Workflow Import NU-Bescheinigungen

Zuletzt aktualisiert Vor 9 Tagen

Für den Datenaustausch wird seit Version 2024.1 der Middleware Connector (Workflow Konfiguration Middleware Connector) benötigt.

Tabellenstruktur

Feldname

Feldtyp/- größe

Besonderheiten

Feld in Finance

Adressnr

varchar(10)

Pflichtfeld

Adressnr.

Bescheinigung

varchar(20)

Pflichtfeld

Bescheinigung

bk_status

varchar(50)

Pflichtfeld, wird beim Import geprüft. Kennzeichen „_uebernommen“ darf nicht ergänzt sein.

Keine direkte Zuordnung

client

varchar(50)

Keine direkte Zuordnung

Datentyp

varchar(30)

Ermittlung Art des Stammdatenimportes (Aktuell nur „NU_BESCHEINIGUNG“)

Keine direkte Zuordnung

Gueltig_ab

datetime

Startdatum der Bescheinigung

Gueltig_bis

datetime

Endedatum der Bescheinigung

Kostenstelle

varchar(20)

Kostenstelle

LfdNr

int

Lfdnr

Mandant

varchar(30)

Pflichtfeld, Zuordnung der Bescheinigungen zum richtigen Mandanten

Keine direkte Zuordnung

Mandant_der_Besch

varchar(30)

Mandant der Bescheinigung

Mandant_der_KST

varchar(30)

Mandant der Kostenstelle

processid

varchar(50)

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

status

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step_id

varchar(50)

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

Was wird importiert?

Beim Import werden die Kopfdaten aus der STAMMDATEN-Tabelle (oder alternativ "Tabellenname Kopf" aus der Stammdatenimport Steuerung Workflow Einrichtung Stammdatenimport Steuerung) in der SQL-Datenbank gefiltert. Der Filter ergibt sich dabei aus der Stammdatenimport Steuerung. Das Feld "Status" entspricht dem Feld "bk_status" auf SQL-Ebene, die Felder "Step 1/2" entsprechen dem SQL-Feld "step". Die Werte in der SQL-Tabelle müssen dabei genau den Werten in der Stammdatenimport Steuerung entsprechen. Beispiel:

In der Stammdatenimport Steuerung ist im Feld "Status" der Wert "Erfasst" hinterlegt und in den Feldern "Step 1/2" eine "1" im ersten Feld und eine "2" im zweiten Feld.

Zeile wird importiert:

  • bk_status: Erfasst

  • step: 1

Zeile wird nicht importiert:

  • bk_status: Erfasst_alt - Status entspricht nicht der Einrichtung

  • step: 3 - Status entspricht nicht der Einrichtung

Übergaberegeln

  • Adressnummer muss gefüllt und gültig sein

  • Bescheinigung muss gefüllt sein

  • Auf Ungültigkeit der Bescheinigung wird geprüft, wenn das Feld „Mandant der Bescheinigung“ leer oder gefüllt ist

  • Wenn die Bescheinigung zu einer Adresse bereits angelegt ist, wird diese nicht importiert

  • Kostenstelle wird nur übernommen, wenn „Mandant der Kostenstelle“ gefüllt ist

  • Es wird nicht geprüft, ob eine Bescheinigung in der Tabelle „NU-Bescheinigung übergreifend“ gesperrt ist

Verteilung der Bescheinigungen auf Adressen

Die Bescheinigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen beim Import auf mehrere Adressen verteilt. Dies hat den Grund, dass die Bescheinigungsprüfung auf diese Art und Weise einem Muster folgen kann:

  • Wenn bei der Niederlassung eine Bescheinigung vorhanden ist, dann verwende die Bescheinigung der Niederlassung,

  • Ist bei der Niederlassung keine Bescheinigung vorhanden, prüfe, ob bei der Zentrale eine Bescheinigung vorliegt.

Beim Import wird zunächst geprüft, ob die Adresse eine Niederlassung ist oder nicht. Handelt es sich bei der Adresse um eine Niederlassung, dann wird die Bescheinigung nur für diese Adresse angelegt. Ist die Adresse eine Zentrale, dann wird die Bescheinigung auf alle zugeordneten Adressen, also Niederlassungen verteilt. Damit ist die oben genannte Abfrage in jedem Fall möglich.

Prüfung auf vorhandene Bescheinigungen

Die Prüfung, ob eine Bescheinigung bereits vorhanden ist, erfolgt über Adressnummer, Bescheinigung und Gültig ab bzw. Gültig bis. Bescheinigungen dürfen grundsätzlich mehrfach einer Adresse zugeordnet werden, allerdings nur, wenn die Zeiträume der Bescheinigungen sich nicht überschneiden.