Es ist wünschenswert einen Hinweis bei der Berichtsdatenerfassung oder bei der Abrechnung auszugeben, wenn Berichtsdaten/Lohnarten nach dem letzten Beschäftigungsmonat erfasst werden.
Im akutellen Fall haben wir eine Lohnart so geschlüsselt, dass eine Abrechnung bei Unterbrechung erfolgen soll. Dies führt dazu, dass keine Fehler- oder Hinweismeldung erscheint, wenn das Beschäftigungsverhältnnis bereits beendeet ist.
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Thomas Gorzel
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