Leistungslöhner & KuG
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Leistungslöhner und KuG
Leistungslöhner
KuG, Sollentgelt Leistungslöhner, Zeitraum
So wird der Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnitts bei Leistungslöhnern ermittelt:
Wenn für Leistungslöhner bei Kurzarbeit der durchschnittliche Verdienst aus dem Referenzzeitraum zur Ermittlung des Sollentgelts herangezogen werden soll: Die Lohnart mit der Funktion 2015 im Personalstamm im KuG-Register eintragen. Bei dieser Lohnart in der Bewertung das KuG-Durchschnittsfeld angeben sowie als Berechnung: Betrag, als Zeitraum Monate, und bei den Monaten 3 eintragen.
Damit diese 3 Monate die Monate vor Beginn des KuG-Zeitraums sind (und nicht die 3 Monate vor dem Abrechnungsmonat), so vorgehen:
Unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume: den Zeitraum unter "Genehmigt ab" und "Genehmigt bis" eintragen. Wenn der Abrechnungsmonat in diesem Zeitraum liegt, wird die Durchschnittsberechnung vom ersten Monat vor diesem Zeitraum an, sowie für die beiden Monate zuvor, ausgeführt.
/Stammdaten/Personalstamm, KuG und /Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern.
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Referenzzeitraum, Lohnarten-Bewertung
Die Lohnart für die Ermittlung des Durchschnitts im Referenzzeitraum (Funktion 2015) muss in der Bewertung für die Berechnung aus dem Durchschnittsfeld "Betrag" eingetragen haben, nicht Betrag durch Stunden. Es wird kein Faktor, sondern ein Monats-Durchschnittsbetrag ermittelt.
KuG, Leistungslöhner, Sollentgelt
Das Sollentgelt für die KuG-Berechnung wird bei Leistungslöhnern ausschließlich aus dem Durchschnittsverdienst ermittelt.
Die Ausfallstunden werden nicht zusätzlich bewertet. Fiktive Stunden werden fürs Sollentgelt nicht zusätzlich bewertet. Bewertete fiktive Stunden fließen ins Istentgelt, wenn die Lohnart so definiert ist. Der Faktor für den Durchschnitt wird laut der Bewertung der Lohnart ermittelt, die im Personalstamm als Leistungslöhner-Sollentgelt-Lohnart eingetragen ist.
Die Stunden für die Berechnung sind bei einem Arbeitszeitkonto mit monatlicher Überstunden-Ermittlung die Basisstunden des Kontos. Bei täglicher Ermittlung oder wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, sind dies die Stunden laut Kalender der Arbeitszeitgruppe.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Entlohnungsart und KuG-Leistungsl. LOASollentgelt und
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und Bewertung.
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KuG, Leistungslöhner, passive Stunden
Die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, ist ungeklärt.
Es gibt eine Empfehlung des Arbeitsamts, diese Beträge auszuschließen.
Dies ist möglich, indem die entsprechenden Lohnarten nicht in den Durchschnitt einfließen. dann wird z.B. in einem Urlaubsmonat das Sollentgelt so errechnet: Durchschnitt mal Basisstunden. Das bedeutet: Wenn passive Stunden vorliegen, wird das Sollentgelt auf einen "aktiven" Monat hochgerechnet. Dieses wiederum wurde abgelehnt: "Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um eine Größe, die nicht von der Arbeitsleistung abhängig ist".
Die andere uns vorliegende Definition des Arbeitsamts besagt dieses:
"(Mit Bezugnahme auf Nr. 14 Abs. 5 der "Hinweise zum Antragsverfahren- WB 3":) Das nach einem besonderen Berechnungsmodus ermittelte Urlaubsentgelt wird - um ggf. zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld (einmalige Zahlung) gemindert - vgl. jedoch Nr. 13 Abs. 5 - in der tatsächlich angefallenen Höhe sowohl in das Soll-, als auch in das Istentgelt einbezogen."
KuG, Leistungslöhner wie Stundenentgelt
Wenn die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, nicht geklärt werden kann, dann gibt es die Möglichkeit so vorzugehen:
Abhilfe
Leistungslöhner im Personalstamm gar nicht als Leistungslöhner, sondern als Stundenlöhner kennzeichnen (Register Lohn/Gehalt). Und die KuG-Ermittlung wird wie für Stundenlöhner ausgeführt, mit folgender Besonderheit:
Den Durchschnitt weiterhin bilden. Jedoch sicherstellen, dass dieser Durchschnitt nur bei Leistungslöhnern einen Wert hat: Dies ist nur möglich, wenn die Leistungslöhner eine eigene Abrechnungsart haben.
Diese Durchschnittsbewertung dann bei den Ausfallstunden-Lohnarten (Funktionen 2001 und 3001) eintragen, und zwar zusätzlich zu den Bewertungslohnarten. Das bewirkt: wenn ein Durchschnitt ermittelt werden kann, werden die Ausfallstunden für die Berechnung des Sollentgelts mit dem Durchschnitt bewertet, ansonsten anhand der Bewertungslohnarten.
Das Sollentgelt wird dann aus den Ist-Beträgen der abgerechneten Lohnarten minus Mehrarbeit plus mit Durchschnitt bewerteten Ausfallstunden gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.
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