Wird eine AU für einen Mitarbeiter erfasst, für den bereits ein Austrittsdatum hinterlegt ist, wäre ein automatischer Hinweis hilfreich, z. B.:
Hinweis: Für diesen Mitarbeiter ist bereits ein Austrittsdatum hinterlegt. Bitte prüfen Sie, ob aufgrund der zeitlichen Überschneidung eine nähere Prüfung der AU bzw. des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung erforderlich ist.
Hintergrund ist die Rechtsprechung des BAG, wonach eine zeitliche Koinzidenz zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und AU im Einzelfall den Beweiswert der AU erschüttern kann.
