Meldungen & Bescheinigungen

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat

Jahresmeldungen (Anforderungen der Krankenkasse)

Arbeitsbescheinigungen

Elektronische Mitgliedsbestätigung

Seit 01.01.2021 sind die Papierbescheinigungen zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse entfallen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung dazu. Auf Grundlage der Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung oder bei einem Krankenkassenwechsel reagiert die Krankenkasse mit einer elektronischen Rückmeldung.

  • In der Rückmeldung ist angegeben, ob eine Mitgliedschaft zu dieser Krankenkasse besteht.

Zudem wird ein Beginn-Datum angegeben.

  • Sofern die Mitgliedschaft nicht besteht, wird dies auch mit einer elektronischen Rückmeldung mitgeteilt.

Elektronische Mitgliedsbestätigungen werden nur einmal, auch bei zukünftigen Änderungen an den Arbeitgeber geliefert.

Wenn die Krankenkassen per Datei eine elektronische Mitgliedsbescheinigung übermitteln, dann kommt diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.

Webclient:

Mitgliedschaft, besteht nicht

Sofern aufgrund einer eingelesenen Rückmeldung die Mitgliedschaft nicht besteht oder erst später besteht, müssen die bereits erstellten Meldungen (Anmeldung oder An- und Abmeldungen aufgrund Krankenkassenwechsel) sofern möglich maschinell als Stornomeldungen zum Versand bereit gestellt werden.

Das gilt auch, ohne dass zuvor eine Rückrechnung dazu erstellt wird - eine Rückrechnung ist zudem jedoch auch auf jeden Fall erforderlich, um korrigierte Meldungen zu erhalten.

Mitgliedschaft, Kasse bestätigt die Mitgliedschaft, oder nicht

Die Krankenkassen teilen mit, ob ein Arbeitnehmer Mitglied in der Kasse ist; in der Regel nach einer Anmeldung, die abgegeben wurde, oder einem Krankenkassenwechsel.

Diese Auskunft der Kassen wird bei den Rückmeldungen eingelesen. Das gibt Einträge mit dem Grund "04M Auskunft, ob Mitglied". Dabei kann es diese Probleme geben:

Es besteht gar keine Mitgliedschaft. Oder es besteht eine Mitgliedschaft, sie beginnt aber später.

Dann wird beim Eintrag zur Rückmeldung der Text dazu rot als Fehler gekennzeichnet. Über den "Lookup" auf den Text können die Regeln angezeigt werden, die für diese Antworten gelten, das sind:

Mitgliedschaft besteht

Datum gleich Datum der Anmeldung: nichts zu tun.

Mitgliedschaft besteht. Datum später als Datum der Anmeldung

Anmeldung stornieren und neu. In diesem Fall werden vom Programm die Anmeldung oder die An- und Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.

Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.

Was tun?

Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.

Mitgliedschaft besteht nicht. Wenn Anmeldung: Anmeldung stornieren

In diesem Fall wird vom Programm die Anmeldung automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.

Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.

Was tun?

Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.

Außerdem wird in der Übersicht der einzelnen SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" ein Hinweis dazu angezeigt, zum Beispiel "Anmeldung: falsche Kasse".

Besonderheit: Familienversichert

Bei familienversicherten Arbeitnehmern erfolgt in allen Fällen die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet. Hier wird unterschieden, ob ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, oder nicht.

  • Sofern zusätzlich ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, ist die richtige Krankenkasse gewählt worden. Es ist nichts weiter zu veranlassen.
  • Bei einer Rückmeldung ohne zusätzliche Angabe eines Datums ist eine falsche Krankenkasse gewählt worden.

Was tun?

Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.

Besonderheit: Privat versichert

In diesen Fällen erfolgt stets die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Es sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.

Mitgliedschaft, Weitere Details

Wenn möglich, werden die Rückrechnungen bereits vorbereitet; aber ohne die richtige Kasse können sie nicht automatisch ausgeführt werden.

Wenn möglich, werden SV-Meldungen bereits ausgeführt, wenn die Rückmeldungen eingelesen werden. Dazu wird die Krankenkasse in der Historie des Personalstamms auf leer gesetzt; das führt dazu, dass die Anmeldung storniert wird.

Die Hinweise bleiben rot im Abrechnungsmonat, in dem die Rückmeldungen eingelesen wurden, es sei denn, es wurde schon eine Rückrechnung ausgeführt.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen und Ergebnis auf Rückmeldungen und

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, den Monat suchen und Bearbeiten und

/Vor der Abrechnung/Rückrechnung vorgemerkt und Rückrechnung ausführen.

Webclient:

Mitgliedschaft, Weitere Details zu: Kasse bestätigt die Mitgliedschaft später, oder nicht

Personalstamm:

Wenn die Krankenkasse zurückgemeldet hat, dass eine Mitgliedschaft nicht oder erst später besteht, dann wird, wenn der Personalstamm geprüft wird, ein Fehler ausgegeben. Dies nur in dem Monat, in dem die Rückmeldung eingelesen wurde.

Was tun?

Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.

/Stammdaten/Personalstamm, Register Allgemein, Fehler Personalstamm.

/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Prüfen und Register Sozialversicherung.

Webclient:

Abrechnung:

Auch die Abrechnung wird nicht ausgeführt, wenn eine Rückmeldung der Kasse vorliegt, dass die Mitgliedschaft und die Anmeldung nicht übereinstimmen.

Was tun?

Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.

Webclient:

Druck Lohnkonto:

Beim Druck des Lohnkontos wird nach der Zeile (des Monats) für die Krankenkasse eine Zeile zur "Mitgliedschaft" ausgegeben, sofern in einem der Monate die Mitgliedschaft von der Kasse bestätigt wurde.

/Berichte/Berichte drucken, .

Webclient:

Lohnsteuer-Bescheinigung (LSt)

Bescheinigungswesen (kostenpflichtiges Modul)

Statistisches Landesamt (STAL)

STAL ist ab der 2025.1 im Paket enthalten.

Die Verarbeitungen zum Statistischen Landesamt (STAL) sind in einem Zusatzmodul enthalten, das kostenpflichtig ist. Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: ext. gesperrt: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Im Personalstamm sowie im Lohnartenstamm und bei den Kostenstellen werden die Gruppen für die Statistischen Landesämter zugeordnet.

Es können Daten zusammengestellt werden für:

  • Statistik Monat Stat. Landesamt
  • Statistik Jahr Stat. Landesamt
  • Statistik Verdiensterhebung (auch monatlich und mit Dateiausgabe)
  • Statistik Verdienststrukturerhebung
  • die Statistik vierteljährliche Verdiensterhebung (abgelöst mittlerweile durch die monatliche Verdiensterhebung )

Statistikgruppen der Kostenstellen

In der Baubetriebsabrechnung und im Baulohn gibt es jeweils die Möglichkeit, die Statistikgruppen den KSt zuzuordnen.

Es ist möglich, unterschiedliche Gruppen zu benutzen. Also z.B. in der BBA nicht die Gruppen des Statistischen Landesamt einzutragen. Denn in der BBA können nach diesen Gruppen Auswertungen ausgeführt werden. Es können also auch eigene Gruppen angelegt werden, während im Baulohn die Gruppen fest vordefiniert sind.

Stammdaten, Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt, Register Gruppierung: Statistikgruppe und

Abteilung Controlling, Berichte, Bericht, Bearbeiten: Sortierung.

Abgleich der KSt-Statistikgruppen

Wenn in der BBA die Statistikgruppe gefüllt wird oder wenn im Baulohn "Stat. Landesamt" einer KSt geändert wird, dann wird die Gruppe automatisch in das jeweils andere Feld übertragen.

Hierfür gelten diese Regeln:

Ist bereits eine Gruppe eingetragen, wird sie nur dann automatisch geändert, wenn die BBA- und Baulohn-Gruppe zuvor bereits gleich waren. Eine Statistikgruppe der BBA wird nur dann in den Baulohn übertragen, wenn die Gruppe in den vordefinierten Gruppen des Baulohns vorhanden ist. In der Übersicht der BBA-Statistikgruppe können über den Haupt-Button die vordefinierten Baulohn-Statistikgruppen automatisch eingefügt werden.

Statistik Monat

Statistik Monat, Allgemein

Die Stammdaten für die Monats-Statistik sind:

  • Die Statistikgruppe der Kostenstellen (Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt);
  • die Gliederungsgruppe im Personalstamm (Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung, die erste der Eingaben dazu);
  • die Lohnarten-Steuerung (Lohnarten, Register Auswertung).

Die Gruppe im Personalstamm gilt laut Personal-Historie der Abrechnung.

Beim Aufruf können diese Auswahlen getroffen werden:

  • Beschäftigt bis Monatsende: Wenn Ja, dann werden Arbeitnehmer, die im Monat Austritt haben (und keinen Wiedereintritt) nicht mitgezählt.
  • Arbeitnehmer mit Teilmonat: Wenn "nicht wenn Eintritt Austritt Unterbrechung", dann werden Arbeitnehmer mit Eintritt nach dem Monatsersten, Austritt vor dem Monatsletzten oder Unterbrechung nicht mitgezählt. Die Unterbrechung kann früher begonnen haben. Ist die Unterbrechung im Monat beendet, wird dennoch nicht mitgezählt.

Beide Auswahlen zusammen ergeben also nur Arbeitnehmer mit Beschäftigung im ganzen Monat.

Statistik Monat, Brutto

Beim Druck der Monatsstatistik wird in die Bruttolohnsumme und in die Bruttogehaltssumme das steuerpflichtige Brutto gerechnet; und es werden zum Vergleich Lohnartensummen gedruckt. Zur Bruttolohnsumme und zur Bruttogehaltssumme werden zusätzlich die Summen derjenigen Lohnarten gedruckt, die laut Lohnarten-Karte bei "Statistik Monat" den Eintrag Betrag oder Menge und Betrag haben und am Ende des Kontrollblatts werden die Summen der Personalnummern mit einer Zuordnung in "Gliederung Statistik" und ohne eine solche Zuordnung gedruckt.

Statistik Monat, Zwischensummen

Beim Druck der Monats-Statistik werden Zwischensummen ausgegeben:

Details zur Statistik

Die Gesamtzahl der tätigen Personen im Baugewerbe. Zusammen mit den "in anderen Bereichen tätigen Personen" ergibt dies die Gesamtzahl der tätigen Personen im Betrieb. Löhne und Gehälter im Berichtsmonat. Das ist die Summe aus Bruttolohn und Bruttogehalt.

Berichte, Berichte, Ausführen, Ausführen, .

Statistik Monat, Zuordnung für die Statistik Personalstamm

Bei den Gruppen fürs Statistische Landesamt, die für die Monatsstatistik benötigt werden, sind die Beschreibungen dazu mit dem Hinweis auf die Lohngruppen laut Bundesrahmentarifvertrag ergänzt:

  • Lohngruppen 3 und 4: Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Spezialfacharbeiter.
  • Lohngruppen 1 und 2: Fachwerker, Maschinisten, Werker, Hilfskräfte:

Stammdaten, Personalstamm, Register Zuordnung.

Statistik Monat, Brutto

Beim Druck der Monatsstatistik wird in die Bruttolohnsumme und in die Bruttogehaltssumme das steuerpflichtige Brutto gerechnet; und es werden zum Vergleich Lohnartensummen gedruckt.

Zur Bruttolohnsumme und zur Bruttogehaltssumme werden zusätzlich die Summen derjenigen Lohnarten gedruckt, die laut Lohnarten-Karte bei "Statistik Monat" den Eintrag Betrag oder Menge und Betrag haben. Und am Ende des Kontrollblatts werden die Summen der Personalnummern mit einer Zuordnung in "Gliederung Statistik" und ohne eine solche Zuordnung gedruckt.

Statistik Monat, Zwischensummen

Beim Druck der Monats-Statistik werden Zwischensummen ausgegeben:

Die Gesamtzahl der tätigen Personen im Baugewerbe. Zusammen mit den "in anderen Bereichen tätigen Personen" ergibt dies die Gesamtzahl der tätigen Personen im Betrieb. Löhne und Gehälter im Berichtsmonat. Das ist die Summe aus Bruttolohn und Bruttogehalt.

Statistik Monat, Kostenstellen

Für die Monats-Statistik wird bei den Kostenstellen ein Statistik-Kennzeichen vorgegeben; die Übersicht dazu zeigt zuerst die Bereiche, von Wohnungsbau bis Straßenbau, die laut aktuellem Formular, Stand 2012, noch benötigt werden.

Bei der Druckausgabe zur Monats-Statistik werden Bereiche, die es so nicht mehr gibt, in die neuen Bereiche summiert, z.B. Bundesbahn/Post Hochbau in den Bereich Hochbau.

Außerdem: Wenn beim Druck die Kostenstellen zu Bereichen zusammengefasst werden und Auslands-KSt enthalten sind, z.B. als "unverteilt", dann wird zusätzlich zur Summe über die KSt die Summe ohne die Auslands-KSt ausgegeben.

Stammdaten, Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt und

Berichte, Berichte, Ausführen, Ausführen, .

Statistik Jahr

In Arbeit.

Statistik Vierteljahr

Statistik Vierteljahr, ab 01.01.2007 bis 31.12.2021

Das Statistische Landesamt legt seine vierteljährliche Verdiensterhebung mit der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung zusammen und führt sie ab 01.01.2022 monatlich durch. Siehe dazu monatliche Verdiensterhebung ab 01.01.2022

Für die Statistik vierteljährlich galt vom 01.01.2007 bis 31.12.2021 folgendes: Das Formular der Landesämter für die vierteljährliche Statistik ist ab 01.01.2007 so:

Die Arbeitnehmer sind in Leistungsgruppen unterteilt. Dies sind die gleichen Gruppen, wie sie auch die "Statistik Verdienststruktur" benutzt. Bevor diese Leistungsgruppen erfasst werden, können sie über eine Service-Funktion vorgeschlagen werden; dadurch werden sie in etwa aus den Tätigkeitsschlüsseln ermittelt. Um die Beträge dieser Statistik zu ermitteln, werden nicht mehr die Steuerungen bei den Lohnarten benutzt, sondern sie werden errechnet wie auch bei der "Statistik Verdienststruktur"; siehe den Abschnitt zu den Ausnahmen dazu.

Als Bruttoverdienstsumme wird das Steuerbrutto laufender Bezug plus Einmalbezug ausgegeben. Anders als bei der Verdienststruktur-Statistik werden einige Gruppen von Arbeitnehmern hier nicht ausgewertet, z.B. Auszubildende und Arbeitnehmer in Altersteilzeit. Im Betrag sind Rückrechnungen und Einmalzahlungen und einige steuerfreie Beträge eingerechnet, wie bei den Jahreswerten, nicht den Monatswerten, der Verdienststruktur. "Teilzeit" ergibt sich aus der "Tätigkeit Vertragsform" laut Personal-Historie. Der Druck kann auch zur Kontrolle mit den Werten pro Personalnummer ausgegeben werden.

Als Stammdaten für die vierteljährliche Statistik werden nur die Leistungsgruppen laut Personalstamm benötigt.

/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und

/Berichte/Berichte drucken,

Webclient:

Statistik Vierteljahr, Ausnahmen: Stunden eigentlich passiver Lohnarten

Bei den Landesamt-Statistiken Verdienststruktur und Vierteljahr können in die gemeldeten Arbeitsstunden auch Stunden-Lohnarten eingerechnet werden, die eigentlich passive Entgeltstunden sind, aber im Lohnartenstamm nicht als passiv gekennzeichnet sind.

Dies könnte z.B. so sein bei Lohnarten für manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto, falls diese mit Absicht nicht als passive Entgeltstunden definiert sein sollten. Bei solchen Lohnarten kann bei der Steuerung "Statistik Vierteljahr" dann "Arbeitsstunden" eingetragen werden, wenn die Stunden in die Statistik-Arbeitsstunden eingerechnet werden sollen. Dies gilt für Gewerbliche und Poliere.

Für die anderen Lohnarten und für das Entgelt sind keine Kennzeichnungen bei den Lohnarten nötig.

/Stammdaten/Lohnarten, Auswertung: Statistik Vierteljahr.

Webclient:

Statistik Vierteljahr, Hinweise

Bei der vierteljährlichen Statistik sind Rückrechnungen eingerechnet.

Statistik Verdienststrukturerhebung

Statistik Verdienststrukturerhebung

Für die "Verdienststrukturerhebung" der Statistischen Ämter kann eine Ausgabe nach Excel ausgeführt werden.

Beim Aufruf können die Personalnummern gefiltert werden; und es kann ausgewählt werden, ob nur Personalnummern mit einem Eintrag in "Leistungsgruppe" laut Personal-Karte, Register Zuordnung, verarbeitet werden sollen, das ist auch die Einstufung für die vierteljährliche Verdiensterhebung.

Um die Daten zu prüfen: Mit der Auswahl "Erläuterungen hinzufügen" sind auch Spaltenüberschriften, die laufend gezählten Nummern der Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmer enthalten; außerdem kann "mit Personalnamen" ausgewählt werden.

Um die Daten auszugeben: Keine "Erläuterungen" und keine "Personalnamen" auswählen. Dann werden die Arbeitnehmerdaten in ein leeres Excel ohne Spaltenüberschriften ausgegeben. Dieses Excel dann als csv-Datei speichern. Diese csv-Datei enthält die Arbeitnehmerdaten.

Mit der Auswahl "Erläuterungen hinzufügen" sind auch Spaltenüberschriften, die laufend gezählten Nummern der Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmer enthalten. Als Stichmonat den Oktober vorgeben.

/Berichte/Berichte drucken,

Webclient:

Statistik Verdienststrukturerhebung, Vorbereitungen

Was für die Verdienststrukturerhebung vorbereiten?

Es werden Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet, oder, wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461.

Entgeltumwandlungen werden so ermittelt wie für den elektronischen Entgeltnachweis, also nach den Funktionen und Kennungen zum Einmalbezug und steuerfreien Bezug bei der Lohnart.

Die Statistik erwartet eine Auskunft über den Tarifvertrag, nach dem bezahlt wird, dessen Bezeichnung und Abschlussdatum. Hierfür in der Übersicht der Tarife die Bezeichnungen überprüfen und das letzte Abschlussdatum des Tarifvertrags eintragen. Ferner wird die Berufsgruppe laut Tarif ausgegeben; falls die Abkürzung der Berufsgruppe von der offiziellen abweicht, kann diese in den Stammdaten eingetragen werden (Baulohn, Stammdaten, Berufsgruppe, Offizielle Abkürzung). Wenn keine Berufsgruppe vorliegt, wird die Leistungsgruppe laut Personalstamm eingetragen.

Statistik Verdienststrukturerhebung, Hinweise

Die Verdienststruktur enthält die Werte des Monats ohne Rückrechnungen im Monat; bei der Vierteljährlichen sind Rückrechnungen eingerechnet.

Bei den Landesamt-Statistiken Verdienststruktur und Vierteljahr können in die gemeldeten Arbeitsstunden auch Stunden-Lohnarten eingerechnet werden, die eigentlich passive Entgeltstunden sind, aber im Lohnartenstamm nicht als passiv gekennzeichnet sind. Dies könnte z.B. so sein bei Lohnarten für manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto, falls diese mit Absicht nicht als passive Entgeltstunden definiert sein sollten. Bei solchen Lohnarten kann bei der Steuerung "Statistik Vierteljahr" dann "Arbeitsstunden" eingetragen werden, wenn die Stunden in die Statistik-Arbeitsstunden eingerechnet werden sollen. Dies gilt für Gewerbliche und Poliere. Für die anderen Lohnarten und für das Entgelt sind keine Kennzeichnungen bei den Lohnarten nötig.

Details zur Statistik

Abkürzung der Berufsgruppe von der offiziellen abweicht, kann diese in den Stammdaten eingetragen werden (Baulohn, Stammdaten, Berufsgruppe, Offizielle Abkürzung). Wenn keine Berufsgruppe vorliegt, wird die Leistungsgruppe laut Personalstamm eingetragen.

Verdienststrukturerhebung, nachbereiten

Die Ausgabe der Verdienststruktur enthält die Daten des Arbeitnehmerbogens, in Excel. Wenn außerdem ein Excel-Dokument des Statistikamtes vorliegt, können die Daten des Arbeitnehmerbogens aus dem erstellten Excel in dieses Excel-Dokument manuell mit Strg-C kopiert werden.

Eine direkte Ausgabe in das Excel-Dokument des Statistikamtes ist ab 2010 nicht möglich. Für die Angaben zum Betrieb, dem Betriebsbogen, verlangt das Statistikamt eine elfstellige Statistiknummer zu jedem Tarifvertrag.

Statistik, monatliche Verdiensterhebung ab 01.01.22 - eCore oder e.Statistik.core

Verdiensterhebung wird neu aufgestellt

Das Statistische Landesamt legt seine vierteljährliche Verdiensterhebung (Statistik Vierteljahr) mit der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung zusammen und führt sie ab 2022 monatlich durch. Grund für die Änderung ist, künftig aktuellere Daten zu Verdiensten zu erhalten. Die neue Erhebung wurde einmalig im April 2021 "getestet" und wird nun monatlich ab Januar 2022 stattfinden.

Wer vom Statistischen Landesamt ausgewählt wird oder wurde, hat in den letzten Monaten (ggf. auch nur zu 04.21) ein Schreiben bekommen und ist verpflichtet, zu den jeweiligen Stichtagen (das ist der 10. des Folgemonats) Auskunft zu geben.

Insgesamt werden landesweit rund 5.000 Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft oder dem Dienstleistungsbereich befragt. Zwar findet die neue Erhebung monatlich statt, bringt aber erhebliche Vereinfachungen mit sich: So können die Verdienstdaten künftig als Einzeldaten direkt aus der Lohnbuchhaltung übernommen werden. Aufwändige Aufsummierungen oder Gruppierungen, die der Betrieb bislang durchführen musste, entfallen.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: Erhebungsportal

und hier zur Registrierung als Berichtsstelle: Erhebungsportal

Verdiensterhebung, monatlich

Dazu kann eine Datei ausgegeben werden. Dabei werden Daten eines Monats zusammengestellt. Sie benötigen eine BerichtseinheitsID (Identnummer) für die elektronische Übertragung.

Was ist die Berichtseinheit-ID (Identnummer)?

Die Berichtseinheit-ID identifiziert eine Berichtsstelle und wird benötigt, um eine Meldung abzuschicken. Bei IDEV erfolgt dies automatisch, für die Meldung via eSTATISTIK.core-Schnittstelle muss die Berichtseinheit-ID aus der Vergabesoftware übermittelt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Berichtseinheit-ID konkret in die Vergabesoftware der Berichtsstellen eingebunden wird, wenden Sie sich an Ihren Fachverfahrenshersteller: Erhebungsportal

Verdiensterhebung, für welche Personalnummern?

Wenn eine Identnummer vorgegeben wird, dann diejenigen der Niederlassungen mit dieser Identnummer. Dazu in den Niederlassungen im Register Baulohn eine Statistik Identnummer eintragen. Das kann auch für mehrere Niederlassungen die gleiche Identnummer sein, die Niederlassungen werden dann zur Ausgabe zusammengefasst.

Zusätzlich kann über den "Reportfilter" nach Abrechnungskreis, Personalnummer, Abteilung, Niederlassung und Kostenstelle gefiltert werden. Außerdem kann geprüft werden, ob im Personalstamm eine Leistungsgruppe eingetragen ist, dazu die Auswahl „Nur wenn Leistungsgruppe" treffen.

Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die für einen vollen Monat abgerechnet wurden. Es gibt einen allgemeinen Meldesatz zum Arbeitgeber. Dazu kann folgendes vorgeben werden: die Tarifbindung und die Einschätzungen, ob eine Fusion oder eine Aufspaltung, ob Kurzarbeit oder Streik "die Beschäftigten- und/oder Verdienstentwicklung beeinflusst" haben; dies wird nicht automatisch ermittelt. Unter Sonstige Gründe können mehrere Zeilen zur Erläuterung vorgegeben werden, sofern dies notwendig ist.

Verdiensterhebung, für die Personalnummern, die enthalten sind, werden diese Werte ausgegeben:

  • Eine Kennung,
  • die Personalnummer,
  • das Geschlecht,
  • der Geburtsmonat (wie alle Datumsangaben hier in der Form: Monat Jahrhundert Jahr),
  • die Staatsangehörigkeit, der letzte Eintritt (Monat Jahrhundert Jahr),
  • der Personengruppenschlüssel,
  • der Tätigkeitsschlüssel,
  • der Berufsschlüssel (nur für die Personengruppe 900) (in Excel die ersten 9 Spalten);
  • die bezahlten Arbeitsstunden ohne Kurzarbeit und ohne Mehrarbeit,
  • die Mehrarbeitsstunden (in Excel die Spalte 10 und 11);
  • das Gesamtbrutto des Monats einschließlich Einmalbezügen,
  • die Einmalbezüge des Monats,
  • der Betrag für Mehrarbeit,
  • Zuschläge für SFN,
  • die Entgeltumwandlungen, positiv dargestellt (in Excel die Spalten 12 bis 16).

Verdiensterhebung, Mehrarbeit wie bisher für die Verdienststrukturerhebung:

Es werden Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet oder wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461.

Verdiensterhebung, Arbeitszeitgruppen ohne Sollstunden; Mehrarbeit

Wenn in einem Monat keine Sollstunden lt. Arbeitszeitgruppe ermittelt werden können, dann sind die berichteten Stunden die Sollstunden des Monats. Sie werden nicht als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen.

Berichte, Berichte drucken, Statistik Verdiensterhebung

Verdiensterhebung, wenn Mitarbeiter nicht ausgegeben werden, zählen folgende Regeln:

  • Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die im Monat abgerechnet wurden.
  • Eine Personalnummer mit Eintritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Eintritt ist zum Monatsersten.
  • Eine Personalnummer mit Austritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Austritt ist zum Monatsletzten.
  • Eine Personalnummer mit Unterbrechung im Monat wird nicht ausgegeben, gleich ob die Unterbrechung andauert oder im Monat beginnt oder endet.
  • Unbezahlter Urlaub im kompletten Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben.
  • Kompletter Monat mit Kurzarbeit im Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben. Verglichen wird mit den Sollstunden des Monats.
  • Eine Personalnummern, die in der Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" hat, wird nicht ausgegeben.
  • Eine Personalnummer, die kein Entgelt und keine Stunden hat wird ebenfalls nicht ausgegeben.

Verdiensterhebung, Details zur Ausgabe:

"Es sind nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu melden, denen im Berichtsmonat vom Arbeitgeber ein Verdienst gezahlt wurde und die auch bezahlte Stunden vorweisen können... nur für Beschäftigte, die für den ganzen Monat entlohnt wurden."

Verdiensterhebung, Weitere Details zur Ausgabe

Mehrarbeit:

Es werden die Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet oder wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461. Wenn in einem Monat keine Sollstunden lt. Arbeitszeitgruppe ermittelt werden können, dann sind die berichteten Stunden die Sollstunden des Monats. Sie werden nicht als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen.

Zuschläge SFN:

Es werden die Zuschläge zu SFN (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) des Stichmonats ausgegeben; das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1471|1473|1480|1483|1486|1489|1492.

Zusätzlich können Lohnarten, die keine Funktion haben, aber "Kennung steuerfreier Bezug 01" mit ihrem Betrag in SFN eingerechnet werden.

Entgeltumwandlungen:

Entgeltumwandlungen werden nach den Funktionen und Kennungen zum Einmalbezug und steuerfreien Bezug bei der Lohnart ermittelt.

  • Kennung zum Einmalbezug: 09 =Entgeltumwandlung Einmalbezug versteuert, wenn außerdem mit der Kennung Vorzeichenwechsel -1.
  • Kennung zum steuerfreien Bezug: 04 = Kennung steuerfreier Bezug.

Monatsbrutto:

Kurzarbeitergeld ist aus dem Monatsbrutto herausgerechnet, anders als auf der Abrechnung. Entgeltumwandlung werden nicht wieder ins Monatsbrutto eingerechnet. Das heißt: Monatsbrutto ist das Gesamtbrutto wie auf der Abrechnung (minus Kurzarbeitergeld).

Das Monatsbrutto enthält die Entgeltumwandlungen. Entgeltumwandlungen werden außerdem zusätzlich als positiver Betrag gemeldet.

Das Monatsbrutto enthält, wie auf der Abrechnung, laufende und Einmalbezüge. Einmalbezüge werden außerdem zusätzlich als Betrag gemeldet.

Verdiensterhebung, zur Ausgabe

Die Ausgabe kann wiederholt werden. Der Dateiname ist frei wählbar, jedoch ist dieser inkl. dem Pfad zur Dateiablage vorzugeben, als Beispiel: C:\temp\freierDateiname.csv.

Der freie Dateiname kann z.B. die Betriebsnummer, der Name des Mandanten oder der Niederlassung (oder eine Nummerierung) sein, je nachdem wofür diese Daten zusammengestellt werden, also einen Namen selbst festlegen. Der Zusatz .csv ist anzuhängen, damit eine csv-Datei erstellt wird. Ansonsten wird automatisch eine Text-Datei im csv-Format erstellt. Die Datei im csv-Format ist ohne Spaltenüberschriften. Die so erstellte Datei kann im IDEV-Verfahren der Landesämter importiert werden. Siehe dazu: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/.

/Berichte/Berichte drucken,

Webclient: /Berichte/Berichte drucken,

Verdiensterhebung, zur Ausgabe Webclient für e.Statistik.core (nur ab Version 2022)

Die Ausgabe kann wiederholt werden. Die Datei wird im Browser Download-Verzeichnis automatisch mit dem Dateinamen: Verdiensterhebung JJJJMM.csv abgelegt. Bei der Ausgabe kann ausgewählt werden, ob eine Datei im Format .xml oder .csv ausgegeben werden soll.

Wenn .xml ausgewählt wird, in diesem Fall auch die Kennung im Meldevorgang eingeben. Zusätzlich muss der Berichtsempfänger eingegeben werden. Der Berichtsempfänger ist das zuständige Bundesland. Die gesamte Identnummer (= 11 Ziffern) setzt sich aus dem Berichtsempfänger (2 Ziffern) und der Kennung im Meldevorgang (9 Ziffern) zusammen. Für die Übermittlung im Portal sind die Angaben notwendig und in der Datei enthalten.

Diese Datei kann im Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: eSTATISTIK .CORE hochgeladen werden.

Webclient: /Berichte/Berichte drucken, , Auswahl: Format: xml oder csv

Verdiensterhebung, ab 01.01.2023

Die monatliche Verdiensterhebung wurde an die fachlichen Spezifikationen Version 5 angepasst. Änderungen dazu sind:

Korrekturen Vormonate/Rückrechnungen

Korrekturen (Rückrechnungen) zu Vormonaten werden kumuliert im jeweiligen Meldemonat gemeldet. (kumuliert, also Zuflussprinzip). Das geschieht bei den Arbeitsstunden (nicht bei Monatsentgelt), Mehrarbeitsstunden, und allen Entgeltwerten.

Arbeitsstunden bei Monatsentgelt

Bei Monatsentgelt, auch bei Gehaltsverteilung werden die Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe gemeldet. Falls keine falls keine Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe, dann wird aus der Arbeitszeitdefinition der Wert für die Arbeitsstd. mtl. gemeldet.

Mehrarbeit ohne Stunden

Wenn es keine Stunden zur Mehrarbeit gibt zählt zur Meldung folgendes: Mehrarbeit mit Stunden, dann wären in Spalte K die Stunden zu melden, der dazugehörige Betrag in Spalte N, ohne Stunden, dann wird dieser Betrag der Mehrarbeit, das könnten nur berichtete Zuschläge sein, stattdessen zu den Zuschlägen gerechnet, das ist in Spalte O zu melden. Wenn es im Monat Mehrarbeit mit Stunden und Zuschläge dazu gibt, wird in Spalte K und in Spalte N gemeldet.

Verdiensterhebung , Wintergeld (MWG und ZWG) ab 01.01.24

Die Lohnarten für das Mehraufwandswintergeld (MWG) und Zuschusswintergeld (ZWG) werden nicht mehr in der Verdiensterhebung berücksichtigt.

Das ist bei MWG die Lohnart(en) mit der Funktion 3021 und beim ZWG die Lohnart(en) mit den AZK Funktionen 048/049 bzw. 148/149.In der aktuellen Beschreibung der Datenlieferung steht dazu:

Verdienstbestandteile, bei denen der Arbeitgeber in Vorleistung tritt, sich aber anschließend diese Zahlungen erstatten lässt, sind bei den Verdienstangaben nicht zu berücksichtigen.

Sofern es notwendig ist, können entsprechende Monate, neu gemeldet werden.

Berichte, Berichte Drucken, Statistik Verdiensterhebung < BLOLANVER>

Mod-ID, jährliche Änderung nach der Qualitätskontrolle der ITSG

Die jährliche Änderung der Mod-ID (notwendig für jede Sozialversicherungsmeldung) ist ab der Version 2024.2 nicht mehr fester Bestandteil des Programmcodes. Die jeweils gültige Mod-ID wird bei jedem Programmstart gegen die Vorgabe geprüft und entsprechend zum Programm übernommen. Ab der Version 2024.2 wird direkt (späteste Anwendung ab 01.11.2024), die bis zum 31.07.2025 (Übergangsfrist bis 31.10.25) gültige neue Mod-ID 82826, verwendet. Dafür wird Zugriff auf die folgende Adressen benötigt:

https://financedownloads.table.core.windows.net/FinanceBaulohnGlobals

https://financedownloads.table.core.windows.net/FinanceInformationNotification

Wichtig:

Es ist erforderlich, dass die Anwendung (App) Http-Zugriff hat. Wenn der Zugriff nicht vorliegt, wird eine Notifikation beim Programmstart in Rollencenter angezeigt über die direkt der Http-Zugriff in der App gesetzt werden kann.

Manuell kann dies erfolgen unter: Zahnrad, Erweiterte Einstellungen, Erweiterungen, Finance, Bearbeiten, Allgemein: <httpclient-anfragen zulassen="">: Ja

Erläuterung und zur Kontrolle:

Die jeweilige effektive Prod-ID (7 Stellen),/, Mod-ID (5 Stellen) und AUX (Versionsnummer NEVARIS Finance; 3 Stellen) wird in der Einrichtung angezeigt. Es müssen alle drei Bestandteile angezeigt werden: Beispiel für die Version 24.2 mit aktueller Prod- und Mod-ID: 1106981/82726420

Personalbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung: ProdID/ModID effektiv

Tätigkeitsschlüssel

Die Tätigkeitsschlüssel werden bei Änderungen von uns zum Import bereitgestellt. Der letzte veröffentlichte Stand ist: 01.2021.Beachten zum Import: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Haftungsausschluss

Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.

Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.

Wer sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei der Krankenkasse meldet, muss einen Tätigkeitsschlüssel angeben. Die 9 Ziffern der Schlüsselzahl stehen für verschiedene Informationen.

Die Schlüsselzahl für die Tätigkeit im Betrieb umfasst 5 Ziffern. Ihre Grundlage bildet die „Klassifikation der Berufe 2010". Im Schlüsselverzeichnis finden Sie die erforderlichen Informationen, um die Tätigkeit als Ziffernfolge angeben zu können.

Mithilfe der Angaben der Arbeitgeber über die ausgeübte Tätigkeit können aktuelle Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes ermittelt werden – gegliedert nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in vielen Bereichen der Wirtschaft und Politik.

Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: Tätigkeitsschlüssel - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Tätigkeitsschlüssel, Verarbeitung im Jahr 2012:

Um die neuen Schlüssel zu benutzen, so vorgehen: Die neuen Schlüssel als zusätzliche Tätigkeits-Stammdaten importieren.

Falls das Unternehmen eine Zeitarbeits-Firma ist, dann dies in der Niederlassungs-Karte ankreuzen. In der Übersicht zu den Sozialversicherungsdaten im Personalstamm eine Funktion ausführen, um die neuen Tätigkeitsschlüssel aus den alten zu ermitteln, soweit möglich; dies kann auch wiederholt werden. In der Übersicht zur Sozialversicherung auf diejenigen Personalnummern filtern, bei denen jetzt "Tätigkeit Bestätigung" auf "zu bestätigen" gesetzt ist.

Die neue Tätigkeit durch den Aufruf auf die Übersicht der neuen Tätigkeiten überprüfen.

Wenn die Tätigkeit und die zugehörigen Schlüssel richtig sind, dann auf "bestätigt" setzen. Wenn für eine Reihe von Personalnummern die neuen Schlüssel bestätigt sind, kann eine Funktion ausgeführt werden, um diese für andere Personalstämme mit dem gleichen alten Tätigkeitsschlüssel zu übernehmen. Die so geänderten stehen auf "kopiert" und können geprüft und auf "bestätigt" gesetzt werden.

Bei neuen Personalnummern zunächst den alten Tätigkeitsschlüssel auswählen; dann über einen Umsetzen-Icon aus der alten Tätigkeit die neue ermitteln und prüfen. Ab 12.2011 nur noch den neuen Schlüssel eintragen.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tätigkeitsschlüssel-Import und

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, dort Bearbeiten, Register Baulohn: Zeitarbeit und

/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.

Webclient:

Tätigkeitsschlüssel, Details zu neuen Tätigkeitsschlüsseln ab 2012

Ein bisheriger Tätigkeitsschlüssel entspricht mehreren neuen. Es sind praktisch Berufsbezeichnungen;

z.B. wird 623 Bautechniker in 12 neue Schlüssel aufgegliedert. Wenn automatisch umgesetzt wird, kann der neue Schlüssel, der zutrifft, also nur zufällig gefunden werden. Deshalb ist es nötig, nachzubereiten.

Viele neue Schlüssel unterscheiden nach Helfertätigkeiten und fachlich ausgerichteten Tätigkeiten, z.B. 466 Tiefbauer hat zwei neue Schlüssel dieser Art.

Einige neue Schlüssel unterscheiden nach Hochbau und Tiefbau; vorgeschlagen wird dann der Tiefbau-Schlüssel.

Ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird, ergibt sich nicht aus der Arbeitszeitgruppe, sondern aus dem bisherigen Tätigkeitsschlüssel, vierte Stelle: 8 oder 9 Teilzeitbeschäftigte.

Das automatische Umsetzen kann wiederholt werden; es werden alle Personalstämme geändert, bei denen Tätigkeit Bestätigung noch nicht auf "bestätigt" gesetzt ist. Danach ist diese Kennung entweder auf "nicht umsetzbar" oder "zu bestätigen" gesetzt.

"Bestätigte Schlüssel kopieren" geht aus von den Personalnummern, die in der Anzeige sind und die bestätigt sind. Geändert werden alle Personalnummern, für die man berechtigt ist und die nicht bestätigt sind. Wenn für den alten Tätigkeitsschlüssel ein bestätigter neuer vorhanden ist, dann wird dieser übernommen. Wenn die Schlüssel nach Facharbeiter und Hilfsarbeiter unterschieden sind, wird das berücksichtigt; deshalb sollten Schlüssel, die bereits bestätigt sind, Facharbeiter und Hilfsarbeiter enthalten. Geändert wird nur der 5stellige erste Teil des Schlüssels. "Tätigkeit Bestätigung" steht bei den so geänderten Personalnummern auf "kopiert". Dieses Kopieren kann wiederholt werden.

Wenn es günstig ist, in der Übersicht der Sozialversicherungs-Eingabe nach dem alten Tätigkeitsschlüssel zu sortieren, dann dort über Shift-F8 den letzten Schlüssel "Tätigkeit" setzen. Vom Programm geprüft und in SV-Meldungen übernommen wird der neue Tätigkeitsschlüssel erst ab 12.2011.

Tätigkeitsschlüssel, Besonderheiten der Umsetzung zu 2012

Für das Umsetzen der Kennungen zu Schule und Beruf gibt es Vorgaben der Bundesagentur von Arbeit; diese führen z.B. dazu:

Der Schulabschluss wird meist als "Abschluss unbekannt" vorgeschlagen; der Grund ist, dass Hauptschule und Mittlere Reife jetzt getrennte Schlüssel haben. Wenn bisher "Volksschule ohne Berufsausbildung, aber Facharbeiter" angegeben war, ergibt sich "Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss", was möglicherweise nicht richtig ist. Wenn bisher "Volksschule mit Berufsausbildung, aber Auszubildender" angegeben war, ergibt sich "Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung". Nur bei "Volksschule ohne Berufsausbildung" ist es neu "Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss". Ebenso bei den Angaben Abitur mit oder ohne abgeschlossener Ausbildung. Falls also bisher der Ausbildungsschlüssel nicht so genau gesetzt wurde, ergeben sich wieder ungenaue Schlüssel. Ob ein Arbeitnehmer Auszubildender ist, kann aus den neuen Schlüsseln nicht mehr gesehen werden.

Tätigkeitsschlüssel, Nachbearbeiten ab 2012

Die Tätigkeitsschlüssel, die vorgeschlagen werden, müssen zum Beispiel aus diesen Gründen nachbearbeitet werden:

Zu vielen alten Schlüsseln gibt es mehrere neue Schlüssel, unterschieden nach "fachlich ausgerichteten Tätigkeiten" und "Helfertätigkeiten/Anlerntätigkeiten", z.B. bei 461 Pflasterer, 462 Straßenbauer oder 741 Lagerverwalter. Bei einigen Schlüsseln gibt es unterschiedliche neue Schlüssel zu Hochbau und Tiefbau, z.B. bei 470 Baufachwerker. Einige alte Schlüssel sind unbestimmt, z.B. 628 Sonstige Techniker. Für alte Schlüssel, die nur Platzhalter waren, müssen jetzt neue Schlüssel ausgewählt werden, z.B. für 982 Praktikanten, 991 Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsangabe und 996 Altersteilzeit. Oder ein vorgeschlagener Schlüssel trifft für das Gewerbe gar nicht zu. Wenn bisher als Schulausbildung Hauptschule oder Mittlere Reife angegeben war, so muss jetzt eine der beiden Möglichkeiten ausgewählt werden.

Tätigkeitsschlüssel, SV-Meldungen ab 2012

Bei den Meldungen an die Sozialversicherungsträger darf für Meldezeiträume ab 01.12.11 nur der neunstellige Tätigkeitsschlüssel gemeldet werden.

Meldezeitraum bedeutet: das Anfangsdatum ist ab 01.12.11 oder das Endedatum ist ab 01.12.11. Wenn für solche SV-Meldungen kein Tätigkeitsschlüssel im Personalstamm eingetragen ist, dann wird die SV-Meldung als fehlerhaft gesetzt und nicht gemeldet. Ebenso beim Entgeltnachweis. Im Personalstamm werden Hinweise oder Fehler ausgegeben, wenn der aktuelle Abrechnungsmonat ab 12.11 ist und kein neuer Tätigkeitsschlüssel eingetragen ist; dazu den Prüfen-Button ausführen.

Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-ELAN)

Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Im Bescheinigungswesen können die Ermittlungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe aufgerufen werden. Die beschriebene Verarbeitung ist im Grundmodul enthalten.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, .

Webclient:

Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Dateien

Die Ausgabe der Dateien für die Schnittstelle zum Programm IW-ELAN ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: ext. gesperrt: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Es ist ab der 2025.1 enthalten im Paket:

SchwbA, Ausgabe von Dateien zur SchwbA (IW-Elan) (Modul: RDAT)

Die Daten zur Schwerbehinderungsausgleichsabgabe können in Dateien ausgegeben und dem Programm IW-Elan bereitgestellt werden. Vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln wird das Programm IW-Elan zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige zur SchwbA zur Verfügung gestellt. Link Stand 11.2021: https://www.iw-elan.de/download/

Die weitere Verarbeitung ist bei den Zusatzmodulen beschrieben. Die hier beschriebenen Vorbereitungen und Verarbeitungen sind notwendig, um später die Dateien auszugeben.

SchwbA, Schnittstelle zu IW-Elan und Ausgabe einer Protokolldatei

Die Daten zur Schwerbehinderungsausgleichsabgabe können in Dateien ausgegeben und dem Programm IW-Elan bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Wenn die Dateien ausgeben werden, wird nun zusätzlich zum Popup-Fenster eine Protokolldatei in das Archiv (Zip-Datei) im Download geschrieben. Die Protokolldatei enthält die Informationen des Popup-Fensters und einen Hinweis, wenn Fehler aufgetreten sind. Fehler werden in der Protokolldatei im Archiv genauer beschrieben.

Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Schnittstelle IW-Elan

SchwbA, Vorbereitungen

Für die Ermittlung wird der Beschäftigungsstand des gesamten Unternehmens betrachtet. Dies ist in der Regel der Mandant. Es kann jedoch möglich sein, dass innerhalb des Mandanten Niederlassungen getrennt betrachtet werden sollen. Und es kann möglich sein, dass Personalnummern anderer Mandanten mit einbezogen werden sollen. Je nachdem, wie die Mandanten- und Niederlassungs-Gliederung ist. Bei der Hauptfürsorgestelle kann die Zuordnung des Mandanten und der Niederlassungen erfolgen:

Die Betriebsnummer vorgeben, unter der das Unternehmen bei der Hauptfürsorgestelle geführt wird.

Wenn nicht bekannt, dann eine Pseudo-Nummer eintragen.

Den Mandanten mit dieser Betriebsnummer eintragen. Wenn Niederlassungen nicht zugehörig sind, dann für diese NL eine andere Nummer eintragen. Wenn diese Definition mehrere Mandanten umfasst, dann muss die Ermittlung nur einmal im Mandanten dieser Erfassung ausgeführt werden. Wenn nur ein Mandant ausgewertet wird, dann hier nur einen Satz mit dem Mandanten erfassen.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Hauptfürsorgestellen, Zuordnung.

Webclient:

SchwbA, Ausführen

  • Einen Satz anlegen mit dem Jahr, z.B. 01.01.21.
  • Die definierte Hauptfürsorgestelle und die Betriebsnummer eintragen.
  • Auswählen: Prüfen ob beschäftigt: der Beschäftigungsstand wird wahlweise zum Monatsersten, zum 15. oder zum Monatsletzten ermittelt; die Auswahl "im Monat" legt fest, dass alle Arbeitnehmer gezählt werden.

Den Ausführen-Button drücken. Die errechneten Monatswerte sind über den Ergebnis-Button ersichtlich. Die einbezogenen Personalnummern wiederum über den Ergebnis-Button der Monats-Anzeige.

Es erfolgt eine unterschiedliche Berechnung in den Stufen von 20 – 39, 40 – 59 und ab 60 Arbeitsplätzen. Die Abgabe wird aufgrund der Jahressummen ermittelt. Die Staffelbeträge pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz sind fest definiert und sind für die jeweiligen Jahre der Ausführung unterschiedlich.

Der Druck des Berechnungsschemas ist dem dem letzten Formular angepasst. Der Druck für das Verzeichnis der Schwerbehinderten erfolgt weiterhin in Tabellenform. Eine zukünftige Anpassung und Pflege ist wegen der inzwischen realisierten Schnittstelle zur elektronischen Meldung nicht mehr geplant.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte,

Webclient:

SchwbA, (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2021

Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöhen sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX ) ab Januar 2021, also für die Anzeige, die Arbeitgeber ab Dezember 2021 abgeben müssen, wie folgt:

  • 140 Euro (alt: 125 Euro)
  • 245 Euro (alt: 220 Euro)
  • 360 Euro (alt: 320 Euro)

Wenn ein Eintrag zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe für das Jahr 2021 (oder spätere Jahre) erstellt wird, dann werden diese Beträge (140 Euro, 245 Euro, 360 Euro) für unbesetzte Arbeitsplätze vorgeschlagen. Sofern Sie bereits einen Eintrag für das Jahr 2021 erstellt haben, müssen die Beträge manuell angepasst werden oder der Eintrag kann gelöscht werden und neu erstellt (und ausgeführt) werden.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

Webclient:

SchwbA, ab dem Meldejahr 2021 - Ausgabedateien (kostenpflichtiges Zusatzmodul)

Ab Meldejahr 2021 erhalten die Dateien die Endung .txt, das passiert automatisch. Die Datei enthält weitere notwendige Zusatzangaben. Dies ist z. B. der Ansprechpartner. Als Ansprechpartner wird der Ersteller gemeldet, die Angabe gilt als Unterschrift. Ermittelt wird wie bei Meldungen zu Betriebsdaten, also aus der Adresse der Firma oder der Niederlassung oder dem Ansprechpartner Adressat der Niederlassung. Wenn nicht der Arbeitgeber meldet, sondern zum Beispiel ein Rechenzentrum als "Dritter", dann kann das beim Report vorgegeben werden. Diese Angabe wird dann in die Datei übernommen.

Wichtig: Nach dem Import der Dateien in das Programm IW-Elan sind die Daten vom Anwender zu prüfen und ggf. weiter zu vervollständigen oder anzupassen.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Aktionen Schnittstelle IW-Elan, Kennzeichnung "Als Rechenzentrum ausgeführt", wenn notwendig.

Webclient:

SchwbA, Drucken

Die Druckausgaben können jeweils aus der Monatsanzeige und aus der Personalanzeige aufgerufen werden.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, , Drucken, Ergebnis,

und für die Personal-Anzeige noch einmal Button Ergebnis.

Webclient:

SchwbA, Stammdaten

Die Annahmestelle der Meldung zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe prüft diese Kombinationen:

  • Wessen Grad der Behinderung geringer als 50% ist, dessen Dienststelle ist die Arbeitsagentur.
  • Wenn mehr als 1 Pflichtplatz angerechnet wird, dann ist die Dienststelle die Arbeitsagentur.

In den meisten anderen Fällen ist die Dienststelle entweder das Amt für Soziales, das Versorgungsamt (Integrationsamt, Landratsamt, Landesverwaltungsamt) oder die Berufsgenossenschaft. Gemeint sind dabei die Eingaben "Grad der Behinderung %", "Dienststelle" und "Anrechnung Pflichtplätze" im Personalstamm zur Schwerbehinderung.

Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn die Dienststelle nicht die richtige ist. In der Übersicht zu den Schwerbehinderungen zeigt eine Spalte "Hinweis" diesen Sachverhalt an.

/Stammdaten/Personalstamm, Sozialkasse, Register Schwerbehinderung und

/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und

/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Schwerbehinderung.

Webclient:

SchwbA, Regeln

Die Schwerbehinderung wird festgelegt durch den Grad der Behinderung (30, 50) und "Bis Datum gültig", wie im Personalstamm, Register Weiteres, sowie in der Historie zum Personalstamm eingetragen. Die Anzahl der Pflichtplätze wird vom Programm ermittelt. Wenn aber im Personalstamm eine höhere Zahl eingetragen ist, dann wird diese genommen.

Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen; siehe dazu den Abschnitt zu den Wochenstunden.

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel 109 werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen.

Bei Arbeitnehmern, die auf weniger als 8 Wochen befristet beschäftigt sind, soll im Personalstamm unter den Beschäftigungszeiten ein Befristungsdatum zum Eintritt vermerkt werden.

Wenn ein Arbeitnehmer gar nicht in die Berechnung einbezogen werden soll, dann hilfsweise so vorgehen: im Personalstamm im Weiteres-Register unter "Ausweis-Nr." das Wort: Nein eintragen.

Wenn beim Arbeitnehmer im Personalstamm die Schwerbehinderung eingetragen ist, sein Arbeitsplatz aber nicht als Schwerbehinderungs-Pflichtplatz gelten soll, dann als anrechenbarer Pflichtplatz -1 eintragen.

Gleichgestellte Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung werden im Personalstamm folgendermaßen erfasst: Der Grad der Behinderung muss mindestens 30 Prozent betragen. So erfolgt die entsprechende Meldung.

SchwbA, weniger als 18 Wochenstunden

Aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters werden die wöchentlichen Arbeitsstunden, aus den beim Wochenschema, wie im unteren Teil eingetragen, vermerkten Stunden, ermittelt. Wenn kein Schema eingetragen ist und wenn keine Stunden vorhanden sind, dann aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters, und zwar "Arbeitsstd. wtl."; dazu bei der Arbeitszeitgruppe einen Eintrag zu "Arbeitszeitdefinition pro AZG" mit den wöchentlichen Arbeitsstunden erstellen.

Ergeben sich weniger als 18 Wochenstunden, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern in Altersteilzeit, ohne Blockzeit-Modell, also in Teilzeit, wird die Prüfung auf 18 Wochenstunden nicht ausgeführt.

Arbeitnehmer mit einem Tätigkeitsschlüssel "Teilzeitbeschäftigte, weniger als 18 Wochenstunden" gelten auch nicht als anrechnungsfähig, außer es ist ausdrücklich die "Anzahl Pflichtplätze" eingetragen.

SchwbA, Befristung

Wenn im Personalstamm zum Eintrittsdatum zusätzlich die Spalte zur Befristung mit einem "Befristungsdatum" gefüllt ist und wenn das Befristungsdatum im Vergleich zum Eintrittsdatum der gleichen Zeile nicht mehr als 8 Wochen später liegt, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.

Hinweis zur Befristung

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis unbefristet weitergeführt wird, dann kann das ursprüngliche Datum der Befristung im Personalstamm in ein Datumsfeld zur Information übertragen werden. In diesen Fall das Datum bei "Befristungsdatum" entfernen und zur Information bei "Aufgehobenes Befristungsdatum" eintragen.

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.

Webclient:

SchwbA, Überprüfen

Um die anrechnungsfähigen Pflichtplätze zu überprüfen, kann die Anzeige "Ausgleichsabgabe Personal" herangezogen werden (Ergebnis und dann noch einmal Ergebnis).

Jedoch ist hier bei den einzelnen Personalnummern nur vermerkt, dass sie im Jahr anrechnungsfähig, also schwerbehindert oder gleichgestellt, sind. Die Rechnung pro Monat, die sich z.B. aus dem Beginndatum des Ausweises ergibt, kann anhand der hier aufrufbaren Druckliste des Personenverzeichnisses geprüft werden. In der rechten Spalte sind hier die Daten des Schwerbehinderten-Ausweises aufgeführt.

SchwbA, Berechtigungen

Da die Ausgleichsabgabe Daten des gesamten Unternehmens zusammenfasst, kann der Aufruf der Ermittlung und der Anzeige eingeschränkt werden. Und zwar auf die Benutzer, die uneingeschränkte Berechtigungen auf den Personalstamm haben, also keine eingrenzenden Filter auf Abrechnungskreis, NL oder Abteilung.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Berechtigungen, Aktivieren: Ausgleichsabgabe Berechtigung.

Webclient:

SchwbA, Druck der Niederlassung

Beim Druck der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird zur Betriebsnummer die Bezeichnung der Niederlassung gedruckt, wenn die Betriebsnummer bei genau einer Niederlassung eingetragen ist.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

Webclient: