Krankenversicherung & Zuschläge
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat
Krankenkasse (Geschäftsstellen und Verwaltung)
Geschäftsstellen der Krankenkassen
Bankverbindungen der Krankenkassen
Die Bankverbindungen der Krankenkassen können per Importdatei eingelesen werden, um zu entscheiden, welche ihrer Bankverbindungen genutzt werden soll. Zunächst werden alle Bankverbindungen aller Krankenkassen aller Mandanten angezeigt, wie sie aktuell in den Stammdaten sind. Das ist eine Anzeige pro Betriebsnummer und IBAN.
Über "Import" können die Bankverbindungen, wie sie von den Kassen genannt werden, zum Vergleich eingefügt werden. Die Importdatei ist die Datei der Betriebsnummern; dort sind auch die Bankdaten enthalten.
Die Anzeige enthält dann die Stammdaten und, mit der Kennung "aus Import", die Bankverbindungen der Kassen, das können mehrere pro Kasse sein. Diese Bankdaten können auch über die "Beitragssatzabfrage" kontrolliert werden.
Soll eine Bankverbindung geändert werden?
Dann auf die Zeile des Imports mit dem gewünschten Konto: "Diese IBAN nehmen" und danach auf die Zeile, die geändert werden soll: "für diese Kasse" anklicken. Dabei wird gefragt, ob die IBAN geändert werden soll. Wenn ja, wird sie für diese Kasse in allen Mandanten für alle Geschäftsstellen, die bisher die IBAN hatten, wie sie angezeigt wird, auf die neue IBAN geändert.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Bankverbindungen.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Bankverbinden der Krankenkassen und BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Krankenkasse, Geschäftsstelle für Eintrag sperren
Bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen kann ein Sperrkennzeichen gesetzt werden; solche Geschäftsstellen können dann im Personalstamm nicht mehr ausgewählt werden. Das ist einfacher, als Einträge zu löschen, die vielleicht schon in früheren Monaten gebraucht wurden.
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, bei den Geschäftsstellen: Gesperrt.
Webclient:
Krankenkassenstamm, Gesperrt
Im Krankenkassenstamm kann "Gesperrt" gesetzt werden. Das bedeutet nur, die Kasse wird aus der Übersicht weggefiltert.
Stammdaten/Krankenkassen.
Webclient:
Krankenkasse, Adressnummer der Geschäftsstelle
Die Adressnummer der Geschäftsstelle wird benötigt, damit beim Druck der Meldungen zur Sozialversicherung die Adresse der Einzugsstelle gedruckt werden kann. Dabei werden benutzt: der Name laut Adresse, nur der Name, keine der weiteren Bezeichnungen, und Postleitzahl, Ort, Straße.
Aufgrund der elektronischen Meldungen ist die Pflege der Adressnummer an der Geschäftsstelle oder des Krankenkassenstamm nicht notwendig. Die Bezeichnung für den Druck wird dann aus der Betriebsnummernübersicht geholt und gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Bericht: Formular.
Webclient:
Krankenkasse – Anforderungen der Krankenkasse
Elektronische Anforderung von Meldungen durch die Krankenkasse
Arbeitgeber haben für am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigte mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine Jahresmeldung zu erstatten (§ 10 DEÜV).
Ab dem 1. Januar 2021 werden von der Einzugsstelle –aus welchem Grund auch immer- dort fehlende Jahresmeldungen elektronisch angefordert. Die elektronische Anforderung erfolgt im Übrigen für jede Jahresmeldung einmalig. Wenn die Krankenkassen per Datei eine Jahresmeldung anfordern, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Hinweise dazu:
Wenn die Personalnummer laut Meldung nicht gefunden werden kann, dann wird darauf hingewiesen; wahrscheinlich gehört die Rückmeldung dann zu einem anderen Mandanten und die Verarbeitung muss dort ausgeführt werden.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen.
Rückmeldungen anzeigen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden.
Anforderung einer Jahresmeldung sind in der Übersicht der SV-Rückmeldungen mit dem Grund 05J „Anforderung Jahresmeldung" vermerkt. Wenn im aktuellen Monat eine Rückmeldung eingelesen wurde, die eine Jahresmeldung anfordert dann wird dies in der Box "Melden außer der Reihe" angezeigt.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/ SV-Meldungen, Monat, Box "Melden außer der Reihe".
Die so angeforderten Jahresmeldungen sind erneut zu melden oder auf anderem Wege der Krankenkasse zu übermitteln.
Beitragssatzdatei der Krankenkassen
Beitragssatzdatei der Krankenkassen
Mehr Informationen erhalten Sie hier: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
Es handelt sich unter Umständen bei Ihnen noch um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul.
Die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen können importiert werden; hierfür stellen wir eine Datei mit diesen Daten bereit, Name: bloBeitragssätze.xml.
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll. In der Beitragssatzdatei sind auch alte Beitragssätze, deshalb wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen eine Betriebsnummer eingetragen ist, wenn für diese Betriebsnummer aktuelle Sätze vorhanden sind. Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge vorhanden sind, werden diese nur dann geändert, wenn dies gewünscht ist; solche Sätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen. Einträge, die noch nicht vorhanden sind, werden für beide Rechtskreise hinzugefügt.
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden.
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
- Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
- Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
- Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
- Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.
Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Die bisherigen Einrichtungen am Personalstamm für bisherige Beschäftigte, auch wenn ein abw. bundesland rk gewählt wurde, müssen weiterhin erhalten bleiben.
Achtung:
Eine abweichende Eingabe für neue Beschäftigte ab 01.01.2025 in abw. bundesland rk weiterhin notwendig. Siehe dazu hier auch zu den Beitragsnachweis-Meldungen.
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches in den Firmendaten oder Niederlassungen zu bundesland festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:
Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum abw. bundesland rk löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.2025 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.
Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.
Importiert werden die Beitragssätze für den Zusatzbeitrag und die Beitragssätze für Umlagen.
Baulohn, Download und Import von Stammdaten ab der Webclient-Version
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden.
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
- Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
- Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
- Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
- Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Import Beitragssätze, Hinweise
Wenn die Beitragssätze importiert werden, können Fehler und Hinweise ausgegeben werden.
Das kann zum Beispiel sein: der erhöhte oder der ermäßigte Umlagesatz kann nicht ermittelt werden (siehe dazu im Krankenkassenstamm: "Wenn 2 Umlagesätze) oder es ist ein vierter Umlageprozentsatz enthalten. Wenn sich solche Hinweise ergeben, wird eine Excel dazu geöffnet, mit der Liste: Betriebsnummer der Krankenkasse, Krankenkassenstamm, Hinweistexte.
Dies nur für Krankenkassen, für die auch eine Geschäftsstelle angelegt ist.
Import Beitragssätze, Hinweise zu Umlagesätzen ab 01.01.2025
Umlagen, zu den Änderungen ab 01.01.2025 anwenderseitige Kontrolle der Stammdaten und Ermittlungen ab Januar 2025. Wir möchten nochmal auf die Änderungen zur Berechnung der Umlage 1 in der Beitragsabführung (Krankenkassenschätzung) und in der Abrechnung sowie einer Erstattung hinweisen. Bitte beachten Sie die Online-Hilfe dazu: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Kontrolle der Beitragsabführung und Abrechnungen
Bitte kontrollieren Sie, ob bei der Beitragsabführung (Beitragsnachweise) und auch zur Abrechnung (Arbeitgeberanteile) -sofern erforderlich- die Umlage 1 ermittelt wurde.
Stammdatenkontrolle: Beitragskontonummern Krankenkasse
Es gelten die neuen Einträge mit einem ab datum 01.01.2025 (und weitere ggf.) zu den jeweiligen Niederlassungen und Krankenkassen und dort die neuen Optionen zum Erstattungs-/Umlagesatz (U1-Umlage Erstattungssatz und U1-Umlage Prozentsatz). Die Auswahl zu einer Niederlassung oder Krankenkasse erfolgt über das Feld u1-umlage erstattungssatz. Der entsprechende u1-umlage prozentsatz wird in der Auswahl mit angezeigt und anschließend auch übernommen. Bei der Auswahl werden immer zum Eintrag (ab datum) passende gültige Erstattungs-/Umlagesätze angezeigt.
Baulohn, Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse, Liste bearbeiten: Auswahl u1-umlage prozentsatz
Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Krankenversicherung – Zusatzbeiträge
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
KV-Zusatzbeitrag
Ab 01.01.2015 gilt ein zusätzlicher Beitragssatz pro Kasse; der Beitrag wird bis 31.12.2018 vom Arbeitnehmer allein getragen. In den Sozialversicherungswerten ist dieser KV-Zusatzbeitrag nicht mehr eingetragen, weil er pro Kasse verschieden sein kann. Aber der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag bleibt Teil der Sozialversicherungswerte; er gilt z.B. für Auszubildende, die Geringverdiener sind.
Der zusätzliche KV-Beitragssatz pro Kasse ist im Krankenkassenstamm enthalten, ab dem Monat, ab dem er gilt. Falls er 0,00 sein sollte, dann muss dort "KV-Zusatzbeitrag ist Null" ausgewählt werden. Die Beitragssätze müssen nicht nach West oder Ost unterschieden werden; wenn nur Eintrag vorhanden ist, gilt dieser.
Für Betriebsrentner gilt: wenn ein neuer Prozentsatz gültig wird, dann für Betriebsrentner erst zwei Monate danach (SGB V § 247).
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Beitragssätze
Die KV-Zusatzbeiträge pro Krankenkasse werden zusammen mit den Umlagesätzen der Kassen importiert.
Hierbei handelt es sich unter umständen um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
KV-Zusatzbeitrag, Beitragsschätzung
Wenn der Beitrag zur Krankenversicherung für den Beitragsnachweis geschätzt wird, dann wird wie bisher der komplette Beitrag ermittelt, ohne dass dieser weiter nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil unterschieden wird. In der Übersicht der Schätzungen wird der KV-Zusatzbeitrag ausgewiesen, ist aber bereits in den Beitrag eingerechnet; ebenso beim Druck der voraussichtlichen Beiträge.
Beim Druck des Beitragsnachweises ist der KV-Zusatzbeitrag in den Beitrag zur Krankenversicherung eingerechnet; er wird zusätzlich als "darin enthalten" ausgewiesen.
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Beitragsschätzung ein Fehler dazu ausgegeben. Geschätzt wird dennoch; es wird dann der durchschnittliche Zusatzbeitrag angesetzt, in 2015 sind das 0,9%.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Krankenkasse voraussichtlich, Ausführen und Ergebnis und
Druck und Druckausgaben erstellen, Beitragsabrechnung Krankenkasse.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Abrechnung und Druck
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Abrechnung ein Fehler dazu ausgegeben.
Beim Druck der Abrechnung ist der KV-Zusatzbeitrag in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet; ebenso ist der Prozentsatz des Zusatzbeitrags in den Prozentsatz, den der Arbeitnehmer trägt, eingerechnet.
Wenn im Bereich der Abrechnung, in dem Texte gedruckt werden, eine Information zum Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrages gedruckt werden soll, dann hierfür die Steuerung in der Einrichtung treffen, die auch für den Druck des Satzes des PV-Zuschlages gilt. Wenn ausgewählt, dann wird eine Textzeile gedruckt "Krankenversicherung-Zusatzbeitrag ist x,x%" und dazu der Text zum PV-Zuschlag, wenn dieser für den Arbeitnehmer fällig ist.
Wenn nur in bestimmten Monaten ein Text zum KV-Zusatzbeitrag gedruckt werden soll, dann kann bei den Texten zur Verdienstabrechnung das Kürzel #KV eingetragen werden; dann wird eine solche Textzeile gedruckt.
Nicht gedruckt wird bei den Beitragsgruppen zur KV 0 und 6 und nicht, wenn gar kein KV-Brutto im Monat ist.
Beim Druck des Lohnkontos werden wie bisher der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil am Beitrag zur Krankenversicherung ausgegeben. Zusätzlich wird der KV-Zusatzbeitrag gedruckt, der aber bereits in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet ist; dazu der Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrags.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Texte für Abrechnung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Text zu KV- und PV-Zusatzbeitrag.
Webclient:
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, zu gleichen Teilen ab 01.01.2019
Ab 2019 werden die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Eine besondere Einrichtung dazu, etwa in den Sozialversicherungswerten, ist nicht nötig. Während der Abrechnung wird der KV-Zusatzbeitrag automatisch aufgeteilt. Dies kann gesehen werden in der ersten Übersicht der Ergebnisse der Abrechnung bei den "Lohnkonto Einzelwerten", im Lohnkonto selbst und beim Druck des Lohnkontos.
Wenn auf der Abrechnung ein Text zur Höhe des Zusatzbeitrages gedruckt wird, dann ist dies der Anteil des Arbeitnehmers; der Text ist so ergänzt.
In manchen Fällen trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Zusatzbeitrags, so bei Kurzarbeit und wenn in der SV-Gleitzone (Übergangsbereich) abgerechnet wird; ansonsten wird der Beitrag je zur Hälfte aufgeteilt.
Wenn der Beitragsnachweis gedruckt wird, dann wird die Aufteilung im Einzelnachweis ab Februar 2019 jeweils in der Textzeile zum Zusatzbeitrag der Personalnummer vermerkt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Abrechnungslauf und: Lohnkonto Einzelwerte, Einträge zum KV-Zusatzbeitrag. Lohnkonto.
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis drucken.
Webclient:
Krankengeld und Leistungen
Krankengeld
SV-Beiträge während Unterbrechung, AG-Leistungen
Wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden, z.B. Krankengeld, aber in diesem Zeitraum der Arbeitgeber Leistungen auszahlt, z.B. einen Zuschuss zum Krankengeld, dann stellt sich die Frage, in welcher Höhe SV-Beiträge auf diese Leistungen fällig werden.
Die Regel ist: die Spanne zwischen dem Nettoarbeitsentgelt, das ist der Nettobetrag, der auch auf der Krankengeld-Bescheinigung gedruckt wird, und der Ersatzleistung ist beitragsfrei; Beträge, die darüber hinausgehen, sind beitragspflichtig. AG-Leistungen sind Zuschüsse, Sachbezüge wie die weitere Pkw-Nutzung, Kontoführungsgebühren und ähnliches.
Wenn die gesamte AG-seitige Leistung beitragsfrei ist, dann geschieht das automatisch; jedoch nicht, wenn nur ein Teil beitragsfrei ist. Was tun, wenn dies vorliegt?
Für die Berechnung werden benötigt: der Betrag der Sozialleistung durch eine dritte Stelle, z.B. das Krankengeld, und das bescheinigte Nettoarbeitsentgelt, das die Ausgangsbasis der Berechnung z.B. durch die Krankenkasse ist. Diese beiden Beträge können berichtet werden. Dafür gibt es Lohnarten mit Funktionen:
- Funktion 9491: sozialleistung dritter, z.b. krankengeld. keine abrechnung
- Funktion 9492: bescheinigtes nettoarbeitsentgelt für sozialleistung dritter. keine abrechnung
Beide Lohnarten fließen nicht ins Gesamtbrutto, nicht ins Steuerbrutto, nicht ins SV-Brutto. Sie sind lediglich die Basis der weiteren Berechnung.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld wird bei dieser Berechnung zur Sozialleistung addiert.
Wenn diese Lohnarten berichtet werden, wird der Betrag dazu vorgeschlagen, wenn eine Meldung zur Ersatzleistung mit dem bescheinigten Entgelt oder eine Rückmeldung der Kasse mit der Höhe der Sozialleistung vorhanden ist.
Wenn diese Lohnarten in der Abrechnung enthalten sind, dann wird während der Abrechnung geprüft, ob das außerdem gezahlte SV-Brutto völlig beitragsfrei bleibt oder nur teilweise. Wenn es nur zum Teil beitragsfrei bleibt, dann wird dieser Betrag mit einer Lohnart gebildet, also vom SV-Brutto abgezogen, und es werden außerdem SV-Tage abgerechnet, so dass für den verbleibenden Betrag die SV-Berechnung ausgeführt wird.
In Teilmonaten werden als SV-Brutto nur Lohnarten angesehen, die Betragslohnarten sind und nicht im Personalstamm stehen; und Sachbezüge. Ferner wird in Teilmonaten die berichtete Sozialleistung für die Berechnung automatisch auf den ganzen Monat hochgerechnet, damit sie mit dem bescheinigten Nettoarbeitsentgelt, das ein Monatsentgelt ist, verglichen werden kann.
Die Lohnart, die automatisch gebildet wird, hat die Funktion: 9493 anteil sv-beitragsfreier ag-seitiger leistung während entgeltersatzleistung, sgb iv §23c. Die Lohnart als Abzugslohnart definieren, Betragslohnart, kein Gesamtbrutto, keine Steuerpflicht, aber SV-Pflicht.
Diese Lohnart bewirkt also zwei Dinge: Der Betrag der Lohnart vermindert das SV-Brutto des Monats, dieser Betrag ist also beitragsfrei. An den Tagen im Monat, an denen laut Fehlzeitenkalender SV-Tage zu kürzen sind, werden diese nicht gekürzt. Es liegen dann SV-Tage vor, d.h. die SV-Berechnung wird ausgeführt, auf den restlichen Betrag.
Grundlage: SGB IV, §23c.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
SV-Beiträge während Unterbrechung, weitere Lohnarten
Weitere Lohnarten können angelegt werden, sie müssen aber nicht angelegt werden; wenn sie vorhanden sind, können sie zusätzlich, als Information, auf der Abrechnung gedruckt werden.
Das sind Lohnarten mit den Funktionen:
- Funktion 9496: ag-leistung während entgeltersatzleistung. basis der berechnung. keine abrechnung
- Funktion 9497: ag-leistung beitragspflichtig während entgeltersatzleistung. keine abrechnung
- Funktion 9498: ag-leistung beitragspflichtig während entgeltersatzleistung. entgeltsersatzleistung, wenn auf den monat hochgerechnet. keine abrechnung
Diese Lohnarten werden, wenn sie vorhanden sind und wenn Unterbrechung und AG-Leistung vorliegt, während der Abrechnung gebildet. Wenn also gewünscht, dann die Lohnarten z.B. als Nettolohnarten anlegen. Wenn in der Lohnarten-Karte mit "Druck Abrechnung wenn kein Betrag" gekennzeichnet ist, dann werden diese Lohnarten auch auf der Abrechnung gedruckt.
Die Lohnart mit der Funktion 9496 enthält den Betrag, der als AG-Leistung während Unterbrechung ermittelt wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9497 enthält den Teil dieses Betrages, der SV-pflichtig abgerechnet wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9498 enthält den Betrag der Sozialleistung, wenn er für die Berechnung auf den vollen Monat hochgerechnet wurde; dann lässt sich dieser Betrag besser mit dem Nettoentgelt, das sich auch auf den ganzen Monat bezieht, vergleichen.
SV-Beiträge während Unterbrechung, Hinweise
Welche Lohnarten: Als AG-Leistung während Unterbrechung werden Lohnarten angesehen, die SV-pflichtig sind, Betragslohnarten sind, nicht im Personalstamm stehen und keine anteilige Berechnung laut Lohnartenstamm haben.
Freiwillige KV
Bei freiwilliger KV wird in einem Teilmonat immer auf der Basis des tatsächlichen Entgelts gerechnet. Dabei wird das "normale" Rest-Brutto zunächst verbeitragt; dann wird der beitragspflichtige Teil der AG-Leistung verbeitragt. Die Summe wird als Beitrag ausgewiesen; der AG-Zuschuss zum Beitrag wird entsprechend errechnet. Gerechnet wird zum Beispiel: Erster Teil des Beitrags aus der Bemessungsgrenze zur KV durch 30 Tage mal Beschäftigungstage, plus zweiter Teil des Beitrags aus AG-Leistung während der Fehlzeit, das ist der Beitrag aus der AG-Leistung durch 30 Tage mal Fehltage.
Beitrag für freiwillig Versicherte
Beitrag für freiwillig Versicherte
Beitrag
Der Beitrag für in einer Krankenkasse freiwillig Versicherte wird bei den Krankenkassenbeiträgen eingegeben. Solange ein einheitlicher Beitragssatz wegen des Gesundheitsfonds gilt, wird der freiwillige Beitrag während der Abrechnung automatisch aus der Bemessungsgrenze errechnet.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
Beitrag im Personalstamm
Der KV-Schlüssel ist 0 oder 9. Die Eingabe des Beitrags im Personalstamm selbst ist möglich für diese Personengruppen:
- Bei privaten Krankenkassen.
- Bei landwirtschaftlichen Krankenkassen, wenn bei der Krankenkasse selbst kein freiwilliger Beitrag eingetragen ist und der Beitrag ausgezahlt wird.
- Bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase.
- Beim Personengruppenschlüssel 119 (Versicherungsfreie Altersvollrentner).
- Beim Personengruppenschlüssel 120 (Versicherungspflichtige Altersvollrentner).
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Beitrag bei der Abrechnung
Bei der Abrechnung wird der Beitrag aus den Krankenkassenbeiträgen ermittelt. Und nicht aus der Anzeige im Personalstamm. Mit Ausnahme der genannten Personengruppen. Das bedeutet, für die freiwillig KV-Versicherten ist der Beitrag bei der Krankenkasse maßgeblich.
Beitrag im Personalstamm zur Information
Der Beitrag laut Personalstamm, der dort auch nicht geändert werden kann, ist also zur Information. Um diesen Beitrag mit den aktuellen Beitragssätzen der Krankenkasse abzugleichen, kann so vorgegangen werden: wir empfehlen eine Abrechnung für den Mitarbeiter durchzuführen
Diese zusätzliche Verarbeitung ist nicht auszuführen!
Für eine Krankenkasse: /Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisieren
Webclient: Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisieren.
Freiwillig Versicherte, AG-Zuschuss, Einrichtung
In den Firmendaten kann ausgewählt werden, ob für freiwillig Versicherte der AG-Zuschuss zur KV und PV auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze, das ist die Hälfte des Beitrags, oder auf Basis des Entgelts, das ist möglicherweise weniger als die Hälfte des Beitrags, ausgeführt werden soll. Keine Auswahl bedeutet: es wird nach Beitragsbemessungsgrenze bezuschusst.
Ferner kann pro Niederlassung eine andere Kennzeichnung gesetzt werden. Diese gilt nur, wenn bei der NL nicht "Werte aus Firmendaten" ausgewählt ist. Für Ausnahmen kann im Personalstamm eine Steuerung pro Personalnummer getroffen werden.
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und
Stammdaten, Einrichtung, Niederlassungen, Register Baulohn.
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2.
Bitte beachten Sie dazu auch die vollständige Beschreibung in der Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Pflegeversicherungs-Zuschlag (0,25% / 0,35% für Kinderlose)
Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023
Bitte beachten Sie zu den Änderungen auch das neue Meldeverfahren DaBPV: BLO DaBPV, neues Meldeverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl in der Pflegeversicherung, ab 01.07.2025
Für die damit abgelöste Übergangslösung im vereinfachten Verfahren ab 01.07.2023 finden Sie die gesonderte Dokumentation in: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/x/DS9kAg.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird auf 3,40% und der Zusatzbeitrag für kinderlose Mitglieder auf 0,60% ab 01.07.2023 angehoben. Ab dem 01.07.2023 wird ein Beitragsabschlag in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder (ab 2. bis 5. Kind in Höhe von 0,25%/je Kind) bis zum 25. Lebensjahr eingeführt.
Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 bis 30.06.2023 bei 3,05%. Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag.
Pflegeversicherung, Eintrag zur PV Sonderregelung ab 01.01.2025; Import mit den Sozialversicherungswerten
Aufgrund der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung auf 3,60 % ist ab 01.01.2025 auch ein neuer Eintrag zur PV Sonderregelung notwendig.
Dieser Eintrag wird mit dem Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2025 automatisch erzeugt, muss aber vom Anwender auf die individuellen Einrichtungen zu Bundesländern kontrolliert werden.
Wenn mit mehreren Bundesländern zu Sachsen gearbeitet wird, ist der Eintrag für alle Bundesländer Sachsen vorzunehmen, bzw. wird mehrfach durch den Import der Sozialversicherungswerte automatisch erzeugt.
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, PV-Sonderregelung.
Dort Bundesland Sachsen (individueller KEY) gilt eine neue Verteilung ab 01.01.2025: Bundesland: individuell; Ab Datum: 01.01.2025; PV-Beitragssatz: 3,60; Anteil Proz.-Satz AG: 1,30.
Pflegeversicherung, Besonderheit in Sachsen
Die Besonderheit von Sachsen zeigt sich in der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer: In Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 1,025% (bis 30.06.2023) des Beitrags und nicht wie im Rest von Deutschland die Hälfte (ohne Kinderlosenzuschlag).
Der Beitragssatz wurde am 01.01.1995 auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Zum Ausgleich der Arbeitgeberbeiträge sollten die Bundesländer einen gesetzlichen landesweiten Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, aufheben. In Bundesländern die den Feiertag gestrichen haben (alle außer Sachsen) wurde der Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (je 0,5%) getragen. In Sachsen hatten die Arbeitnehmer den Beitrag damit allein zu tragen (AN 1% und AG 0%).
Beitragsverteilung ab 01.01.1995
- Sachsen: Beitragssatz Arbeitnehmer 1,00%, Beitragssatz Arbeitgeber 0,00%
- alle anderen Bundesländer: Beitragssatz Arbeitnehmer 0,50%, Beitragssatz Arbeitgeber 0,50%
Die Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen haben damit 0,5 vom Hundert des maßgebenden Arbeitsentgelts mehr an Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung gegenüber den Beschäftigten in den anderen Ländern zu tragen.
Entscheidend ist hier der Beschäftigungsort, der in Sachsen sein muss. Den Beschäftigungsort definiert § 9 SGB IV. In Auslegungsfällen (Streitfällen) gilt aber auch: Nur wer Anspruch auf den Feiertag (Buß- und Bettag) hat, muss auch den höheren Arbeitnehmeranteil zahlen! Wer keinen Anspruch auf den Feiertag hat, zahlt nur wie in allen anderen Bundesländern die Hälfte des Beitrags
Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag (PV-Zuschlag)
Zur Pflegeversicherung wird ein Zuschlag von 0,35% Stand 01.2022 bis 30.06.2023 (bis 31.12.2021 = 0,25%), erhoben, der vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss; davon befreit sind Eltern, AN, die jünger als 23 Jahre sind und vor 1940 Geborene.
Das Kennzeichen "Befreit vom PV-Zuschlag" wird im Personalstamm eingegeben. Die Verarbeitung nimmt zusätzlich alle jene als befreit vom PV-Zuschlag an, für die das sicher zutrifft, gleich wie das Kennzeichen gesetzt ist. Das ist dann der Fall, wenn für die Steuer ein Kinderfreibetrag eingetragen ist, oder einmal war, oder wenn das Geburtsdatum Grund für die Befreiung ist. Ein kurzer Text zu diesen Gründen wird in der Karte angezeigt und kann auch bei einer Personalliste zur Ausgabe ausgewählt werden.
Der Prozentsatz des Zuschlags wird bei den Sozialversicherungswerten geführt. Der Zuschlag wird beim AN-Anteil zur PV eingerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
Pflegeversicherung, PV-Zuschlag Sonderfälle
Es kann sein, dass ein Arbeitnehmer zwar Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte eingetragen hat, diese aber nicht vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreien. Falls dies so sein sollte, kann im Personalstamm vorgegeben werden, dass der PV-Zuschlag in jedem Fall gerechnet werden soll, gleich, was in der LSt-Karte eingetragen ist und gleich, welche anderen Bedingungen dagegen sprechen. Diese Auswahl ist in der Personal-Karte nicht verfügbar, aber in der Übersicht zu den Einträgen zur Sozialversicherung; dort ist die Eingabe hierzu einblendbar.
/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Pflegeversicherung, Sonstiges
Private PV, Sachsen
Wenn ein Arbeitnehmer privat pflegeversichert ist, und zwar im Bundesland Sachsen, für das eine Sonderregelung gilt, dann kann ausgewählt werden, wie der AG-Zuschuss zur PV berechnet werden soll.
AG-Zuschuss bei privater PV auch anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).
Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
Höchstzuschuss anteilig
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet, diesen jedoch anteilig im Verhältnis 1,2% zu 1,7 %
Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der Höchstzuschuss des AG 50 Euro, dieser wird anteilig in Sachsen gerechnet: 50 Euro / 1,7% x 1,2% = 35,29 Euro.
Das ist die Standardberechnung, die auch ausgewählt werden kann. Die Auswahl hierzu ist "Anteilig vom PV-Beitrag".
AG-Zuschuss bei privater PV nicht anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).
Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
Höchstzuschuss
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet.
Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der AG-Schuss 50 Euro ohne anteilige Berechnung.
Die Auswahl hierzu ist "Prozent vom Arbeitsentgelt". Das kann so ausgewählt werden.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Pflegeversicherung Sonderregelungen, "Private PV AG-Zuschuß" (Die Auswahl muss eingeblendet werden.)