, gleiche Personalnummer
Wenn die Personalnummer beim Wechsel ins Auslernjahr beibehalten wird, dann so vorgehen:
Zu den Änderungen im Personalstamm in den einzelnen Registern: siehe oben.
Gehaltsverteilung und Teilmonat
Wenn Gehaltsverteilung definiert war, diese Definition auf leer setzen (Register Beschäftigung). Es ist nicht möglich, für einen Teil des Monats die Gehaltsverteilung auszuführen. Deshalb muss im Prüfungsmonat so berichtet werden:
- Für den Zeitraum, für den noch Ausbildungsvergütung bezahlt wird, Entgeltstunden berichten mit einer Lohnart, die ausdrücklich nicht bewertet abgerechnet wird, damit nicht doppelt gezahlt wird.
- Für den Zeitraum danach Zeitlohn berichten.
Die Ausbildungsvergütungs-Lohnart im Personalstamm beenden, indem ein Bis-Datum eingetragen wird, und zwar der Prüfungstag (Register Lohn/Gehalt). Der Betrag der Lohnart wird bei der Abrechnung automatisch heruntergerechnet, wenn dieser Tag mitten im Monat ist.
Gleiche Personalnummer, Hinweise
Wenn die gleiche Personalnummer weiterbenutzt wird, dann folgendes beachten:
- Kein Austrittsdatum eintragen.
Der Wechsel ins Auslernjahr ist dadurch dokumentiert, dass bei der Ausbildungsvergütung ein Bis-Datum, also der Prüfungstag eingetragen ist.
- Keine ULAK-Vorträge erfassen. Der erarbeitete Urlaubsanspruch seit Jahresbeginn wird automatisch ermittelt.
In beiden Fällen: ZVK-Meldungen
- Eine Meldung zur Ausbildungsvergütung (AUMEL) erfassen mit Angabe von "Meldezeitraum Ende". Sofern diese nicht automatisch erstellt wurde.
- Für den Volljährigen im Auslernjahr eine Anmeldung (Anmel) erfassen. Sofern diese nicht automatisch erstellt wurde.
Die Meldung zum Urlaubsanspruch (Urmel) wird automatisch wie für andere gewerbliche Arbeitnehmer erstellt.
In beiden Fällen: SV-Meldungen
SV-Meldungen: Es wird eine Abmeldung (Grund 33) und eine Anmeldung wegen Wechsel des Personengruppenschlüssels (Grund 13) erstellt. Es muss abgerechnet worden sein, also auch: für beide Personalnummern, bevor die SV-Meldungen erstellt werden.
Neue Personalnummer: Lohnsteuerbescheinigung
Wenn für den gleichen Arbeitnehmer eine neue Personalnummer mit Eintritt abgerechnet wird, dann muss für die alte Personalnummer mit Austritt eine LSt-Bescheinigung erstellt werden.
Neue Personalnummer: ELStAM
Wenn für den gleichen Arbeitnehmer eine neue Personalnummer mit Eintritt abgerechnet wird, dann muss für die alte Personalnummer mit Austritt zunächst eine Abmeldung im ELStAM-Verfahren (Lohnsteuerkarten) erfolgen. Diese muss zunächst auch quittiert sein vom Finanzamt.
Erst dann ist die Anmeldung der neuen Personalnummer im ELStAM-Verfahren vorzunehmen.
Volljährige AN im Auslernjahr, Vorjahres-Urlaub
Wenn noch Vorjahres-Urlaubsanspruch vorhanden ist, dann muss dieser nach Auskunft der ZVK "intern im Betrieb abgerechnet" werden. Genommener Vorjahres-Urlaub wird bei Auslernlingen nicht gemeldet und nicht erstattet.
Im Prüfungsmonat genommener Urlaub wird so abgerechnet, wie die aktuelle Einstellung im Personalstamm ist. Bei gleicher Personalnummer mit der Urlaubs-Bewertung für Auslernlinge.
Volljährige im Auslernjahr, Urlaub
Urlaubsstunden
Wenn Urlaub genommen wird, dann werden die Urlaubsstunden auf der Abrechnung ausgewiesen. Mit der Lohnart, die die Funktion 1046 hat. Diese Lohnart muss eine Bewertungsdefinition haben. Die Abrechnungsart eintragen, keine Bewertungslohnarten, sondern ein "Wert aus Durchschnittsfeld", das für diesen Zweck in den letzten Monaten gefüllt wurde, "Berechnung aus Durchschnittsfeld"; Betrag/Stunden, "Zeitraum aus Durchschnittsfeld": Monate, "Monate aus Durchschnittsfeld": 3. Das bedeutet, der Durchschnitt der letzten 3 Monate bestimmt die Bewertung.
Urlaubstage
Die Urlaubstage werden mit der Lohnart mit der Funktion 1048 auf der Abrechnung ausgewiesen, unbewertet. Falls Vorjahres-Urlaub genommen wurde, mit der Lohnart mit der Funktion 1047.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld wird mit der Lohnart mit der Funktion 1049 ausgewiesen. Diese Lohnart benötigt eine Bewertungsdefinition wie die Urlaubsstunden-Lohnart. Ferner einen Prozentsatz (bei der Berechnung gilt aber der Prozentsatz laut Sozialkasse). Falls Vorjahres-Urlaub genommen wurde, dann mit der Lohnart mit der Funktion 1050. Diese Lohnart ebenso bewerten wie die Urlaubsstunden-Lohnart. Das zusätzliche Urlaubsgeld wird also zusätzlich zu den bewerteten Urlaubsstunden errechnet und ausgezahlt.
Volljährige AN im Auslernjahr, Urlaubsanspruchsbetrag
Der Urlaubsanspruchsbetrag bei Volljährigen Arbeitnehmern im Auslernjahr wird wie folgt ermittelt: Es wird der Faktor der Lohnart mit der Funktion 1046 "Urlaubsstunden Volljährige im Auslernjahr" ermittelt, wie er sich durch die Bewertungsdefinitionen der Lohnart ergibt.
Hinzu kommt der Faktor, der das zusätzliche Urlaubsgeld darstellt (Funktion 1049 bzw. 1050). Die Summe beider ergibt den Stundensatz.
Als durchschnittliche Stunden wird die Arbeitszeit eines Tages laut dem Arbeitszeitkalender herangezogen. Dies ist in diesem Fall der Dienstag der 2. Woche des Monats, beim Jahresübertrag der Dienstag der 47. Kalenderwoche.
Wenn andere Durchschnittsstunden gelten sollen, dann bei der Arbeitszeitgruppe "Tagesstunden bei Auslernjahr" eintragen. Stundensatz mal Stunden ergibt den Urlaubsanspruchsbetrag.
Urlaubstage bei Auslernlingen
Wenn für Urlaubstage bei Auslernlingen nicht die Sollstunden des Tages angesetzt werden sollen, sondern für jeden Tag einer Woche die gleichen Stunden, dann kann das eingerichtet werden. Das Problem stellt sich, wenn die Sollstunden unterschiedlich sind, z.B. am Freitag anders als an den Tagen davor, wenn also das Urlaubsentgelt nicht an jedem Urlaubstag gleich wäre.
Wenn deshalb die Urlaubsstunden während der Abrechnung geändert werden sollen, dann eine zusätzliche Lohnart mit der Funktion <1059 Reststunden Durchschnitt zu Soll, Urlaub Auslernjahr, nicht bewerten> anlegen, eine Stundenlohnart mit passiven Entgeltstunden, die nicht bewertet werden soll; wenn sie außerdem nicht gedruckt werden soll, dann im Register Auswertung "Druck Abrg. wenn kein Betrag" nicht ankreuzen. Wenn diese Lohnart da ist und gültig ist, dann wird gerechnet:
Die Urlaubsstunden des Tages werden auf die durchschnittlichen Sollstunden pro Tag der Urlaubswoche gebracht; dies dann, wenn die vollen Sollstunden berichtet wurden. Die Differenz der Stunden wird auf die zusätzliche Lohnart übertragen, damit die Entgeltstunden bleiben, wie sie berichtet wurden. Die Urlaubsstunden werden bewertet; das Urlaubsentgelt ergibt sich also aus den geänderten Stunden mal dem Faktor, wie er für die Urlaubsberechnung ermittelt wurde.
/Stammdaten/Lohnarten.
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Volljährige AN im Auslernjahr, Urlaub aus Vorjahr
Wenn im Auslernjahr Urlaub genommen wird, der aus dem Vorjahr stammt, dann erstattet die Sozialkasse die Vergütung nicht; es kann deshalb für den Vorjahres-Urlaub im Auslernjahr eine eigene Lohnart angelegt werden, die dann anders kontiert werden kann.
Wenn also eine besondere Lohnart benutzt werden soll, dann eine Lohnart anlegen mit der Funktion 1056 Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr VJ; sie kann z.B. aus der Jahres-Lohnart mit der Funktion 1046 kopiert werden, wenn danach die Funktion und die Kontierungen für die Finanzbuchhaltung und Betriebsabrechnung geändert werden. Ohne die Lohnart wird abgerechnet wie bisher.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung nur dann gebildet, wenn sie vorhanden ist.
Wenn die Lohnart mit der Funktion 1056 jedoch auch in der Betriebsbuchhaltung gebucht werden soll, dann muss sie in den Berichtsdaten mit Kostenstelle direkt erfasst werden.
Wechsel nach dem Auslernjahr
Wenn ein Volljähriger AN im Auslernjahr z.B. im Januar (oder auch später) des Folgejahres als gewerblicher AN weiterbeschäftigt wird:
Bei der Januar-Abrechnung wird ein automatischer Vortrag erstellt. Wie bei allen gewerblichen AN. Dieser Vortrag summiert die aus dem letzten Jahr stammenden Urlaubsansprüche nach Tagen, so wie sie im letzten Jahr ermittelt wurden. Der Anspruchsbetrag wird neu bewertet. So wie es bei den ZVK-Meldungen (RAMEL) geschieht.
Maßgeblich für die Bewertung sind die Bewertungsdefinitionen bei den Lohnarten mit den Funktionen 1046 "Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr" und 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld AN im Auslernjahr LJ".
Wechsel nach dem Auslernjahr, Hinweis zur Bewertung
Wenn bei der Personalnummer eine neue Abrechnungsart eingetragen wird, dann sollten bei der Bewertung der Lohnarten mit den Funktionen 1046 und 1049 auch ein Eintrag mit der neuen Abrechnungsart, mit den gleichen Definitionen wie bei der alten, eingetragen werden. Ansonsten kann evtl. die Bewertung nicht durchgeführt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Nach dem Auslernjahr, Meldungen
Meldungen für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr werden erstellt:
Im Januar. Ferner bei Eintritt und beim Wechsel in die Personengruppe der gewerblichen Arbeitnehmer. Bei dieser Meldung wird der Urlaubsanspruchsbetrag ermittelt:
Aus den Anspruchstagen werden Anspruchsstunden errechnet. Dabei werden die Sollstunden des Dienstags der 2. Woche im Monat als Stunden pro Tag herangezogen. Wenn andere Durchschnittsstunden gelten sollen, dann bei der Arbeitszeitgruppe "Tagesstunden bei Auslernjahr" eintragen.
Maßgeblich für die Bewertung sind die Bewertungsdefinitionen bei den Lohnarten mit den Funktionen 1046 "Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr" und 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld AN im Auslernjahr LJ".
Die Anspruchsstunden werden laut den Bewertungsdefinitionen der Lohnart mit der Funktion 1046 "Urlaubsstunden" bewertet. Und es wird das zusätzliche Urlaubsgeld dazuaddiert, wie bei der Lohnart mit der Funktion 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld" definiert. Der Prozentsatz für das zusätzliche Urlaubsgeld kommt aus den Sozialkassen-Stammdaten,
/Stammdaten/Sozialkassen, ULAK-Werte und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Auslernjahr u. Jugendliche AN (RAMEL).
Webclient:
Nach dem Auslernjahr, Übernahme und neue Personalnummer
Wenn ein Auszubildender zum Beispiel als gewerblicher Arbeitnehmer übernommen wird: dann empfehlen wir eine neue Personalnummer anzulegen.
Zurückgestellte Urlaubstage (bis zur Einführung der Mindesturlaubsvergütung)
Diese Möglichkeit Urlaubstage ohne Vergütungsanspruch bei der Soka-Bau ausbuchen zu lassen ist ab 2014 nicht mehr möglich und dies wird von der Sozialkasse nicht mehr akzeptiert, weil der Tarifvertrag die Urlaubsvergütung bei unbezahlten Ausfallstunden besonders regelt nun.
Sozialkasse, Vorjahresurlaubstage ohne Entgelt
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum fehlt, erwirbt er zwar einen Urlaubsanspruch in Tagen, aber keinen Anspruch in Geld; deshalb können Anspruchstage ohne Urlaubsvergütung verfallen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies festlegen.
Dies betrifft Vorjahres-Urlaubsansprüche; und laut Auskunft der Sozialkasse nur solche Zeiträume, in denen der ganze Monat ohne Entgelt war. Es geht um die Anspruchstage, die in solchen Monaten entstanden sind. Bei 30 fehlenden SV-Tagen entstehen 30 / 12 Tage, gerundet 2 Anspruchstage. Wenn also vereinbart wird, dass einige Urlaubsanspruchstage des Vorjahres verfallen, dann so vorgehen: Benötigt wird eine Lohnart mit der Funktion "1193 zurückgestellte Urlaubstage, VJ-Tage ohne Entgelt".
Diese Lohnart ist keine Abzugslohnart; sie braucht keine Bewertung, sondern nur die Berechnungseinheit Tage. Diese Lohnart mit den Urlaubsanspruchstagen berichten, die verfallen sollen. Es dürfen nur ganze Tage so berichtet werden. Diese Tage werden in die Urlaubsmeldung an die Sozialkasse als "zurückgestellte Urlaubstage" aufgenommen.
/Stammdaten/Lohnarten und /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten und /Nach der Abrechnung/ZVKMeldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
Urlaubsabgeltung, Angestellte oder fester Urlaubsanspruch
Wenn eine Urlaubsabgeltung für Angestellte erforderlich sein sollte, dann gilt:
Nicht die Urlaubsabgeltungs-Lohnarten benutzen. Also nicht die Lohnarten mit den Funktionen 1081 Vorjahr und 1085 lfd. Jahr. Sondern mit der Lohnart für manuellen Urlaubsabbau Urlaub berichten. Das ist die Lohnart mit der Funktion 1002. Sie wird in Tagen berichtet.
Dies ist so für alle Arbeitnehmer, die einen festen Anspruch an Urlaubstagen haben.
Wenn in der Baulohn-Einrichtung im Register Abrechnung ausgewählt ist, das Urlaubskonto Angestellte aus dem Fehlzeitenkalender zu ermitteln, dann werden nur die Tage mit der Lohnart der Funktion 1002 zusätzlich als Urlaubstage gezählt, obwohl sie nicht im Fehlzeitenkalender stehen.
Es wird im ersten Halbjahr zuerst die Lohnart für den manuellen Abbau abgerechnet, dann erst die Lohnart für den automatischen Abbau; das ist der Fall, es wird Vorjahres-Urlaub auf diese Weise abgegolten, dann mindert also der manuelle Abbau den Rest des Vorjahres-Urlaubs.
Urlaubsabgeltung, gewerbliche Arbeitnehmer Soka-Bau
Ab 06.15 gilt:
Sämtliche Urlaubsabgeltungen werden von der Sozialkasse Bau direkt erstattet, also nicht vom Arbeitgeber. Die Urlaubsabgeltung deshalb nicht mehr berichten. Die Ausnahmen bei Altersteilzeit sind hier im folgenden beschrieben.
Bis 05.15 galt dieses:
Für ZVK-pflichtige Arbeitnehmer ist das Berichten der Urlaubsabgeltungs-Lohnarten erforderlich; das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1081 Vorjahr und 1085 lfd. Jahr.
So vorgehen: Der Vorschlag in den Berichtsdaten für die Tage und den Betrag, die abgegolten werden sollen, bezieht sich nur auf den Stand Ende Vormonat. Deshalb diesen Vorschlag nicht beibehalten, sondern eine Probeabrechnung ohne Abgeltung ausführen; das ergibt auf der Abrechnung den den Rest-Urlaub für Vorjahr und für das laufende Jahr. Dann die Abgeltungs-Lohnarten mit diesen Tagen und diesen Beträgen berichten.
Beim Druck der Abrechnung ist die Abgeltung im Urlaubskonto eingerechnet; bei der Meldungen die Sozialkasse ebenso.
Hinweis: Wenn eine Rückrechnung auf diesen Monat erforderlich sein sollte, dann müssen die Abgeltungs-Lohnarten manuell korrigiert werden, sofern durch die Rückrechnung Urlaub nachgetragen wird. Denn der Anteil des Vorjahres- und Jahres-Urlaubs an der Abgeltung wird von der Abrechnung nicht automatisch neu errechnet.
Urlaubsabgeltung, ZVK-pflichtige Abgeltung bei Altersteilzeit
Die Lohnarten für die ZVK-pflichtige Urlaubsabgeltung werden nur noch benötigt für Arbeitnehmer, die in die Altersteilzeit wechseln, und für Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit.
Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1082 Vorjahr, 1086 Laufendes Jahr. Das sind ZVK-pflichtige Abgeltungen. Sie werden der Sozialkasse mit dem Meldegrund 22 (besondere Urlaubsabgeltungen) gemeldet.
Urlaubsabgeltung, ohne ZVK-Pflicht
Für Mitarbeiter, die nicht pflichtig zur Sozialkasse sind, kann eine Urlaubsabgeltung berichtet werden. Wenn gleichzeitig Abgeltung ist und Urlaub genommen wird, dann gilt:
Zuerst der Urlaub, dann die Abgeltung.
Wenn noch Vorjahresurlaub übrig ist, dann ist der Urlaub, der genommen wird, noch Urlaub aus dem Vorjahr. Wenn eine Abgeltung gezahlt werden soll, dann müsste diese den Rest des Vorjahres und zusätzlich und als zweite Abgeltung den Rest des laufenden Jahres auszahlen.
Urlaubsabgeltung, zur Aussteuerung
Wenn im Personalstamm "Ab Datum SV-ausgesteuert" eingetragen ist, dann ist das der letzte Tag des Krankengeldbezugs. Es werden auch nach der Aussteuerung Urlaubsmeldungen (URMEL) erstellt, und zwar mit Bruttolohn 0. Wenn im Monat eine Abmeldung bei der Sozialkasse erfasst ist, dann wird aber keine Null-Urlaubsmeldung erstellt.
Es besteht eine Unterbrechung. Während der Unterbrechung endet der Krankengeldbezug. Für die ZVK-Meldungen gilt:
Im Monat des Endes des Krankengeldbezugs wird eine Abmeldung erstellt; das Datum der Abmeldung ist der letzte Tag des Krankengeldbezugs, also "Ab Datum SV-ausgesteuert".
Wenn das Datum im Monat liegt, zählen die Tage danach als Fehltage für die Urlaubsberechnung; 30 minus diese Fehltage sind die Anspruchstage, die gemeldet werden; ohne Betrag. In den folgenden Monaten werden keine Meldungen mehr erstellt, außer bei Urlaubsabgeltung.
Ab 2013 gilt: auch bei Aussteuerung gelten die vollen Beschäftigungstage für die Urlaubsberechnung in Tagen, es werden noch Meldungen erstellt, es werden Ausfallstunden gemeldet.
Wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb zurückkehrt, dann ein Unterbrechungsende im Personalstamm eintragen. Das Ausgesteuert-Datum im Personalstamm entfernen. Das Ausgesteuert-Datum muss aber in der Historie, z.B. des Vormonats, belassen werden. Die Tage bis zum Ende der Unterbrechung gelten noch als Fehltage für den Urlaubsanspruch. Es wird eine ZVK-Anmeldung erstellt für den Tag nach Unterbrechungsende (über Beschäftigungszeiten (ANMEL)), ab 2012 mit dem besonderen Meldeschlüssel 48 Ende der Aussteuerung, mit Endedatum.
Ab 2013 gilt: Aussteuerung wird gar nicht mehr gemeldet.
Urlaubsabgeltung, bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Baugewerbe
Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden
Laut "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren" gilt ab 01.2000 für Urlaubsabgeltungen: "Abgeltungen nach dem - dauerhaften - Ausscheiden aus dem Baugewerbe werden nicht vom AG, sondern von der Kasse an den AN gezahlt. Dabei ist vorgesehen, dass die Kasse an den AN den Brutto-Betrag abzgl. des AN-Anteils zur Sozialversicherung auszahlt... Die Kasse zahlt den einbehaltenen AN-Anteil zur SV an den AG, der den AG- und den AN-Anteil an die Kasse abführt".
Wenn so verfahren werden soll, dann wie folgt vorgehen:
Eine Urlaubsabgeltungs-Betrags-Lohnart anlegen,
- nicht Gesamtbrutto,
- nicht steuerpflichtig,
- beitragspfl. Einmalbezug,
- aber BG-pflichtig und
- nicht ZVK-pflichtig.
Mit dieser Lohnart die Abgeltung berichten.
Eine Betrags-Lohnart anlegen,
- steuerfrei,
- SV-frei.
Mit dieser Lohnart den SV-AN-Anteil berichten, den die ZVK genannt hat. Dieses ist ein von der ZVK pauschal ermittelter Betrag. Er wurde von der ZVK von der Abgeltung abgezogen. Falls sich eine Differenz zum errechneten SV-AN-Anteil ergibt, erscheint die Differenz als Auszahlung auf der Abrechnung.
Diese Lohnart soll mit dem Sachkonto kontiert werden, auf das in der Finanzbuchhaltung die Erstattung des AN-Anteils an den AG gebucht wird.
Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden, in welchem Monat?
Für die Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden soll eine Rückrechnung ausgeführt werden, und zwar auf den Monat, in dem die Sozialkasse den Betrag ausgezahlt hat. Dieser Monat ist nötig, damit bei der Abrechnung die gleiche SV-Berechnung ausgeführt wird, die auch die Sozialkasse ausgeführt hat, z.B. mit den gleichen Beitragssätzen.
Abgeltung nach Austritt
Austritt im Vorjahr, Abgeltung
Wenn die Beschäftigung eines gewerblichen Arbeitnehmers im Vorjahr endet und wenn im laufenden Jahr sich ergibt, dass nach Austritt eine Urlaubsabgeltung abgerechnet werden muss, dann so vorgehen:
Im laufenden Jahr ist der Rest-Urlaubsanspruch des Vorjahres noch nicht bekannt. Deshalb einen Vorjahres-Vortrag erstellen, in diesem Fall ohne Beträge, weil die Beträge bereits durch die letzte Abrechnung im Vorjahr ermittelt wurden. Als Datum des Vortrags den Monat des Austritts, also der letzten Abrechnung, eintragen.
Dann die Funktion ausführen: "Jahresabschluss für die Personalnummer". Für diese Personalnummer wird der automatische Vortrag für das aktuelle Jahr erstellt.
Im laufenden Jahr dann die Abgeltung-Lohnart, Funktion 1081 Urlaubsabgeltung VJ: nicht ZVK-pflichtig, berichten. Tage und Betrag werden dann bereits bei der Berichtsdaten-Erfassung vorgeschlagen. Auf der Abrechnung sind in der Übersicht der Urlaubswerte der Rest-Urlaub und der abgegoltene Urlaub vermerkt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Vorjahr, Jahresabschluss für die Personalnummer.
Webclient:
Beitragsberechnung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nach Austritt
Nach § 23a Abs. 2 SGB IV ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
Eine im September 2023 ausgezahlte Einmalzahlung ist bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zum 28.02.2023 dem Monat Februar 2023 zuzuordnen. Es gilt in diesem Fall die anteilige BBG für den Zeitraum 01.01.2023 bis 28.02.2023.
Für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung sind die Beitragsgruppen und Beitragssätze des Monats maßgebend, dem die Sonderzahlung für die Beitragsabrechnung zugeordnet wird, in diesem Fall also Februar
Die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 haben insofern keine Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in diesem Beispiel.
Das passiert automatisch. Anders verhält es sich, wenn der Austritt bereits im Vorjahr war, oder die Einmalzahlung bis März geleistet wird und daher die Märzklausel greifen muss.
Hinweis: In bestimmten Fällen kann es weiterhin notwendig sein auch eine Rückrechnung auszuführen, und zwar auf den Monat, in dem die Sozialkasse den Betrag ausgezahlt hat
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
ULAK, Teilzeitkräfte
Wenn Teilzeit vorliegt, das bedeutet hier: weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, dann können die für ULAK ermittelten Beschäftigungstage reduziert werden. Das bedeutet, dass auch die Anzahl der Urlaubsanspruchstage reduziert wird.
In der Arbeitszeitgruppe die Auswahl "ULAK Teilzeit rechnen" treffen. Ferner muss ein Wochenschema eingetragen sein.
Die Beschäftigungstage werden so ermittelt: Anzahl der Arbeitstage pro Woche laut Wochenschema dividiert durch 5 mal Steuertage. Wenn mehrere Wochenschemata eingetragen werden, dann wird ein Mittelwert gebildet.
ULAK, Teilzeitkräfte ohne feste Stunden
Wenn Teilzeitkräfte beschäftigt werden, für die nicht bestimmte Wochentage festgelegt werden können, um die Urlaubs-Anspruchstage zu ermitteln, dann so vorgehen:
Bei der Arbeitszeitgruppe dieser Mitarbeiter ein Wochenschema eintragen, das keine Stunden enthält. Die Beschäftigungstage für den Urlaubsanspruch werden dann so ermittelt: Anzahl der Tage mit aktiven und passiven Entgeltstunden im Monat mal Divisor aus Steuertagen und "Arbeitstage mtl.", wie bei dieser Arbeitszeitgruppe eingetragen. Bsp.: 10 Arbeitstage ergeben 10 * (30 / 21), das sind gerundet 14 Tage.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe.
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Erfassung von Urlaub
Urlaub Angestellte
Auch für ZVK-pflichtige Angestellte kann der genommene Urlaub außerhalb der Abrechnung erfasst werden. Diese Erfassung kann im Fehlzeitenkalender, Fehlzeiten, Urlaub Angestellte, aufgerufen werden.
Dies kann benutzt werden, wenn auf eine Rückrechnung wegen Urlaub verzichtet werden soll.
Die als "Genommen Jahr (erfasst)" und "Genommen Vorjahr (erfasst)" eingetragenen Werte gelten ab Eingabe als die in diesem Monat genommenen Urlaubstage.
Wenn der Monat aber abgerechnet wird, oder wenn auf den Monat zurückgerechnet wird, dann gilt diese Regel: Wenn Urlaub im Fehlzeitenkalender berichtet ist, dann gilt dieser und nicht die manuelle Erfassung in der Urlaubsübersicht. Wenn aber im Fehlzeitenkalender Urlaubseinträge nicht vorhanden sind, dann gilt die manuelle Erfassung der genommenen Tage.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Urlaub Angestellte.
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Zusätzliches Urlaubsgeld und Beschäftigung
z.B. Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, zusätzliches Urlaubsgeld, wenn beschäftigt
Diese Regelung kommt vom Betonsteingewerbe und kann ansonsten auch benutzt werden: Zusätzliches Urlaubsgeld soll nur ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Tagen beschäftigt war. Im Betonsteingewerbe gilt außerdem: bei Austritt gibt es kein Zusätzliches Urlaubsgeld.
Für andere Sozialkassen gilt diese besondere Regel bei Austritt nicht.
Urlaubsberechnung
Auch gewerbliche Arbeitnehmer erhalten ohne "Urlaub erarbeiten"-Kennzeichnung einen Urlaubsanspruchs-Vortrag wie Angestellte. Zusätzliches Urlaubsgeld wird nur ausbezahlt, wenn 12 ununterbrochene Beschäftigungsmonate (360 Tage) vorlagen. Auf die zusätzlichen Urlaubstage für Schwerbehinderte wird kein zusätzliches Urlaubsgeld ausbezahlt.
Bei Austritt gilt: wenn die Sozialkasse als Betonsteingewerbe gekennzeichnet ist, dann gibt es auch bei Austritt kein zusätzliches Urlaubsgeld.
Die Besonderheiten zum zusätzlichen Urlaubsgeld können in der Urlaubsanspruchs-Übersicht, also an einer einzigen Stelle, definiert werden:
Die Auswahl "Zus. Url.geld wenn beschäftigt" kann über den Funktions-Button für alle angezeigten Personalnummern auf 360 Tage gesetzt werden.
Für Schwerbehinderte soll weiterhin der erweiterte Urlaubsanspruch eingetragen werden. Zusätzlich die darin enthaltenen zusätzlichen Tage in der Spalte "darin zus. Tage Schwerbeh." eintragen.
Diese Verarbeitungen können auch benutzt werden, wenn nicht dieses Baunebengewerbe vorliegt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr. Die entsprechenden Spalten auswählen.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld, Nicht-ZVK
Wenn ein zusätzliches Urlaubsgeld für Beschäftigte, die nicht ZVK-pflichtig sind, für einige Niederlassungen gezahlt werden soll und für andere nicht, dann können hierfür die Prozentsätze pro Niederlassung benutzt werden.
Es können Prozentsätze pro Niederlassung und auch wahlweise pro Abrechnungsart eingetragen werden. Ein Prozentsatz von 0 führt jedoch noch nicht dazu, dass kein Betrag gerechnet wird. Der Grund hierfür ist, dass sonst bei allen Lohnarten ein Prozentsatz eingetragen werden müsste, damit sie überhaupt abgerechnet werden. Dies ist nicht nötig. Wenn, wie im Beispiel, die Berechnung der Lohnart ausgeschaltet werden soll, dann als Prozentsatz pro Niederlassung 0,0001 eintragen. Die vier Nachkommastellen werden zu diesem Zweck zur Eingabe angeboten.
Für das Urlaubsgeld des laufenden Jahres ist das die Lohnart mit der Funktion 1099 "Zusätzliches Urlaubsgeld nicht ZVK LJ".
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Prozentsätze zur Niederlassung.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld monatlich, Nicht- ZVK
Um monatlich ein zusätzliches Urlaubsgeld abzurechnen, kann eine Lohnart mit der Funktion "1103 Zusätzliches Urlaubsgeld, Tage aus vollem Jahresanspruch / 12" angelegt werden; das ist eine Verarbeitung für nicht-ZVK-pflichtige Arbeitnehmer.
Die Lohnart ist eine Tages-Lohnart.
Die Lohnart kann im Personalstamm eingetragen werden, ohne Betrag. Sie wird dann automatisch abgerechnet. Die Menge ergibt sich aus dem "Vollen Jahresurlaubsanspruch" laut Urlaubs-Vortrag, geteilt durch 12. Eine anteilige Rechnung bei Eintritt, Austritt, bestimmten Unterbrechungen wird dabei nicht ausgeführt.
Der Faktor ergibt sich aus der Bewertung der Lohnart. Die Bewertung für Gewerbliche ist:
Bewertungslohnarten und multszfakt faktor mit sollstunden des tages multiplizieren; in diesem Fall werden die Sollstunden aus dem Durchschnitt des Wochenschemas der Arbeitszeitgruppe ermittelt. Die Lohnart kann nicht in die Bewertung anderer Lohnarten aufgenommen werden, obwohl sie im Personalstamm steht, denn sie ist keine Betrags-Lohnart, sondern eine Tages-Lohnart.
Die Lohnart kann auch berichtet werden, z.B. mit negativen Werten zur Korrektur der automatischen Berechnung.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr und'
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen (elektronische Abfrage) ab 01.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ersetzt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Unternehmen wichtig, die für öffentliche Aufträge bieten. Damit bescheinigen Krankenkassen, dass ein Unternehmen pünktlich und regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Arbeitgeber, insbesondere Nachunternehmer oder die beauftragten Verleiher nach § 28e Absatz 3f Satz 1 SGB IV, haben die Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen mit einem einheitlichen Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe zu beantragen. Die Einzugsstellen melden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen unverzüglich elektronisch an den antragstellenden Unternehmer zurück (§ 108b Satz 1 und 2 SGB IV).Eine Beantragung ist ab Juli 2024 auch über das SV-Meldeportal möglich. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt ebenfalls elektronisch. Da es sich um Zusatzmodul zu einem systemgeprüften Basis-Entgeltabrechnungsprogramm handelt, ist die Umsetzung in NEVARIS Finance Baulohn aktuell nicht vorgesehen.
Sofern Sie Interesse an einer Umsetzung haben, bitte wir Sie, dies ggf. im Feedbackforum einzutragen oder, sofern ein Eintrag bereits vorliegt, dafür zu voten: NEVARIS Finance
Urlaubsverfall, Vorjahres-Urlaub soll automatisch verfallen (nicht Baugewerbe bei ULAK-Abwicklung)
Falls Vorjahres Urlaubstage verfallen sollen, z.B. zum 31.03. des Folgejahres, kann eine Lohnart mit der Funktion <1105 Urlaubstage verfallen nicht ZVK VJ> verwendet werden. Diese kann berichtet werden oder sie kann auch am Personalstamm hinterlegt werden.
Diese Funktion soll nicht im Baugewerbe für die ZVK-Personengruppen, die über eine ULAK abgewickelt werden, verwendet werden.
Ab der Version 2023.2 NEVARIS Finance Baulohn:
Für die ZVK-Personengruppen
- Angestellte,
- techn. Auszubildende,
- Poliere und
- leitender Ang. (§5 BetrVG)
ist die Benutzung nun auch möglich.
Entgelt für diese Urlaubstage wird auf der Abrechnung nicht ausgewiesen, das bedeutet: der Urlaub verfällt. Der Urlaubsanspruch des Vorjahres in Tagen wird so vermindert oder auf 0 gesetzt.
Beim Druck der Abrechnung werden diese Tage in "genommen Vorjahr" eingerechnet.
Wenn im Monat, in dem diese Lohnart abgerechnet wird, außerdem Urlaub genommen wird, dann stehen diese Tage nicht mehr zur Verfügung.
Wenn die Lohnart auf der Abrechnung gedruckt werden soll, dann in der Karte der Lohnart im Register Auswertung die Auswahl "Druck Abrg. wenn kein Betrag" treffen.
Die Lohnart kann, statt dass sie berichtet wird, auch im Personalstamm eingetragen werden. Dann bei der Lohnart selbst, in der Karte der Lohnart, nur den einen Monat ankreuzen, in dem die Lohnart verarbeitet werden soll, zum Beispiel April. Die Steuerung der Lohnart muss in diesem Fall ohne Faktoreingabe bei den Berichtsdaten sein: also <blank>. In diesem Fall werden in dem Monat der Gültigkeit der Lohnart, alle Vorjahres Urlaubstage ausgebucht.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt und
/Stammdaten/Lohnarten, Funktion <1105>
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Register Lohn/Gehalt und
Stammdaten, Lohnarten, Funktion <1105>
Eintritt im Jahr
Es empfiehlt sich, im Portal der Soka-Bau einen Kontoauszug elektronisch zu beantragen und sich nicht auf vorgelegte andere Bescheinigungen zu verlassen. Sofern der Mitarbeiter noch nicht angemeldet ist, kann der Kontoauszug noch nicht abgerufen werden, dazu zunächst den Mitarbeiter über das Portal anmelden. Eine anschließende zweite Anmeldung aus dem System ist unerheblich. Wenn die ZVK-Nummer nicht bekannt ist, kann diese zuvor im Portal gesucht werden.
Eintritt, Vorarbeitgeber-Restanspruch
Wenn ein gewerblicher Arbeitnehmer ins Unternehmen eintritt und einen Urlaubs-Restanspruch vom Vorarbeitgeber hat, dann so vorgehen:
Einen Vorjahres-Vortrag mit dem Datum Dezember des Vorjahres erfassen. Dabei als Ermittlungsart "Vorarbeitgeber" auswählen. Dann die Funktion ausführen: "Jahresabschluss für die Personalnummer". Für diese Personalnummer wird dann der automatische Vortrag für Januar des aktuellen Jahres erstellt.
Dieser Vortrag ist die Grundlage der Urlaubsberechnung.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Vorjahr, Jahresabschluss für die Personalnummer.
Webclient:
Wiedereintritt, ULAK-Vortrag
Wenn ein ZVK-pflichtiger Arbeitnehmer im Jahr wiedereintritt, dann gibt es eine kleine Hilfe: der Restanspruch bis Ende Vormonat, der sich also aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis ergibt, kann automatisch als Minusvortrag eingefügt werden; und es wird ein Plusvortrag mit der Kennung "Vorarbeitgeber" erstellt.
Wenn dies der Fall ist, zunächst den Eintrag mit der Personalnummer und mit dem Vormonat des aktuellen Eintritts als Datum erfassen, ohne Werte, und dann diese Funktion ausführen. Danach erst die Abrechnung ausführen.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr oder bei Wiedereintritt im Januar: ULAK-Vorträge Vorjahr, Minusvortrag AG und Plusvortrag VorAG.
Webclient:
Austritt im Jahr
Im Austrittsmonat können die vollen Resturlaubstage berichtet werden, einschließlich der Anspruchstage, die erst im Monat erarbeitet werden.
Dann wird auch das komplette Urlaubsentgelt ausgezahlt, einschließlich des Anspruchs, der sich durch die Abrechnung des Monats ergibt. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer mit Sozialkassenpflicht. Es muss, um dies zu erreichen, Urlaub abgerechnet werden; es darf nicht gleichzeitig Urlaubsabgeltung berichtet werden.
Bis 2011: Wenn in der Baulohn-Einrichtung "ULAK Abbau mit Aufbau lfd Monat" ausgewählt ist, dann gilt dies auch für Monate ohne Austritt, aber nur sofern alle restlichen Urlaubstage genommen werden, das Urlaubskonto also auf 0 geht und kein Restbetrag übrig bleiben soll.
Dies gilt für die Urlaubsberechnung im Bauhauptgewerbe und bei Maler-Sozialkassen.
Die Einrichtung "ULAK Abbau mit Aufbau lfd Monat" sollte nur zum Jahresbeginn geändert werden.
Ab 2012: Für das Bauhauptgewerbe wird das Urlaubskonto, wenn alle Tage genommen werden, nur noch bei Austritt und bei Urlaub im Dezember auf 0 gebracht.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung.
Webclient:
Urlaub und Rückrechnung
Wenn es erforderlich ist, genommene Urlaubstage durch eine Rückrechnung zu korrigieren, dann so vorgehen:
Im Fehlzeitenkalender den Urlaub korrigieren, also Tage entfernen oder hinzufügen. Wenn die Frage kommt:
"Die für diese Fehlzeit abgerechneten Werte können automatisch negativ in ein Rückrechnungs-Buchblatt gestellt werden, FZKJJJJ-MM. Wenn diese Verarbeitung ausgeführt werden soll, dann mit Ja beantworten."
Entscheiden ob mit Ja oder Nein beantwortet wird. Mit Ja erspart man sich eine Eingabe, es fehlt aber die Buchung, was stattdessen abgerechnet werden soll, sofern dies notwendig ist.
Durch diese Korrektur wird eine Rückrechnung jedoch noch nicht vorbereitet.
Für die Rückrechnung die Differenz der Urlaubsstunden im Rückrechnungs-Berichtsblatt erfassen. Dabei die Berichtslohnart für Urlaub erfassen, das ist die Lohnart mit der Funktion 1001 "Berichtslohnart Urlaubsstunden". Wenn z.B. zu viel Urlaub abgerechnet wurde, dann die Stunden negativ erfassen. Dabei ist wichtig, dass pro Tag genau die gleiche Anzahl Stunden erfasst wird, die für die Abrechnung berichtet worden war, also die damals geltenden Sollstunden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten.
Webclient: