Spezielle Kurzarbeits-Regelungen

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat

Saison-Kurzarbeitergeld

Saison-Kurzarbeitergeld

Saison-Kurzarbeitergeld

Das bisherige Winterausfallgeld wird ab 12.06 als Saison-Kurzarbeitergeld abgerechnet.

Für Kurzarbeit ist eine Stammnummer erforderlich; diese wird von der Arbeitsagentur mitgeteilt. Sie wird dann in der Stammnummern-Einrichtung und im Personalstamm eingetragen. Die Nummer kann auch über eine Funktion in den gefilterten Personalstamm übertragen werden.

Für den Fall, dass kein Saison-KuG vorliegt, sondern konjunkturelle Kurzarbeit, also außerhalb der Schlechtwetterzeit, kann dies zur Stammnummer vermerkt werden; für diese konjunkturelle Kurzarbeit gibt es die ergänzenden Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld nicht.

Der Zeitraum für Saison-KuG ist von Dezember bis Ende März. Das Saison-KuG ist aus der Arbeitslosenversicherung finanziert; die ergänzenden Leistungen aus der Winterbau-Umlage, die jetzt Winterbeschäftigungs-Umlage heißt.

Im Baugewerbe wird immer, auch wenn ein Antrag auf konjunkturelle Kurzarbeit gestellt wurde, im Zeitraum vom 01.12.JJ bis 31.03.JJ (S-KuG-Zeitraum) Saison-Kurzarbeitergeld mit den anhängenden Leistungen wie MWG und ZWG abgerechnet! Ebenso kann die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die der AG alleine trägt, in diesem Zeitraum erfolgen.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern.

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Abrechnung

Berichtet wird die KuG-Ausfallstunden-Lohnart; das ist die Lohnart mit der Funktion 2001. Wenn Saison-KuG vorliegt, dann wird zunächst Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut. Für jede eingebrachte Guthabenstunde wird automatisch die Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld gebildet.

Das ist die Lohnart mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 048, 148. Dies jedoch nur, wenn bei der Personalnummer die Winterbau-Umlagepflicht ausgewählt ist, das heißt bei gewerblichen Arbeitnehmern. Der Faktor beträgt ab 12.06 2,50 Euro. Bei dieser Lohnart also nach Abschluss der November-Abrechnung 2006 den Faktor ändern. Diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen; sie wird automatisch auf die Abrechnung gebracht.

/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, Bewertung, /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.

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Abbau aus dem Arbeitszeitkonto

Der Abbau von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto kann begrenzt werden:

Im Arbeitszeitkonto kann die Obergrenze der Stunden eingetragen werden, bis zu der pro Saison Stunden wegen KuG abgebaut werden. Eine Obergrenze ist z.B., Stand 2006: 150 Stunden laut Tarifvertrag oder 208 Stunden als ein Zehntel der Jahresarbeitszeit.

Im Arbeitszeitkonto können Stunden vor KuG geschützt werden; diese Stunden werden also nicht für KuG abgebaut.

Wenn eine Kontodefinition pro Personalnummer getroffen wird, dann dort zunächst "Geschützte Std.: statt Konto" auswählen, um die besonderen Vorgaben zu aktivieren, und dann Stunden eintragen in "Geschützte Std. vor KuG" und "Max. Std. Abbau für Saison-KuG", wenn gewünscht.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto, Ausgleichskonto, Basisstunden, KuG: "Max. Abbau Std. für Saison-KuG" und "Geschützte Std. vor KuG".

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Arbeitszeit-Guthaben, das länger besteht (Älter als ein Jahr)

Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das schon länger als ein Jahr besteht, wird nicht für KuG eingebracht.

Für die 12 Monate vor dem Abrechnungsmonat, also bis einschließlich Vormonat, wird der niedrigste Stand der Guthaben-Stunden auf dem Arbeitszeitkonto ermittelt. Diese Stunden sind bereits länger als ein Jahr auf dem Konto. Sie werden automatisch vor KuG geschützt. Sie werden während der Abrechnung zu den Stunden dazugezählt, die laut Definition beim Konto vor KuG geschützt werden sollen.

Dies gilt auch für konjunkturelles KuG außerhalb des Schlechtwetter-Zeitraums.

Wenn der Arbeitnehmer sich entschließt, eine Anzahl dieser Stunden doch einzubringen, dann die Anzahl solcher Stunden, die höchstens geschützt bleiben sollen, in der Kontodefinition pro Personalnummer eintragen: "Std. älter als 1 Jahr schützen". Keine Eingabe lässt alle diese Stunden geschützt; bei einer Eingabe von -1 werden alle diese Stunden für KuG abgebaut, wenn nötig; wenn eine Anzahl Stunden eingetragen wird, bleibt diese Anzahl Stunden unangetastet, sofern es solche Stunden in dieser Höhe gibt.

Guthaben älter als 1 Jahr, mehrere Möglichkeiten

Wenn für Saison-KuG Guthaben im Arbeitszeitkonto eingebracht werden soll, obwohl es seit mehr als 1 Jahr besteht und also nicht eingebracht werden muss, dann gibt es diese Möglichkeiten:

Beim Arbeitszeitkonto kann eine Anzahl Stunden in "Std. älter als 1 Jahr schützen" eingetragen werden. Oder, wenn die Regelung für einzelne Personalnummern gelten soll: in der Übersicht der Kontodefinition pro Personalnummer kann eine Zeile per Funktions-Button für andere Personalnummern kopiert werden; zuvor kann der Personalstamm gefiltert werden.

Zuständig ist ein Eintrag in "Std. älter als 1 Jahr schützen". Dieser Eintrag ist der einzige, für den kein Häkchen gesetzt werden muss in einem der ": statt Konto"-Spalten, auch nicht in "Geschützte Std.: statt Konto". Sobald eine Stundenanzahl eingetragen wurde, gilt diese.

Ein Eintrag von -1 (minus 1) bewirkt, dass die Guthaben-Stunden nicht geschützt werden, auch wenn sie älter als 1 Jahr sind, sondern für Saison-KuG abgebaut werden. Durch die Eingabe einer Zahl von Stunden kann die Anzahl Stunden, die nicht abgebaut werden, begrenzt werden; dabei ist es nicht wichtig, ob überhaupt so viele Stunden im Konto sind.

Bei Eintritt im Jahr gilt ein Vortrag im Eintrittsmonat als älter als 1 Jahr, soweit dieses Guthaben in den folgenden Monaten nicht unterschritten wird. Dies kann ebenfalls durch die Kontodefinition pro Personalnummer überdefiniert werden. Ohne Vortrag wird kein altes Guthaben ermittelt.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen: Kopieren der aktuellen Zeile.

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Saison-KuG und Abbau-Stunden, nicht zweckgebunden

Wenn im Jahr bereits vor der Schlechtwetter-Saison Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurden, und wenn diese nicht zur Monatslohnauffüllung oder für ähnliche vereinbarte Zwecke verwendet wurden, dann hätten diese Stunden für Saison-KuG eingebracht werden sollen und die Arbeitsagentur schreibt ein besonderes Vorgehen vor.

Ob solche Guthaben "zweckwidrig" verwendet wurden, ergibt sich aus den Regeln der Arbeitsagentur.

Wenn dies festgestellt wird, was tun?

Eine Lohnart berichten mit der Funktion 2017 "Stunden vor Saison-KuG abgebaut". Die Summe dieser Lohnart ab April wird bei der Abrechnung im Schlechtwetter-Zeitraum ermittelt. Diese Lohnart ist kein Gesamtbrutto, kein Istentgelt, auch sonst ist ihr Betrag nicht zu berücksichtigen.

Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 2018 "zusätzlicher Betrag ins Istentgelt Saison-KuG, automatisch". Diese Lohnart wird während der Abrechnung automatisch gebildet. Die Lohnart so definieren, dass sie ins Istentgelt läuft; sonst den Betrag nicht berücksichtigen. Sie fügt dem Istentgelt der KuG-Berechnung den Betrag, aktuell bewertet, der berichteten Lohnart zu; höchstens bis zur Höhe des Sollentgelts. Dies in allen Monaten des Schlechtwetter-Zeitraums, sofern die berichtete Lohnart noch einen offenen Saldo hat.

Ausgezahltes KuG wird so vermindert.

Stunden

Die KuG-Stunden und die Abbaustunden aus dem Arbeitszeitkonto können ausgewertet werden:

Die Informations-Lohnarten mit den Funktionen A220 "Saison-KuG im Schlechtwetter-Zeitraum, zur Information" und A222 "Guthaben-Stunden eingebracht im Schlechtwetter-Zeitraum" und A223 "GuthabenStunden geschützt, weil älter als 1 Jahr" können durch die Abrechnung gebildet und beim Druck ausgegeben werden.

Bei den Personallisten können "KuG Std", "KuG Std aus Konto" und "KuG Guthaben Jahr" (Guthaben, das länger als 1 Jahr auf dem Konto ist) ausgewertet werden;

Die Definition dazu ist: Wert: Ermittlung, Ermittlung: KuG Std oder KuG Std aus Konto oder KuG Guthaben Jahr.

/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Personallisten, Definition.

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KuG-Protokoll, Guthaben-Stunden

Im KuG-Protokoll werden zu den Guthaben-Stunden des Arbeitszeitkontos diese Werte gedruckt: Der Stand der Guthaben-Stunden zum Ende des Vormonats. Die Guthaben-Stunden, die bereits länger als ein Jahr auf dem Konto sind, und also nicht für KuG herangezogen werden. Die Stunden, die aus dem Konto im aktuellen Schlechtwetter-Zeitraum bereits eingebracht wurden.

/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro>.

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Saison-KuG, Erstattung der SV-Beiträge

Die SV-Beiträge zum Saison-KuG trägt der Arbeitgeber, wie bisher; diese Beiträge werden erstattet.

Bitte beachten Sie das Handbuch zur abweichenden Erstattung von SV-Beiträge zum Saison-KuG in der Zeit der Corona-Pandemie: BLO Lexikon Sonderregeln Kurzarbeit vom 01.03.20 bis 30.06.22 (anteilige SV-Erstattung bei Weiterbildung bis 31.07.2024)

Für die Erstattung müssen die Prozentsätze eingetragen werden. Es sind 100%. Bei der Abrechnung wird geprüft, ob Saison-KuG vorliegt und ob der Arbeitnehmer umlagepflichtig ist; denn die Erstattung gehört zu den aus der Umlage finanzierten Leistungen. Nur dann werden die Beiträge erstattet. Für die AG-Anteile und ihre Erstattung ist ferner eine Kontierung nötig.

Die Konten zur Erstattung sind: Forderungen gegenüber der Arbeitsagentur als Soll-Sachkonto und Ertragskonto als Habenkonto.

Die Abkürzungen sind: Erst-KuG-AG-KV, Erst-KuG-AG-PV, Erst-KuG-AG-RV.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG Erstattungsprozentsatz und

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.

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KuG und Sollstunden

Wenn die Kurzarbeitstunden, die berichtet werden, am Tag nicht mehr als die Sollstunden ausmachen sollen, wenn man andere Stundenlohnarten am Tag dazurechnet, dann kann dies bei der KuG-Lohnart eingerichtet werden. Beim Prüfen der Berichtsdaten werden dann die KuG-Stunden gekürzt und es wird ein Hinweis zum Berichtsdatensatz geschrieben.

/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bei Erfassung Diff. zu Soll.

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KuG und maximales Guthaben im Arbeitszeitkonto

Wenn bei einem Arbeitszeitkonto das maximale Guthaben erreicht ist, z.B. 150 Stunden, wenn aber in KuG-Monaten das Konto wieder bis zu dieser Grenze aufgefüllt werden soll, sofern Mehrarbeit vorliegt, dann kann das eingerichtet werden.

Dann wird als maximales Guthaben nicht, wie im Beispiel, 150 Stunden angenommen, sondern 150 plus die berichteten KuG-Stunden im Monat. Der Konten-Zugang kann also bis zu dieser Grenze erfolgen. Das ist eine pauschale Obergrenze. Es wird angenommen, dass alle KuG-Stunden aus dem Konto abgebaut werden und also auch soviele Stunden wieder aufgefüllt werden können, sofern Mehrarbeit im KuG-Monat war. Eine genaue Ermittlung, wie viele Zugangsstunden möglich sind, kann nicht ausgeführt werden, weil die Zugangsstunden das Sollentgelt und Istentgelt verändern und also bei der KuG-Berechnung feststehen müssen.

Das maximale Guthaben laut Kontodefinition pro Personalnummer hat Vorrang vor dieser Festlegung. In Monaten ohne KuG bewirkt diese Auswahl nichts; dann bestimmen die anderen Definitionen des Arbeitszeitkontos, ob wieder bis zum maximalen Guthaben aufgefüllt werden soll.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG und max. Guthaben".

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Saison-Kurzarbeit beim Gerüstbau (ab Saison 2021/2022)

Ab Saison 2021/2022

Ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 ist auch das Gerüstbauer-Handwerk auf der Grundlage geänderter tarifvertraglicher Regelungen uneingeschränkt in die Erbringung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) und ergänzende Leistungen nach den §§ 101 und 102 SGB III einbezogen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen:

  • Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres).
  • Das Zuschuss-Wintergeld wird i.H.v. 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1,03 EUR).
  • Nach § 102 Abs. 4 SGB III werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SV-Erstattung).
  • Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.

Bitte beachten Sie, dass dafür auch manuelle Änderungen im Programm notwendig sind.

Die Bewertung der Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld ist auf 2,50 Euro anzupassen und sofern es keinen Eintrag bei den KuG-Stammnummern zum S-KuG gibt, diesen anzulegen und in den entsprechenden Personalstämmen zu hinterlegen.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung, Abrechnungsart für Gerüstbau

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KUG-Stammnummern

Ansonsten orientieren Sie sich bzgl. der Einrichtung und Handhabung der neuen Regelung im Gerüstbau an den bisherigen Regeln zum Saison-KuG im Bauhauptgewerbe.

Das bedeutet, es wird kein Übergangsgeld mehr berichtet, sondern ab der 1. Stunde witterungsbedingter Arbeitsausfall ab 01.12.21 muss für die Schlechtwetterperiode bereits Kurzarbeit (S-KuG) erfasst werden. Es ist eine KuG-Stammnummer notwendig und ein Zeitraum mit dem Eintrag zur Erstattung der vollen SV-Beiträge mit einem Datum z.B. 01.03.20. Für den Monat 12.21 zählt noch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100%, ab 01.22 die Erstattung der SV-Beiträge nach tatsächlicher Berechnung aber vorrangig nach psch. Erstattung in Höhe von 50% bis einschl. 03.22.

Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22

Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).

Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent = 13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).

Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.

Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22

Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.

  • Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
  • Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
  • Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.

Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.

/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Gerüstbau, Aktionen Beitragssätze

Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis

Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.b. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt.

/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL)

Schlechtwetter-Regelung (Baugewerbe)

WAG Schlechtwetter

Winterausfallgeld ist nicht mehr aktuell; ersetzt durch Saison-Kurzarbeitergeld.

WAG Schlechtwetter beim Dachdeckerhandwerk

Winterausfallgeld ist nicht mehr aktuell; ersetzt durch Saison-Kurzarbeitergeld, wie für das Bauhauptgewerbe:

Krank vor KuG – SV-Tage

Krank vor KuG, SV-Tage

Wenn Krankheit vor und während Kurzarbeit abgerechnet wird, dann werden die SV-Tage dadurch gekürzt; für Wochenenden gilt dabei:

Wenn die Lohnart Krank vor KuG, das ist die Lohnart mit der Funktion 2003, berichtet ist, und wenn die Fehlzeit über das Wochenende geht, also die Lohnart sowohl am Freitag als auch am Montag berichtet ist, dann werden Samstag und Sonntag mitgezählt, um die SV-Tage des Monats zu kürzen. Vor Monatsbeginn und nach Monatsende gilt, was im Fehlzeitenkalender steht.

Es werden nur an den Tagen die SV-Tage gekürzt (an Wochenenden oder anderen Kalendertagen), bei denen ansonsten keine weiteren aktiven Stunden an diesem Tag vorliegen.

Kurzarbeit und Einmalbezug (AV)

Kurzarbeit, Einmalbezug, AV

Wenn ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann wird für den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für die Frage, welcher Betrag bis zur Bemessungsgrenze noch verbeitragt werden kann, das fiktive Brutto in der Rentenversicherung wegen Kurzarbeit mitaddiert.

Fürs Vorjahr und fürs laufende Jahr. Das kann zu einem AV-Beitrag führen, der niedriger ist.

Kurzarbeit – AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten

Kurzarbeit, AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten

Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV bei privat Versicherten ab 01.01.22 so gerechnet:

Sollten das Istentgelt und das fiktive Entgelt wegen Kurzarbeit die Bemessungsgrenze überschreiten, dann wird das fiktive Entgelt gekappt. Sollte der AG-Zuschuss auf Basis des fiktiven Entgelts den tatsächlichen Beitrag überschreiten, dann wird der Zuschuss gekappt. Sollte die Summe des AG-Zuschusses auf Basis des fiktiven Entgelts und auf Basis des Istentgelts die Hälfte des tatsächlichen Beitrags überschreiten, dann wird der AG-Zuschuss auf Basis des Istentgelts gekappt, auch auf Null.

/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.

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Beispielrechnungen ab 01.01.2022

Private Krankenversicherung

600,00 KV-Beitrag zur privaten Krankenversicherung

4837,50 Bemessungsgrenze

Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG und 2268,70 fiktives Entgelt.

Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja

360,72 aus 2268,70 * 15,9 % (14,6 plus 1,3) wegen Kurzarbeit

Gegenrechnung: 360,72 kleiner als 600,00. Ja

204,22 aus 2568,80 mal 7,3 plus 0,65%, also 7,95 wegen Istentgelt

Gegenrechnung: 204,22 ist höchstens (600,00 minus 360,72) / 2, also 119,64. Nein

daher auf 119,64 korrigiert

480,36 Summe AG-Zuschuss aus 360,72 plus 119,64.

Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich: 564,94 AG-Zuschuss zur privaten KV.

Private Pflegeversicherung

200 PV-Beitrag zur privaten Pflegeversicherung

4837,50 Bemessungsgrenze

Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG 2268,70 fiktives Entgelt

Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja

69,20 aus 2268,70 mal 3,05%

Gegenrechnung: 69,20 kleiner als 200,00. Ja

39,17 aus 2568,80 mal 1,525% (nicht Sachsen)

Gegenrechnung: 39,17 ist höchstens (200,00 minus 69,20) / 2, also 65,40. Ja

daher 108,37 Summe AG-Zuschuss aus 69,20 plus 39,17.

Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich ebenso: 108,37 AG-Zuschuss zur privaten PV.

Beispielrechnungen bis 31.12.2021

AG-Zuschuss KV bei privater KV

Bei privater Krankenversicherung wird der AG-Zuschuss so errechnet: Auf das fiktive KV-Brutto KuG laut Lohnkonto und KuG-Protokoll: voller Prozentsatz durch den Arbeitgeber; auf das Istentgelt laut KuG-Protokoll: der AG-Prozentsatz. Die Summe beider Beträge ist der AG-Zuschuss zur privaten KV bei Kurzarbeit.

KuG und Entgelt über der Bemessungsgrenze

Sollte das Entgelt des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegen, dann werden das Sollentgelt und das Istentgelt für die Berechnung der Beiträge wegen Kurzarbeit auf die Bemessungsgrenze gekappt. Beispiel, mit Bemessungsgrenzen von 2019:

Private Krankenversicherung

8436,03 Euro Sollentgelt (Entgelt plus bewertete Ausfallstunden).

6500,00 Sollentgelt angesetzt als RV-BBG.

578,43 Istentgelt.

5921,57 Differenz.

4737,26 80% der Differenz; Grundlage für RV-Beiträge, also 881,13.

4425,00 Sollentgelt angesetzt als KV-BBG.

578,43 Istentgelt.

3846,57 Grundlage für KV-Beiträge, also 561,60 plus Zusatzbeitrag.

Kurzarbeit und Mehrarbeit

Gehaltsverteilung und Mehrarbeit

Gehaltsverteilung

Für Personalnummern, die Gehaltsverteilung haben, ferner ein Arbeitszeitkonto, wird die Mehrarbeit für KuG so berücksichtigt:

Mehrarbeit

Die Lohnart Zugang zum Arbeitszeitkonto muss als Entgeltstunden = passiv gekennzeichnet sein. Dies bewirkt, dass für KuG keine Mehrarbeitsstunden ermittelt werden. Denn die Mehrarbeitsstunden werden durch den Zugangslohnart wieder vermindert.

Grundstunde

Die Lohnart Mehrarbeit-Grundstunde, die bei Gehaltsverteilung gebildet wird, das ist die Lohnart mit der Funktion 1460, muss ins Sollentgelt und ins Istentgelt einfließen.

Gehaltskürzung wegen KuG

Die Lohnart muss mit ihrem Betrag ins Sollentgelt und ins Istentgelt für KuG einfließen.

KuG Protokoll

So dass sich für das KuG-Protokoll ergibt. Sollentgelt: Gehalt plus Mehrarbeit-Grundstunde minus Kontozugang minus Gehaltskürzung, kein Mehrarbeitsabzug, plus bewertete KuG-Ausfallstunden.

Kurzarbeit und Mehrarbeit

KuG-Protokoll, Faktor für Mehrarbeit

Der Faktor für Mehrarbeit, mit dem Mehrarbeit, die nicht angespart wird, für die KuG-Berechnung vom Sollentgelt abgezogen wird, kann mit einer Lohnart bewertet werden.

Die Lohnart dient nur zu diesem Zweck. Sie hat die Funktion "2020 Faktor für Bewertung Mehrarbeit auf KuG-Protokoll". Sie kann z.B. auch die Bewertung des AG-Zuschusses zur VWL enthalten.

Ist die Lohnart nicht vorhanden, wird die Bewertung der Lohnart mit der Funktion "1460 MehrarbeitsGrundstunde" genommen. Wenn immer noch nicht, ein tatsächlich abgerechneter Faktor der Lohnart für Mehrarbeits-Grundstunden, der Tariflohnart, der Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder der Ausfallstunden.

/Stammdaten/Lohnarten.

KuG Mehrarbeitsstunden bei täglichem Ansparkonto

Wenn ein tägliches Ansparkonto geführt wird, dann werden die Mehrarbeitsstunden, die auf dem KuG-Protokoll ausgewiesen sind, nicht auf den Monat gerechnet, sondern aus der täglichen Ermittlung übernommen.

Die Mehrarbeitsstunden sind die Zugangsstunden der Ansparkonto-Berechnung, die möglich waren, aber nicht mehr ins Konto gestellt wurden.

Als Ausnahme gibt es diesen Sonderfall:

Wenn ein tägliches Ansparkonto nicht geführt wird, um Guthaben anzusparen, sondern um Mehrarbeitszuschläge pro Tag zu berechnen, dann gilt für die Berechnung bei Kurzarbeit: In diesem Fall wird Mehrarbeit für die Kurzarbeitsberechnung monatlich gerechnet. Es zählt also nicht, was sich als Mehrarbeit aus den Mehrarbeitszuschlägen ergibt, sondern die Differenz zwischen den Entgeltstunden und Sollstunden des Monats. Diese Verarbeitung gilt nur für Ansparkonten mit täglicher Mehrarbeitsberechnung, bei denen "Max.Guthabenstd.kumuliert" als 0 vorgegeben ist.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und

/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro> .

Webclient:

Fiktive Überstundenzuschläge für die KuG-Berechnung

Dies betrifft Überstunden-Zuschläge, die laut Tarif gezahlt werden müssten, aber tatsächlich nicht abgerechnet werden.

Als Zuschläge laut Tarif werden Zuschläge ab der 150. Zugangsstunde angesehen.

Dazu werden die Monate des aktuellen Konten-Zeitraum betrachtet, welche Zugänge ungekürzt entstanden wären. Beispiel: Zeitraum ab 04.08, Abrechnung in 12.08, in 12.08 16 Mehrarbeitsstunden, in 04.08 aktive Stunden 174,25, passive Stunden 15,5, Basisstunden -172,5 wären 17,25 Zugangsstunden, usw. bis 11.08, nehmen wir an: insgesamt 143 Zugangsstunden. 7 Zugangsstunden wären also noch ohne Zuschlag, das gibt für 12.08 16 - 7, sind 9 fiktive Überstundenzuschlagsstunden.

Was tun, wenn die Grenze anders sein soll?

Die Grenze für die fiktive Zuschlags-Berechnung kann im Ansparkonto, Register KuG, "Fiktive Überstd. in Istentgelt, Ab Std." eingetragen werden. In diesem Fall: 1.

KuG und Mehrarbeit

Wenn Kurzarbeit vorliegt und außerdem Mehrarbeit im Monat, dann können die Abrechnung und das KuG-Protokoll beeinflusst werden, wenn gewünscht:

Wenn ein Arbeitszeitkonto benutzt wird, kann dort "KuG auf Basisstunden kürzen" ausgewählt werden. Ohne Arbeitszeitkonto gibt es die gleiche Steuerung "KuG, Mehrarbeit, kein Konto" in der Baulohn Einrichtung.

KuG auf Basisstunden kürzen bedeutet, es werden die KuG-Stunden vermindert, so dass, auf den Monat gesehen, keine Mehrarbeit anfällt. Begonnen wird dabei mit dem ersten KuG-Tag. Dies führt dazu, dass Mehrarbeitsgrundstunden, Kontenzugang und Mehrarbeitszuschläge vermindert werden.

An Kranktagen werden KuG-Stunden nicht gekürzt; denn an diesen Tagen werden die Stunden für den Abgleich mit den Fehlstunden benötigt. Durch Rückrechnung können gekürzte Stunden nicht wiederhergestellt werden.

Im KuG-Protokoll wird für diese Minderung auch kein fiktives Istentgelt gerechnet, weil laut Abrechnung keine Mehrarbeit vorliegt. Beim Druck der Abrechnung führt dies dazu, dass an diesen Tagen weniger als die Sollstunden ausgewiesen werden.

Wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, aber monatlich Überstunden gerechnet werden, kann stattdessen auch die Auswahl "Zuschläge minus KuG-Stunden" getroffen werden. Dann werden nur die Mehrarbeitszuschlagsstunden um KuG-Stunden vermindert, also weniger Zuschläge bezahlt. Diese gelangen dafür als fiktives Istentgelt ins KuG-Protokoll.

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG auf Basisstunden kürzen" und

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "KuG, Mehrarbeit, kein Konto".

Webclient:

Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat

Wenn für den Ausgleich von Kurzarbeit Stunden aus dem Arbeitszeitkonto genommen werden und im Monat außerdem Mehrarbeit ist, dann kann dieses vorkommen:

Eine Anzahl Stunden ist davor geschützt, aus dem Arbeitszeitkonto geholt zu werden. Die Guthabenstunden im Arbeitszeitkonto sind aktuell unterhalb dieser Grenze. Im Monat sind Kurzarbeit und Mehrarbeit.

Dann werden die Zugangsstunden, die sich im Monat wegen Mehrarbeit ergeben, abgebaut, um die Stunden der Kurzarbeit, die zu Kurzarbeitergeld führen, zu vermindern.

Beispiel: 100 Stunden geschützt vor KuG, 70 Stunden Stand Vormonat, 14 Stunden Mehrarbeit. Es werden dennoch 14 Stunden wegen KuG abgebaut.

Dies wird nur ausgeführt, wenn im Arbeitszeitkonto "Geschützt max. November-Saldo" ausgewählt ist. Dann wird sowohl gegen den Saldo der November-Abrechnung als auch gegen den Zugang im Monat geprüft. Das gilt ab 12.2019

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonten, Ausgleichskonten, Bearbeiten, im Register Basisstunden, KuG.

Kurzarbeit und Mehrarbeit, Faktor

Wenn Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat vorliegen, dann kann der Faktor für die Mehrarbeit vom Ausfallstunden-Faktor abweichen.

Das ist der Faktor, mit dem die Mehrarbeit auf dem KuG-WaG-Protokoll vom Sollentgelt wieder abgezogen wird, wenn sie nicht ins Arbeitszeitkonto fließt. Es wird der Faktor genommen, mit dem, in dieser Reihenfolge, die Mehrarbeit-Grundstunden, die Tariflohnart, die Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder die Ausfallstunden abgerechnet wurden.

Im KuG-Merkblatt des Arbeitsamtes heißt es: "Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit" erzielt hätte.