BLO Lexikon L - Z
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Lieferscheine
Lieferscheine, Personalnummer für Fahrer (Sonderfunktion zur Materialwirtschaft)
Bei der Anzeige "Personal", wenn in Mandanten außerhalb des Baulohns eine Übersicht auf Personalnummer aufgerufen wird, kann ausgewählt werden, ob diejenigen Personalnummern, die zum Mandanten gehören oder ob übergreifend alle Personalnummern angezeigt werden sollen.
Dabei handelt es sich nur um einige wenige Daten. Das ist die Aktion: "Alle Firmen, eine Firma". Diese Einstellung wird pro Benutzer gemerkt und beim nächsten Aufruf wieder angewendet.
Materialabrechnung/Lieferscheine, Lieferscheine, Bearbeiten, Lookup auf Spalte Personalnr.
Lohnarten
Stunden bei Gehaltslohnarten
Stunden bei Gehaltslohnart drucken
Um auf der Abrechnung zur Gehaltslohnart Stunden zu drucken, sind zwei Einstellungen bei der Lohnart nötig:
Im Register Fibu/BBA: eine Auswahl treffen bei "Std. bei Gehaltslohnart".
Im Register Auswertung: "Druck Std. bei Gehaltslohnart" ankreuzen.
Diese Auswahl nur bei der Gehaltslohnart und der Lohnart für Ausbildungsvergütung treffen. Diese Kennzeichnungen müssen vor dem Ausführen der Abrechnung getroffen sein.
/Stammdaten/Lohnarten
Kumulieren in eine Lohnart
Lohnarten auf dem Abrechnungs-Druck kumulieren
Ausgangspunkt: Beim Druck der Entgeltabrechnung sollen einige Lohnarten nicht erscheinen, sondern in eine andere Lohnart kumuliert werden.
Definition, Kumulieren in Lohnart
Im Lohnartenstamm kann pro Lohnart folgendes eingetragen werden:
Kumulieren in Lohnart. Wenn hier ein Eintrag erfolgt, dann wird für die Abrechnung der Betrag dieser Lohnart in diese genannte Lohnart übertragen. Wahlweise auch die Menge. Ein Faktor wird nicht gebildet. Die ursprüngliche Lohnart wird nicht mehr auf der Abrechnung gedruckt. Die neue Lohnart wird auch dann gebildet, wenn sie ansonsten nicht auf der Abrechnung wäre. Es können mehrere Lohnarten in die gleiche Lohnart kumuliert werden.
Details, Kumulieren in Lohnart
Diese Definition geschieht bei der Lohnart pro Abrechnungsart; Abrechnungsarten sind z.B. Gewerbliche, Poliere, Azubis, Angestellte.
Die Kumulation erfolgt während der Abrechnung, nicht erst beim Druck.
Alle Berechnungen, die kostenstellenorientiert sind, z.B. die Berufsgenossenschafts-Berechnung, benutzen weiterhin die berichteten ursprünglichen Lohnarten, ihre Mengen und Beträge und ihre KSt-Kontierung.
Der Abrechnungs-Druck sowie die Statistiken, die abgerechnete Lohnarten ohne Bezug auf KSt auswerten, benutzen die kumulierte Lohnart.
Die kumulierte Lohnart muss für die Steuer- und SV-Berechnung so definiert werden wie die einfließenden Lohnarten.
Die Steuerung, ob die Menge auch übertragen werden soll, geschieht bei der ursprünglichen Lohnart hilfsweise durch einen Eintrag bei "Faktoreingabe Berichtsdaten": "Menge und Betrag". Wenn eine Lohnart so definiert ist, dass andere Lohnarten in sie einfließen, dann wird bei der Abrechnung, wenn es eine Stundenlohnart ist, für diese Lohnart immer ein Durchschnittsfaktor gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Durchschnitte, Kumulieren in Lohnart
Wenn die Lohnarten in Durchschnitte einfließen, dann die Definitionen dazu sowohl bei den einfließenden Lohnarten als auch bei der Lohnart, die kumuliert, eintragen.
Einschränkungen, Kumulieren in Lohnart
"Kumulieren in Lohnart" kann für Lohnarten der Altersteilzeit-Berechnung nicht benutzt werden.
Zur Bewertung
Lohnart bewerten, durch Kalenderstunden teilen
Wenn eine Lohnart bewertet wird, dann kann der Faktor zum Beispiel aus dem Betrag der Gehaltslohnarten geteilt durch die Kalenderstunden des Monats gerechnet werden. Die Kalenderstunden ergeben sich so: Kalendertage des Monats geteilt durch Sollstunden pro Tag, wie sie im Arbeitszeitkalender stehen, im Durchschnitt gerechnet.
Beispiel
Teilzeitentgelt 1020 Euro, bei 4 Stunden am Tag, 1 Fehltag. Der Faktor für die Bewertung einer solchen Lohnart ist bei einem Monat mit 30 Tagen 1020 / 30 / 4, also 8,5.
Wenn dann die Gehaltslohnart bei Teilmonaten anteilig nach "Kalendertagen" rechnet, ergibt sich im Beispiel eine Minderung des Gehalts um 1020 / 30 * 1, also um 34. Wenn es sich um einen Tag mit Kinderkrankengeld handelt, kann die Lohnart für die fiktive Berechnung des Entgelts ebenso rechnen: 8,5 * 4, sind 34.
Wenn aber die Gehaltslohnart nicht nach Kalendertagen gemindert wird, sondern zum Beispiel nach Sollstunden, dann auch die Lohnart für die fiktive Berechnung weiterhin mit Sollstunden rechnen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertung "KALSTD Kalenderstunden".
Lohnart bewerten, Betrag durch Basisstunden
Wenn eine Lohnart mit einem Betrag geteilt durch Stunden bewertet werden soll, dann kann auch die Auswahl "durch Basisstunden des Arbeitszeitkontos" getroffen werden. Das sind die Basisstunden laut Konto oder Historie des Kontos für den Monat. Wenn keine, werden die Sollstunden genommen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Spalte Bewertung.
Tages-Lohnarten und Sollstunden
Bei Tages-Lohnarten kann die Bewertungsauswahl getroffen werden: <Multszfakt Faktor mit Sollstunden des Tages multiplizieren>.
Dann wird der Faktor, der sich durch die Bewertungsdefinition ergibt, also ein Stundenfaktor, mit den Sollstunden des Tages malgenommen. Der Tag ist das Belegdatum, wenn berichtet; sonst das Monatsende. Wenn für den Tag keine Sollstunden ermittelt werden können, werden die Sollstunden aus Arbeitsstd. mtl. geteilt durch Arbeitstage mtl. laut Arbeitszeitgruppe ermittelt.
Die Lohnart mit der Funktion "1190 Bewertung Resturlaubstage für Gehaltsempfänger", die beim Bericht <blougeh Urlaubstage-Übersicht (Gehaltsempfänger)> benötigt wird, rechnet immer Monatsstunden durch Monatstage.
Die Lohnart mit der Funktion "1103 Zusätzliches Urlaubsgeld, Tage aus vollem Jahresanspruch / 12" rechnet stattdessen einen Durchschnitt aus dem Wochenschema der Arbeitszeitgruppe.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Weiteres, Lohnarten mit Faktor mal Sollstunden bewerten
Wenn Lohnarten mit dem Faktor von Bewertungslohnarten multipliziert mal Sollstunden bewertet werden, z.B. bei Urlaubstagen im Dachdeckerhandwerk, dann kann ausgewählt werden:
MULTSZ1, dann werden nicht die Sollstunden laut Arbeitszeitgruppe des Arbeitnehmers, sondern laut der Arbeitszeitgruppe MULTSZ1 genommen. Diese kann allein zu diesem Zweck angelegt werden. Es braucht nur ein Eintrag im Kalender zu sein, und zwar für einen Tag vor oder zum Belegmonat.
MULTSZ2, ebenso, aber aus einer Arbeitszeitgruppe MULTSZ2.
Es gilt aber doch die Arbeitszeitgruppe laut Personalstamm: wenn so keine Sollstunden ermittelt werden können; und immer bei Teilzeit laut den monatlichen Arbeitsstunden.
Wenn solche Stunden z.B. erst ab 01.14 nötig sind, dann einen Kalendereintrag zu 01.01.14 erstellen. Die Berechnung ist: Stundenfaktor laut Faktor oder laut Bewertungslohnarten mal Sollstunden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Hinweise zu den Steuerungen pro Abrechnungsart
Wert aus Durchschnittsfeld: das Durchschnittsfeld, aus dem Faktor oder Betrag ermittelt werden. Die Art der Berechnung und der Zeitraum des Durchschnitts dann in den folgenden Spalten vorgeben.
Bewertungsfaktor ungerundet: wenn für eine Lohnart der Faktor errechnet wird, etwa Betrag durch Stunden, dann kann es sein, dass der Faktor ungerundet, also mit mehreren Nachkommastellen gerechnet werden soll. Dies ist z.B. so bei Gehaltskürzungs-Lohnarten, etwa wegen Kurzarbeit. Lohnarten wenn Faktor größer: wenn ein Durchschnitt als Bewertung vorgegeben ist und außerdem Lohnarten als Bewertungslohnarten eingetragen sind, dann kann der Faktor der Lohnarten gelten, wenn dieser Faktor größer ist als derjenige, der sich aus dem Durchschnitt ergibt. In diesem Fall "Lohnarten wenn Faktor größer" ankreuzen. Das kann z.B. nötig sein, wenn der Faktor nicht unter den Tarif fallen soll.
Durchschnitt fix: nicht aktiv.
Durchschnitt zu Fehlzeitenbeginn: Wenn ein Durchschnittsbetrag oder Faktor sich auf eine Fehlzeit bezieht, dann kann vorgegeben werden, dass für die gesamte Fehlzeit der Faktor gelten soll, der zu Beginn der Fehlzeit abgerechnet wurde. Dann "Durchschnitt zu Fehlzeitenbeginn" ankreuzen. Es gilt dann der im ersten Monat der Fehlzeit mit der Lohnart der Fehlzeit abgerechnete Betrag oder Faktor. Menge an die BBA: Falls es Lohnarten gibt, die für bestimmte Abrechnungsarten nur mit Betrag, aber ohne Menge an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden sollen, dann diese Auswahl hier treffen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Bewertungslohnart ist Abzugslohnart
Wenn bei einer Lohnart Bewertungslohnarten eingetragen sind, und wenn darin Abzugslohnarten enthalten sind, dann kann für das Ergebnis der Bewertung der Betrag solcher Lohnarten abgezogen werden.
Das bedeutet, ein Betrag für eine solche Lohnart kann ermittelt werden, z.B. weil er im Personalstamm bei der Lohnart eingetragen ist, und die Lohnart ist in der Lohnarten-Karte als Abzugslohnart gekennzeichnet. Dies gilt nur für den Betrag, der sich aus Bewertungslohnarten ergibt; sonst bleiben die Bewertungsregeln ungeändert. Die Steuerung hierfür ist: beim Eintrag der Bewertungslohnarten "Abzugslohnart abziehen" ankreuzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Wertbegrenzung
"Wertbegrenzung Tag" und "Wertbegrenzung Monat" bei der Lohnart bedeuten, die Lohnart wird bei der Abrechnung gekürzt. Bei Betragslohnarten ist die Zahl der Betrag, bei Tageslohnarten sind es die Tage, bei Stundenlohnarten die Stunden. Die Auswahl "Nur Hinweis" bedeutet: es wird nicht begrenzt, sondern ein Hinweis gegeben, wenn die Berichtsdaten geprüft werden. Wenn aber begrenzt wird, dann vermindert die Abrechnung automatisch Betrag, Tage oder Stunden der Lohnart.
Lohnart bewerten und begrenzen
Wenn eine Tageslohnart ihren Faktor aus einem Monatsbetrag geteilt durch die Solltage des Monats erhält und wenn außerdem die Anzahl der Tage, die mit dieser Lohnart im Monat abgerechnet werden darf, begrenzt ist, dann wird auf die Solltage des Monats begrenzt. Das bedeutet, es ist eine Tageslohnart, bei der Bewertung der Lohnart ist SZTAG als Divisor eingetragen, außerdem ist eine Zahl bei "Wertbegrenzung Monat" eingetragen, zum Beispiel 30. Wenn die Anzahl der Solltage kleiner als die Wertbegrenzung ist: dann wird die Wertbegrenzung auf die Solltage ausgeführt.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertung, Wertbegrenzung Monat.
Zur Drucksteuerung
Lohnart, nicht auf Druck Abrechnung
Wenn eine Lohnart als Ausnahme gar nicht auf der Abrechnung gedruckt werden soll, dann kann dies definiert werden. Dies kann so sein, wenn tatsächlich ein AG-Anteil per Lohnart abgerechnet werden muss. In diesen Ausnahmefällen so vorgehen: In der Übersicht der Lohnarten die Spalte "Druck Abrg." einblenden und für diese Lohnart auf "Nicht drucken" setzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Spalte auswählen, Liste bearbeiten: "Druck Abrg.".
Zu Druckausgaben
Abgerechnet Monat Vormonat
Der Bericht "Abgerechnet Monat Vormonat" listet pro Personalnummer ausgewählte Lohnarten mit den Beträgen, die für den Vormonat und für den Monat abgerechnet wurden.
Die Personalnummern und Lohnarten können gefiltert werden. Von den Lohnarten können wahlweise nur diejenigen gedruckt werden, die auch im Personalstamm eingetragen sind. Es wird nach Personalnummer sortiert. Pro Personalnummer kann eine neue Seite begonnen werden.
Der Monat wird vorgegeben; es werden zwei Abrechnungsmonate verglichen.
Wahlweise können nur die Lohnarten gedruckt werden, deren Beträge sich gegenüber dem Vormonat geändert haben. Bei Eintritt oder Austritt werden die Beträge des nicht abgerechneten Monats als 0 gedruckt. Rückrechnungen werden zur Information in einer eigenen Zeile gedruckt.
Die Spalten sind: Personalnummer und Name, Lohnart und Bezeichnung, Betrag Vormonat, Betrag Monat, Differenz Ja Nein, ein Info-Text. Der Info-Text wird z.B. bei Rückrechnungen ausgegeben und bei der Tariflohnart, wenn Tarifwechsel ist, oder wenn weniger als 30 SV-Tage abgerechnet wurden.
/Berichte/Berichte drucken, <blolohmon Abgerechnet Monat Vormonat>.
Lohnarten Statistik, Lohnarten zu SFN
Beim Druck der Lohnarten Statistik werden Lohnarten für Sonntag-Feiertag-Nacht-Zuschläge nur dann am Ende in die "Summe Gesamt" eingerechnet, wenn sie als Gesamtbrutto definiert sind. Damit ein Betrag nicht mehrmals eingerechnet wird.
/Berichte/Berichte drucken, <blolohsta Lohnarten Statistik>.
Sonstiges zu Lohnarten
Lohnarten, Netto auf Brutto, Rückrechnungen
Wenn eine Lohnart definiert ist, von Netto auf Brutto zu rechnen, dann kann dazu keine Rückrechnung ausgeführt werden.
/Stammdaten; Lohnarten, Register Steuerung und/Abrechnung; Aktuelle Abrechnung.
Lohnarten, Netto auf Brutto, Winterbau-Umlage
Wenn eine Lohnart definiert ist, von Netto auf Brutto zu rechnen, dann wird der Anteil des Arbeitnehmers zur Winterbau-Umlage in die Berechnung mit einbezogen. Sie gilt also als Abzug vom Brutto.
/Stammdaten; Lohnarten, Register Steuerung und/Abrechnung; Aktuelle Abrechnung.
Folgelohnarten, Bedingung
Wenn Folgelohnarten nur unter einer Bedingung gebildet werden sollen, wenn z.B. die Bedingung ist, dass der Betrag der abgerechneten Lohnart größer als 0 sein muss, damit die Folgelohnart gebildet wird: dann statt 0 eine andere Zahl eintragen, also im Beispiel Bedingungsbasis "Betrag", Bedingung "Größer" und als Bedingungswert 0,01. Wenn der Betrag kleiner als 0 sein muss, dann ist der Bedingungswert 0,01.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Lohnart, Folgelohnart für Abrechnungsart kopieren
Bei einer Lohnart kann die Definition zu einer Folgelohnart in andere Lohnarten kopiert werden. Wenn es zum Beispiel eine neue Abrechnungsart gibt, dann zuerst bei einer Lohnart die Definition zur Folgelohnart für die neue Abrechnungsart treffen. Dann "Abrechnungsart kopieren" aufrufen und vorgeben, für welche anderen Lohnarten diese Folgelohnart mit der neuen Abrechnungsart eingetragen werden soll.
Wie die Definition aussehen soll, kann bestimmt werden: wie eben getroffen oder wie bei der Lohnart, in die kopiert wird, bereits für eine andere Abrechnungsart eingetragen.
Dabei können einige Bedingungen geprüft werden, etwa: Nur dann kopieren, wenn bei der Lohnart, in die kopiert wird, ein Eintrag für eine andere Abrechnungsart vorhanden ist, also auch ein Eintrag für die neue Abrechnungsart nötig sein wird.
Zur Kontrolle kann beim Kopieren auch die Übersicht aller Folgelohnarten angezeigt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Generierung von Folgelohnarten, Abrechnungsart kopieren.
Lohnart, Differenz zu Sollstunden
Die Stunden einer Lohnart können bis zu den Sollstunden des Tages gekürzt werden.
Beispiel
8 Sollstunden, 2 Stunden mit anderer Lohnart berichtet, 8 Stunden mit einer Lohnart berichtet, die geprüft werden soll: diese Lohnart wird auf 6 Stunden gebracht. Dies gilt für Stundenlohnarten mit passiven Entgeltstunden.
Andersherum: die Stunden der Lohnart erhöhen, wenn Stunden bis zu Sollstunden fehlen, das wird hierbei nicht ausgeführt.
Die Berichtsdaten werden so geändert bei der Erfassung und wenn die Berichtsdaten geprüft werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bei Erfassung Diff zu Sollstd.
Lohnart, Differenz zu Sollstunden, besondere Einrichtung
Wenn die Stunden einer Lohnart mit "Bei Erfassung Diff zu Sollstd" auch auf die Sollstunden gebracht werden sollen, genauer: auf die Reststunden bis zu den Sollstunden, und zwar sofern gar keine Menge berichtet wurde: das kann eingerichtet werden.
Beispiel
8 Sollstunden, 2 Stunden mit anderer Lohnart berichtet, 0 Stunden mit einer Lohnart berichtet, die geprüft werden soll: diese Lohnart wird auf 6 Stunden gebracht.
Dann wird die Lohnart mit "Bei Erfassung Diff zu Sollstd" nicht beim Erfassen geändert, sondern wenn die Berichtsdaten geprüft werden. Dazu in der Baulohn Einrichtung im Register Prüfen bei den Internen Steuerungen #DIF eintragen, das ist: "zu Lohnart, Erfassung Differenz zu Soll; bei Berichtsdaten nicht vorschlagen; erst beim Prüfen."
/Stammdaten/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen, Interne Steuerungen.
Lohnart durch eine andere ersetzen
Eine Lohnart kann bei der Abrechnung durch eine andere Lohnart ersetzt werden soll, dazu können Bedingungen ausgewählt werden:
ersetzen, wenn SaSoFeiertag
Feiertag
SoFeiertag
Sonntag
SaSo
Samstag
Das bedeutet, die Option kann nicht pauschal immer ausgeführt werden, sondern immer nur zu genannten Bedingungen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung: Ersetzen durch Lohnart, Ersetzen wenn.
Betrag steuerfrei abrechnen, dann Steuerpflicht
Lohnarten, steuerfrei, steuerpflichtig
Wenn eine Lohnart bis zu einem Betrag steuerfrei ist, dann aber steuerpflichtig wird, dann kann dies so eingerichtet werden:
Eine Lohnart erstellen mit der Funktion 2418 "Steuerfrei, SV-frei". Bei der Lohnart zusätzlich als "Kennung steuerfreier Bezug: 22 steuerfrei, steuerpflichtig" auswählen. Bei der Lohnart die Grenze des Betrags, bis zu dem sie steuerpflichtig ist, als "Wertbegrenzung Monat" eintragen, dieser Betrag, so wie er da steht, gilt gleichzeitig als Wertbegrenzung fürs Jahr.
Eine weitere Lohnart erstellen mit der Funktion 2419. Bei dieser Lohnart die gleiche "Kennung steuerfreier Bezug eintragen", auch wenn die Lohnart tatsächlich nicht steuerfrei ist. Wenn für diese Lohnart ebenfalls eine Grenze gilt, dann diese als "Wertbegrenzung Monat" eintragen, dieser Betrag gilt auch aufs Jahr.
Beide Lohnarten können in ihrer Steuerpflicht, SV-Pflicht definiert werden, so wie es nötig ist; dies wird nicht geprüft. Es ist möglich, mehrere solcher Lohnarten zu erstellen.
Was abrechnen?
Die Lohnart mit der Funktion 2418 abrechnen. Das können auch mehrere Lohnarten sein. Dabei wird die Summe aller Lohnarten mit dieser Funktion und mit dieser Kennung aufs Jahr geprüft, der abgerechnete Betrag, wenn nötig, gekürzt und was gekürzt wurde auf die Lohnart mit der Funktion 2419 und mit der gleichen Kennung übertragen.
Gekürzt und in die pflichtige Lohnart übertragen wird höchstens der Betrag, der im aktuellen Monat abgerechnet ist.
Wird die SV-Pflicht erreicht, dann wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
Weitere solche Verarbeitungen können mit "Kennung steuerfreier Bezug": 24, 26 ausgeführt werden.
Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten: Register Allgemein, Bewertung, Kennung.
Weiteres zu Lohnarten, steuerfrei, steuerpflichtig
Wenn Lohnarten mit den Funktionen <2418 Steuerfrei, SV-frei; 2419 steuerpflichtig, SV-pflichtig> und der Kennung steuerfreier Bezug 22 oder 24 oder 26 verwendet werden, dann gilt:
Es können auch Einmalbezüge mit diesen Funktionen und Kennungen eingerichtet und abgerechnet werden.
Wenn es eine solche Lohnart mit 2418 SV-frei gibt, dann auch eine Lohnart mit 2419 SV-pflichtig einrichten. Bei der Lohnart mit der Funktion 2419 SV-pflichtig kann ebenfalls eine Wertbegrenzung eingetragen werden, das ist ebenfalls die Wertbegrenzung Monat, die auch fürs Jahr zählt.
Wird diese für die Lohnart mit dieser Funktion und dieser Kennung erreicht, dann wird der Betrag gekürzt.
In diesem Fall wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
Lohnarten umbenennen, manuell nachbearbeiten
Eine Lohnart kann in der Lohnarten-Karte umbenannt werden; wenn die Lohnart in Filtern eingetragen ist, müssen die Filter aber manuell nachbearbeitet werden, das sind:
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter.
/Berichte/Personallisten, Definition.
/Stammdaten/Sozialkassen; Bearbeiten: Zusätzliche Lohnarten für Zusatzversorgung.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertungslohnarten.
Pseudolohnarten
Eine Lohnart, die mit der Bezugsart "Pseudolohnart" gekennzeichnet wird, kann abgerechnet werden, wird aber auf der Abrechnung nicht gedruckt, ihr Betrag gelangt dennoch in die Finanzbuchhaltung oder in die Kostenrechnung, wenn sie kontiert ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bezugsart.
Druck der Abrechnung, Nettolohnart mit Menge
Wenn eine Lohnart im Nettoteil der Abrechnung gedruckt wird, aber mit Menge berichtet und abgerechnet wird, dann kann sie auch mit Menge gedruckt werden: dazu bei der Lohnart die Vorgabe "Faktoreingabe Berichtsdaten" auf "Menge" oder "Menge und Faktor" setzen". Es gilt die Einstellung, wie sie aktuell bei der Lohnart ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.
Lohnartenfunktionen
Informations-Lohnarten
Mit bestimmten Lohnartenfunktionen können Beträge, die nicht auf der Abrechnung des Mitarbeiters erscheinen, dennoch gedruckt werden.
Das sind die Lohnartenfunktionen, die mit einem AXXX beginnen.
Regeln für solche Lohnarten
Wenn die Lohnart mit der Funktion angelegt ist, dann wird sie während der Abrechnung ermittelt. Dies nur dann, wenn für die Abrechnungsart der Personalnummer ein Eintrag im Bewertungs-Register der Lohnart (ohne Bewertung) angelegt wurde. Die Lohnart fließt in kein Abrechnungs-Brutto oder -Netto. Im Netto-Teil der Abrechnung wird eine Druckzeile mit der Lohnart ausgegeben.
Personallisten
Diese Lohnarten können auch über Personallisten-Definitionen ausgewertet werden. Mit Angabe der Tabelle "Lohnkonto Lohnart" so wie auf der Abrechnung gedruckt. Ferner mit Angabe der Tabelle "Lohnart" und dem Wert "Bewertung" auch dann, wenn sie nicht auf der Abrechnung gedruckt wurden. In diesem Falle wird auch nicht die Abrechnungsart geprüft. Hier kann mittels eines Datumsfilters ein kumulierter Wert ausgegeben werden.
/Stammdaten/Lohnarten
Zusatzversorgungsbeitrag
Eine Lohnart zur Information kann mit der Funktion A110 "Zusatzversorgungsbeitrag, Monat" angelegt werden. Bei der Lohnart für diejenigen Abrechnungsarten, für die der Betrag gedruckt werden soll, einen Eintrag ohne Bewertungslohnarten erstellen. Weitere Einrichtungen sind bei der Lohnart nicht nötig.
Der Zusatzversorgungsbeitrag ist der Teil des ZVK-Beitrags, der für die Zusatzversorgung bestimmt ist. Das ist bei Angestellten der gesamte Beitrag, bei Gewerblichen der Anteil laut Zusatzversorgungs-Prozentsatz.
Die Beträge für die Tarifliche Zusatzrente werden bei dieser Lohnart nicht eingerechnet. Der Betrag wird während der Abrechnung ermittelt. Es ist ein monatlicher Betrag.
/Stammdaten/Lohnarten
Druck Lohnkonto, Zusatzversorgungsbeitrag
Beim Druck des Lohnkontos wird zusätzlich zum gesamten Sozialkassen-Beitrag der Zusatzversorgungsbeitrag gedruckt, der darin enthalten ist; aber nur dann, wenn dieser mit der Informations-Lohnart mit der Funktion A110 auf die Abrechnung gebracht wurde.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj> und/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Informations-Lohnarten, selber definieren
Druck einer Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten
Eine Informations-Lohnart, welche die Abrechnung selbst nicht verändert, kann so definiert werden, dass die Stunden und Beträge anderer Lohnarten einfließen und der sich so ergebende Gesamt-Saldo der Lohnarten für die Personalnummer auf der Abrechnung gedruckt wird.
Eine reine Informations-Lohnart anlegen mit der Funktion "A120 Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten". Diejenigen Abrechnungsarten eintragen, bei denen die Lohnart auf der Abrechnung ausgegeben werden soll. Wenn die einfließenden Beträge mit Vorzeichenumkehr dargestellt werden sollen, dann als Abzugslohnart kennzeichnen. Wenn später nur die Stunden auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann als "Faktoreingabe Berichtsdaten" Menge eintragen. Ansonsten die Bezugsart auf Bruttolohnart setzen, was keine Bedeutung hat, und keine weiteren Eingaben treffen. Bei den einfließenden Lohnarten die Informations-Lohnart eintragen: im Register Auswertung bei "In Informations-Lohnart".
Während der Abrechnung wird für die Informations-Lohnart der Gesamt-Saldo der Stunden und der Beträge dieser Lohnarten seit letztem Eintritt des Arbeitnehmers ermittelt. Beim Druck der Abrechnung erscheint die Informations-Lohnart im Nettoteil, dabei werden Bezeichnung, Stunden, sofern vorhanden, Betrag als Text gedruckt, während rechts das Betragsfeld nicht gefüllt wird. Die einfließenden Lohnarten sind unverändert auf der Abrechnung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und Fibu/BBA.
Beispiel für eine Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten
Unabhängig von den Arbeitszeitkonten können einzelne Lohnarten als Anspar- und Abbau-Lohnarten verwendet werden. Mittels einer Informations-Lohnart wird der Saldo dieser Lohnarten, Stunden und Betrag, auf der Abrechnung ausgewiesen; dies ermöglicht die Führung eines "zweiten Arbeitszeitkontos", ohne weitere Definitionen.
Eine reine Informations-Lohnart anlegen mit der Funktion "A120 Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten". Als Abzugslohnart kennzeichnen, damit eine erfolgte Auszahlung negativ dargestellt wird.
Ferner Lohnarten anlegen, mit denen Stunden und Beträge auf der Abrechnung abgezogen oder auf die Abrechnung gebracht werden sollen, entsprechend einem "Konten"-Zugang und Abbau. Diese Lohnarten nicht in die vorhandenen Arbeitszeitkonten fließen lassen. Wenn eine durchschnittliche Bewertung erforderlich ist, dann hierfür, wie sonst auch, ein Durchschnittsfeld anlegen, z.B. aus allen Zugängen. Wenn die Lohnarten z.B. im Lohnverteilungs-Bericht mit Stunden ausgegeben werden sollen, dann im Lohnartenstamm bei "Übergabe Fibu" nicht nur Betrag, sondern Menge und Betrag auswählen.
Bei diesen Lohnarten im Register Auswertung die Informations-Lohnart eintragen.
Die Informations-Lohnart kann z.B. über die Personallisten ausgewertet werden. Passende Definitionen sind: Tabelle Lohnart und Wert Bewertung, Tabelle Lohnkonto Lohnart und Wert Betrag oder Stunden. Um den Gesamtwert zu erhalten, bei der Definition den Datumsfilter z.B. auf ..01mmjj (mit 2 Punkten, also bis aktueller Monat) setzen. Auch die Auswahl "Vorzeichenumkehr" kann gesetzt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und /Berichte/Personallisten, Definition.
Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten, Monat
Die Informations-Lohnart mit der Funktion A120 "Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten" kann statt Gesamtstunden und Gesamtbetrag auch Monatsstunden und den Monatsbetrag ermitteln; hierfür werden die Zeitraum-Definitionen bei der Lohnart benutzt, die eigentlich für Durchschnittsfelder vorgesehen sind.
Bei der Abrechnungsart zur Lohnart kann bei "Zeitraum aus Durch.-Feld", diese Spalte gilt bei diesen Lohnarten auch ohne Durchschnittsfeld, "Abrechnungsmonat" eingetragen werden.
Es können mehrere solcher Lohnarten angelegt werden. Dann bei den einfließenden Lohnarten eingeben, dass sie in eine der Lohnarten summiert werden sollen. Die Informations-Lohnarten werden während der Abrechnung ermittelt.
Beispiel
Für Personalnummern mit kostenrechnerischer Gehaltsverteilung auf Berichtslohnarten können die Fehlzeiten in eine solche Lohnart gesteuert werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung und Register Auswertung.
Sonstiges zu Informations-Lohnarten
Informations-Lohnart zum Regelarbeitsentgelt
Das Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeit-Verträge ab 07.04 kann mit einer Informations-Lohnart auf die Abrechnung gebracht werden; diese wird dann im Netto-Teil gedruckt, der Betrag nur als erläuternder Text. Das ist die Lohnart mit der Funktion A130. Bei der Lohnart die Abrechnungsarten eintragen, für deren Personalnummern sie ermittelt werden soll. Außerdem gilt sie nur bei Altersteilzeit mit Regelarbeitsentgelt.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung, nicht erst beim Druck, gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Informations-Lohnart zu den AG-SV-Anteilen
Der Anteil des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen kann mit einer Informations-Lohnart auf die Abrechnung gebracht werden; diese wird dann im Netto-Teil gedruckt, der Betrag nur als erläuternder Text.
Es werden die AG-Anteile auf die gesetzliche SV summiert, also nicht auf freiwillige oder private, plus die Anteile bei KuG und Altersteilzeit. Das ist die Lohnart mit der Funktion A140. Bei der Lohnart die Abrechnungsarten eintragen, für deren Personalnummern sie ermittelt werden soll. Die Informations-Lohnart zu den abgerechneten AG-Anteilen zur Sozialversicherung kann statt als Monatswert auch als Jahreswert ermittelt werden. Hierfür werden die Zeitraum-Definitionen bei der Lohnart benutzt, die eigentlich für Durchschnittsfelder vorgesehen sind. Bei der Abrechnungsart zur Lohnart kann bei "Zeitraum aus Durch.-Feld", diese Spalte gilt bei diesen Lohnarten auch ohne Durchschnittsfeld, "Jahr" eingetragen werden.
Nicht enthalten sind BG-Beiträge und ZVK-Beiträge.
Bei Rückrechnungen wird bei dieser Lohnart nicht die Differenz, sondern die volle Monatssumme gedruckt.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung, nicht erst beim Druck, gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Weitere Informations-Lohnarten
Lohnartfunktion A090 "Lohnart für Personalstamm mit Bezeichnung; wird ohne Betrag abgerechnet". Im Personalstamm können Lohnarten eingetragen werden, die dort eine feste Bezeichnung erhalten; eine solche Lohnart kommt ohne Betrag, aber mit dem Text auf die Abrechnung. Die Lohnart mit "Druck Abrechnung wenn kein Betrag" kennzeichnen. Für die Lohnart wird vom Programm nichts ermittelt. Sie kommt mit ihrer Bezeichnung, das ist die "Alternative Lohnartenbez." auf die Abrechnung. Es kann also pro Personalnummer ein kurzer Text eingegeben werden.
Lohnartfunktion A111 "Steuerfreie Beiträge Pensionskasse, Zusatzversorgung, Jahr" druckt die Summe der Beiträge, die im Jahr steuerfrei, ob AN-Anteil oder AG-Anteil, an eine Pensionskasse oder an die Zusatzversorgungskasse geleistet wurden. Es ist ein Jahresbetrag. Wird bei der Abrechnung gebildet, wenn eine Überweisung mit der Lohnartfunktion 1410 "Tarifliche Zusatz-Rente (Abführung)" oder mit "1415 TZR Abführung Einmalbezug" abgerechnet ist.
Lohnartfunktion A210 "Maximales Guthaben laut Arbeitszeitkonto, Std". Das maximale Guthaben des Arbeitszeitkontos stammt entweder aus dem Arbeitszeitkonto selbst oder aus der Kontodefinition pro Personalnummer. Es ist nicht der Kontenstand, sondern die obere Grenze. Dies kann nützlich sein, wenn diese Grenze öfter geändert wird.
Lohnartfunktion A220 "Saison-KuG im Schlechtwetter-Zeitraum". Die berichteten Saison-KuG-Stunden sind die im aktuellen Schlechtwetter-Zeitraum berichteten Ausfallstunden einschließlich des aktuellen Monats.
Und weitere Lohnarten zu KuG.
Sonstiges zu Funktionen
Überstunden-Zuschläge, freie Funktion
Wenn Überstunden-Zuschläge mit eigenen Lohnarten abgerechnet werden, dann kann die Zuschlags-Lohnart mit der Funktion "1467 Mehrarbeitszuschläge, freie Verwendung; keine Automatik" versehen werden. Bei dieser Funktion wird keine automatische Verarbeitung ausgeführt. Die Funktion dient dazu, die Zuschlags-Lohnart zu erkennen. Bei der Statistik zur Verdienststruktur z.B. werden diese Zuschläge mit eingerechnet.
/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Berichte drucken, <blolanstr>.
Stammdaten, Lohnarten mit Lohnarten-Funktionen kopieren
Es gibt bestimmte Lohnarten-Funktionen, die nur einmal im Lohnartenstamm vorkommen dürfen. Wenn eine Lohnart mit einer solchen Funktionen kopiert wird, dann erscheint zunächst ein Hinweis: <Es darf nur eine Lohnart mit der Funktion xxxx geben. Wollen Sie die Lohnart ohne Funktion kopieren?>.Wenn trotzdem kopiert wird, wird die Kopie der Lohnart ohne diese Funktion erstellt.
/Stammdaten/Lohnarten/Vorbereiten/Kopieren
Lohnarten Statistik
Lohnarten-Statistik, Aufruf wird aus Performancegründen gefiltert angezeigt
Der Aufruf der Lohnarten Statistik wird jetzt auf die erste „gefilterte“ Personalnummer aus Performancegründen vorbelegt. Gefiltert wird, wie in der Übersicht der Personalstämme auf: Aktiv, Passiv und Vor Eintritt. Die Filter-Optionen können anschließend entsprechend angepasst werden. Wenn es notwendig ist, können auch die Grunddaten, das ist die Ermittlung der Anzeige zur Lohnarten Statistik, aktualisiert werden: Vorbereiten, Grunddaten aktualisieren.
Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnarten Statistik
Lohnfortzahlung
LFZ-Liste, aktive Stunden und %-Anteil
Bei der LFZ-Liste werden zusätzlich pro Personalnummer die aktiven Entgeltstunden gedruckt, für den Monat und für das Jahr.
Bei gewerblichen AN sind dies die Lohnarten mit aktiven Entgeltstunden.
Bei Angestellten (stat. Ermittlung) sind dies die Lohnaufwands-Stunden abzüglich sämtlicher Fehlzeiten laut Fehlzeitenkalender. Lohnaufwand-Stunden sind alle Stunden-Lohnarten, die mit Menge an die BBA oder an die Fibu gehen, wenn sie auch bewertet sind, und wenn sie aktive oder passive Entgeltstunden sind. Urlaubsstunden und KuG-Stunden rechnen immer dazu. Bei Gehaltsempfängern und bei Polieren zählen die Stunden, die zur Gehaltslohnart ermittelt wurden. Bei statistischer Ermittlung werden also die Stunden laut Gehaltslohnart ermittelt: zu diesem Zweck bei den Lohnarten Gehalt und Ausbildungsvergütung im Register Fibu/BBA "Std. bei Gehaltslohnart" auswählen. Das bedeutet, dass nicht-Entgeltstunden in den Lohnaufwand-Stunden nicht enthalten sind.
Bei Gehaltsverteilung kommen aber außerdem dazu: Stunden, die mit Betrag abgerechnet sind und aktive oder passive Entgeltstunden sind. Um den %-Anteil der LFZ zu berechnen, gibt es die Möglichkeiten:
LFZ-Entgelt in Prozent vom Steuerbrutto
LFZ-Stunden in Prozent von den aktiven Stunden
LFZ-Stunden in Prozent von der Summe aktiver Stunden plus LFZ-Stunden.
LFZ-Stunden in Prozent von den Lohnaufwand-Std.
Hinweis: "in Prozent von den aktiven Stunden" ergibt einen anderen Prozentsatz. Wenn z.B. die Hälfte des Monats aktive Stunden und die andere Hälfte LFZ ist, ergibt sich ein Prozentsatz von 100%. In Prozent vom Steuerbrutto ergeben sich 50%.
/Berichte/Berichte drucken, <blolfz>, Register Optionen.
Aktiven Stunden der Lohnfortzahlungsliste, Angestellte
Für Angestellte werden die aktiven Stunden der Lohnfortzahlungsliste dann wie für Gewerbliche ermittelt, wenn im Jahr die Entgeltfortzahlung mit Betrag auf die Abrechnung gebracht wurde.
Hinweise zur LFZ-Liste
Die LFZ-Liste ermittelt die LFZ-Stunden, Steuerbrutto, Lohnaufwand und aktive Stunden nach Belegmonat. Das ist der Monat, in den sie gehören. Rückrechnungen werden also nicht im Abrechnungsmonat, in dem zurückgerechnet wird, berücksichtigt, sondern in der Druckausgabe des RR-Monats selbst.
/Berichte/Berichte drucken, <blolfz>.
LFZ-Liste, nicht enthaltene Personalnummern
Arbeitnehmer werden in diesen Fällen auf der Lohnfortzahlungs-Liste nicht gedruckt:
Wenn keine Berechtigung für die Personalnummer vorliegt.
Wenn im Personalstamm keine Entlohnungsart (Monat, Stunden, Akkord) eingetragen ist.
Wenn keine Werte für die Spalten "Kumuliert Stunden" und "Kumuliert Betrag" ermittelt werden konnten. Dies sind bei Gewerblichen die Werte von Jahresanfang bis zum Auswertungs-Belegmonat, die für die Lohnarten mit der Funktion 6010 Lohnfortzahlung und 6012 Unfall abgerechnet wurden.
Für nicht-gewerbliche Arbeitnehmer muss eine Lohnart mit der Funktion 6011 "Stat. Ermittlung Lohnfortzahlung" angelegt werden und dort bei der Abrechnungsart, z.B. Poliere, eine Bewertung definiert werden.
Vorgehensweise
Wenn eine Personalnummer nicht auf der Liste enthalten ist:
Die LFZ-Liste mit der Auswahl "Alle drucken (auch wenn nicht LFZ)" ausführen: Prüfen, ob die Personalnummer hier enthalten ist.
Die Lohnkonto-KSt-Statistik anzeigen:
/Nach der Abrechnung/Auswerten/Lohnkonto, Lohnkonto KSt Statistik.
Im Register Gliederung Kostenstelle ankreuzen und Personalnummer ankreuzen.
Im Register Optionen die LFZ-Lohnarten im Lohnartenfilter eintragen, z.B. 500. Und die zu untersuchende Personalnummer im Personalnummernfilter eintragen.
Das Taschenrechner-Symbol ausführen. Für die Monate des Jahres überprüfen, ob Werte ermittelt wurden.
LFZ-Liste, statistische Ermittlung
Statistische Ermittlung
Für Personalnummern, bei denen auf der Abrechnung keine Entgeltfortzahlungs-Beträge erscheinen, weil die Beträge bereits im Gehalt enthalten sind, kann eine Lohnart angelegt werden, die eine Bewertungsdefinition enthält. Mit dieser Lohnart werden die LFZ-Stunden auf der LFZ-Liste bewertet. Dies ist die Lohnart mit der Funktion 6011 Stat. Ermittlung Lohnfortzahlung.
/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Berichte drucken, <blolfz>.
Personalnummern mit statistischer Bewertung
Personalnummern mit statistischer Bewertung der LFZ sind diese: Im Personalstamm muss als Entlohnungsart "Monatsentgelt" enthalten sein. Ebenso in der Historie des Aufruf-Monats. Im Auswertungsjahr bis zum Auswertungsmonat darf die Lohnfortzahlungs-Lohnart, das ist die Lohnart mit der Funktion 6010 Lohnfortzahlung, nicht mit Betrag abgerechnet sein.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf "Abrechnungslauf", Lohnkonto Lohnart.
LFZ und Teiltag
Lohnfortzahlung im Fehlzeitenkalender: wenn im Zeitraum der 42 Tage ein Fehltag mit weniger als Sollstunden berichtet ist, also z.B. der 1.Tag, dann wird ein solcher Tag nicht mitgezählt. Dies gilt für Mitarbeiter, für die kein Zeitlohn berichtet wird. Für Gewerbliche zählt ein Tag mit weniger als Sollstunden nur dann nicht mit, wenn gleichzeitig für diesen Tag aktive Entgeltstunden berichtet wurden.
Grundsätzlich zählt der Tag nicht mit, wenn an diesem Tag aktive Entgeltstunden berichtet wurden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
LFZ und Durchschnitt
Durchschnitt und LFZ, Faktor des ersten Monats
Wenn eine Fehlzeit, z.B. Krank mit Lohnfortzahlung, mit einem Durchschnitt bewertet wird und wenn die gesamte LFZ dieser Fehlzeit mit dem gleichen Durchschnitt gerechnet werden soll, dann kann dies bei der Lohnart ausgewählt werden.
Bei der Lohnart kann "Durchschnitt zu Fehlzeitbeginn" angekreuzt werden. Dann wird auch in einem Folgemonat der Faktor aus dem ersten Monat genommen; der Faktor wird nicht aus dem mittlerweile möglicherweise geänderten Durchschnitt ermittelt. Dies gilt für eine laut "Bezug auf Vorerkrankung" im Fehlzeitenkalender zusammenhängende Fehlzeit. Die Lohnart kann z.B. mit Durchschnitt, Betrag/Stunden, 3 Monate definiert sein.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Spalte auswählen: Durchschnitt zu Fehlzeitbeginn.
LFZ und SFN-Zuschläge
Erhöhen SFN-Zuschläge die Entgeltfortzahlung?
Das Bundesarbeitsministerium sagt: "Folgende Vergütungsbestandteile werden zur Berechnung der Entgeltfortzahlung berücksichtigt: ... Zulagen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, für Gefahren oder Erschwernisse, wenn diese Zulagen ansonsten angefallen wären."
"Wenn sie ansonsten angefallen wären": das trifft zum Beispiel für Gleisbauer zu. Die Rentenversicherungsträger verlangen aber für alle Arbeitnehmer, bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durchschnittliche SFN-Zuschläge einzurechnen.
Wenn also eine höhere Entgeltfortzahlung abgerechnet werden soll, dann so vorgehen: Eine zusätzliche Lohnart anlegen.
Bei dieser Lohnart, ebenso wie die Entgeltfortzahlungs-Lohnart, die es schon gibt, die Funktion für Lohnfortzahlung eintragen, das ist 6010 krank, Kur oder 6012 Unfall.
Diese neue Lohnart muss einen HÖHERE Lohnartennummer haben als die Lohnart mit der gleichen Funktion, die es schon gibt, zum Beispiel schon: 350 und zusätzlich neu: 359.
Um diese Lohnart zu bewerten, einen Durchschnitt bilden, zum Beispiel einen Durchschnitt für 3 Monate, in den etwa die Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht einfließen. Bei diesen Lohnarten also die Definition treffen, den Durchschnitt zu füllen.
Die neue Lohnart zur Entgeltfortzahlung als Folgelohnart bei der Lohnart zur Entgeltfortzahlung, die es schon gibt, eintragen.
Lohnkonto
Entgeltstunden im Lohnkonto
Die Entgeltstunden, die im Lohnkonto angezeigt werden, sind:
Für Angestellte die Sollstunden im Monat; wenn außerdem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden, dann werden diese dazu addiert.
Für Poliere die Summe der aktiven und passiven Stunden, die als Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung definiert sind; das gilt für alle Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung;
Für Arbeitnehmer mit Stundenentgelt die aktiven und passiven Stunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Infobox zur Personalnummer und dort: zu, Lohnkonto.
Altersentlastung im Lohnkonto
Der "Altersentlastungsbetrag mtl." in der Karte des Personalstamms, Register Steuer, ist der monatliche Altersentlastungsbetrag, wie er für das Jahr gilt, in dem der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, zum Beispiel: Jahr 2013, Betrag 1292 / 12, also 108 Euro gerundet. Ebenso in der Historie des Personalstamms.
Beim Druck des Lohnkontos handelt es sich um den Jahreswert, im Beispiel 1292. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag bei der Lohnsteuer. Er bleibt dann lebenslang festgeschrieben. Welche Werte zum Ansatz kommen, siehe § 24a EStG.
Druck Lohnkonto, Beschäftigungszeiten
Wenn das Lohnkonto gedruckt wird und wenn es sehr viele Einträge zu den Beschäftigungszeiten gibt, zum Beispiel wegen unbezahltem Urlaub, dann wird der Druck der Beschäftigungszeiten begrenzt, etwa aufs Vorjahr und Jahr.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Druck Lohnkonto, steuerfreie Beträge
Im Lohnkonto werden folgende steuerfreien Beträge gedruckt:
Ausland,
Tarifliche Zusatz-Rente, der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben.
steuerfreie Sachbezüge,
SFN,
steuerfreie Verpflegung,
Reisen (Lohnarten mit der Funktion 1570),
Doppelte Haushaltsführung,
Fahrten.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Nicht im Lohnkonto aufgeführte steuerfreie Beträge können mit einen Anhang zum Lohnkonto gesondert ausgewertet und dokumentiert werden: Lohnartenliste
Abrechnungsmonat: 31.12.JJJJJahreswerte: Ja Filter auf Lohnart Baulohn: Steuerpflichtig = steuerfrei
/Berichte/Berichte drucken, <BLOLOHLOA Lohnartenliste>.
Lohnnebenkosten
Druck Lohnnebenkosten, Übernachtung am Ort der Baustelle
Tage, an denen am Ort der Baustelle übernachtet wird, können mit einer besonderen Lohnart berichtet und abgerechnet werden, ohne Bewertung, nur für den späteren Druck der Lohnnebenkosten.
Mit einer solchen Lohnart können auch pauschal mehrere Tage pro Kostenstelle berichtet werden, z.B. 5 Tage auf einer bestimmten KSt. Diese Lohnart so definieren, dass sie ohne Betrag abgerechnet wird. Wenn dies gewünscht ist, dann eine Lohnart mit der Funktion 1590 "Übernachtung am Ort der Baustelle" anlegen. Als Bruttolohnart kennzeichnen, mit der Berechnungseinheit Tage, keine Bewertung eintragen. Die Lohnart muss abgerechnet werden; nachträglich für frühere Monate zu berichten ist also nicht möglich.
Bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten wird eine solche Lohnart berücksichtigt; die Tage, an denen Übernachtung war, müssen dann nicht mehr manuell nachgepflegt werden.
/Nach der Abrechnung/Jährliche Aktivitäten/Lohnnebenkosten/Ausführen
Druck Lohnnebenkosten, mehrere am Tag
Wenn an einem Tag auf mehreren Baustellen gearbeitet wurde, dann wird dies beim Druck der Lohnnebenkosten mit einem X angezeigt.
Druck Lohnnebenkosten, Text
Beim Druck der Bescheinigung zu Lohnnebenkosten können drei Zeilen mit Text vorgegeben werden; diese werden dann bei jeder Personalnummer nach der Gesamtsumme gedruckt.
Berichte/Berichte drucken, <blolnk Lohnnebenkosten>
Sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen
Für sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen kann eine Lohnart mit einer besonderen Funktion angelegt werden. Diese Beträge dieser Spesenabrechnungen werden nicht bei der Lohnnebenkosten-Ermittlung ausgewiesen, aber im Lohnkonto gedruckt. Die Funktion ist "1570 Reisegeld steuerfrei (ohne Druck Lohnnebenkosten)".
Stammdaten/Lohnarten und Berichte, Berichte drucken, <blolktoaj>.
Arbeitstage
Als Arbeitstage werden die aktiven Arbeitstage laut Lohnkonto ausgewiesen; das sind die mit aktiven Entgeltstunden berichteten Tage.
Lohnnebenkosten, alle Tage und alle Beträge
Wenn die Lohnnebenkosten für die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers ermittelt werden, dann gibt es diese Auswahlen:
Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei: Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen, dazu einmal pro Monat die Summen der Beträge der steuerfreien Zuschüsse.
Keine Auswahl: Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen und ebenfalls pro Tag die Beträge der steuerfreien Zuschüsse.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen; < Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei>Ausführen und später Drucken.
Weniger Stunden
Bei den Lohnnebenkosten werden auch Arbeitstage ausgewiesen, die weniger Entgeltstunden haben als die Stundengrenzen, die vorgegeben wurden.
Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahlen "Alle Arbeitstage" und "Weniger Stunden" treffen. Die Auswahl "Alle Arbeitstage" bewirkt allerdings, dass zwar die Stunden auf den Kostenstellen pro Tag, aber die Beträge für die Auslösungen nur summiert pro Monat ermittelt werden.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten, Fahrten, Reisen
Wenn zu den Lohnnebenkosten auch Reisezeiten und Fahrtzeiten ausgewiesen werden sollen, dann so vorgehen:
Es gelten Lohnarten mit den Funktionen <1576 Reisezeitvergütung, steuerpflichtig, Stunden> und <1709 Fahrtzeit, Stunden>. Wenn dies Lohnarten mit Stunden sind. Diese Stunden werden ermittelt, wenn die Lohnnebenkosten ausgeführt werden.
Beim Druck der Lohnnebenkosten kann dann ausgewählt werden, ob die Stunden zu Fahrtzeiten, Reisezeiten als letzte Spalte der Beträge ausgegeben werden. Wenn ja, dann ist das anstelle der Spalte "Einbehalt Unterkunft".
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Auswärtstätigkeit, ab 01.01.2014
Aufgrund der Änderungen zum 01.01.2014 im Reisekostenrecht sind folgende Verarbeitungen nun möglich:
Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird bei Vorgabe von 8 Stunden als Grenze für die Auswärtstätigkeit automatisch ab 8,00001 Stunden gerechnet; denn es zählt die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird die Vorgabe "14 Std. und größer sind" mit 0 vorbesetzt; denn diese Grenze gibt es nicht mehr.
Übernachtungen am Ort der Baustelle können wie bisher mit einer Lohnart mit der Funktion "1590 Übernachtung am Ort der Baustelle" berichtet werden. Beim Druck der Lohnnebenkosten werden die Tage der Auswärtstätigkeit als "Abwesenheit" aufgeführt, ohne die Grenze zu nennen.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten ermitteln, in der Jobwarteschlange
Wenn die Lohnnebenkosten für Verpflegung und weitere ermittelt werden: diese Verarbeitung kann auch in die Jobwarteschlange gestellt werden.
Berichte, Berichte drucken, <blolnk Lohnnebenkosten> dort: Ausführen und dort: Plan.
Lohnsteuer
Fünftelung - 1/5-Regelung
Lohnsteuer, ab 01.01.2025 Wegfall der 1/5-Regelung (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen)
Neue Verarbeitung bei der Abrechnung ab 01.2025:
Lohnarten mit steuerpfl. 1/5-Steuersatz können weiterhin ab 01.2025 verwendet werden, wie sie bisher eingerichtet sind. Ihr Betrag wird ab Abrechnungsmonat 01.2025 bei der Steuerberechnung aber in die Summe der "normalen" Einmalbezüge eingerechnet und auch so behandelt. Mit der Einrichtung der Lohnart im Register „Steuerung“ zu <Steuerpflichtig> = <steuerpfl. 1/5 Steuersatz> erfolgt der Ausweis dieser Beträge weiterhin in Zeile 10, wie bisher.
Beim Druck des Lohnkontos weiterhin als "Steuer-Brutto 1/5" ausgewiesen, aber in "Lohnsteuer EGA" eingerechnet.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.
Änderungen beim Druck zur Lohnsteuerbescheinigung ab 01.2025:
Bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 (in der Meldedatei) und im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 werden folgende Änderungen automatisch berücksichtigt:
Mit der Einrichtung in der Lohnart im Register Steuerung zu <Steuerpflichtig> = <steuerpfl. 1/5 Steuersatz> erfolgt der Ausweis dieser Beträge weiterhin in Zeile 10. (Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)) auf der Lohnsteuerbescheinigung. Weil aber die Berechnung der Lohnsteuer nun wie bei "normalen" Einmalbezügen erfolgt, entfallen hierzu die bisherigen Angaben in den Zeilen 11, 12, 13 und 14. Die Bezeichnung der Zeilen ist nun <unbesetzt> und es wird kein Betrag mehr ermittelt und gedruckt; gedruckt wird ein “-“. Zusätzlich wird der Betrag in Zeile 3. mit ausgewiesen, wie die der "normalen" Einmalbezüge auch.
Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre werden sowohl in Zeile 9. als auch in Zeile 3. ausgewiesen.
Ab dem Abrechnungsmonat 01.2025 werden Lohnarten mit der Funktion 6320 "Einmalbezug günstiger als Fünftelung" auch in Zeile 10 (Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)) eingerechnet. Das erfolgte bisher in Zeile 19.
Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigungen, Probedruck oder Meldung erstellen und Drucken.
Hintergrund:
Nach § 34 Abs. 1 EStG konnten bestimmte zusammengeballte Einkünfte nach der sog. Fünftelungsregelung bis 31.12.2024 ermäßigt besteuert werden. Diese Tarifermäßigung galt bisher für (die Voraussetzungen erfüllende) zusammengeballte besondere Arbeitslöhne (z.B. Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG). Diese Möglichkeit wurde mit dem Wachstumschancengesetz ersatzlos gestrichen. Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Tarifermäßigung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Deswegen ist auch der getrennte Ausweis, nach Beurteilung des Arbeitgebers, weiterhin notwendig. Der Arbeitnehmer hat mit der Einkommensteuererklärung entsprechende Nachweise einzureichen, um die Voraussetzungen nachzuweisen. Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten und weiterhin von den Steuervorteilen der Fünftelregelung profitieren möchten, bedeutet dies, dass sie selbst aktiv werden müssen.
bis 31.12.24: Berechnung bei Lohnsteuer-Fünftelung
Ausgangspunkt: Eine Lohnart mit der Definition steuerpflichtig = steuerplf. 1/5-Steuersatz wird abgerechnet.
Die Günstigerprüfung ist mit Vergleichsabrechnungen durchzuführen, es gibt keine automatische Günstigerprüfung.
Beispiel für die Berechnung
Durchführung einer Günstigerprüfung
Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I erhält aufgrund seiner 10-jährigen Betriebszugehörigkeit im Mai ein Jubiläumsgeschenk von 500 EUR. Für die Besteuerung dieses sonstigen Bezugs ermittelt der Arbeitgeber einen maßgebenden Jahresarbeitslohn von 31.000 EUR. Nach der Fünftelregelung wird der Jahresarbeitslohn um ein Fünftel der Jubiläumszuwendung (um 100 EUR) erhöht; es ergibt sich ein Betrag von 31.100 EUR.
Ergebnis: Für das Jahr 2022 ergibt sich
Da die Anwendung der Fünftelregelung zu einer höheren Lohnsteuer führt, muss der Arbeitgeber auf die Anwendung verzichten und die Lohnsteuer mit 115 EUR erheben, die sich bei Hinzurechnung des vollen Betrags des sonstigen Bezugs zum Jahresarbeitslohn nach der Jahreslohnsteuertabelle ergibt.
Hinweis zur Fünftelung
Andere Einmalbezüge des gleichen Monats werden in die Hochrechnung nicht einbezogen.
Fünftelung, Lohnart für LSt-Bescheinigung
Wenn sich z.B. bei Abfindungen oder Jubiläumsgeldern ergibt, dass aufgrund der Günstigerprüfung die Lohnsteuer-Fünftelung nicht geeignet ist, dann kann diejenige Einmalbezugs-Lohnart, mit der schließlich berichtet wird, mit der Funktion 6320 gekennzeichnet werden.
Diese Lohnart wird dann auf der LSt-Bescheinigung in die Zeile "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden" gerechnet.
LSt-Bescheinigung
Adresse des Arbeitgebers bei der LSt-Bescheinigung
Die Adresse des Arbeitgebers, die auf der LSt-Bescheinigung ist diejenige der "Adresse AG, der die LSt abführt" bei den Steuernummern Finanzamt. Falls mit einem Filter auf Steuernummern ausgeführt wird, gilt die "Adresse AG wenn mehrere NL" (die Spalte ist einblendbar). Ist dort nichts eingetragen, dann gilt die Adresse laut Adressnummer der Firma oder der Niederlassung, wenn dort vorhanden.
LSt-Bescheinigung, Vorjahr
Beträge, die sich aus Rückrechnungen ins Vorjahr ergeben, werden im laufenden Jahr bescheinigt.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta>.
LSt-Bescheinigung und Lohnkonto, Vorjahr
Beim Vergleich der LSt-Bescheinigung mit dem Lohnkonto ist folgendes zu beachten: Die LSt-Bescheinigung bescheinigt alles, was im Jahr abgerechnet wurde. Also inklusive Rückrechnungen aufs Vorjahr.
Im Lohnkonto dagegen werden Rückrechnungen aufs Vorjahr im Vorjahr ausgewiesen. Deshalb muss zum Vergleich der beiden Ausgaben auch das Lohnkonto des Vorjahres und des folgenden Jahres herangezogen werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta> und <blolktoaj>.
LSt-Bescheinigung, Weitere Daten
Für den Druck der LSt-Bescheinigung ist die Festlegung bei der Lohnart "Druckposition LStK" aktiviert. Lohnarten, die hier einen Eintrag haben, werden summiert und auf der LSt-Bescheinigung mit dem angegebenen Drucktext unter "Raum für weitere Daten" gedruckt. Dabei gelten die Regeln:
Wenn die Lohnart eine Abzugslohnart ist, wird der Betrag positiv gedruckt.
Wenn mehrere Lohnarten die gleiche Druckposition haben, werden sie summiert.
Es sind maximal 4 Zusatzzeilen möglich. (Und es werden bereits feste Zusatzzeilen gedruckt, wenn Einmalbezug nach Austritt oder Märzklausel vorlag).
Beispiele
Lohnart für Sammelbeförderung (Funktion 1581), Lohnart für pauschalbesteuerte Auslösungen, Lohnarten für freiwilligen KV- und PV-Beitrag (Funktionen 9550 und 9850). Sonderfälle:
Wenn die Lohnart für den "9630 AG-Zuschuß RV für privat versicherte AN" für eine freier Druckzeile der LSt-Bescheinigung vermerkt wurde, und wenn der Arbeitnehmer berufsständisch rentenversichert ist und laut Historie des Monats der Beitrag abgeführt wird, dann wird der Betrag in die freie Druckzeile nicht eingerechnet; denn der Betrag ist oben schon als AG-Anteil zur RV ausgewiesen.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA und /Berichte/Berichte drucken, <blolstdta>.
LSt-Bescheinigung, weitere freie Zeilen
Um die Beträge weiterer Lohnarten in die freien Zeilen der LSt-Bescheinigung zu steuern, können in der Karte der Lohnarten weitere Auswahlen getroffen werden.
Bei der "Druckposition LStK (freier Raum)" sind zusätzliche Auswahlen möglich: von 91 bis 98. Bei jeweils der ersten Lohnart mit einer solchen Druckposition den "Text zur Druckposition" eintragen. Acht zusätzliche Auswahlen bedeutet aber nicht, dass acht zusätzliche Zeilen auf der LSt-Bescheinigung im freien Bereich ausgegeben werden. Vielmehr werden die Beträge derjenigen Lohnarten, die so gekennzeichnet sind und für die Personalnummer abgerechnet sind, in den freien Bereich der LSt-Bescheinigung übertragen, sofern dort noch Zeilen gefüllt werden können.
Insgesamt, also mit den Lohnarten, die bereits in freie Zeilen einfließen, und den Lohnarten mit diesen zusätzlichen Auswahlen, können 4 freie Zeilen ausgegeben werden.
Wenn die LSt-Bescheinigung ausgeführt wird, dann wird aus den Lohnarten ermittelt, wie sie zu diesen Druckpositionen eingerichtet sind; dabei gilt nicht, wie sie abgerechnet wurden, sondern was aktuell eingetragen ist. Die Beträge dieser Lohnarten werden für den Zeitraum summiert.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA, Druckposition LStK und Text zur Druckposition, /Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Lohnarten, steuerpflichtige Rentenausgleichszahlung Lohnartenfunktion für die Bescheinigung in Zeile 23a (ab Version 2023.2)
Für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente besteht die Möglichkeit, die Rentenabschläge durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen.
Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei ( und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der Beitrag in voller Höhe beitragsfrei gewährt werden. Wenn der Arbeitgeber über die Hälfte der Ausgleichsbeträge übernimmt: Der Betrag, der 50 % der Beiträge übersteigt, ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
Dieser steuerpflichtige Anteil ist in der LSt-Bescheinigung in der Zeile 10 auszuweisen und da er als Sonderausgaben abzugsfähig ist zusätzlich in der Zeile 23a. Dazu kann eine Lohnart mit der Funktion <3052> Rentenausgleichszahlung steuerpflichtig, sozialversicherungsfrei angelegt werden.Mit dieser Funktion wird der Betrag auch in der Zeile 23a bescheinigt. (Das ist Zeile 23, die erste Position.)
Stammdaten, Lohnarten, Funktion
LSt-Bescheinigung Fahrten und doppelte Haushaltsführung
In die Zeile Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließt ein:
Lohnart mit der Funktion 1540 Steuerfreie AG-Leistungen Fahrten Wohnung/Arb.Stätte.
In die Zeile Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließt ein:
Lohnart mit der Funktion 8003 Pauschalierung Fahrten Wohnung/Arb.Stätte.
In die Zeile Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung fließen ein:
Lohnarten mit den Funktionen 1560,1561, 1562, 1563 Auslösung Satz 1 bis 4 für doppelte Haushaltsführung / Pauschale für Übernachtung sowie die Lohnarten zu den tariflichen Wochenendheimfahrten, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1572, 1573, 1574.
LSt-Bescheinigung, Sammelbeförderung Kennzeichen "F"
Wenn auf der LSt-Bescheinigung im "Raum für weitere Daten" eine Zeile z.B. "Sammelbeförderung F" (F für Firma) eingefügt werden soll, dann so vorgehen:
Eine Lohnart Sammelbeförderung anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1581, Gesamtbrutto Nein, Berechnungseinheit Tage, Faktoreingabe Menge, bei der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keine Bewertung, keine Übergabe Fibu oder BBA. Wenn gewünscht, dann "Druck Abrg. wenn kein Betrag" ankreuzen. Bei dieser Lohnart eine Druckposition LStK eintragen (z.B. 04).
Auf der LSt-Bescheinigung wird ferner im Abschnitt "Großbuchstaben" ein F gedruckt. Diese Lohnart entweder berichten. Oder im Personalstamm unter den aktuellen Bezügen eintragen: Diese Lohnart wird, als Tages-Lohnart, nicht abgerechnet. Dabei zählt, sobald die Lohnart in der Historie des Personalstamms oder auch im aktuellen Personalstamm eingetragen ist.
Falls für den Fahrer die Fahrtzeit berichtet und auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden soll, dann kann eine zweite Lohnart mit der Funktion 1581 angelegt werden mit der gleichen Druckposition. Diese als Stundenlohnart bewerten und für den Fahrer stundenweise berichten. Auf der LSt-Bescheinigung wird zusätzlich die Anzahl Tage ausgewiesen.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA, Druckposition LStK und Text zur Druckposition und/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
LSt-Bescheinigung, Mahlzeiten Kennzeichen "M"
Wenn Arbeitnehmern bei einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden, dann braucht dieser Sachbezug nicht mehr versteuert zu werden, es wird aber auf der LSt-Bescheinigung ein Kennzeichen dazu ausgegeben; dies gilt ab 01.01.2014.
Dies gilt für Mahlzeiten, die "vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten" zur Verfügung gestellt werden; "übliche Mahlzeiten" im Wert bis 60 Euro. Dies gilt für Arbeitnehmer, denen Verpflegungspauschalen zustehen; statt der Versteuerung sind dann die Verpflegungspauschalen, die höchstens steuerfrei sind, geringer.
Dass Mahlzeiten zur Verfügung gestellt wurden, wird auf der LSt-Bescheinigung als "Buchstabe M" dokumentiert. Dafür kann eine Lohnart mit der Funktion <1553 Zur Dokumentation in der Personal-Historie: Mahlzeiten bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit> angelegt werden. Die Lohnart im Personalstamm eintragen, ohne Betrag, abrechnen, also ohne Betrag, so dass sie danach in der Personal-Historie ist. Die Lohnart kann auch berichtet oder als Folgelohnart abgerechnet werden; dann allerdings darf sie keine Pseudolohnart sein.
Sobald die Lohnart in einem Monat des Zeitraums, der bescheinigt wird, in der Personal-Historie ist oder in der Abrechnung der Lohnarten, dann wird der "Buchstabe M" bescheinigt. Die Kennung wird in der Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
Quelle: EStG § 8, § 41b ab 2014, Bundesgesetzblatt Nr. 9/2013 Teil I S. 285.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Lohnsteuer, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
LSt-Bescheinigung, Grenzgänger Frankreich
Für Zeiträume ab 2017 wird für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen, eine besondere Kennung auf der Lohnsteuer-Bescheinigung ausgegeben:
FR1 wenn der Betrieb in Baden-Württemberg ist,
FR2 in Rheinland-Pfalz,
FR3 im Saarland.
Regeln
Wenn im Personalstamm im Register Steuer "Grenzgänger" oder "Ersatzbescheinigung" angekreuzt ist;
wenn im Personalstamm bei der Anschrift das Länderkennzeichen eingetragen ist, bei dem als Staatsangehörigkeit 129 Frankreich eingetragen ist;
wenn in mindestens einem Monat des Zeitraums, der bescheinigt wird, so abgerechnet wird;
wenn die Firma oder die Niederlassung des Arbeitnehmers als Bundesland eines der drei Bundesländer hat.
Die Kennung wird in der Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Lohnsteuer, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
LSt-Bescheinigung, Vorarbeitgeber-Vorträge
Ab 2005 liegt bei Eintritt eines Arbeitnehmers unter Umständen nicht das beim Vorarbeitgeber abgerechnete Steuerbrutto des Jahres vor; in diesem Fall einen Lohnkonto-Vorarbeitgeber-Vortrag erfassen mit den Steuertagen laut Vorarbeitgeber, aber ohne Bruttoarbeitslohn.
Wenn kein Lohnkonto vorhanden ist, dann wird während der Abrechnung ein Vortrag zu den Vorarbeitgeber-Steuertagen automatisch erstellt. Vermerkt werden dann je 30 Steuertage für die Monate vor dem Eintrittsdatum im laufenden Jahr. Bei der Abrechnung von Einmalbezügen wird dann für diese Steuertage der laufende Bezug des abgerechneten Monats als Basis genommen: laufendes Steuerbrutto geteilt durch Steuertage des Monats mal Vortrags-Steuertage.
Bei der LSt-Bescheinigung wird in diesem Fall in der Zeile 3 ein S gedruckt. Das ist die Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Lohnkonto VorAG Steuerkarten.
LSt-Bescheinigung, Wiedereintritt im gleichen Monat
Wenn Austritt und Wiedereintritt im gleichen Monat vorliegen, dann ist die Vorgehensweise zum Druck der LSt-Bescheinigung, dass zunächst eine Bescheinigung zum Vormonat des Austritts mit der Auswahl "Drucken wenn kein Austritt" gedruckt wird; die Bescheinigung später im Jahr druckt dann ab Eintritts-Monat.
Der Grund hierfür ist, dass für den Austritts- und Eintritts-Monat nur eine Abrechnung vorliegt, dieser Monat gilt also als Eintritts-Monat.
Der Vormonats-Druck weist als bis-Datum das Monatsende aus, der Eintrittsmonats-Druck als ab-Datum den Monatsbeginn.
/Berichte/Berichte drucken, <blolststa>.
LSt-Bescheinigung, Wiedereintritt, Beispiel
29.02. Austritt,
01.03. Eintritt,
30.09. Austritt,
01.10. Eintritt; deutet
zu 02.21, Erstellen wenn kein Austritt: Nein;
zu 09.21, Erstellen wenn kein Austritt: Nein;
zu 12.21, Erstellen wenn kein Austritt: Ja, wie immer im Dezember;
Sollte zum Beispiel im Monat 03 eine Rückrechnung auf den Monat 02 sein, wodurch das Steuerbrutto geändert wird: diese Beträge fließen in die nächste Bescheinigung, also diejenige des Monats 09.
LSt-Bescheinigung, Abrechnung nach Austritt
Wenn nach dem Austritt eine Abrechnung ausgeführt wird, dann wird in diesem Monat ohne besondere Auswahl eine LSt-Bescheinigung erstellt. Der Abrechnungsmonat zählt dann als "Austrittsmonat". Die Auswahl "Erstellen, wenn kein Austritt" braucht also nicht getroffen zu werden. Ein Aufruf der LSt-Bescheinigung ergibt dann die Personalnummern mit Austritt und diejenigen mit Abrechnung nach Austritt, also die Bescheinigungen, die im Monat fällig sind.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen: Erstellen wenn kein Austritt
LSt-Bescheinigung, weniger SV-Beiträge als abgerechnet
Auf der LSt-Bescheinigung werden ab 2010 Beiträge zur Sozialversicherung, die sich auf steuerfreien Arbeitslohn beziehen, nicht eingerechnet:
Die SV-Beiträge, die bescheinigt werden, enthalten nicht die RV-AG-Beiträge auf den Unterschiedsbetrag bei Altersteilzeit, nicht die RV-AG-Beiträge auf Kurzarbeitergeld, nicht die RV-AG-Beiträge für beschäftigte Rentner der Personengruppe 119.
Wenn bei der Tariflichen Zusatz-Rente AG-Zuschüsse abgerechnet wurden, die steuerfrei, aber SV-pflichtig sind, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1441, 1443, 1446, dann werden die Beiträge darauf anteilig herausgerechnet, im Verhältnis des steuerpflichtigen zum gesamten Entgelt.
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LSt-Bescheinigung, Besonderheiten nach Jahren
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2011, zum Druck
Bei der LSt-Bescheinigung ab 2011 werden die Beiträge zur gesetzlichen und zur berufsständischen Versicherung getrennt ausgewiesen, beim AN-Anteil und AG-Anteil. Bei privat Krankenversicherten wird der "Nachgewiesene Beitrag privat" pro Monat als voller Betrag bescheinigt, auch wenn Teilmonat war (siehe dazu die Änderungen ab 2012).
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LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2012, zum Druck
Für Lohnsteuerbescheinigungen, die Zeiträume ab 01.01.2012 melden, gelten diese Änderungen:
Es wird auch die Steuernummer des Arbeitgebers gemeldet; der Gemeindeschlüssel nicht mehr. Der Gemeindeschlüssel des Arbeitgebers laut Steuernummern-Einrichtung ist aber nötig, um das Bundesland des Arbeitgebers für die LSt-Anmeldung zu ermitteln.
Kurzarbeitergeld bei "Krank vor KuG" wird nicht bescheinigt, das ist in der Zeile 15 "Kurzarbeitergeld...".
Bei freiwilliger oder privater Versicherung werden die AG-Zuschüsse aufgeteilt nach freiwilliger KV, privater KV und PV; das ist die Zeile 24 "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse".
Bei privater Versicherung wird unter "28. Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung" nicht mehr der nachgewiesene Monatsbeitrag laut Personalstamm, Register SV 2, gemeldet, sondern die Vorsorgepauschale, die bei der Steuerberechnung aus diesem Monatsbeitrag errechnet wurde, das ist ein geringerer Betrag.
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LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2015, zum Druck
Bei Arbeitnehmern, deren Rentenversicherung ein berufsständisches Versorgungswerk ist, wobei sie die Beiträge selbst zahlen, wird auf der LSt-Bescheinigung ab 2015 dennoch der AG-Anteil zum Beitrag bescheinigt.
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LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2016, zum Druck
Auch wenn sich die Lohnsteuermerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag im Zeitraum geändert haben, werden nur diejenigen aufgeführt, die zuletzt galten.
Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten werden erklärt als "zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte".
Unten auf der Seite wird die "Externe ID" oder Mitteilungs-ID gedruckt, die gemeldet wird, um die Bescheinigung eindeutig zu kennzeichnen. Wenn die Bescheinigung eine andere ersetzt, dann wird außerdem als "Korrektur ID" deren Mitteilungs-ID gedruckt.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 kann ein "Freibetrag DBA Türkei" bescheinigt werden. Das ist "der im Lohnsteuerabzug verbrauchte Freibetrag", der nach türkischem Recht gegolten hätte. Seit 2016 kann der Betriebsrentner beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen, dass der Jahresarbeitslohn bis zur Höhe von 10.000 Euro freizustellen und die Besteuerung auf zehn Prozent zu begrenzen ist.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
LSt-Bescheinigung, Ausland (DBA) und SV-Beiträge, für 2017 und ab 2018
Bisher galt für die LSt-Bescheinigung: SV-Beiträge, die auf den steuerfreien Anteil des Bruttos entfallen, weil im Ausland gearbeitet wurde, werden nicht bescheinigt.
Für das Jahr 2017 galt:
Dazu gibt es ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.12.17 mit dem Titel: "Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer". Sofern der Staat, in dem gearbeitet wird, diese SV-Beiträge nicht vom Brutto, das dort versteuert wird, abzieht, werden die SV-Beiträge auch für dieses Brutto in Deutschland bescheinigt. Bis dieses in einem weiteren Schreiben zur LSt-Bescheinigung geklärt wird, kann, wenn die LSt-Bescheinigung ausgeführt wird, die Auswahl "DBA, SV-Beiträge bescheinigen" getroffen werden.
Ab dem Jahr 2018 gilt:
Für die LSt-Bescheinigung gilt wieder: SV-Beiträge, die auf den steuerfreien Anteil des Bruttos entfallen, weil im Ausland gearbeitet wurde, werden nicht bescheinigt. (Bundesministerium der Finanzen, Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018). Die Auswahl "DBA, SV-Beiträge bescheinigen" ist deshalb bei der LSt-Bescheinigung entfernt.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen.
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2021, zum Druck
Zeile 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind "In der Zeile 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" der LSt-Bescheinigung sind die unten genannten auf die Entfernungspauschale anzurechnenden steuerfreien Zuschüsse und Sachbezüge betragsmäßig zu bescheinigen. Lohnarten die entsprechend bescheinigt werden sollen, müssen mit der Funktion 1540 versehen sein, dann fließen sie in Zeile 17 ein. as sind:
Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden (§ 3 Nummer 15 Satz 1 EStG),
Sachbezüge für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält (§ 3 Nummer 15 Satz 2 EStG),
Sachbezüge, die im Rahmen des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Absatz 3 EStG - Verkehrsträger - steuerfrei bleiben.
In der Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"In der Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" sind nur die auf die Entfernungspauschale nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 zweiter Halbsatz EStG2 anzurechnenden pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG zu bescheinigen. Das sind die Lohnarten mit der Funktion 8003.
LSt-Bescheinigung, Nummer im Dateinamen erhöhen
Die laufende Nummer, die laut der letzten Datei zur LSt-Bescheinigung gemerkt wurde, zum Beispiel 1019 bei einer Datei lb001019.dat, kann, wenn es nötig sein sollte, um 1 erhöht werden; im Beispiel auf 1020, die nächste Datei wäre dann lb001021.dat.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen, Drucken, Ergebnis und dort: Nummer der Datei hochzählen.
LSt-Bescheinigung, Zeile 28 zur Berechnung der Mindestvorsorgepauschale
Für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist eine arbeitslohnabhängige Mindestvorsorgepauschale vorgesehen. Sie ist zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nicht mitteilt. Die Mindestvorsorgepauschale ist auch dann anzusetzen, wenn für den entsprechenden Arbeitslohn kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist.
Berechnung der Mindestvorsorgepauschale
Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR (in Steuerklasse III höchstens 3.000 EUR).
LSt-Bescheinigung Eingabe des Monats zur Ausführung
Zur Ausführung der Lohnsteuerbescheinigung ist es ab jetzt notwendig, den Abrechnungsmonat zur Ausführung mit anzugeben. Der Abrechnungsmonat ist ein Pflichtfeld.
Mit der Eingabe des Datums wird nun automatisch auch das Kennzeichen <Nur wenn Abrg. im Monat> gesetzt, welches vorher manuell zusätzlich gesetzt werden musste. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann das Kennzeichen auch wieder auf <Nein> geändert werden.
Erläuterung zu <Nur wenn Abrechnung im Monat>:In der Regel: Kennzeichen setzen. Die Auswahl berücksichtigt, dass die Abrechnungen nicht alle zum gleichen Zeitpunkt erfolgen.
Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigungen, Eingabe: <Abrechnungsmonat> undKennzeichen: <Nur wenn Abrg. im Monat>
LSt-Bescheinigung ab 01.01.2024, Entfall der eTIN und Entfall der Angaben zur Ziele 33 (Kindergeld)
Beim Erstellen des Ausdrucks und bei der Datenübermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist ab dem Jahr 2023 bereits ausschließlich die Steuer-ID als Ordnungsmerkmal anzugeben.
Die Verwendung und der Druck der eTIN ist nicht mehr zulässig. Für Grenzpendler, die im Ausland leben, gab es bisher die Möglichkeit, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nur mit der eTIN zu versenden.Ab 2023 ist dafür auch die Steuer-ID notwendig. Bereits seit Januar 2020 sollen auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer eine Steuer-ID bekommen.
Ab dem Jahr 2024 ist eine Angabe zum vom Arbeitgeber ausgezahlten Kindergeld in Nummer 33 ist nicht mehr zulässig (Aufhebung von § 72 EStG zum 1. Januar 2024).Sofern noch eine LOA mit der Funktion 9910 benutzt wird, wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben, wenn sie noch abgerechnet wird <Kindergeld wird üblicherweise nicht mehr über den AG ausgezahlt>.
Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigung
LSt-Bescheinigung ab 01.01.2025, Änderungen beim Druck zur Lohnsteuerbescheinigung (KuG in 15a, und zum Entfall der Fünftelungsregelung)
Bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 (in der Meldedatei) und im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 werden folgende Änderungen automatisch berücksichtigt:
KuG getrennt ausweisen, als davon Position:Bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 (in der Meldedatei) und im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist eine neue Nummer 15a. für den getrennten Ausweis des Kurzarbeitergeldes aufgenommen worden. Das Kurzarbeitergeld wird in der Nummer 15a. als <(Saison-)Kurzarbeitergeld in 15. enthalten> noch einmal getrennt aufgeführt und es ist auch in der Nummer 15 weiterhin enthalten. Es gibt weiterhin textliche Änderungen zu anderen Positionen.
Entfall der Fünftelungsregelung:
Mit der Einrichtung in der Lohnart im Register Steuerung zu <Steuerpflichtig> = <steuerpfl. 1/5 Steuersatz> erfolgt der Ausweis dieser Beträge weiterhin in Zeile 10. (Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)) auf der Lohnsteuerbescheinigung. Weil aber die Berechnung der Lohnsteuer nun wie bei "normalen" Einmalbezügen erfolgt, entfallen hierzu die bisherigen Angaben in den Zeilen 11, 12, 13 und 14. Die Bezeichnung der Zeilen ist nun <unbesetzt> und es wird kein Betrag mehr ermittelt und gedruckt; gedruckt wird ein “-“. Zusätzlich wird der Betrag in Zeile 3. mit ausgewiesen, wie die der "normalen" Einmalbezüge auch.
Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre werden sowohl in Zeile 9. als auch in Zeile 3. ausgewiesen.
Ab dem Abrechnungsmonat 01.2025 werden Lohnarten mit der Funktion 6320 "Einmalbezug günstiger als Fünftelung" auch in Zeile 10 (Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)) eingerechnet. Das erfolgte bisher in Zeile 19.
Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigungen, Probedruck oder Meldung erstellen und Drucken.
Hintergrund:
Nach § 34 Abs. 1 EStG konnten bestimmte zusammengeballte Einkünfte nach der sog. Fünftelungsregelung bis 31.12.2024 ermäßigt besteuert werden. Diese Tarifermäßigung galt bisher für (die Voraussetzungen erfüllende) zusammengeballte besondere Arbeitslöhne (z.B. Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG). Diese Möglichkeit wurde mit dem Wachstumschancengesetz ersatzlos gestrichen. Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Tarifermäßigung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Deswegen ist auch der getrennte Ausweis, nach Beurteilung des Arbeitgebers, weiterhin notwendig. Der Arbeitnehmer hat mit der Einkommensteuererklärung entsprechende Nachweise einzureichen, um die Voraussetzungen nachzuweisen. Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten und weiterhin von den Steuervorteilen der Fünftelregelung profitieren möchten, bedeutet dies, dass sie selbst aktiv werden müssen.
LSt-Jahresausgleich des Arbeitgebers
Zum internen Lohnsteuerjahresausgleich ist nach § 42b Einkommensteuergesetz (EStG) jeder Arbeitgeber verpflichtet, der am 31.12. eines Jahres mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Es ist möglich den Lohnsteuerjahresausgleich daher in der Baulohn Einrichtung für alle Beschäftigen auszuschalten auszuschalten.Ein automatischer Lohnsteuerjahresausgleich wird einzelnen Beschäftigten nicht ausgeführt, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
Im Personalstamm, Register Steuer, ist "Verzicht auf Steuer-Jahresausgl." angekreuzt. Der Arbeitnehmer hat beantragt, dass der Arbeitgeber bei ihm keinen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen soll.
Der Mitarbeiter ist nur beschränkt steuerpflichtig. Das kann jemand sein, der mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt.
Es wurden weniger als 360 Steuertage im Jahr abgerechnet.
Es wurde ein Vorarbeitgeber-Vortrag erfasst mit Steuertagen, aber ohne Steuerbrutto.
Es wurde ein Hinzufügungsbetrag gerechnet laut Personalstamm, Register Steuer.
Es wurde teilweise, aber nicht in allen Monaten, nach der besonderen LSt-Tabelle abgerechnet laut Personalstamm, Register Steuer.
Bei den Steuerklassen 5 und 6.
Bei den Steuerklassen 2, 3 und 4, wenn nicht in allen Monaten mit der gleichen Steuerklasse abgerechnet wurde.
Es war ein Wechsel bei der Kirchensteuer.
Es lag KuG, Entschädigungen für einen Verdienstausfall, Mutterschaft, Quarantäne oder Altersteilzeit vor.
Es lag Auslandstätigkeit (DBA, ATE) vor.
Es lagen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses vor.
Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse änderte sich im Laufe des Jahres.
Bei privater Krankenversicherung änderte sich der nachgewiesene Monatsbeitrag KV PV.
Bei Veränderung zum PV-Beitrag im Laufe des Jahres, aufgrund des PV-Abschlages (Kinder unter 25 Jahre)
Bei vollständigen Vorträgen des Lohnkontos zu einem unterjährigen Systemwechsel ist der automatische Lohnsteuerjahresausgleich möglich, denn ein Systemwechsel gehört nicht zu den Gründen, dass dieser nicht ausgeführt werden müsste.
Ein negativer Ausgleich wird nicht abgerechnet. Ergibt sich ein Lohnsteuer-Fehlbetrag, dann müssen Sie als Arbeitgeber keinen “negativen Lohnsteuer-Jahresausgleich” durchführen.
LSt-Anmeldung, monatsversetzt
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die ab 01.01.2004 am 10. des Monats fällig ist, kann, wenn gewünscht, je nach Abrechnungskreis monatsversetzt ausgeführt werden, so dass die Beträge für die Gewerblichen erst im Folgemonat gemeldet werden.
Wenn dies ausgeführt werden soll, dann bei der Einrichtung der Steuernummern die Auswahl treffen: LSt-Anmeldung monatsversetzt. Und ferner bei denjenigen Abrechnungskreisen ein Beginndatum eintragen, die einen Monat versetzt in die LSt-Anmeldung einbezogen werden sollen; z.B. 01.02.04, wenn die Anmeldung nicht im Januar, sondern erst im Februar erfolgt. Im Monat unmittelbar vor diesem Beginndatum führt dies dazu, dass ein solcher Abrechnungskreis gar nicht in der LSt-Anmeldung enthalten ist. In den folgenden Monaten ist dann für diesen Abrechnungskreis die Anmeldung des Vormonats enthalten.
Für Abrechnungskreise, die im Abrechnungsmonat gemeldet werden, kein Datum eintragen.
Die Zahlungen für das Finanzamt müssen nicht pro Abrechnungskreis ausgeführt werden; ein Aufruf für alle ist möglich. Ein Hinweis zu den so monatsversetzt gemeldeten Abrechnungskreisen ist bei der Zahlung im Funktions-Button, Fehlertext anzeigen, sichtbar. Zur Kontrolle, wie die Anmeldung ohne versetzte Verarbeitung wäre, kann der Probedruck <zahlstprb> ausgeführt werden.
Diese Einrichtungen sollten nicht von Monat zu Monat geändert werden.
Baulohn/Einrichtung/Steuernummern Finanzamt und dort Button Funktion, Abrechnungskreise sowie/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Finanzamt und Druckausgaben erstellen: <zahlst>, <zahlstdta>, <zahlstdtaman>.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge
LSt-Anmeldung, Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
Ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung kann die Lohnsteuerschuld des Arbeitgebers mindern, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Basis der Berechnung ist nicht eine Entgeltumwandlung, sondern ist nur der AG-Zuschuss.
Der AG-Zuschuss zur Altersversorgung eines Arbeitnehmers ist höher als der Zuschuss im Referenzjahr 2016.
Der AG-Zuschuss, der insgesamt gezahlt wird, beträgt mindestens 240 Euro im Jahr.
Der Arbeitnehmer steht beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis.
Der Arbeitnehmer verdient im Monat maximal 2.200 Euro (ab 01.01.2020 = 2.575 Euro); das ist das laufende Entgelt, das steuerpflichtig ist oder pauschalversteuert wird, im Monat, der abgerechnet wird.
Der Förderbetrag ist 30% des AG-Zuschusses, höchstens aber der zusätzliche Zuschuss im Vergleich zum Referenzjahr.Der Förderbetrag ist höchstens 144 Euro (ab 01.01.2020 = 288 Euro) im Jahr.Der Förderbetrag wird auf der LSt-Anmeldung von der Steuerschuld abgezogen; gedruckt wird der Betrag allerdings positiv.
Sollte monatsversetzt gemeldet werden, dann gilt das auch für diesen Betrag. Ermittelt wird nicht bei der Abrechnung, sondern sobald die Beträge ans Finanzamt zusammengestellt werden.
Das ist möglich ab dem 01.01.2018.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, neue Höchstbeträge rückwirkend ab 01.01.2020 - Umsetzung mit BLO2008A; 24.07.2020(Im Gesetz zur Einführung der Grundrente enthalten; der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 dem Gesetz zugestimmt.)Bei Bedarf konnten Rückrechnungen durchgeführt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Finanzamt, Ausführen und Druckausgaben erstellen, <zahlstdta Lohnsteuer-Anmeldung Datenversand>, <zahlstdtaman Lohnsteuer-Anmeldung alle Mandanten Datenversand>.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, Vorgabe
Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung kann summiert vorgegeben und auf die LSt-Anmeldung gebracht werden. Dazu die "Finanzamt zusätzliche Eingabe" aufrufen, Niederlassung und Finanzamt eintragen und dazu diese Beträge eingeben: Förderbetrag Altersversorgung, (Anzahl) Mitarbeiter mit Förderbetrag.
Danach den Teilschritt "Finanzamt" neu ausführen. Die Beträge werden dann hinzugerechnet.
Wenn aber die Förderbeträge pro Personalnummer ermittelt werden, dann ist diese zusätzliche Eingabe nicht nötig.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Funktion, Finanzamt zusätzliche Eingabe.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, pro Arbeitnehmer
Wenn der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung pro Arbeitnehmer gerechnet werden soll, dann muss dazu im Personalstamm eine Eingabe getroffen werden, ob der AG-Zuschuss für diesen Arbeitnehmer für den Förderbetrag in Frage kommt: Bei der Lohnart für den Arbeitgeber-Zuschuss kann der "Förderbetrag Altersversorgung" eingetragen werden.
Das ist die Erhöhung des Zuschusses seit dem Referenzjahr. (Kann auch der Förderbetrag sein, wie er schon ausgerechnet wurde).
Wenn die Beträge ans Finanzamt zusammengestellt werden, dann werden die weiteren Bedingungen geprüft,
das Entgelt des Arbeitnehmers,
die Höhe des Zuschusses und
der höchste Förderbetrag im Jahr.
Beispiel: Der Zuschuss wird im Vergleich zu 2016 von 40 Euro auf 60 erhöht, als Förderbetrag eingetragen werden 20, gerechnet werden (60 * 30%, höchstens 20, höchstens 144 aufs Jahr), sind jeweils 18 Euro Förderbetrag bis August.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei der Lohnart für den AG-Zuschuss: Förderbetrag Altersversorgung/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Finanzamt, Ausführen.
Förderbetrag und Zusatzversorgungsbeitrag, z.B. Auszubildende Bauhauptgewerbe
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse kann in die Basis für den lohnsteuerlichen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung einfließen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Die Sozialkasse Bau sagt dazu: "Auf die Frage, ob bereits im Kalenderjahr 2016 ein Arbeitsverhältnis ... bestand, kommt es nur dann an, wenn für die Erhöhung des Beitrags ... die Förderung beansprucht wird, hingegen nicht in Fällen einer Neueinstellung."
Die erste Bedingung für den Förderbetrag ist also bei Neueinstellungen ab 2017 erfüllt.
Die zweite Bedingung, nämlich ein Entgelt unterhalb einer Grenze, dürfte bei Auszubildenden ebenfalls erfüllt sein, vielleicht auch bei anderen Arbeitnehmern. Wenn das so abgerechnet werden soll, dann: Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <1459 Förderbetrag für Zusatzversorgungsbeitrag>; diese Lohnart kann eine Pseudolohnart sein. Im Personalstamm, bei Neueinstellungen und wenn das Entgelt vermutlich unterhalb der Grenze ist, die Lohnart bei den Bezügen eintragen und zwar ohne Betrag. Dann wird der Zusatzversorgungsbeitrag für diese Personalnummer automatisch in die Berechnung des Förderbetrags einbezogen; bei Auszubildenden auch, obwohl der Beitrag gar nicht an die Sozialkasse abgeführt wird, es werden dann, Stand 2018, 20 Euro angenommen.
/Stammdaten/Lohnarten/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, Auswertung
Ob und in welcher Höhe für die Lohnsteuer ein Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung ermittelt wurde, kann so ausgewertet werden:
In den Personallisten über eine Definition mit:
Lohnartenfilter LSTBAV, Tabelle: Lohnkonto, Wert: Ermittlung, Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.
Lohnartenfilter LSTBAN, Tabelle: Lohnkonto, Wert: Ermittlung, Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.
Hierbei gibt LSTBAV den Betrag aus und LSTBAN eine Kennung, falls der Förderbetrag doch nicht möglich war, weil 1 das Entgelt zu hoch oder 2 der Zuschuss zu gering oder 3 der höchste Betrag bereits erreicht war. Der Betrag ist der Betrag des Abrechnungsmonats.
Im Lohnkonto wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben.
/Berichte/Personallisten und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, kontieren
Wenn der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, der pro Arbeitnehmer gerechnet wird, bereits während der Abrechnung kontiert und für die Übergabe an die Finanzbuchhaltung und die Baubetriebsabrechnung vorbereitet werden soll, dann so vorgehen:
Die Konten für den AG-Anteil "LST-ABZUG, Förderbetrag betriebliche Altersversorgung" eintragen. Kostenart, Sachkonto Soll und Sachkonto Haben. Als Sachkonto Soll das Verbindlichkeitskonto angeben, als Sachkonto Haben das Aufwands-Konto und die Kostenart dazu. Der Betrag wird durch die Abrechnung negativ errechnet, an die Fibu aber positiv übergeben.
Die Kostenstelle dazu kann in der Kontierungshilfe für den LSt-Abzug eingetragen werden; wenn nicht, dann gilt die Stammkostenstelle laut Personalstamm. Dann wird bei Abrechnungen und Rückrechnungen ein "Arbeitgeber-Anteil" zur Minderung der Lohnsteuer ermittelt. Wenn aber nicht kontiert werden soll, dann die Stammdaten für die Kontierung nicht erstellen.
Wenn keine Kostenart kontiert ist, dann wird der Betrag an die Baubetriebsabrechnung nicht übergeben. Ansonsten wird an die Baubetriebsabrechnung und an die Finanzbuchhaltung übergeben.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
LSt-Anmeldung, Besonderheiten
LSt-Anmeldung zusammenfassen, z.B. nach Niederlassungen
Beim LSt-Anmeldungs-Formular, das wahlweise auch über mehrere Mandanten ausgeführt werden kann, ist es möglich, einen Steuernummernfilter einzugeben. In diesem Fall wird dann genau eine Anmeldung erstellt. Die Beträge der im Filter enthaltenen Steuernummern werden dabei addiert. Dies kann sinnvoll sein, wenn bei der Steuernummern-Definition eigentlich gleiche Steuernummern mit einem Anhängsel versehen wurden, um sie zu unterscheiden und um mehrere Einträge für verschiedene Niederlassungen erfassen zu können.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, <zahlstdta>.
LSt-Anmeldung, pauschale LSt
Wenn Pauschalversteuerung mit der Art "PT1 Pauschalierung von Geschenken" abgerechnet wurde, dann wird der Betrag der pauschalen Lohnsteuer auf der LSt-Anmeldung getrennt ausgegeben. PT1 Geschenke beziehen sich auf §37b EStG. Beim Druck der LSt-Anmeldung wird dann in der Zeile zur pauschalen LSt eine Information zu den zwei enthaltenen Beträgen gedruckt. In die Datei der LSt-Anmeldung werden zwei Beträge ausgegeben: die pauschale Lohnsteuer ohne PT1 und der Betrag mit PT1.
Datenversand an die Finanzverwaltung
Datenversand
Zum Datenversand der LSt-Bescheinigungen und der LSt-Anmeldung gibt es ein gesondertes Dokument: BLO Lohnsteuer-Datenversand.
Sonstiges zur Lohnsteuer
LSt, Freibetrag
Wenn Freibeträge für die LSt-Berechnung gelten, dann werden diese so berücksichtigt: Bei LSt auf laufenden Bezug 12 mal der Monatsfreibetrag; bei LSt auf Einmalbezug der Jahresfreibetrag.
Seit 2008 rechnet die LSt zuerst auf Jahresbasis, bevor daraus die Monatssteuer ermittelt wird. Diese Methode hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer, die sich den Freibetrag erst sehr spät eintragen lassen, noch den vollen Nutzen vom Freibetrag haben; wenn der Monatsfreibetrag größer als ein Zwölftel des Jahresfreibetrags ist.
Wenn ein Freibetrag eingetragen ist, dann müssen immer beide, Jahresfreibetrag und Monatsfreibetrag erfasst werden. Falls nur der Jahresfreibetrag eingetragen sein sollte, wird bei der Abrechnung der Monatsfreibetrag als ein Zwölftel errechnet.
Freibeträge kommen wie die anderen Steuerabzugsmerkmale üblicherweise mit den ELStAM-Rückmeldungen ins Programm und können automatisch in den Personalstamm übernommen werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer.
Steuerlicher Monatsfreibetrag, wenn größer als 1/12
Wenn ein steuerlicher Monatsfreibetrag im laufenden Jahr eingetragen wurde, ist er größer als ein Zwölftel des Jahresfreibetrags; er muss also im Januar auf ein Zwölftel geändert werden.
Dazu wird ein Hinweis oder ein Fehler ausgegeben. Diese Prüfung wird ausgeführt beim Prüfen im Personalstamm und beim Prüfen der Berichtsdaten als Teil der Abrechnung mit einem Verweis auf den Fehler im Personalstamm. Es wird nur geprüft, wenn Jahresfreibetrag und Monatsfreibetrag eingetragen sind und nur, wenn der aktuelle Abrechnungsmonat der Januar ist. Bei kleiner Differenz wird eine Hinweismeldung ausgegeben, sonst ein Fehler.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen
LSt, Grenzgänger
Belgische Grenzgänger
Wenn ein Arbeitnehmer im Steuer-Register als Grenzgänger gekennzeichnet ist, eine Steuerklasse hat, bei seiner Adresse ein Land mit der Abkürzung 124 zur Staatsangehörigkeit eingetragen ist, dann wird die Lohnsteuer um 8% vermindert.
Schweizer Grenzgänger
Wenn ein Arbeitnehmer im Steuer-Register als Grenzgänger gekennzeichnet ist, eine Steuerklasse hat, bei seiner Adresse ein Land mit der Abkürzung 158 zur Staatsangehörigkeit eingetragen ist, dann werden höchstens 4,5% vom Steuerbrutto als Lohnsteuer gerechnet; ab 2015.
LSt-Anmeldung, weitere Beträge erfassen
Zu den Beträgen der LSt-Anmeldung, die sich aus den Abrechnungen ergeben, können weitere Beträge erfasst werden, die sich nicht aus Abrechnungen ergeben, aber zusätzlich gemeldet werden sollen.
Der Ablauf ist: zusätzliche Beträge erfassen, dann Teilschritt "Finanzamt" ausführen, dann LSt-Anmeldung ausführen. Die zusätzlichen Beträge werden für den Monat erfasst. Falls die abgerechneten Steuerbeträge nach Niederlassung, Abrechnungskreis getrennt sind, dann auch zusätzliche Beträge so eingeben. Also mit Niederlassung, wenn bei den Posten, die automatisch ermittelt wurde, eine Niederlassung ist, sonst nicht; ebenso Abrechnungskreis.
Die möglichen Beträge sind folgende: Steuerbrutto, Lohnsteuer, Lohnsteuer pauschal, LSt pauschal darin enthalten: Geschenke, Solidaritätszuschlag; Kirchensteuer rk, Kirchensteuer ev, Kirchensteuer rk pauschal, Kirchensteuer ev pauschal.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Ausführen, Funktion, Finanzamt zusätzliche Eingabe.
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022
Anhebung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag steigt für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro -rückwirkend zum 01.01.2022.
Höherer Arbeitnehmer-PauschbetragDer Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben - rückwirkend zum 01.01.2022.
Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Der bisher im Jahr 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist ab 01.06.2022 und rückwirkend ab 01.01.2022 anzuwenden.
In NEVARIS Finance Baulohn sind für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Entschädigungen aufgrund Quarantäne und diese lassen sich ebenfalls nur durch Rückrechnungen ab 01.01.2022 korrigieren.
Die Anträge zur Kurzarbeit seit 01.01.2022 sind anschließend neu zu stellen. Inwiefern auch neue Anträge zur Quarantäne zu stellen sind, ist mit den jeweiligen Erstattungsbehörden ggf. im Vorfeld der Beantragung zu klären.
EEL-Bescheinigungen z.B. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Neue Tabellen zur Berechnung des KurzarbeitergeldesDie Bundesagentur für Arbeit hat am 01.06.2022 bereits neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes bereitgestellt.Link: Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Entschädigung nach IfSGFür die Berechnung der Entschädigung aufgrund Quarantäne, stehen zzt. noch keine eigenen neuen Tabellen zur Verfügung.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2022
Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter mit eines Abrechnungskreises oder Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden.
Hinweis: Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten
Vormerken der Rückrechnungen Vor der Abrechnung, Rückrechnungen vorgemerkt, Aktionen, Für Rückrechnung vormerken>(Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken>)
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2022 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt.
Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt.
Das ist für jeden Rückrechnungsmonat ab 01.01.2022 bis zum aktuellen Monat zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten MitarbeiterIn der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn Mitarbeiter für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten), Anschließend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste raus gefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschließend sind wie gewohnt die Rückrechnungen, für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis: Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.
Die Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Der bisher im Jahr 2023 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist ab 01.04.2023 und rückwirkend ab 01.01.2023 anzuwenden.Hinweis: Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges findet in NEVARIS Finance Baulohn erst mit einem Arbeitsdatum ab 01.04.2023 statt.
Wir verweisen auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen dazu: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023) (bundesfinanzministerium.de)
In NEVARIS Finance Baulohn sind für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig.
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Entschädigungen nach §56 IfSG und diese lassen sich ebenfalls nur durch Rückrechnungen ab 01.01.2023 korrigieren.
Die Anträge zur Kurzarbeit seit 01.01.2023 sind anschließend neu zu stellen. Inwiefern auch neue Anträge zur Entschädigungen nach §56 IfSG zu stellen sind, ist mit den jeweiligen Erstattungsbehörden ggf. im Vorfeld der Beantragung zu klären.
EEL-Bescheinigungen z.B. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Neue Tabellen zur Berechnung des KurzarbeitergeldesDie Bundesagentur für Arbeit hat bereits neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes bereitgestellt.Link: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes-2023-67-60-prozent_ba042254.pdf
Entschädigung nach IfSGFür die Berechnung der Entschädigung aufgrund Quarantäne stehen zzt. noch keine eigenen neuen Tabellen zur Verfügung.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2023
Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter eines Abrechnungskreises oder einer Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden. Bitte machen Sie die Vormerkung je Monat, da nur so auch in den Monaten, in denen neue Mitarbeiter dazugekommen sind, diese mit vorgemerkt werden.
Hinweis: Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten. Für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter, für die eine Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde, ist die Rückrechnung nicht durchzuführen und die Vormerkung zu löschen.
Vormerken der Rückrechnungen Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2023 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt.
Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt.
Das ist für jeden notwendigen Rückrechnungsmonat ab 01.01.2023 zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten MitarbeiterIn der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn Mitarbeiter für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dies wäre z.B. bei
bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern,
geringfügig Beschäftigten,
u.a. so,
dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten). Anschließend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste herausgefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschließend sind wie gewohnt die Rückrechnungen für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis: Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.07.2023
Die Lohnsteuer wird ab dem 01.07.2023, um unnötige Rückrechnungen zu vermeiden, bereits nach den vorläufig vorliegenden Programmablaufplänen berechnet (Stand: 17.05.2023).
Die Änderung berücksichtigt die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, zur Kurzarbeit: Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte ab 01.07.2023 bis 31.12.2023
Die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte für Kurzarbeit wird weiterhin mit den bisher gültigen Programmablaufplänen berechnet. Begründung der Bundesagentur für Arbeit:"Da die Änderungen der Vorsorgepauschale und dieser Programmablaufplan erst ab 01.07.2023 - also unterjährig - in Kraft treten werden, findet er für 2023 bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld keine Anwendung. Es ist weiterhin der Programmablaufplan für 2023 anzuwenden, der zu Jahresbeginn Gültigkeit hatte. Anpassungen an den KuG-Tabellen sind daher nicht erforderlich. Die Änderungen aufgrund des PUEG werden sich erst in den KuG-Tabellen für das Jahr 2024 auswirken."
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, Quarantäne: Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte ab 01.07.2023 bis 31.12.2023
Die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte für Quarantäne wird weiterhin mit den bisher gültigen Programmablaufplänen berechnet.
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2024
Am 23.02.2024 wurden die geänderten Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer 2024 veröffentlicht. Es sind nun die Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (a.a.O.) in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind, auch berücksichtigt.
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. April 2024 anzuwenden.
Der bisher im Jahr 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist spätestens ab 01.04.2024 und rückwirkend ab 01.01.2024 anzuwenden.
Hinweis: Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges findet in NEVARIS Finance Baulohn mit diesem Patch direkt statt. Es kann also auch bereits der März 2024 mit der korrekten Lohnsteuerermittlung abgerechnet werden. Die Berücksichtigung der Kinder für den Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung wird bei den Rückrechnungen ab 01.24 und den zukünftigen Abrechnungen zu einem höheren Lohnsteuerabzug (und sofern notwendig Solidaritäts- und Kirchensteuerabzug) führen. Wir verweisen auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen dazu: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024) (bundesfinanzministerium.de)
Hinweis: In NEVARIS Finance Baulohn sind bereits abgerechnete Monate für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig. Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes! Die Berechnungen dazu wurden nicht angepasst, da es keine neuen KuG-Tabellen von der Bundesagentur für Arbeit geben wird. Kurzarbeitergeld wird weiter ohne Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung berechnet.
EEL-Bescheinigungen z.B. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2024Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen. Für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ist keine Rückrechnung durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter eines Abrechnungskreises oder einer Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden.
Hinweis: Bitte führen Sie die Vormerkung je Monat aus, da nur so auch in den Monaten, in denen neue Mitarbeiter dazugekommen sind, diese mit vorgemerkt werden.
Hinweis: Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten. Für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter, für die eine Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde, ist die Rückrechnung nicht durchzuführen und die Vormerkung zu löschen.
Vormerken der Rückrechnungen Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2024 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt. Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt. Das ist für jeden notwendigen Rückrechnungsmonat ab 01.01.2024 zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter In der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dies wäre z.B. bei
bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern,
geringfügig Beschäftigten,
u.a. so,
dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten). Anschließend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste herausgefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschließend sind wie gewohnt die Rückrechnungen für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis: Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
Lohnsteuer, ab 01.12.2024 geänderte Berechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie Kirchensteuer nur für den Dezember 2024
Für die Dezember-Abrechnung 2024 ist eine geänderte Lohnsteuerberechnung vorgesehen. Der Grundfreibetrag für 2024 wird nachträglich noch einmal um 180 Euro angehoben. Statt bei bisher 11.604 Euro liegt er dann bei 11.784 Euro. Hinzu kommt noch der ebenfalls rückwirkend steigende Kinderfreibetrag für 2024. Er erhöht sich um 228 Euro auf 6.612 Euro.
Der erhöhte Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden einmalig mit der Dezember-Abrechnung 2024 berücksichtigt.
Das geschieht automatisch. Es sind keine Rückrechnungen dafür auf die Vormonate notwendig. Diese Berechnung gilt nur für den Dezember 2024.
Eine Installation des Minor-Release 2024.2.1, Patch 2024.1.7 bzw. Patch 23.2.14 ist vor der ersten Dezember-Abrechnung notwendig. Spätere Rückrechnungen auf den Dezember 2024 aufgrund dieser Änderung sind nicht möglich.
Für Abrechnungszeiträume ab 01.01.2025 wird es eine weitere geänderte Lohnsteuerberechnung mit dem Jahreswechselpatch 2024/2025 geben.
Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.01.2025
Für das Jahr 2025 gibt es zunächst nur einen vorläufigen Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (BMF, Schreiben vom 22. November 2024, IV C 5-S 2361/19/10008 :013). Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass aufgrund laufender Gesetzgebung noch nicht alle möglichen Änderungen berücksichtigt sind. Enthalten sind:
Der (letzte) Einkommensteuertarif 2024 (das ist Dezember 2024), mit dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2025 sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 Prozent und des bundeseinheitlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,6 Prozent.
Die Streckung der Abschmelzung der Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Absatz 2 Satz 3 EStG) und des Altersentlastungsbetrags (§ 24a Satz 5 EStG), die ab 2025 erstmals auch so beim LSt-Abzug berücksichtigt werden (aus dem Wachstumschancengesetz).
Den Wegfall der u. a. für Abfindungen und Jubiläumszuwendungen anwendbaren Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren (aus dem Wachstumschancengesetz). Zum Wegfall der Fünftelregelung beachten Sie bitte die entsprechenden getrennten Release Notes.
Hinweis:
Auch wenn im Dezember 2024 und im Januar 2025 grundsätzlich der gleiche Lohnsteuertarif angewendet wird, so ergibt sich dennoch für den Januar 2025 eine höhere Steuerbelastung. Das liegt an dem ausschließlich im Dezember 2024 berücksichtigten Einmaleffekt der Tarifsenkung, während für 2025 eine monatliche Verteilung auf das gesamte Jahr erfolgt. Es ist angekündigt, dass im Jahr 2025 nochmals ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht wird.
Lohnverteilung
Lohnverteilung, Beispiele
Personalname bei der Lohnverteilung
Beispiel
Ausgabe pro KSt, Personalnummer, Lohnart.
Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
Bei der Personalnummer Überschrift auswählen.
Bei der Lohnart keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Personalnummern mit Namen aufgeführt und unter jeder Personalnummer ihre geleisteten Lohnarten.
Zweites Beispiel
Ausgabe pro KSt, Lohnart, Personalnummer.
Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
Bei der Lohnart Überschrift auswählen.
Bei der Personalnummer keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Lohnarten mit Bezeichnung aufgeführt und unter jeder Lohnart die Personalnummern mit Namen.
Weitere Möglichkeit für den Personalnamen
Bei der Definition der Lohnverteilungs-Ausgaben kann festgelegt werden, dass nicht nur der Schlüsselbegriff, z.B. die Personalnummer, sondern auch die Bezeichnung, im Bsp. der Personalname, ausgegeben werden soll. Dies kann pro Sortierungseintrag geschehen, also z.B. für Personalnummern, Abrechnungsarten oder Lohnarten.
Wenn der Name zusätzlich ausgegeben werden soll, dann ist er zu Beginn der Spalte "Bezeichnung", die immer ausgegeben wird, enthalten. Danach folgt in der Bezeichnungs-Spalte der Name zur letzten Sortierung, also der kleinsten Gliederung. Die Länge des Textes ist beim Druck und bei der Ausgabe nach Excel begrenzt.
Beispiel
Ausgabe nach Kostenstelle, Personalnummer (Name ausgeben), Lohnart: In jeder Zeile wird in der Bezeichnungs-Spalte der Personalname und daran angefügt die Lohnartenbezeichnung, soweit noch freier Platz, ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Bearbeiten, bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben"
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben".
Zusätzliche Spalte zu Personal
Wenn in der Lohnverteilung die Personalnummer zur Drucksortierung ausgewählt wurde, dann kann bei der Ausgabe nach Excel ausgewählt werden, dass zu einer Zeile mit Beträgen der Personalnummer eine zusätzliche Spalte ausgegeben wird; diese Spalte enthält "Beschäftigung als" laut Personalstamm. Dies wird nicht bei Überschriften oder Summen ausgegeben, sondern bei den Detailzeilen; vor dem Text wird die Personalnummer wiederholt. In Excel ist dies die Spalte L.
Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: Ausgabe: Wenn Personal, dann Zusatzspalte.
Bruttolohn
Wenn eine Lohnart in der Lohnverteilung ausgewertet werden soll, muss sie kostenrechnerisch gekennzeichnet sein.
Zwei Möglichkeiten:
Bei der Definition der Lohnverteilung bei "Lohnarten prüfen" keine Auswahl treffen. Die Auswahl "Bruttolohn" würde Lohnarten, die nicht kostenrechnerisch sind, nicht ausgeben. Keine Auswahl bedeutet aber noch nicht, dass alle Lohnarten verarbeitet werden; Nettolohnarten wie z.B. Überweisungslohnarten werden dennoch nicht ausgegeben.
Bei der Lohnart bei "Übergabe an BBA" eine Auswahl treffen oder "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen. Diese Auswahl bei der Lohnart zieht erst ab der nächsten Abrechnung.
Lohnverteilung über mehrere Monate
Die Ermittlung der Lohnarten der Lohnverteilung kann statt für einen einzelnen Monat auch für mehrere Monate laut einem Belegmonatsfilter aufgerufen werden. Es werden dann alle Monate im Filter in die Monatsspalten addiert. Wenn also bei der Ausgabe der Lohnverteilung ausdrücklich ein Belegmonatsfilter vorgegeben wird, dann gilt dieser auch bei der Spaltenauswahl "Monatsbetrag Jahresbetrag". Dann wird anstelle des Jahresbetrags der Betrag im Filterzeitraum ermittelt und in der "Jahr"-Spalte ausgegeben.
Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung
Lohnverteilung, Monatsbetrag
Wenn bei der Definition für den Druck der Lohnverteilung die Monatsauswahl "Abrechnungsmonat" getroffen wird, dann enthält die Monatsspalte auch die Beträge der Rückrechnungen in diesem Abrechnungsmonat.
Lohnverteilung, Erweiterung der Auswertung
Mit der Auswahl <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile SV. Wenn jedoch z.B. eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) erfolgt, was bei z.B. Arbeitgeberanteilen so ist, kann zzt. nur die Soll-Buchung ausgewertet werden, die Gegenbuchung fehlt.
Ab der Version 2023.2: Mit der Auswahl, <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile und auch AG-Anteile zur Sozialversicherung. Wenn es wie bei den Arbeitgeberanteilen eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) gibt, wird nun auch die Gegenbuchung in einer gesonderten Zeile ausgegeben.
Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung, Auswahl: <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Mehrarbeit
Mehr Informationen zur Mehrarbeit erhalten Sie im Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto.
Ohne Arbeitszeitkonto, Grundstunden und Zuschlag
Beispiel
Für die Berechnung der Mehrarbeit-Grundstunden sowie der Mehrarbeit-Zuschlags-Stunden. Personalnummer mit Gehaltsverteilung, "Monat Mehr", und ohne Arbeitszeitkonto.
Mehrarbeit-Grundstunden
Es liegen folgende Mehrarbeits-Grundstunden vor:
20.04. Lohnart Zeitlohn: 0,5 Stunden Mehrarbeit
27.04. Lohnart Zeitlohn: 0,5 Stunden Mehrarbeit
13.04. Lohnart Passive Stunden: 3,5 Stunden Mehrarbeit
Minderstunden am 16.04. Lohnart Passive Stunden: -0,5 Stunden Mehrarbeit
Ergibt 4 Grundstunden.
Mehrarbeit-Zuschlag-Stunden
Die Berechnung der Mehrarbeit-Zuschlags-Stunden unterscheidet sich in folgenden Punkten von der Mehrarbeit-Grundstunden-Berechnung:
MinderstundenMinderstunden werden grundsätzlich abgezogen. Das ist in diesem Bsp.: 16.04. -0,5 Stunden Mehrarbeit
Passive StundenPassive Stunden werden für die Zuschlags-Berechnung nur dann herangezogen, wenn bei der Lohnart laut Lohnartenstamm, Register Steuerung "Überstd. Zuschlag passive Stunden" angekreuzt ist. Dies trifft im Beispiel für die Lohnart Passive Stunden nicht zu.
ErgebnisMehrarbeitszuschlag-Stunden 1 (Zeitlohn (20. und 27.04.) minus 0,5 Minderstunden (Passive Stunden am 16.04.), ergibt 0,5 Stunden Mehrarbeit
In dieser Berechnung unterscheiden sich also die Grundstunden von den Zuschlags-Stunden. Dies ist möglich. Im Beispiel ist es jedoch wahrscheinlich, dass die passiven Stunden mit genau den Sollstunden hätten berichtet werden sollen. Das hätte 1 Grundstunde und 1 Zuschlagsstunde ergeben.
Ohne Arbeitszeitkonto, Grenze für Zuschläge
Grenze für Mehrarbeits-Zuschläge
Dieses gilt nur für Personalnummern ohne Anspar- oder Ausgleichskonto: Für Personalnummern mit monatlicher Überstundenberechnung oder monatlicher Überstundenberechnung bei Gehaltsverteilung:
Es kann eine Stundengrenze definiert werden, ab denen Überstundenzuschläge abgerechnet werden. Diese Stundengrenze kann also von den Sollstunden abweichen.
Diese Festlegung kann unter Arbeitszeitwirtschaft, Arbeitszeitgruppe, und dann über den Arbeitszeitgruppen-Button "Arbeitszeitdef. pro AZG" getroffen werden. Hier können Eintragungen vorgenommen werden pro Arbeitszeitgruppe. Es kann Grenze "Zuschläge über x Std." eingetragen werden: erst ab der Stunde nach dieser Grenze werden Überstundenzuschläge ermittelt. Dieser Eintrag "Arbeitszeitdef. pro AZG" dient ansonsten auch zum Eintrag von abweichenden Arbeitsstd. pro Woche etc. Wenn dies nicht der Fall ist, die Spalte "statt Arbeitszeitszeitdef." nicht ankreuzen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe, Bearbeiten, "Arbeitszeitdefinition pro AZG".
Überstunden-Zuschlag, ohne Arbeitszeitkonto
Wenn kein Arbeitszeitkonto vorliegt, dann gibt es insbesondere für Teilzeitkräfte diese Steuerung zur Auszahlung von Überstunden-Zuschlägen: Bei der Arbeitszeitgruppe kann definiert werden, dass Zuschläge gezahlt werden, wenn die Arbeitsstunden eine monatliche Grenze überschreiten. Dies wurde so ergänzt, dass statt einer festen Anzahl Stunden ein Verweis auf die Sollstunden einer Vollzeit-Arbeitszeitgruppe eingetragen werden kann. Dann werden Überstunden-Zuschläge gezahlt, sofern die Sollstunden dieser AZG überschritten werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe, Bearbeiten, "Arbeitszeitdefinition pro AZG", Zuschläge über Sollstd der AZG.
Mehrarbeit, Kontierung
Mehrarbeitszuschlag und KSt
Unter Umständen kann die Lohnart mit der Funktion 1461 Mehrarbeitszuschlag auch als Folgelohnart eingetragen und abgerechnet werden:
Wenn z.B. Mehrarbeit vorliegt, das Arbeitszeitkonto bereits die maximalen Stunden aufgenommen hat, aber dennoch manuelle Zugangsstunden berichtet werden und wenn bei dieser Zugangslohnart die Zuschlagslohnart als Folge eingetragen wird, um den abgerechneten Mehrarbeitszuschlag zu vermindern.
In diesen Fällen wird während der Abrechnung die KSt des Mehrarbeitszuschlags überprüft. Wenn keine oder nur die Stamm-KSt der Personalnummer ermittelt werden konnte, dann wird stattdessen mit einer KSt des automatisch abgerechneten Mehrarbeitszuschlags kontiert. Auf mehrere KSt verteilt wird dabei aber nicht.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Druck der Mehrarbeit auf der Abrechnung
Überstunden auf dem Druck der Abrechnung
Auf der Abrechnung können bei den Monatssummen die Überstunden gedruckt werden; dies kann aber auch in der Baulohn-Einrichtung ausgeschaltet werden. In der Einrichtung kann ausgewählt werden, wann diese Stunden gar nicht ausgewiesen werden:
Gar nicht,
oder nur dann nicht, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird
oder nur dann nicht, wenn ein Konto geführt wird
oder es sich um einen Polier oder einen Auszubildenden handelt.
Eine weitere Auswahl ist: die Überstunden werden gedruckt, außer für Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung auf KSt, bei denen die Gehaltsverteilung ohne Mehrstunden definiert ist, also mit "Ohne Mehrminder", "Ohne MM-div: Sollstunden" oder "Monat Minder".
Die Lohnarten, die wegen Mehrarbeit gebildet werden, bleiben davon unberührt; also Zugang ins Konto oder Mehrarbeitszuschläge. Die Auswahl bezieht sich nur auf den unteren Summenteil der Abrechnung.
Die Überstunden, wenn sie gedruckt werden, sind so errechnet:
Die Sollstunden sind entweder die Stunden der Arbeitszeitgruppe oder, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird, die Basisstunden des Kontos. Die Entgeltstunden sind alle aktiven und passiven Entgeltstunden. Das bedeutet, es sind z.B. Zugangsstunden ins Konto mitgerechnet und werden also hier nicht als Überstunden ausgewiesen. Bei Monatsentgelt werden als Entgeltstunden die Sollstunden plus eventuell abgerechnete Entgeltstunden gerechnet. Die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden sind die Überstunden.
Übrigens kann auch der Druck der Sollstunden und der Entgeltstunden unterdrückt werden, das ist pro Abrechnungskreis, also über deren Stammdaten, die Auswahl "Soll-Std. drucken".
/Stammdaten/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: "Spalte Überstd. auf Abrg. drucken".
Mehrfachbeschäftigte
Zur Verarbeitung von Mehrfachbeschäftigten siehe auch BLO SV-Meldungen Rückmeldungen sowie BLO SV-Meldungen Monatsmeldungen / Mehrfachbeschäftigung.
Mini-Jobs, Midi-Jobs und kurzfristige Beschäftigung (Bestandsschutz zum Übergangsbereich vom 01.10.2022-31.12.2023)
Geringfügige Beschäftigung
Mini-Jobs, Definition
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro; bis 31.12.2023 = 520 Euro; bis 31.12.2024 = 538 Euro: ab 01.01.25 = 556 Euro) monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen (Stand: 10.2022) pro Kalenderjahr. Andere Bezeichnungen sind auch: 450-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung
Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 538-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.
Beispiel zum Mindestlohn mit 12 Euro: Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn: Wer also beispielsweise 12 Euro (gesetzlicher Mindestlohn ab 01.10.2022) verdient, darf höchstens 43,33 Stunden monatlich arbeiten, um die 520-Euro-Grenze (Fachbegriff: Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten.
Beim kurzfristigen Minijobs darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage (Stand: 10.2022) nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken. Es ist erlaubt, mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei einem oder mehreren Arbeitgebern in einem Jahr auszuüben.Insgesamt dürfen die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse aber die Dauer von 70 Tagen oder 3 Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Mini-Jobs,, ab 01.01.2024 Erhöhung der Minijob-Grenzen (geringfügig Beschäftigte)
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn.
Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor. Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen. Im Jahresschnitt darf nicht mehr als das 14-fache überschritten werden = 7.532 Euro.NEVARIS Finance Baulohn gibt entsprechende Hinweise monatlich zur Abrechnung (überschreiten von monatlich 1.076 Euro Brutto) und bei den DEÜV-Meldungen (überschreiten von 7.532 Euro SV-Meldeentgelt) aus, wenn die jeweiligen Grenzen überschritten werden.
Eine Bestandsschutzregelung gibt es dazu nicht. Zusätzlich läuft die seit 10.22 gültige Bestandsschutzregelung seit der Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro am 31.12.2023 aus.
Daher ist der Import neuer Sozialversicherungswerte zum 01.01.2024 notwendig.
Mini-Jobs,, ab 01.01.2025 Erhöhung der Minijob-Grenzen (geringfügig Beschäftigte)
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn.
Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 Euro.
Abrechnung, Hinweis beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Personengruppe 109
Beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze über den doppelten Wert der Geringfügigkeitsgrenze, also mehr als 1.040 Euro im Monat, wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
SV, Sozialversicherungsmeldungen, Hinweis beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Personengruppe 109
Beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze über den 14-fachen Wert der Geringfügigkeitsgrenze, also mehr als 7.280 Euro im Jahr, wird ein Hinweis zur Sozialversicherungsmeldung ausgegeben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen
Mini-Jobs, Abgaben des Arbeitgebers
Es werden durch den Arbeitgeber Pauschalabgaben entrichtet. Die nötigen Einrichtungen dazu sind folgende:
Sozialversicherungswerte
Die notwendigen Parameter sind in den Sozialversicherungswerten festgelegt. Stand 01.01.2024 sind das:
Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2024 = 538,00 Euro (bis 30.09.22 = 450,00 Euro, bis 31.12.2023 = 520 Euro),
Geringf.keitsgr. wtl.Arb.-std. 0 Std.,
AG Pauschalsatz KV 13 Prozent,
AG Pauschalsatz RV 15 Prozent,
AN Differenzsatz RV 3,6 Prozent,
Einheitliche Pauschalsteuer 2 Prozent,
Midi-Jobs:Bis 30.06.2019: Gleitzone SV von 450,01 bis zur Obergrenze 800,00 Euro, ab 2013: 850,00 Euro.Seit dem 01.07.2019 heißt die Gleitzone Übergangsbereich.Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird ab 01.01.2023 auf 2.000,00 Euro (bis 30.09.2022 = 1.300,00 Euro; vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 1.600 Euro) angehoben und es wurde sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
Import der Sozialversicherungswerte
Die neuen Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022 müssen dazu importiert werden: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BLO_Import%20der%20Sozialversicherungswerte.pdf
Bei den Pauschalsteuer-Einträgen der Einrichtung ist keine Änderung erforderlich. Der jetzige Prozentsatz für "PS1:Geringf.B" wird nur noch für Rückrechnungen sowie für Ausnahmen (siehe "Sonderfall, keine RV-Pauschalabgabe") benötigt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte.Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte.
Mini-Jobs, Personalstamm
Geringfügig Beschäftigte haben den Personengruppenschlüssel 109 und in der Regel die Beitragsgruppen 6100 oder 6500 (bis 31.12.2004 auch 6600).
6100, wenn der Mitarbeiter im Mini-Job die RV-Beiträge aufstockt, das ist der Normalfall.
6500, wenn der Mitarbeiter im Mini-Job die RV-Beiträge nicht aufstocken möchte, was dem Arbeitgeber schriftlich zu erklären ist.
Beitragsgruppen
Die KV-Gruppe 6 gilt für gesetzlich und für freiwillig Versicherte und auch für Familienmitversicherte. Lediglich privat Versicherte und studentische Praktikanten haben den KV-Schlüssel 0. Zum möglichen RV-Schlüssel 0 siehe "Sonderfall, keine RV-Pauschalabgaben".
Bis 31.12.2012: Verzicht RV-Freiheit
Wenn der Arbeitnehmer auf die volle Rentenversicherung aufstocken will, dann im Personalstamm "Verzicht RV-Freiheit" ankreuzen und als RV-Schlüssel 1 eintragen.
Ab 01.01.2013: Verzicht RV-Freiheit
Wenn eine Personalnummer mit der Personengruppe 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte erfasst wird, dann wird bei Eintritt ab 01.01.2013 der Verzicht auf die RV-Freiheit und die Beitragsgruppe RV vorgeschlagen.
Die Wahl, im Gegensatz dazu keine RV-Beiträge zu bezahlen, müsste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen; in diesem Fall das Häkchen "Verzicht auf RV-Freiheit" entfernen und die RV-Beitragsgruppe auf 5 Pauschalbeitrag durch den Arbeitgeber setzen.
Ein Arbeitnehmer im Mini-Job, dessen Entgelt im Jahr 2013 auf über 400 Euro erhöht wird, muss mit RV-Pflicht abgerechnet werden, solange er das nicht anders mitgeteilt hat. Zur Abrechnung kommt im ersten Monat, für den das zutrifft, ein Hinweis.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Krankenkasse, zur Abgabenabführung
Als Krankenkasse muss die Bundesknappschaft eingetragen werden. An sie werden die Pauschalabgaben abgeführt. Wenn Umlagepflicht besteht, dann ist die Bundesknappschaft auch die Umlagekasse.
Krankenkasse, getrennt anlegen
Die Bundesknappschaft hat die Betriebsnummer 98000006. Die Bundesknappschaft ist auch Umlagekasse. Die Bundesknappschaft ist ferner in der Einrichtung der Beitragskontonummern einzutragen.
Wichtig: Es ist für die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft eine eigene Geschäftsstelle zu eröffnen, unter der alle geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen geführt und abgerechnet werden. Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Krankenklasse, Keine Beitragspflicht, versichert
Seit 01.01.2022: Die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter selbst oder aufgrund der Familienversicherung tatsächlich krankenversichert ist, ist einzutragen. Sie ist notwendig im SV-Meldeverfahren, bei der Abfrage einer eAU und bei Beantragung einer A 1 Auslandsbescheinigung.
Ab 01.10.2022 ist sie zusätzlich notwendig für die Beitragsermittlung / Beitragsabführung, wenn Mitarbeiter im Bestandschutz (Übergangsbereich bis 30.09.2022) ab 01.10.22 abgerechnet werden. Siehe dazu: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
Steuer
Im Steuer-Register entweder "Geringfügige Beschäftigung" bei der Pauschalversteuerung oder eine Steuerklasse, bei Vorlage der Lohnsteuerkarte, eintragen. Hierbei hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht. Einen Freistellungsbescheid von der Pauschalsteuer gibt es für die Mini-Jobs nicht mehr.
Steuer-ID
Seit 01.01.2022: Die Steuer-ID ist einzutragen. Sie ist notwendig im SV-Meldeverfahren und bei den Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Steuer.Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Steuer.
SV-Meldungen, geringfügig Beschäftigte
Bei SV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob, Personengruppe 109) werden, außer bei Anmeldungen, folgende Daten zusätzlich gemeldet:
Ob die Pauschalsteuer abgerechnet wurde,
die Steuernummer des Arbeitgebers und
die Steuer-ID des Arbeitnehmers.
Kann keine Steuer-ID gefunden werden, dann wird nichts dazu gemeldet. Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Das gilt ab Kalendertag 01.01.2022 und auch für die Jahresmeldung des Jahres 2021. Die Angaben werden auch auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gedruckt.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen.
Hinweis: Bitte bringen Sie die Steuer-ID Ihrer geringfügig Beschäftigten in Erfahrung.
/Stammdaten, Personalstamm, Register Steuer: Steuer-ID.
Minijobs, berufsständische Rentenversicherung
Die Verarbeitung ist in diesem Fall so: Es wird eine Meldung an die Bundesknappschaft zunächst erstellt, aber, sobald "Datenträger erstellen" ausgeführt wird, automatisch auf Manuell gemeldet gesetzt. Das heißt: die Meldung wird nicht gesendet, sondern es wird eine Meldung an die DASBV vorbereitet. Die Meldung an die DASBV enthält keinen Datenbaustein zu den Steuerdaten.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen.
Minijobs, nur Knappschaft zulässig
Die Einzugsstelle bei Minijob, also bei Personengruppenschlüssel 109, ist immer die Bundesknappschaft (BBNR 98000006), also die Minijob-Zentrale; das wird geprüft: Im Personalstamm, bei Abrechnungen, bei Rückrechnung und bei SV-Meldungen. Wenn diese anders sein sollte, wird ein Fehler ausgegeben. Eine Abrechnung oder Rückrechnung wird nicht ausgeführt, eine SV-Meldung nicht gemeldet.
Personalstamm, Register Sozialversicherung.
Wichtig: Es ist für die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft eine eigene Geschäftsstelle zu eröffnen, unter der alle geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen geführt und abgerechnet werden.Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Mini-Jobs, mehrere geringfügige Beschäftigungen
Eine einzelne geringfügige Beschäftigung kann mit Pauschalabgaben zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. Dann gilt der Personengruppenschlüssel 109.
Wenn jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden, gilt die volle Versicherungspflicht für das zweite Arbeitsverhältnis dann, wenn das gesamte Entgelt dieser Beschäftigungen 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro, bis 31.12.2023 = 520 Euro) übersteigt. In diesem Fall wird die zweite geringfügigen Beschäftigung nicht nach den Geringfügigkeits-Regeln abgerechnet. Im Personalstamm dann als Personengruppenschlüssel 101 oder einen anderen zutreffenden Schlüssel sowie die Krankenkasse eintragen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Wenn das gesamte Entgelt dennoch 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro, bis 31.12.2023 = 538 Euro) nicht übersteigt, dann auch die zweite geringfügige Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 109 abrechnen.
Meldungen Erstattung AAG, Minijob
Wenn für einen geringfügig Beschäftigten, Personengruppenschlüssel 109, 110, eine Meldung wegen Erstattung AAG abgegeben wird, dann gilt:Im Personalstamm muss die Krankenkasse, bei der die Versicherung tatsächlich besteht, unter "Keine Beitragspflicht, versichert" eingetragen werden, dann wird die Meldung zwar weiterhin an die Bundesknappschaft gerichtet, aber in der Meldung die Betriebsnummer dieser Kasse vermerkt. Es wird die Übersicht der aktiven Geschäftsstellen zur Auswahl angeboten. Wenn die notwendige Krankenkasse, bei der die Versicherung des Arbeitnehmers besteht, nicht vorhanden ist, muss sie angelegt werden. Wenn der Mitarbeiter privat krankenversichert ist, ist hier die/eine Private Krankenversicherung auszuwählen (in dem Fall wird dazu nichts übermittelt).Hintergrund ist, dass die Minijob-Zentrale zur Prüfung von AAG-Anträgen eAU-Anfragen an die zuständige Krankenkasse richten kann. Wenn kein Eintrag getroffen wird bei den geringfügig Beschäftigten, wird der AAG-Antrag fehlerhaft. Das gilt ab Kalendertag 01.01.2022./Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert": Auswahl Übersicht der Geschäftsstellen./Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
/Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert": Auswahl Übersicht der Geschäftsstellen.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
Sonderfall, keine RV-Pauschalabgabe
Bei geringfügig Beschäftigten kann es im Ausnahmefall sein, dass keine RV-Pauschalabgabe zu entrichten ist. Dann den RV-Schlüssel 0 eintragen. Dies betrifft studentische Praktikanten sowie Sonderfälle, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen vorliegen, die hier nicht näher erläutert werden.
In diesem Fall gibt es für die Lohnsteuer zwei Möglichkeiten:
Wenn eine Steuerklasse eingetragen wird, gilt diese.
Wenn nicht, wird mit der bisher geltenden Pauschalsteuer von 20% abgerechnet.
Kurzfristig Beschäftigte
Für kurzfristig Beschäftigte im Personalstamm weiterhin den Personengruppenschlüssel 110 eintragen. Die Beitragsgruppe ist 0000. Als Krankenkasse, das ist neu, auch hier die Bundesknappschaft eintragen. Denn die SV-Meldungen müssen an diese gerichtet werden.
Die Lohnsteuerpauschalen werden weiterhin an das Finanzamt abgeführt.
Krankenkasse, getrennt anlegen
Die Bundesknappschaft hat die Betriebsnummer 98000006. Die Bundesknappschaft ist auch Umlagekasse. Die Bundesknappschaft ist ferner in der Einrichtung der Beitragskontonummern einzutragen.
Wichtig: Es ist für die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft eine eigene Geschäftsstelle zu eröffnen, unter der alle geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen geführt und abgerechnet werden.Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Hinweise zur Kontierung
Die einheitliche Pauschalsteuer bei geringfügig Beschäftigten wird für die Kontierung wie ein AG-Anteil zur Sozialversicherung behandelt, denn er wird an eine Krankenkasse abgeführt. Es kann eine Kontierung unter dem Namen "AG-ANT-PS" hinzugefügt werden. Wenn nicht, gilt die Kontierung für den AG-Anteil KV.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Kontierungen, Kontierung AG-Anteile.
Kurzfristig Beschäftigte, SV-Meldungen
Bei der Anmeldung (Meldegrund 10) für kurzfristig Beschäftigte (Kurzfristige Beschäftigung, Personengruppe 110), wird folgende Angabe nun zusätzlich gemeldet:
es ist die Art des Versicherungsschutzes anzugeben.
Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird. Wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, so ist diese Krankenkasse auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen.Es wird nicht die tatsächliche Krankenversicherung gemeldet, sondern ein Kennzeichen dazu, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat versichert ist. Beim Prüfen des Personalstamms wird ab 01.2022 ein Hinweis ausgegeben, wenn das Feld bei kurzfristig Beschäftigten nicht gepflegt ist.
Wenn der Eintrag nicht vorhanden ist, dann wird angenommen das der Mitarbeiter gesetzlich versichert ist und das entsprechende Kennzeichen gemeldet.Deshalb sollte im Personalstamm das Stammdatenpflege des Feldes "Keine Beitragspflicht, versichert" bei kurzfristig Beschäftigten erfolgen.Das gilt für Anmeldungen ab dem 01.01.2022./Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"./Nach der Abrechnung/SV-Meldungen .
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"./Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen
Hinweis: Bitte bringen Sie die Krankenversicherung Ihrer kurzfristig Beschäftigten regelmäßig in Erfahrung.
Kurzfristig Beschäftigte, Rückmeldung
Ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im laufenden Kalenderjahr bestanden haben. Diese Rückmeldung erfolgt auf elektronischem Weg in Form einer Rückmeldung.
Wenn die Minijob-Zentrale eine Rückmeldung über weitere kurzfristige Beschäftigungen bereitstellt, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm./Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.Webclient: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Kurzfristig Beschäftigte, Rückmeldungen anzeigen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden./Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.Webclient: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Betriebsnummern der Bundesknappschaft
Für Betriebe, die nicht knappschaftlich sind, aber bei denen Arbeitnehmer bei der Knappschaft versichert sind, gelten diese BBNR der Bundesknappschaft:
98000001 für Angestellte im Rechtskreis West, es sei denn, sie wohnen im Osten und haben bei der Knappschaft die Ost-Konditionen zur Krankenversicherung gewählt.
98000006 für alle anderen, einschließlich Mini-Jobs.
Wichtig: Es ist für die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft eine eigene Geschäftsstelle zu eröffnen, unter der alle geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen geführt und abgerechnet werden.
Knappschaftliche Betriebe
Für Knappschaftsbetriebe sind die Nummern 98094037 für den ersten Fall und 98094032 für alle anderen Fälle. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise: BLO SV-Meldungen Knappschaftliche Betriebe (DBKS).
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Prüfen.
Sozialkasse Baugewerbe
Angestellte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis sind nicht ZVK-pflichtig; keine Sozialkasse eintragen.
Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze für das Entgelt überschreiten, dann sind aber auch solche Angestellte ZVK-pflichtig.
Gewerbliche mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis sind ZVK-pflichtig; eine Sozialkasse eintragen.
Wechsel von oder in geringfügige Beschäftigung
Wenn von einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt wird, dann muss bei der Personalnummer Austritt, Eintritt eingetragen werden; ebenso beim Wechsel in eine geringfügige Beschäftigung.
Dieser Wechsel bedeutet: von oder in die Personengruppe 109 oder 110. Austritt, Eintritt kann bei der gleichen Personalnummer eingetragen werden.
Ohne Eintritt im aktuellen Monat wird beim Prüfen des Personalstamms ein Fehler ausgegeben.
Wir empfehlen bei einem Wechsel von oder in eine geringfügige Beschäftigung immer eine neue Personalnummer zu vergeben!
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Prüfen.
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich bis 30.09.2022
Als Midi-Job bezeichnet man in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 538,01 und 2.000,00 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023) im Monat. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man jenen Bereich nicht mehr Gleitzone, sondern Übergangsbereich. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Im Übergangsbereich ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteil konstant ist.
Der Übergangsbereich bewirkt damit einen geringeren Arbeitnehmer-Anteil an der Sozialversicherung.
Ob ein Arbeitnehmer nach diesen Regeln abgerechnet werden soll, muss der Arbeitgeber anhand des zu erwartenden Entgelts entscheiden. Wenn ja, dann im Personalstamm "Gleitzone SV-Entgelt (SV-Übergangsbereich)" ankreuzen.
Arbeitnehmer im Übergangsbereich könnten dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass die Gleitzonenregelung (SV-Übergangsbereich) nicht angewendet werden soll. Das ergibt nach der Gesetzesänderung ab 01.07.2019 keinen Sinn mehr. In der Rentenversicherung (für Rentenanwartschaften) wird auf der Basis des SV-Bruttos gerechnet, das erzielt wurde, ungeachtet der besonderen Berechnung im SV-Übergangsbereich.
Die Ermittlung, ob der Übergangsbereich vorliegt, ist einmal jährlich und bei jeder dauerhaften Veränderung (Entgelt oder Arbeitsstunden, die sich auf die Entgeltberechnung auswirken; z.B. von Teilzeit auf Vollzeit oder eine Erhöhung der Arbeitszeit innerhalb Teilzeit) erneut vorzunehmen.
Der Personengruppenschlüssel ist 101 oder ein anderer passender Schlüssel.
Auszubildende können aber nicht nach diesen Regeln abgerechnet werden.
Die Krankenkasse ist diejenige, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Wenn das Entgelt im Abrechnungsmonat dennoch unter 538,00 Euro oder über 2.000 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023) beträgt, werden die Beiträge automatisch nach besonderen Regeln errechnet. Das bedeutet, dass das Kennzeichen = die Entscheidung, nicht monatlich neu zu treffen ist. Es wird automatisch nach den Regeln abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt.
Nur bei einer dauerhaften Veränderung oder bei der jährlich vorausschauenden Betrachtung ist das Kennzeichen anzupassen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich.Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich.
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich ab 01.10.2022
Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch zum SV-Übergangsbereich ab 01.10.2022: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich ab 01.01.2023
Die Obergrenze des SV-Übergangsbereiches wird ab 01.01.2023 abgepasst auf 2.000 Euro (vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 1.600 Euro)
Midi-Jobs, weiteres zum SV - Übergangsbereich
SV-Übergangsbereich
Der Bereich der Einkommen im Niedriglohnbereich, das sind die Midi-Jobs, oberhalb der Mini-Jobs heißt nicht mehr “SV-Gleitzone”, sondern "sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich". Neue Regeln für den SV-Übergangsbereich gelten erst ab 01.07.2019; wie im folgenden beschrieben:
SV-Übergangsbereich, Druck
Die Bezeichnung oder Abkürzung zum SV-Übergangsbereich (statt der Abkürzung GZ dann ÜB) werden ausgegeben:
beim Druck der SV-Meldung als Formular;
beim Druck des Lohnkontos;
beim Druck der Abrechnung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Ergebnis auf "Meldungen erstellen", Formular und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto> und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
Webclient:/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswerten, Ergebnis auf "Meldungen erstellen", Formular und /Berichte, Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto> und /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
SV-Übergangsbereich, obere Grenze
Die obere Grenze für den SV-Übergangsbereich wird ab 01.01.2023 auf 2.000 Euro (zuvor 800 Euro, 850 Euro, 1.300 Euro, 1.600 Euro) erhöht. Für diejenigen, für die der Bereich zutrifft, muss dies im Personalstamm ausdrücklich ausgewählt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung.Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung.
SV-Übergangsbereich, Rentenversicherung
Im SV-Übergangsbereich braucht der Arbeitnehmer nicht "auf volle RV" zu wählen, um eine höhere Anwartschaft auf die Rente zu erreichen. Seit 01.09.2019 gilt:
Die Rente wird auf der Basis des SV-Bruttos gerechnet, das erzielt wurde, ungeachtet der besonderen Berechnung im SV-Übergangsbereich. Für die Abrechnung wird deshalb eine bisherige Option "volle RV“ nicht mehr beachtet. Im Personalstamm kann die Auswahl außerdem auf Nein gesetzt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung: "Volle RV“.Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Volle RV“.
SV-Übergangsbereich, Beitragsnachweis berufsständisch
Beim Druck und bei der Datei des berufsständischen Nachweises gilt für Arbeitnehmer im SV-Übergangsbereich dieses:
Als "beitragspflichtiges laufendes Entgelt" wird das verminderte Entgelt gemeldet. Als Pflichtbeitrag werden die Anteile des AN und des AG zusammengerechnet.
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis ausführen, Druckausgaben erstellen, Druck <ZAHKKARV> Beiträge berufsständische RV und/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis melden Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773 bzw./Nach der Abrechnung/ SV-Meldungen, Monat, Datenträger Beitragsnachweis erstellen, Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773.
Webclient: /Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Druckausgaben erstellen, Druck <ZAHKKARV> Beiträge berufsständische RV und/Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Beitragsnachweis melden Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773 bzw./Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Datenträger Beitragsnachweis erstellen, Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773.
SV-Übergangsbereich, SV-Meldungen
Wenn das Entgelt des Arbeitnehmers im SV-Übergangsbereich liegt, dann erhält die Meldedatei der SV-Meldungen eine zusätzliche Information, nämlich das Brutto zur Rentenversicherung, wie es sich ergibt ohne die besonderen Regeln zum SV-Übergangsbereich.
Beim Druck des Formulars wird eine Zeile dazu ausgegeben "Entgelt gemeldet im SV-Übergangsbereich", ähnlich beim Druck der Liste der Meldungen. Beim Druck des Lohnkontos wird unter der Überschrift "Meldungen" eine Zeile „Gemeldet zum Monat im SV-Übergangsbereich“ ausgegeben. Das zeigt den Betrag, der als zusätzliche Information in den SV-Meldungen enthalten war. "Zum Monat" bedeutet hier: der Endemonat der SV-Meldung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf "Meldungen erstellen" und dort Bericht: Formular, Drucken. Und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient: /Nach der Abrechnung, Sv-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf "Meldungen erstellen" und dort Bericht: Formular, Drucken. Und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
SV-Übergangsbereich, Brutto, Beitrag
Die Berechnung der Beiträge ist im SV-Übergangsbereich so: Es wird ein vermindertes SV-Brutto errechnet, nach Regeln, die festgelegt sind.
Der Arbeitnehmer-Beitrag ergibt sich so: (Beitrag auf vermindertes Brutto gerechnet) minus (Arbeitgeber-Anteil aufs volle Brutto gerechnet). Das gilt bis 30.09.2022 und für den Bestandschutz weiter bis 31.12.2022.
Die Regeln ab 01.10.2022 sind hier beschrieben: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
SV-Übergangsbereich, Einkommen bei anderen AG
Krankenkassen melden auch zum SV-Übergangsbereich bei "Mehrfachbeziehern" zurück, welches das gesamte beitragspflichtige Entgelt ist, das der Arbeitnehmer erzielt, also auch die beitragspflichtigen Einnahmen bei anderen Arbeitgebern.
Zur Verarbeitung von Mehrfachbeschäftigten siehe auch BLO SV-Meldungen Rückmeldungen sowie BLO SV-Meldungen Monatsmeldungen / Mehrfachbeschäftigung
Dafür muss im Personalstamm das Kennzeichen "Mehrfachbezieher", im Register SV 2 gesetzt worden sein. Es bedeutet, der Arbeitnehmer hat mehrere Einnahmen, und zwar beitragspflichtige Einnahmen, also auch von anderen Stellen oder anderen Arbeitgebern.
Bei der Abrechnung werden diese Beträge berücksichtigt, um zu entscheiden, ob überhaupt nach dieser besonderen Berechnung und wenn ja, mit welcher Basis abgerechnet werden kann.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung und/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
SV-Übergangsbereich, AV und Einkommen bei anderen AG
In der Arbeitslosenversicherung sind Zusammenrechnungen von Hauptbeschäftigungen und anderen Beschäftigungen ausgeschlossen; das bedeutet, bei der AV wird der Betrag der Lohnart "Mtl. Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern" in bestimmten Fällen nicht einbezogen, genauer:
das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen im SV-Übergangsbereich: auch AV wird mit dem SV-Übergangsbereich gerechnet;
das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen über der Grenze und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern ist unter dem SV-Übergangsbereich: AV wird noch im SV-Übergangsbereich gerechnet, KV RV PV aber nicht;
das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen über der Grenze und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern ist in der Grenze: die Berechnung im SV-Übergangsbereich wird nicht mehr ausgeführt.
Falls aber für die AV der Betrag bei anderen Arbeitgebern immer mitgerechnet werden soll, also keine Besonderheit für die AV gelten soll, dann im Personalstamm, Button Übersicht, Sozialversicherung, die Spalte "Gleitzone (SV-Übergangsbereich) volle AV" einblenden und ankreuzen.
bis 30.06.2019 Gleitzone (heute SV-Übergangsbereich), aber volle RV
Im Gleitzonen-Bereich (heute SV-Übergangsbereich), also bei den Midi-Jobs, konnte durch den Arbeitnehmer ausgewählt werden, dass er den vollen AN-Anteil zur Rentenversicherung bezahlt, anstelle des verminderten.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung.
Gleitzone (heute SV-Übergangsbereich), Einkommen bei anderen AG (Mehrfachbeschäftigung)
Ein Arbeitnehmer, dessen SV-Berechnung nach den Gleitzonen-Regeln (heute Regeln für den SV-Übergangsbereich) ausgeführt wird, muss den Arbeitgeber über andere versicherungspflichtige Arbeitseinkommen informieren. Handelt es sich hierbei um eine einzelne geringfügige Beschäftigung, so zählt diese nicht mit, bei mehreren gelten besondere Vorschriften.
Hierzu kann dann eine besondere Lohnart mit dem monatlichen Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern erfasst werden. Ebenso kann dann eine besondere Lohnart mit dem einmaligen Bezügen bei anderen Arbeitgebern erfasst werden.
Regeln
Wenn bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung ist, also eine Beschäftigung bis 538,00 Euro (vorher: 450,00 Euro, ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 = 520,00 Euro), dann zählt diese dann nicht mit.
Lohnart, laufender Bezug
Hierzu eine Lohnart mit der Funktion 9920 "Mtl. Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern" anlegen und mit dem monatlichen Betrag im Personalstamm unter den aktuellen Bezügen eintragen.
Diese Lohnart wird nicht abgerechnet.
Sie wird auch nicht auf der Abrechnung gedruckt.
Die Lohnart kann nicht berichtet werden.
Der Betrag muss nur einmal eingetragen werden. Solange er nicht geändert wird, gilt er pro Monat.
Bei der Lohnart lediglich die Bezugsart Bruttolohnart eintragen und, das ist erforderlich, eine Zeile für die Abrechnungsart der Personalnummern ohne weitere Angaben anlegen, ansonsten sind keine weiteren Definitionen nötig. Die Arbeitszeitgruppe der Personalnummer muss einen Eintrag bei "Arbeitsstd. mtl." haben.
Lohnart, einmaliger Bezug
Erhält der Arbeitnehmer Einmalbezüge bei anderen Arbeitgebern, dann zusätzlich die Lohnart mit der Funktion 9922 "Arbeitseinkommen Einmalbezüge bei anderen Arbeitgebern" mit Betrag im Personalstamm eintragen. Dieser Betrag wird bei der Berechnung der SV, aber nicht bei den U1U2Umlagen berücksichtigt.
/Stammdaten/Lohnarten und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Geringfügig Beschäftigte, Übergangsregelungen für 2013 und 2014, Sonderfall RV-frei
Wenn das Entgelt eines Arbeitnehmers im Mini-Job auf über 400 bis zu 450 Euro erhöht wird, dann kann der Arbeitnehmer die Versicherungsfreiheit in der RV beantragen. Falls aber der Arbeitnehmer bisher schon die RV-Pflicht gewählt hatte, dann lässt sich das nicht mehr ändern.
Die RV-Versicherungsfreiheit muss gemeldet werden, sonst müsste ab diesem Monat des höheren Entgelts mit RV-Pflicht abgerechnet werden, also zum Beispiel mit Beitragsgruppe 6100.
Wenn die RV-Versicherungsfreiheit möglich ist und gemeldet werden soll, dann sind die einzelnen Schritte:
Das Formular für den Antrag des Arbeitnehmers ist unter: www.minijob-zentrale.de, Download-Center, Download für Minijobs im gewerblichen Bereich, Formulare und Anträge, Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Der Antrag wird gegenüber dem Arbeitgeber gestellt; das Papier also zu den Akten nehmen.
Die Befreiung von der RV-Pflicht wirkt ab dem Monatsersten, wenn die SV-Meldung, die dann folgt, innerhalb von 42 Tagen gesendet wird; falls nicht, dann ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach dem Meldetag.
Im Personalstamm im SV-Register den Icon "Übergang" anklicken, um die SV-Meldung vorzubereiten:
"Auswahl der Meldung" bietet an: "Meldung zur Befreiung von der RV-Pflicht, bei Mini-Job bis 450 Euro; Befreiung wirkt ab Anfangsdatum". Mit Ok bestätigen. Es folgt die Anzeige, mit der die SV-Meldung vorgemerkt wird. Hier als Anfangsdatum den Tag eintragen, ab dem die Befreiung wirkt.
Wenn dann die SV-Meldungen erstellt werden, ergeben sich aus dieser Vormerkung eine Abmeldung, sozusagen die Abmeldung der RV-Pflicht, die eigentlich eingetreten wäre, und eine Anmeldung der RV-Freiheit.
Die Beitragsgruppen bleiben gleich, zum Beispiel 6500 für Geringfügige Beschäftigung mit pauschalen SV-Beiträgen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung: "Übergang", /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldungen erstellen. Webclient:
Bestandsschutz, SV - Übergangsbereich ab 01.10.2022 bis 31.12.2023
Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch zum Bestandschutz ab 01.10.2022: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
Mitgliedsbestätigung
Elektronische Mitgliedsbestätigung
Seit 01.01.2021 sind die Papierbescheinigungen zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse entfallen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung dazu. Auf Grundlage der Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung oder bei einem Krankenkassenwechsel reagiert die Krankenkasse mit einer elektronischen Rückmeldung.
In der Rückmeldung ist angegeben, ob eine Mitgliedschaft zu dieser Krankenkasse besteht. Zudem wird ein Beginn-Datum angegeben.
Sofern die Mitgliedschaft nicht besteht, wird dies auch mit einer elektronischen Rückmeldung mitgeteilt.
Elektronische Mitgliedsbestätigungen werden nur einmal, auch bei zukünftigen Änderungen an den Arbeitgeber geliefert.
Wenn die Krankenkassen per Datei eine elektronische Mitgliedsbescheinigung übermitteln, dann kommt diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient:
Mitgliedschaft, besteht nicht
Sofern aufgrund einer eingelesenen Rückmeldung die Mitgliedschaft nicht besteht oder erst später besteht, müssen die bereits erstellten Meldungen (Anmeldung oder An- und Abmeldungen aufgrund Krankenkassenwechsel) sofern möglich maschinell als Stornomeldungen zum Versand bereit gestellt werden.Das gilt auch, ohne dass zuvor eine Rückrechnung dazu erstellt wird - eine Rückrechnung ist zudem jedoch auch auf jeden Fall erforderlich, um korrigierte Meldungen zu erhalten.
Mitgliedschaft, Kasse bestätigt die Mitgliedschaft, oder nicht
Die Krankenkassen teilen mit, ob ein Arbeitnehmer Mitglied in der Kasse ist; in der Regel nach einer Anmeldung, die abgegeben wurde, oder einem Krankenkassenwechsel. Diese Auskunft der Kassen wird bei den Rückmeldungen eingelesen. Das gibt Einträge mit dem Grund "04M Auskunft, ob Mitglied". Dabei kann es diese Probleme geben: Es besteht gar keine Mitgliedschaft. Oder es besteht eine Mitgliedschaft, sie beginnt aber später. Dann wird beim Eintrag zur Rückmeldung der Text dazu rot als Fehler gekennzeichnet. Über den "Lookup" auf den Text können die Regeln angezeigt werden, die für diese Antworten gelten, das sind:
Mitgliedschaft besteht
Datum gleich Datum der Anmeldung: nichts zu tun.
Mitgliedschaft besteht. Datum später als Datum der Anmeldung
Anmeldung stornieren und neu. In diesem Fall werden vom Programm die Anmeldung oder die An- und Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.
Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Mitgliedschaft besteht nicht. Wenn Anmeldung: Anmeldung stornieren
In diesem Fall wird vom Programm die Anmeldung automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.
Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Außerdem wird in der Übersicht der einzelnen SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" ein Hinweis dazu angezeigt, zum Beispiel "Anmeldung: falsche Kasse".
Besonderheit: Familienversichert
Bei familienversicherten Arbeitnehmern erfolgt in allen Fällen die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet. Hier wird unterschieden, ob ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, oder nicht.
Sofern zusätzlich ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, ist die richtige Krankenkasse gewählt worden. Es ist nichts weiter zu veranlassen.
Bei einer Rückmeldung ohne zusätzliche Angabe eines Datums ist eine falsche Krankenkasse gewählt worden.Was tun?Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Besonderheit: Privat versichert
In diesen Fällen erfolgt stets die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Es sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
Mitgliedschaft, Weitere Details
Wenn möglich, werden die Rückrechnungen bereits vorbereitet; aber ohne die richtige Kasse können sie nicht automatisch ausgeführt werden.
Wenn möglich, werden SV-Meldungen bereits ausgeführt, wenn die Rückmeldungen eingelesen werden. Dazu wird die Krankenkasse in der Historie des Personalstamms auf leer gesetzt; das führt dazu, dass die Anmeldung storniert wird.
Die Hinweise bleiben rot im Abrechnungsmonat, in dem die Rückmeldungen eingelesen wurden, es sei denn, es wurde schon eine Rückrechnung ausgeführt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen und Ergebnis auf Rückmeldungen und/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, den Monat suchen und Bearbeiten und/Vor der Abrechnung/Rückrechnung vorgemerkt und Rückrechnung ausführen.
Webclient:
Mitgliedschaft, Weitere Details zu: Kasse bestätigt die Mitgliedschaft später, oder nicht
Personalstamm:
Wenn die Krankenkasse zurückgemeldet hat, dass eine Mitgliedschaft nicht oder erst später besteht, dann wird, wenn der Personalstamm geprüft wird, ein Fehler ausgegeben. Dies nur in dem Monat, in dem die Rückmeldung eingelesen wurde.
Was tun?Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Allgemein, Fehler Personalstamm./Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Prüfen und Register Sozialversicherung.
Webclient:
Abrechnung:
Auch die Abrechnung wird nicht ausgeführt, wenn eine Rückmeldung der Kasse vorliegt, dass die Mitgliedschaft und die Anmeldung nicht übereinstimmen.
Was tun? Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Druck Lohnkonto:
Beim Druck des Lohnkontos wird nach der Zeile (des Monats) für die Krankenkasse eine Zeile zur "Mitgliedschaft" ausgegeben, sofern in einem der Monate die Mitgliedschaft von der Kasse bestätigt wurde.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient:
Mitarbeiterausweis, Druck
Druck Mitarbeiterausweis
Es kann ein Druck aufgerufen werden, der pro ausgewähltem Mitarbeiter eine Druckseite ausgibt mit Daten eines Mitarbeiterausweises; enthalten sind Personalstammdaten und Qualifikationen. Gedruckt werden auf einer Seite diese zwei Bestandteile des Ausweises.
Beim Druckaufruf kann der Personalstamm gefiltert werden. Außerdem können die Qualifikationen gefiltert werden, die für den Druck berücksichtigt werden. Zusätzlich kann ein Ablaufdatum vorgegeben werden, das für diejenigen Qualifikationen geprüft werden soll, die ein Ablaufdatum eingetragen haben (Nachschulungsqualifikationen).
/Berichte/Berichte drucken, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.Webclient: /Berichte/Berichten, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.
Welche Qualifikationen?
Es werden nur die Qualifikationen gedruckt, die im vorgegebenen Filter enthalten sind. Um das Filtern zu erleichtern, fügen wir bei den Qualifikationen beim Feld "Bedeutung" die Auswahl "Elektrobau" hinzu. Es kann also Bedeutung: Elektrobau gefiltert werden.
Druckausgaben
Wenn eine Qualifikation mehrmals zur Personalnummer eingetragen ist, wird für diese Qualifikation der letzte Eintrag genommen. Es zählt das letzte "Von Datum".
Für Nachschulungsqualifikationen wird das vorgegebene Ablaufdatum geprüft. Dieses kann auch in einem vergangenen Monat sein. Wenn also ein Ablaufdatum zum Prüfen eingegeben wurde, werden bei den Qualifikationen mit Ablaufdatum nur diejenigen gedruckt, deren Ablaufdatum später ist.
Druck Mitarbeiterausweis, Details, Personal
Der erste Teil beginnt mit dem Firmenlogo, Kurzanschrift der Niederlassung und dem aktuellen Datum. Als Personaldaten werden ausgegeben: Name, Vorname, Wohnort, Straße, Geb.Datum, P-Nr., das Bild laut Personalstamm und als "bei Unfall anrufen" die Telefonnummer der Niederlassung.
Druck Mitarbeiterausweis, Details, Qualifikation
Der zweite Teil enthält Qualifikationen. Es werden nur Qualifikationen gedruckt, die dem vorgegebenen Filter entsprechen. Die Qualifikationen werden in zwei Gruppen unterteilt:
Solche, die ein Ablaufdatum vermerkt haben, unter der Überschrift "Nachschulungsqualifikation, letzte"; hier werden maximal 4 gedruckt. "Letzte" ist das Von Datum. Außerhalb des Ausweises, also weiter rechts, wird zur internen Information noch eine Spalte "gültig" gedruckt, also das Ablaufdatum.
Dann folgen Qualifikationen ohne Ablaufdatum; je zwei nebeneinander, maximal 12.
Es wird der Text der Qualifikation selbst gedruckt, also nicht der Text, der beim Mitarbeiter steht. Falls bei der Qualifikation eine "Bezeichnung 2" eingetragen ist, wird diese genommen; als Kurz-Bezeichnung für den Druck.
Druck Mitarbeiterausweis, was tun?
Bei der Niederlassung in der Adresse die Telefonnummer der Niederlassung eintragen. Bei einigen Qualifikationen eine kürzere Bezeichnung in "Bezeichnung 2" eintragen, damit es besser auf den Druck passt, z.B. "RK II Nachschulung - Erste Hilfe Training" als "RK II - Ersthelfer".
Bei den Qualifikation gibt es ein Feld "Bedeutung". Hier kann die Bedeutung "Elektrobau" ausgewählt werden.
Mittellohn
Mittellohn-Liste, AG-Anteile
Die auf der Mittellohn-Liste ausgewiesenen AG-Anteile sind für diese Druckausgabe neu aufbereitet: Die abgerechneten AG-Anteile werden auf die Kostenstellen der Abrechnung verteilt.
Stunden und Betrag
Die Stunden und Beträge werden aus den Bruttolohnarten summiert, die laut Lohnarten-Karte eine Übergabe an die Fibu oder an die BBA mit Menge eingetragen haben. Zusätzlich können die Lohnarten gefiltert werden, die ins Brutto und Gesamt-Brutto fließen sollen. Aufruf: Baulohn, Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Mittellohn-Liste, Basis Bruttolohn
Die Mittellohn-Liste weist einen Prozentsatz aus, mit dessen Hilfe die abgerechneten AG-Anteile einer KSt zugeordnet werden. Die AG-Anteile werden auf dieser Liste nicht wie gebucht gedruckt, sondern pro KSt errechnet. Der Prozentsatz ist der Anteil des Bruttolohns der KSt am Bruttolohn der gesamten Firma. Bei der Ermittlung des Gesamt-Bruttolohns werden die vorgegebenen Filter außer der KSt ebenfalls berücksichtigt.
Der Anteil des Bruttolohns der KSt am Gesamt-Bruttolohn wird für den gesamten Zeitraum berechnet. Dies ist der eingegebene Zeitraum, also von- bis-Monat. Dieser Zeitraum gilt, um die Berechnung zu vereinfachen, für alle KSt gleich, also für Baustellen, auch für Baustellen mit Baubeginn im Jahr, und für Hilfskostenstellen.
Der ermittelte Gesamt-Bruttolohn, der Prozentsatz der KSt, der Bruttolohn der KSt, sowie der Zeitraum werden pro KSt am Ende in einer zusätzlichen Zeile gedruckt. Die AG-Anteile können wahlweise so ermittelt oder gar nicht gedruckt werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blomitloh>.
Webclient:
Mittellohn-Liste, Excel
Die Mittellohn-Liste druckt nicht, sondern gibt nach Excel aus.
/Berichte/Berichte drucken, <blomitloh>.
Webclient:
Mod-ID, jährliche Änderung nach der Qualitätskontrolle der ITSG
Die jährliche Änderung der Mod-ID (notwendig für jede Sozialversicherungsmeldung) ist ab der Version 2024.2 nicht mehr fester Bestandteil des Programmcodes. Die jeweils gültige Mod-ID wird bei jedem Programmstart gegen die Vorgabe geprüft und entsprechend zum Programm übernommen. Ab der Version 2024.2 wird direkt (späteste Anwendung ab 01.11.2024), die bis zum 31.07.2025 (Übergangsfrist bis 31.10.25) gültige neue Mod-ID 82826, verwendet. Dafür wird Zugriff auf die folgende Adressen benötigt:
https://financedownloads.table.core.windows.net/FinanceBaulohnGlobals
https://financedownloads.table.core.windows.net/FinanceInformationNotification
Wichtig:Es ist erforderlich, dass die Anwendung (App) Http-Zugriff hat. Wenn der Zugriff nicht vorliegt, wird eine Notifikation beim Programmstart in Rollencenter angezeigt über die direkt der Http-Zugriff in der App gesetzt werden kann.
Manuell kann dies erfolgen unter: Zahnrad, Erweiterte Einstellungen, Erweiterungen, Finance, Bearbeiten, Allgemein: <HttpClient-Anfragen zulassen>: Ja
Erläuterung und zur Kontrolle:
Die jeweilige effektive Prod-ID (7 Stellen),/, Mod-ID (5 Stellen) und AUX (Versionsnummer NEVARIS Finance; 3 Stellen) wird in der Einrichtung angezeigt. Es müssen alle drei Bestandteile angezeigt werden: Beispiel für die Version 24.2 mit aktueller Prod- und Mod-ID: 1106981/82726420
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung: ProdID/ModID effektiv
Monat
Monat abgeschlossen, Monat öffnen
Baulohn, Monat ist abgeschlossen
Der Monat ist abgeschlossen, wenn unter Baulohn, Abrechnung, in der Spalte "Abgeschlossen" ein Häkchen gesetzt ist. Ferner kann es wie folgt überprüft werden:
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie: es müssen Lohnarten-Historien für den Monat vorhanden sein.
Unter /Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Protokoll: ist für den Abrechnungsmonat ein Eintrag mit dem Text: "Sperre: Abrechnung ist abgeschlossen". Die Protokoll-Anzeige ist auf den aktuellen Monat vorgefiltert, also zuvor diesen Filter lösen.
Unter /Abteilungen/Baulohn/Lohnkonto, Lohnkonto Abrechnungsjahr: werden für die abgerechneten Personalnummern die Monatswerte angezeigt, ohne dass sie über das Taschenrechner-Symbol neu ermittelt werden müssen.
Webclient:
Sonderfall, Monat öffnen
Falls es erforderlich sein sollte, dass der Monat wieder geöffnet werden muss, und sei es, um ihn erneut abzuschließen, dann so vorgehen:
/Abrechnung/Abrechnungen, Monat, Ausführen, hier Filter aufrufen: den Filter auf das Feld "Ausführen" auf leer setzen. Danach ist in der Übersicht eine Zeile "Monat öffnen".
Danach kann der Monat erneut abgeschlossen werden.
Webclient:
Musterlohnarten
Import von Musterlohnarten
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Musterlohnarten sind IMMER vom Anwender zu kontrollieren! NEVARIS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit!
Allgemein
Diese Beschreibung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Import von Musterlohnarten in NEVARIS Finance BLO.
Vorgehensweise Import
Nach dem Download der ZIP-Datei öffnen Sie diese bitte und extrahieren Sie die darin enthaltene txt-Datei. Wechseln Sie anschließend zu NEVARIS Finance, um die Datei zu importieren.
Eine beliebige Lohnart aufrufen.Personalbuchhaltung: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten.
Anschließend Nacharbeiten, MusterlohnartenSollten in der folgenden Übersicht schon Lohnarten stehen, so ist das unerheblich, diese können aber auch gelöscht werden.
Um den Importpfad, in den Sie die Zip-Datei extrahiert haben, auszuwählen, gehen Sie wie folgt vor: Ausführen, Import und OK, Wählen: Sie wählen hier die in der extrahierten ZIP-Datei enthaltene txt-Datei aus.
Nach dem Import werden die Lohnarten in der Übersicht angezeigt. Wenn eine Lohnart (KEY) bereits vorhanden ist in Lohnarten, wird dies in der Spalte Lohnart im Stamm vorhanden mit Ja oder Nein angezeigt. Sofern die Lohnart mit Ja als bereits vorhanden im Lohnartenstamm angezeigt wird, haben Sie in der Spalte Kopieren in Lohnart die Möglichkeit, eine freie Lohnart (KEY) dort einzugeben (nicht über den Lookup auswählen). Die Lohnart wird dann entsprechend mit dieser Lohnart (KEY) beim Importieren angelegt. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Lohnart, die Sie dort bei Kopieren in Lohnart eintragen, nicht in Ihrem Stamm vorhanden ist.
Die Lohnarten, die Sie übernehmen möchten, müssen Sie zunächst in der Übersicht markieren. Es werden nur so markierte Lohnarten übernommen. Markieren Sie nur Lohnarten, bei denen Sie sich sicher sind. Dazu nutzen Sie bitte Auswählen, Markieren.
Lohnarten werden wie folgt dann in Ihren Lohnartenstamm in NEVARIS übernommen: Auswählen, Markierte Lohnarten übernehmen. Sie können die Lohnarten auch nach dem Import passend zu Ihrem Nummernkreis abändern und auch die Bezeichnung anpassen.
Hinweis:Musterlohnarten, die Ihnen NEVARIS zur Verfügung stellt, sind in der Regel nicht mit denen von Ihnen bereits vergebenen Nummern übereinstimmend. Bitte kontrollieren Sie dies jedoch vor der Übernahme und bestätigen die Abfrage, die folgt. Bereits vorhandene Lohnarten (KEY) werden durch diesen Import überschrieben! Sie können die Lohnarten nach dem Import passend zu Ihrem Nummernkreis abändern und auch die Bezeichnung anpassen.
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Mutterschutz-Zeiten und Elternzeit werden so abgerechnet:
Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft bescheinigt, dann bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, der Arbeitgeber bezahlt den Mutterschutzlohn. Der Mutterschutzlohn wird über die U2-Umlage von der Umlagekasse erstattet.
Die Fehlzeit Mutterschutz unterbricht das Arbeitsverhältnis; Mutterschaftsgeld bezahlt die Krankenkasse.
Bei Mutterschutz bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; über die U2-Umlage wird dieser Zuschuss von der Umlagekasse erstattet.
Die Fehlzeit Elternzeit setzt die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses fort; Erziehungsgeld bezahlt das Land oder der Bund.
Beschäftigungsverbot
Wenn vom Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen wird, dann liegt keine Fehlzeit der Entgeltabrechnung vor; es kann also auch keine tatsächliche Fehlzeit im Fehlzeitenkalender berichtet werden. Es kann aber eine Fehlzeit zur Dokumentation im Fehlzeitenkalender berichtet werden; ab 01.22 ist dies notwendig, um einen fehlerfreien Erstattungsantrag melden zu können. Der Mutterschutzlohn wird mit einer besonderen Lohnart abgerechnet. Das ist eine Betragslohnart mit der Funktion 6220 "Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot".
Da keine tatsächliche Fehlzeit und keine Unterbrechung vorliegt, wird bei Angestellten das Gehalt nicht automatisch gekürzt; das Gehalt also im Personalstamm entsprechend vermindern.
Um die Zeit des Beschäftigungsverbots zu dokumentieren, außerdem eine zweite Lohnart mit der Funktion 6220 anlegen, und zwar eine Stundenlohnart, und diese berichten:
Lohnarten für Beschäftigungsverbot
Bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft sollen zwei Lohnarten mit der gleichen Funktion abgerechnet werden: eine Betragslohnart, die auch die Basis für den U2-Erstattungsbetrag ist, und eine Stunden-Lohnart, um die Stunden, also die Tage, zu dokumentieren.
Bei beiden Lohnarten die Funktion 6220 "Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot" eintragen. Nur eine der beiden Lohnarten bewerten. Die Betrags-Lohnart im Personalstamm eintragen oder berichten. Die Stunden-Lohnart berichten. Möglich ist es auch, auf die Betrags-Lohnart zu verzichten; dann muss aber die Stunden-Lohnart für alle Abrechnungsarten eine Bewertung haben.
Der Betrag ist bei Umlagepflicht die Basis, um die U2-Erstattung zu rechnen. Die Tage, an denen die Stunden-Lohnart abgerechnet ist, werden als Erstattungszeitraum ausgewiesen. Aufruf: Baulohn, Lohnarten, Register Steuerung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin; Fehlzeitengrund und Erfassung
Damit bei einem Beschäftigungsverbot auch ein voraussichtlicher Geburtstermin mit gemeldet werden kann, muss zunächst die Verarbeitung per Funktion, die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" ausgeführt werden. Zusätzlich ist ein Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot notwendig, welche mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeit zum Mutterschutz und dort zum voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpft werden.
Auch bei einem Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitgrund
Einen Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot, wenn nicht vorhanden, anlegen, z.B. <BV> und diesen ohne weitere Eingaben anlegen und mit der Lohnart mit der Funktion 6220 verbinden. In diesem Fall ist das die Lohnart, mit der die Fehlzeit für den Zeitraum berichtet wird, dies muss zusätzlich in den Berichtsdaten erfolgen, wie bisher; nicht die Lohnart mit dem Betrag für die Erstattung.
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitenperiode
Mit dieser Fehlzeit <BV> den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes auch im Fehlzeitenkalender berichten und dann diese Fehlzeitenperiode mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeitenperiode des voraussichtlichen Geburtstermins ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermins, das ist Mutterschutz, mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpfen. Die Fehlzeit wird also später fortgesetzt, aber mit einem anderen Fehlzeitengrund. Was tun?
Im Fehlzeitenkalender das Beschäftigungsverbot berichten.
Dabei als "Bezug auf Vorerkrankung" ausdrücklich die GLEICHE Nummer eintragen, die bereits bei der Mutterschutz-Fehlzeit eingetragen war.
Dies ist erforderlich, damit das Datum zum voraussichtlichen Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermin gemeldet werden kann.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen, "Bezug auf Vorerkrankung".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Webclient:
Beschäftigungsverbot, Prozent
Wenn eine Umlagekasse bei Beschäftigungsverbot vor dem Mutterschutz einen höheren Erstattungsprozentsatz gewährt, dann kann dieser eingetragen werden. Wenn nicht, gilt der U2-Erstattungsprozentsatz.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen, "Abw. % Beschäftigungsverbot".
Webclient:
Beschäftigungsverbot bei Mutterschutz
Wenn zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot abgerechnet wird, dann wird in dem Fall, das Entgelt des Monats überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze, so gerechnet:
Voraussetzung ist, dass bei den Prozentsätzen der Umlagekasse bei Erstattung bis BBG/RV gilt: "pro Tag rechnen". Dann wird aber nicht pro Tag gerechnet, sondern im Verhältnis der Entgelte. Es wird erstattet: der Teil der Beitragsbemessungsgrenze, der dem Anteil des Entgelts wegen Beschäftigungsverbot am Gesamtentgelt entspricht; z.B. 14.000 Euro Gesamtentgelt, davon 7.000 Euro Beschäftigungsverbot, Anteil ist also 0,5, bei einer Bemessungsgrenze von 7.050 Euro, Stand 2022, ergibt sich als Erstattung 7.050 Euro x 0,5 = 3.525 Euro.
Mutterschutz
Mutterschutz besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung; bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung; für diese Zeit eine Fehlzeit mit der Bedeutung "Mutterschutz" berichten.
Der Fehlzeitengrund dafür hat die Bedeutung "Mutterschutz" und unterbricht das Arbeitsverhältnis. Weitere Steuerungen beim Fehlzeitengrund sind: Kürzung AG-Zuschuss VL, Kürzung AG-Zuschuss TZR sowie Darstellung an Wochenenden und an Feiertagen.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, /Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
Erstattung AAG, Mutterschutz voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin
Sofern nicht mit der bestehenden Verarbeitung per Funktion die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" erstellen, gearbeitet wird, sondern bisher die Fehlzeit für Mutterschutz manuell erstellt wurde, konnte ein fehlerfreier Antrag auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht erstellt werden.
Sowohl zum Mutterschutz als auch bei Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Im Fehlzeitenkalender kann dies per Funktion nachgetragen werden.Neue Funktionen im Fehlzeitenkalender sind "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Erstattung AAG, voraussichtlichen Geburtstermin festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als voraussichtlicher Geburtstermin festgelegt werden soll.Per Funktion "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist. In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: voraussichtlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.Die Meldung muss anschließend neu ausgeführt werden, um fehlerfrei zu werden.Dieser voraussichtliche Geburtstermin zählt für die Meldung so lange, bis der tatsächliche Geburtstermin feststeht und nachgetragen wird.
Erstattung AAG, tatsächlichen Geburtstermin später festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als tatsächlicher Geburtstermin festgelegt werden soll. Per Funktion "Tats. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist. In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: tatsächlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.Wenn der Eintrag vorhanden ist, wird dieser Termin in die Meldung übernommen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Webclient:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld wird mit einer Lohnart mit der Funktion 6210 "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" berichtet.
Der Betrag wird vom Programm nicht automatisch ermittelt.
Dieser Zuschuss fällt unter die Erstattung durch die Umlagekasse.
Beträge zum Mutterschutz
Im Fehlzeitenkalender können bei Mutterschutz die Beträge dazu angezeigt werden. Das sind die Beträge, wie sie auch für die Erstattung gemeldet werden: Brutto dreier Monate, Netto, Netto am Tag. Davor sollte die Abrechnung ausgeführt werden, damit die AG-Leistungen einbezogen werden können.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Funktion, Beträge zum Mutterschutz.
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Erstattung durch die Umlagekasse
Damit der Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der Umlagekasse erstattet wird, sind diese Einrichtungen nötig:
In den Firmendaten und bei den Niederlassungen eine allgemeine Umlagekasse eintragen, bei der Abrechnung gilt aber die Kasse laut Personalstamm, und "U2-Umlage Mutterschaft" ankreuzen. Im Personalstamm die Umlagekasse eintragen; das ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Und die U2-Pflicht für die Umlage auswählen; bei Betrieben mit Umlagepflicht auch für die Entgeltfortzahlung die U1- und U2-Pflicht eintragen.
Bei den Krankenkassen müssen die U1- und U2-Prozentsätze eintragen sein.
Bei Beschäftigungsverbot die Lohnarten mit der Funktion 6220 und bei Mutterschaft die Lohnart mit der Funktion 6210 berichten. Die Umlageerstattung wird automatisch auf den Beitragsnachweis übertragen. Die gesonderte Erstattungsliste kann mit einem Antrag pro Arbeitnehmer gedruckt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und Niederlassung, Bearbeiten, Register Baulohn und /Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und /Abrechnung/Zahlungen, Monat, Ausführen, Krankenkasse ausführen und Druckausgaben erstellen: <zahkkstd und zahumle>.
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Erstattung der AG-Anteile
Bei den Umlagesätzen pro Krankenkasse kann vermerkt werden, dass AG-Anteile erstattet werden und dass die Erstattung nur für die U2-Umlage für Mutterschutz gilt, aber nicht für die U1-Umlage, falls der Betrieb auch U1-pflichtig sein sollte.
Bei Umlagekassen, die z.B. 100% der AG-Beiträge bei Beschäftigungsverbot erstatten, kann also eingetragen werden: U2 Erstattungsprozentsatz 100, Erstattung SV AG-Anteile "Erstattung bis BBG/RV", "AG-Anteile nur bei U2" Ja.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/2-Umlagen: "AG-Anteile nur bei U2".
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Erstattung bei Entgeltfortzahlung oder bei Beschäftigungsverbot, AG-Leistungen
Bei der Erstattung der Entgeltfortzahlung und bei Beschäftigungsverbot werden mehr Beträge in das erstattungsfähige Entgelt eingerechnet: Sachbezüge und Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge.
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die im Bruttoteil der Abrechnung erscheinen.
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse gilt als AG-Leistung zur Altersvorsorge.
Ebenso die Lohnarten ab der Funktion "1408 AG-Anteil Tarifliche Zusatz-Rente", die AG-Anteile sind.
Außerdem Lohnarten, bei denen als Kennung steuerfreier Bezug "02 Zuwendungen des AG an eine Pensionskasse oder Direktversicherung" eingetragen ist.
Es gelten die Beträge, die mit diesen Lohnarten im Monat der Erstattung abgerechnet wurden. Sie werden nach dem Anteil der Fehltage in die Basis der Erstattung gerechnet. Diese Berechnung geschieht während der Abrechnung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
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Erstattung bei Mutterschutz, AG-Leistungen
Wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet wird, kann dann auch eine AG-Leistung, die fortgezahlt wird, zum Beispiel der Zusatzversorgungsbeitrag zur Sozialkasse, erstattet werden? Ja.
In der Bescheinigung zur Erstattung bei Mutterschutz werden das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, Netto und pro Tag ausgewiesen. Diese Beträge sind inklusive AG-Leistungen. Denn der Betrag inklusive AG-Leistungen ist in der Meldung dazu enthalten, im Brutto und Netto.
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Abrechnung wird durch die Mutterschutz-Fehlzeit eine Unterbrechung im Personalstamm eingetragen. Diese Unterbrechung führt zu einer SV-Meldung, sobald ein Monat ohne Entgelt war. Der Abgabegrund ist 51 "Unterbrechung wegen Bezugs von bzw Anspruch auf Entgeltersatzleistungen", weil für diese Zeit die Krankenkasse Mutterschaftsgeld bezahlt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung Fehlzeiten prüfen, Berichtsdaten prüfen und/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
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Elternzeit
SV, ab 01.01.2024 Meldungen zu einer Elternzeit (Meldegründe 17 bzw. 37)
Ab 2024 sind für alle Elternzeiten der Beginn und das Ende der Elternzeit zu melden. Hierfür gibt es die neuen Meldegründe 17 <Beginn der Elternzeit> und 37 <Ende der Elternzeit>. Die Meldungen werden zusätzlich bei ab 01.01.2024 beginnenden Elternzeiten zu den bisherigen Sozialversicherungsmeldungen erstellt.
Diese Meldungen werden ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (auch freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung) erzeugt und nur unter der Voraussetzung, dass während der Elternzeit keine mehr als geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt wird (d. h. nicht bei Elternteilzeit).
Es werden keine Meldungen für privat versicherte Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) erzeugt. Die Meldungen sind für diesen Personenkreis ausgeschlossen.
Übergangsregelung zum Inkrafttreten der MeldepflichtBei Beschäftigten, die sich über den 31.12.2023 hinaus in Elternzeit befinden, ist zum Ende dieser Elternzeit keine Meldung mit Grund 37 „Ende Elternzeit“ abzugeben. Dies gilt in diesen Fällen auch bei Aufnahme einer temporären mehr als geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber.
Die Meldepflicht entsteht folglich erstmalig bei Elternzeiten, die ab dem 01.01.2024 beginnen. Die Meldungen zur Elternzeit werden vom Programm automatisch zusätzlich erzeugt, wenn eine Fehlzeit mit dem Fehlzeitengrund mit der Bedeutung <Erziehungsurlaub> im Fehlzeitenkalender berichtet wird und mit dem Beginn- und Ende-Datum in den Beschäftigungszeiten im Personalstamm enthalten ist. Gemeldet wird das entsprechende Beginn- und Ende-Datum dieser Fehlzeit.
Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erfassen: Fehlzeit mit der Bedeutung <Erziehungsurlaub> undStammdaten, Personalstamm, Register Beschäftigung, Beschäftigungszeiten Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldung erstellen: DEÜV undNach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.
Regeln zu den Meldungen zur Elternzeit
Die Meldepflicht tritt nur ein, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt unterbrochen wird.
Die vorgenannte Unterbrechung des Anspruchs auf Entgelt grundsätzlich mindestens einen Kalendermonat beträgt.
Bei freiwillig Versicherten sind auch kürzere Zeiträume zu melden!Ziel: Prüfung und Feststellung der weiteren Mitgliedschaft.
Die Meldepflicht besteht nur bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern.
Elternzeit-Meldungen sind nicht bei geringfügig Beschäftigten abzugeben.
Zum Datum des Beginns der Elternzeit ist eine gesonderte Anmeldung zu erstellen.
Meldeverpflichtung besteht zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung. Das bisherige Meldeverfahren wird dadurch nicht geändert.
Abgabegrund der <Beginn-Meldung> = 17.
Keine Angabe der voraussichtlichen Dauer der Elternzeit mit der 17 <Beginn-Meldung>.
Die Beginn-Meldung zur Anzeige der Elternzeit ist mit der nächsten Abrechnung des Entgeltes oder bei Nutzung einer Ausfüllhilfe innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Elternzeit zu melden.
Die Ende-Meldung enthält den Beginn aus der Beginn-Meldung und ein Ende-Datum. Dies gilt auch, sofern die Elternzeit über den 31.12. eines Jahres hinaus besteht.
Es sind insoweit keine „Elternzeit-Jahresmeldungen“ abzugeben.
Abgabegrund der <Ende-Meldung> = 37
Meldefrist: wie bei der Meldung zu Beginn der Elternzeit.
Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung der Elternzeit mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.
Ende-Meldung nur für Elternzeiten, die ab 01.01.2024 begonnen haben.
Elternzeit und BeschäftigungWenn während der Elternzeit zusätzlich eine Beschäftigung aufgenommen wird, ist zu unterscheiden, ob eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), eine Teilzeitbeschäftigung (Midi-Job oder Teilzeit über Midi-Job) oder Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird.
Das ist wie folgt zu lösen: Beschäftigung (auch temporäre Beschäftigung) während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber: geringfügige Beschäftigung (Mini-Job)
Geringfügige Beschäftigung (Mini-Job)Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), Personengruppenschlüssel 109, dann ist eine zweite Personalnummer anzulegen und damit abzurechnen; bei der ursprünglichen Personalnummer bleibt die Elternzeit bestehen. Also eine neue Pers. Nr. verwenden! Bei Aufnahme einer temporären geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber entsteht keine zusätzliche Meldepflicht der Elternzeit-Meldung. Beschäftigung (auch temporäre Beschäftigung) während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber: mehr als geringfügige Beschäftigung
Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder VollzeitbeschäftigungHandelt es sich um einen Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder gar Vollzeitbeschäftigung mit Personengruppenschlüssel 101, dann ist keine zweite Personalnummer anzulegen, in dem Fall ist bei der Personalnummer die Elternzeit zu beenden und die aufgenommene Beschäftigung abzurechnen. Sozialversicherungsrechtlich ist die Elternzeit damit beendet. Im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) besteht sie natürlich weiter.
Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, endet der Erfüllungszweck der Meldepflicht der Elternzeit-Meldung. In diesen Fällen ist eine Ende-Meldung (Grund 37) abzugeben, wobei der anzugebende Meldezeitraum am Vortag der Aufnahme der Beschäftigung endet.
Nach Beendigung der temporären mehr als geringfügigen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung (Grund 17) abzugeben, sofern die Elternzeit weiterhin oder erneut eine Elternzeit besteht.
Dazu ist die Fehlzeit mit dem Fehlzeitengrund mit der Bedeutung <Erziehungsurlaub> zu beenden. Sofern es gewünscht ist, diese mehr als geringfügige Beschäftigung im Fehlzeitenkalender zu dokumentieren, ist dies mit einer Fehlzeit ohne die Bedeutung <Erziehungsurlaub> durchzuführen.
Krankenkassenwechsel während der ElternzeitIm Fall eines Krankenkassenwechsels während der Elternzeit wird zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der bisherigen Krankenkasse keine Ende-Meldung (Grund 37) abgegeben. Der neuen Krankenkasse wird eine Beginn-Meldung (Grund 17) gemeldet. Nur die neue Krankenkasse erhält auch eine Ende-Meldung (Grund 37). Die Meldungen aufgrund des Krankenkassenwechsel mit den Meldegründen 12/32 sind weiterhinzu melden.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldung erstellen: DEÜV undNach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.
Beendigung der Beschäftigung während der ElternzeitEndet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung (Grund 37) mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldung erstellen: DEÜV undNach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.
Druck der SV-Meldungen zur ElternzeitDie neuen Meldungen mit den Meldegründen 17 <Beginn der Elternzeit> und 37 <Ende der Elternzeit> können auch als Formular ausgedruckt werden. Der Nachweis ist dem Mitarbeitern auszuhändigen.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Cursor auf: Meldung erstellen: Ergebnis;dann Berichten, Formular drucken
SV, Meldungen zur Elternzeit (17/37) bei berufsständischer Versorgung
Es werden keine zusätzlichen Meldungen mehr an berufsständische Versorgungswerke zum Beginn und zum Ende der Elternzeit (17/37) erstellt und gemeldet. Die Meldungen sollen ausschließlich an die Krankenkassen gehen. Wenn die Personalnummer zusätzlich auch privatversichert ist, werden überhaupt keine Meldungen zur Elternzeit (17/37) gemeldet.
Elternzeit nach Mutterschutz
Wenn die Mutter Elternzeit wählt, also Erziehungsurlaub nach dem Mutterschutzzeitraum, dann verlängert sich die Fehlzeit.
Die Fehlzeit wird also fortgesetzt, aber mit einem anderen Fehlzeitengrund. Was tun?
Im Fehlzeitenkalender die Elternzeit ab dem Tag nach dem Mutterschutz berichten.
Dabei als "Bezug auf Vorerkrankung" ausdrücklich die GLEICHE Nummer eintragen, die bereits bei der Mutterschutz-Fehlzeit eingetragen war.
Dies ist erforderlich, damit die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses fortgesetzt wird und nicht etwa eine neue Unterbrechung beginnt.
Der Fehlzeitengrund für Elternzeit hat die Bedeutung "Erziehungsurlaub" und sonst die Einträge wie beim Grund für Mutterschutz. Falls der voraussichtliche Geburtstermin in den Fehlzeitenkalender eingetragen wurde, dann auch bei diesem die gleiche Nummer als "Bezug auf Vorerkrankung" eintragen; ebenso beim tatsächlichen Geburtstermin.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen, "Bezug auf Vorerkrankung".
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Elternzeit im Fehlzeitenkalender
Die Einträge der Elternzeit im Fehlzeitenkalender müssen die gleiche Nummer als "Bezug auf Vorerkrankung" haben wie die Einträge zum Mutterschutz; und außerdem: Die gesamte Dauer der Elternzeit muss bereits im Kalender eingetragen sein. Dann sind zum Beispiel im Mai bereits die Einträge für Juni vorhanden; so kann erkannt werden, dass die Elternzeit im Juni fortgesetzt wird.
Wir empfehlen, auch jahresübergreifend die Zeiträume für eine Elternzeitzeit zusammenhängend zu erfassen.
Elternzeit und Beschäftigung
Wenn während der Elternzeit zusätzlich eine Beschäftigung aufgenommen wird, hier ist zu unterscheiden, ob eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), eine Teilzeitbeschäftigung (Midi-Job oder Teilzeit über Midi-Job) oder Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird. Das ist wie folgt zu lösen:
Mini-Job
Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), Personengruppenschlüssel 109, dann eine zweite Personalnummer anlegen und damit abrechnen;bei der ursprünglichen Personalnummer bleibt die Elternzeit bestehen.
Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung
Handelt es sich um einen Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder gar Vollzeitbeschäftigung mit Personengruppenschlüssel 101, dann keine zweite Personalnummer anlegen, sondern bei der Personalnummer die Elternzeit beenden und die aufgenommene Beschäftigung abrechnen. Sozialversicherungsrechtlich ist die Elternzeit damit beendet. Im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht sie natürlich weiter.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Lohnarten mit MwSt
Lohnarten, die mit MwSt auf der Entgeltabrechnung sind. Bsp.: die Lohnart, die auf der Abrechnung den Betrag für PKW-Nutzung in Abzug bringt, oder mit der Arbeitskleidung einbehalten wird vom Arbeitgeber.
Abzug PKW-Nutzung
Bezugsart: Nettolohnart, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit Betrag, in der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keinen Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, Kontierung mit Sachkonto Haben und Übergabe unverdichtet.
Übergabe unverdichtet: Ja. Das ist wichtig für die Verarbeitung von Lohnarten mit MwSt in der Finanzbuchhaltung.
Eintragen der Lohnart
Diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen werden: bei der Lohnart, die die Nutzung des Firmenfahrzeugs als Gesamtbrutto auf die Abrechnung bringt. An die Folgelohnart den Betrag zu 100% übergeben.
Wenn die Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" benutzt wird: diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen, sie wird automatisch gebildet, wenn sie ohne Betrag im Personalstamm bei den aktuellen Bezügen enthalten ist. Der Betrag ist inkl. MwSt.
Sachkonto in der Fibu
Das Sachkonto, das bei der Abzugs-Lohnart als Haben-Sachkonto hinterlegt ist, muss im Kontenplan der Fibu diese Definitionen haben:
Eine MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und eine MwSt Produktbuchungsgruppe muss eingetragen sein (Fibu, Kontenplan; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Kontenplan).
In der Einrichtung der Finanzbuchhaltung muss für die Kombination dieser MwSt-Buchungsgruppen eine MwSt-Buchungsmatrix mit MwSt-Prozentsatz und Umsatzsteuer-Konto eingetragen sein (Fibu, Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung).
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Übergabe an die Fibu
Die Baulohn-Abrechnung an die Fibu übergeben (Baulohn, Periodische, Übergabe an Fibu). Danach sind die Daten in der Finanzbuchhaltung wie folgt: Fibu, Fibu-Buchungsblätter, <fibblo>, Button Externe Übernahme;
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Fibu Buch.-Blatt, Bearbeiten, Externe Übernahme: die Buchung auf das Sachkonto ist brutto im Haben. Den Übertragen-Button ausführen.
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Danach ist im Fibu-Buchungsblatt der Betrag anhand der MwSt-Buchungsgruppen geändert: der Betrag ist netto, die MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt-Produktbuchungsgruppe sind eingetragen, der MwSt-Betrag ist automatisch ermittelt. Durch Buchen werden Netto- und MwSt-Betrag gebucht.
MwSt und Fibu
Es gibt diese Möglichkeiten, die Steuerberechnung an die Finanzbuchhaltung zu übergeben:
Kein Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Das ist der Standard. Die Fibu rechnet die Steuer selbst anhand der Definitionen beim Sachkonto.
Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Bau für Windows eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen.
Steuerschlüssel, Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Fibu400 eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen; im Steuerschlüssel muss der Prozentsatz in Ziffern enthalten sein, z.B. M19.
Zusätzlich kann bei der Lohnart bestimmt werden, dass eine bestimmte Produktbuchungsgruppe, Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt Produktbuchungsgruppe, MwSt Geschäftsbuchungsgruppe im Beleg für die Fibu vermerkt wird. Bei der Kontierung der Lohnart können die Spalten dazu eingeblendet werden.
Sonderfälle
Hinweis zur befristeten Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16%
Notwendige Änderungen ab 07.20
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.07.2020 mit neuen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 07/2020 anpassen. Beispielhaft gilt das für die Kontierungshilfe bei der Erlösbuchung für den geldwerten Vorteil aus PKW Nutzung.
Damit die geänderten oder neuen Kontierungshilfen dann auch bei Rückrechnungen zukünftig erkannt werden, müssen Sie in der Baulohn Einrichtung im Register "Abrechnung" das Feld "Lohnart Kontierung aus" auf Historie stellen. Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben, jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z. B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend ab der Lohn-/Gehaltabrechnung 07/2020 angepasst werden.
Notwendige Änderungen ab 01.21
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.01.2021 mit neuen oder den bis 30.06.2020 gültigen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 01/2021 anpassen.
Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt-Anpassung
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart ab 01.21 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.21 wieder ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für die Monate 07-12.20 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird. Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben. Wenn Sie jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z.B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend für die Monate ab 01/21 (nach der Dezember-Abrechnung) wieder angepasst werden.
Stammdaten/Lohnarten/Register Fibu BBA, Steuerschlüssel BfW.
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Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt, Beispiel 01.2007 (Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19%)
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart zum Beispiel ab 01.2007 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.07 ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für 2006 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird.
Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Weiterer Hinweis: Bei der Lohnart muss, wenn die Finanzbuchhaltung Bau für Windows oder Fibu400 benutzt wird, auch der "Steuerschlüssel BfW" geändert werden.
Aufruf: Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und Baulohn, Lohnarten, Button Historie und Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Lohnart Kontierung aus" und /Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Register Fibu/BBA.
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Lohnarten mit verschiedener MwSt
Es kann sein, dass Lohnarten, bei denen in der Finanzbuchhaltung die MwSt herausgerechnet wird, auf das gleiche Sachkonto buchen, aber unterschiedliche Steuerprozentsätze rechnen müssen; zum Beispiel wenn in mehreren europäischen Ländern gearbeitet wird.
Bei diesen Lohnarten kann vermerkt werden, wie die Buchungsgruppen für die MwSt ermittelt werden sollen.
Wenn dies zutrifft, dann zwar für jeden MwSt-Prozentsatz eine eigene Lohnart anlegen; die Lohnarten aber mit dem gleichen Sachkonto kontieren. In der Finanzbuchhaltung die Kombinationen der MwSt Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt Produktbuchungsgruppen einrichten; beim Sachkonto muss eine Buchungsart eingetragen sein.
Bei den Lohnarten können die Buchungsgruppen so eingetragen werden:
Bei der Kontierung der Lohnarten zusätzlich zur Kontierungshilfe die Buchungsgruppen und die MwSt Buchungsgruppen eintragen. Diese Definition ist pro Kontierungsgruppe; falls es also mehrere Einträge sind, dann bei allen diesen Einträgen die Buchungsgruppen vermerken.
Bei der Übergabe der Baulohn-Daten an die Finanzbuchhaltung werden die Buchungsgruppen, wenn eingetragen, laut Lohnart oder laut Historie der Lohnart in den Fibu-Belegen vermerkt.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Fibu/BBA, Kontierung, die Buchungsgruppen-Spalten sind einblendbar.
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Niederlassung
Niederlassungen, generelle Verwendung
Im Personalstamm kann eine Niederlassung zugeordnet werden.
Diese „Niederlassung“ ist als organisatorische Einheit zu verstehen. Es muss sich dabei nicht um reale Niederlassungen handeln.
Die Einrichtung und Zuordnung mindestens einer Niederlassung ist für die korrekte Ausführung der Meldeverfahren zum Betriebsdatenmeldesatz (DSDB) und dem Arbeitgeberkonto (DSAK) unabdingbar. Das kann auch zukünftige weitere Meldeverfahren betreffen.
Weiterhin ermöglicht die Zuordnung nach Niederlassungen es, an vielen Stellen in der Einrichtung unterschiedliche Festlegungen zu treffen. Beispiele:
Der Prozentsatz einer Zuschlagslohnart kann pro Niederlassung festgelegt werden.
Der Ansprechpartner bei Meldungen und Bescheinigungen kann differenziert gesteuert werden.
Änderungen bei den Umlage 1 Zuordnungen sind nur über eine Niederlassung möglich.
Wir empfehlen grundsätzlich, eine Zuordnung zu Niederlassungen vorzunehmen. Selbst dann, wenn es organisatorisch zunächst nicht erforderlich ist, nach Niederlassungen zu trennen, sollte in allen Personalstämmen eine Niederlassung hinterlegt werden.
Diese Zuordnung macht es später erheblich leichter, organisatorisch notwendige Trennungen durchzuführen. Außerdem sind einige Funktionen nur dann verfügbar, wenn abgerechnete Daten einer Niederlassung zugeordnet sind.
Eine nachträgliche Hinterlegung von Niederlassungen, wenn bislang ohne Niederlassung gearbeitet wurde, sollte nur nach Rücksprache mit dem Support bzw. mit dem Professional Service erfolgen.
Bei der Anlage eines neuen Mandanten sollte aber - wie oben erwähnt - von Beginn an mit einer Niederlassungszuordnung gearbeitet werden, selbst dann, wenn dies in anderen Mandanten bislang nicht so gehandhabt wurde.
Wechsel im Personalstamm
Niederlassung im Personalstamm
Wenn eine andere Niederlassung im Personalstamm eingetragen wird, dann werden einige Prüfungen ausgeführt.
Grundsätzlich ist es so, wenn die neue Niederlassung selbständig ist oder gegenüber den Ämtern als verschieden zur alten Niederlassung anzusehen ist, dann empfehlen wir, eine neue Personalnummer für den AN anzulegen. Ebenso, wenn mitten im Monat die Niederlassung gewechselt wird.
Mindestens ist, wenn die neue Niederlassung selbständig ist oder gegenüber den Ämtern als verschieden zur alten Niederlassung anzusehen ist, mit einem Austritt und Eintritt zu arbeiten, sofern die selbe Personalnummer weiter benutzt wird.
Wir empfehlen bei einem Wechsel von oder in eine geringfügige Beschäftigung immer eine neue Personalnummer zu vergeben!
Beim Prüfen des Personalstamms wird hierauf mit einer Hinweis-Meldung aufmerksam gemacht. Geprüft werden in diesem Zusammenhang die Gleichheit folgender Einträge zu den beiden Niederlassungen:
BBNR Verursacher,
Zahlstellen-Nr.,
Finanzamt,
ZVK-Pflicht,
Knappschaft, Seemannskasse,
U1-Umlage
sowie vor allem die Einträge unter Einrichtung, Betriebskontonr. Krankenkasse.
Pauschalsteuer
Mini-Jobs, geringfügig Beschäftigte
Pauschalversteuerung, Mini-Job
Wenn eine Lohnart mit PS1 geringfügig oder PS2 kurzfristig gekennzeichnet wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben: Die Besteuerung dieses Personenkreises muss über den Eintrag im Personalstamm, Register Steuer, erfolgen. Lohnarten für PS1 und PS2 sind dann nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie hier das Kapitel zu den Mini-Jobs.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
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Pauschalversteuerung, Personalliste
Bei einer Definition zu Personallisten können die Beträge zur Pauschalsteuer ausgewählt werden. Dazu in eine neue Zeile gehen, über "Feld suchen" "pauschal" eingeben und einen Eintrag auswählen. Die Definition wird dann automatisch erstellt. Es gibt die Einträge Pauschalsteuer LSt, SoldZ und KiSt.
/Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, "Feld suchen".
Pauschalversteuerung, Zusatzversorgungsbeitrag
Sozialkasse, Zusatzversorgungsbeitrag, Pauschalsteuer
Laut Auskunft der Sozialkasse wird der Zusatzversorgungsbeitrag, der im Sozialkassen-Beitrag enthalten ist, ab 01.2002 steuerfrei abgerechnet, so dass also keine Pauschalsteuer hierfür anfällt.
"Da die Zusatzversorgungskasse eine Pensionskasse ist, muss der in dem Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer ... enthaltene Beitragsanteil ... für die Zusatzversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer nicht mehr gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden. Gleiches gilt für die Versteuerung der ... Beiträge für die Zusatzversorgung der Angestellten."
EStG §3 Nr. 63. "Steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse ..., soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung nicht übersteigen."
Ab 01.2002 wird automatisch keine Pauschalsteuer auf den Zusatzversorgungsbeitrag gerechnet. Sondern Pauschalsteuer wird nur in diesem Fall gerechnet: wenn nicht das erste Dienstverhältnis innerhalb der Firma vorliegt, dann im Personalstamm, Register Beschäftigung, bei den ZVK-Definitionen "Zweitbeschäftigung" ankreuzen.
Der Zusatzversorgungsbeitrag wird auch nicht mehr in die Grundlage des Kammerbeitrags eingerechnet (z.B. Bundesland Bremen).
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
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Lohnarten mit Pauschalsteuer
Abzug Pauschalsteuer beim Arbeitnehmer
Wenn in der Regel Pauschalversteuerungen beim Arbeitnehmer abgezogen werden, dann kann dies bei einzelnen Personalnummern ausgeschaltet werden. Das betrifft Pauschalierungen, die mit Lohnartenfunktionen im 8000-Bereich abgerechnet werden
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer: "Pauschalsteuer-Abzug".
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Sonstiges zur Pauschalsteuer
KiSt-Pauschalierung pro Pauschalsteuerart
Die Berechnung der Kirchensteuer bei Pauschalversteuerung kann pro Art der Pauschalversteuerung bestimmt werden, also auch anders, als in den Firmendaten festgelegt.
Die Frage, ob pauschale KiSt oder ob die KiSt laut der Konfession der einzelnen Mitarbeiter gerechnet werden soll, kann also bestimmt werden. Je nachdem, bei welchen Mitarbeitern die pauschal versteuerten Beträge abgerechnet werden, kann das eine oder das andere günstiger sein. Da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt, kann er diese Entscheidung treffen.
Wenn dies gewünscht ist, dann bei der Definition der Pauschalsteuer zuerst auswählen, dass anders als in den Firmendaten oder laut Niederlassung gerechnet werden soll und dann die Art der Berechnung treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer: "KiSt anders als Firmendaten" und "KiSt bei LSt.Pauschalierung".
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Personalstamm, besonderes
E-Mail-Adresse des Mitarbeiters
Während die Debitoren und Kreditoren bereits E-Mail Adressen mit bis zu 80 Zeichen Länge zugelassen haben, waren die E-Mail Felder in der Adresse bislang auf 50 Zeichen begrenzt. Dieses wurde nun ebenfalls auf 80 Zeichen erweitert.
Auch in der Anbindung von Build bzw. Inform und Finance können nun bis zu 80 Zeichen genutzt werden. Für alle angebundenen Systeme sind aber die dort vorgesehenen maximalen Begrenzungen unbedingt zu beachten.
Hinweise:Baulohn: Aufgrund von Restriktionen auf der empfangenden Seite bei Institutionen (Datensatzlängen) muss für E-Mail Adressen, die im Baulohn genutzt werden, weiter die Grenze von 50 Zeichen beachtet werden. Jobrouter: Auch bei der Anbindung vom Jobrouter gilt die Grenze von maximal 50 Zeichen, für die dort genutzten E-Mail Adressen.
DATEV-Schnittstelle: Ebenso ist die DATEV-Schnittstelle begrenzt, somit sollten auch hier keine längeren E-Mail Adressen genutzt werden, sofern sie mit DATEV ausgetauscht werden.
Die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters in der Firma kann so eingetragen werden:
Email aus dem Adressaten in der Adresse der Firma oder der Niederlassung, geschäftliche E-Mail-Adresse
Zunächst wird bei den Adressaten in der Adresse der Firma oder der Niederlassung nach einer bereits vorhanden E-Mail-Adresse gesucht. Gesucht wird dort mit Vorname und Familienname laut Personalstamm. Diese E-Mail-Adresse wird dann in der Info-Box zum Personalstamm z.B. in der Übersicht zum Personalstamm zur Verfügung gestellt. Das wird üblicherweise eine betriebliche/geschäftliche E-Mail-Adresse des Mitarbeiters sein.
Wenn ein Mitarbeiter nicht als Adressat geführt werden soll, bzw. private E-Mail-Adresse
Eine private E-Mail-Adresse kann kann in den Qualifikationen eingetragen werden, mit einem besonderen Eintrag, wahlweise auch in den Ausstattungen oder den Merkmalen. Der besondere Eintrag muss im Beispiel als Qualifikation den Begriff <MAIL> enthalten und die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters in der Beschreibung.
Aus der Übersicht des Personalstamms und auch der Qualifikationen kann die Erfassung von E-Mail-Adressen aufgerufen werden.
In den Personallisten ist die Auswertung so: Tabelle Personal, Feld aus Personalstamm E-MAIL.
In der Info-Box zum Personal wird diese E-Mail-Adresse aus Qualifikationen, Ausstattungen oder den Merkmalen vorrangig zu der E-Mail-Adresse aus dem Adressaten angezeigt.
/Berichte/Personallisten: Definitionen und/Stammdaten/Qualifikationen: E-Mail, Info und /Stammdaten/Personalstamm: E-Mail und Adressat.
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Weiteres
Postleitzahl suchen
Aus der Personalstamm-Karte kann die PLZ-Suche der Deutschen Post aufgerufen werden; es wird auf die Internet-Seite mit der Adresse postdirekt.de verzweigt. Das Ergebnis der Suche wird nicht automatisch übernommen; die PLZ danach eingeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, PLZ-Suche.
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Postleitzahl und Ort im Personalstamm
Wenn im Stamm der Postleitzahlen zum Beispiel auch französische PLZ enthalten sind, dann wird, wenn eine PLZ im Personalstamm eingetragen wird, zunächst ein deutscher Ort mit dieser PLZ vorgeschlagen. Beispiel: 88430 statt Arrentes de Corcieux vielmehr Emishalden mit der selben Postleitzahl 88430.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten.
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Personal-Adresse im Ausland, SV-Meldungen
Wenn ein Arbeitnehmer im Ausland wohnt, dann wird bei Meldungen an die Sozialversicherungsträger das Kfz-Kennzeichen des Landes erwartet, als Beispiel A für Österreich. Wenn im Personalstamm aber ein anderes Kürzel eingetragen ist, etwa AT, dann wird bei der SV-Meldung dieses Kürzel automatisch umgesetzt, hier in A.
Nötig ist dazu die "Staatsangehörigkeit", die beim Land eingetragen ist, im Beispiel 151 für Österreich.
Die wichtigsten Nummern für die Staatsangehörigkeit sind: 124 Belgien, 126 Dänemark, 129 Frankreich, 143 Luxemburg, 148 Niederlande, 151 Österreich, 152 Polen, 158 Schweiz, 164 Tschechische Republik.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Übersicht auf Land. /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
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Personalstamm prüfen, Stammkostenstelle
Es kann eingerichtet werden, ob im Personalstamm eine Stammkostenstelle eingetragen sein muss oder nicht. Wenn nicht, kann ein Hinweis oder ein Fehler ausgegeben werden, sobald der Personalstamm geprüft wird.
Wir empfehlen die Einrichtung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen: "Stammkostenstelle Pflicht" und/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
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Personalstamm prüfen, Monatsentgelt und gewerbliche Arbeitnehmer
Wenn bei einem gewerblichen Arbeitnehmer, der im Auslernjahr ist, als Entlohnungsart "Monatsentgelt" eingetragen ist, wird beim Prüfen des Personalstamms ein Hinweis dazu ausgegeben. "Stundenentgelt" ist richtig.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
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Personalstamm prüfen, Beitragsgruppe 0000
Die Beitragsgruppe 0000 ist nur für die Personengruppen 110 Kurzfristig Beschäftigte, 190 nur BGPflicht, 900 SV-frei oder bei keiner Personengruppe erlaubt. Denn SV-Meldungen mit der Beitragsgruppe 0000 dürfen nur für die Personengruppen 110 und 190 abgegeben werden. Wenn also andere Personengruppen, z.B. Praktikanten, als Ausnahme versicherungsfrei sein sollten, was in der Regel nicht so ist, dann wäre die Personengruppe 900.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
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Personalstamm, Anzeige der Beiträge zur KV
Im Personalstamm gibt es zur Sozialversicherung Beträge, die nur dann von Bedeutung sind, wenn der Beitrag zur KV oder PV eingetragen werden kann, zum Beispiel bei Mehrfachbeschäftigten. Diese Beträge sind mit "wenn Eingabe" gekennzeichnet und werden für die anderen Arbeitnehmer nicht abgerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
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Personalnummern nach Austritt, einige persönliche Daten entfernen
Für Personalnummern nach Austritt können einige persönliche Daten im Personalstamm und in der Historie entfernt werden. Abrechnungsdaten werden dabei aber nicht geändert.
Entfernt werden:
der Name,
die Anschrift,
die Bankverbindung,
die Geburtsdaten.
Das kann für je eine Personalnummer ausgeführt werden; nur, wenn Austritt war.
/Abteilungen/Verwaltung/Service, Baulohn Service: Anschrift löschen.
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Personalstamm, Meldungen mit persönlichen Daten: Geschlecht
Bei einigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger ist die Auswahl bei den persönlichen Daten zum Geschlecht: M männlich, W weiblich, X unbestimmtes Geschlecht, D Divers.
Dies ist bei den SV-Meldungen so, wenn noch keine Sozialversicherungsnummer bekannt ist, und außerdem bei Entsendungen A1 Ausland. Im Personalstamm können deshalb dazu die Auswahlen "unbestimmtes Geschlecht" oder "Divers" getroffen werden.
Bei anderen Meldungen, zum Beispiel bei der Lohnsteuerbescheinigung und bei der Erstattung AAG, kann eine solche Auswahl zur Zeit nicht gemeldet werden. Statt "unbestimmt" würde dann der letzte Eintrag in der Historie des Personalstamms gemeldet.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Register Allgemein.
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Stammdaten, Erweiterung der Auswahlen zum Statuskennzeichen ab 01.01.2024
Die Auswahl zum Statuskennzeichen wurde gemäß dem aktuellen Pflichtenheft erweitert. Auswählbar sind nun:
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner nach dem LPartG oder Abkömmling (1)
geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) (2)
Ehegatte des meldenden Einzelunternehmers (1)
eingetragener Lebenspartner des meldenden Einzelunternehmers nach dem LPartG (1)
leibliches Kind des meldenden Einzelunternehmers (1)
Adoptivkind des meldenden Einzelunternehmers (1)
Enkelkind/ Urenkel des meldenden Einzelunternehmers. (1)
Das entsprechende Kennzeichen [(1) oder (2)] wird dann in die SV-Meldungen übernommen.
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung, Statuskennzeichen
Zukunftswerte für den Personalstamm
Es können Zukunftswerte benutzt werden, um künftige Änderungen im Personalstamm vorzubereiten. Der Monat, ab dem sie gelten sollen, muss vorgegeben werden. Einige Werte werden aus dem aktuellen Personalstamm vorgeschlagen.
Zukunftswerte, erfassen
Es können für mehrere Monate Zukunftswerte eingeben werden.
Änderungen von verschiedenen Sachverhalten in einem Zukunftsmonat sind in einer Zukunftskarte zu machen, eine Mehrfacherfassung vom gleichen Zukunftsmonat ist nicht möglich.
Zukunftswerte haben nur eine Rangfolge: Der Monat, ab dem sie gelten sollen.
Vor der Eingabe von Zukunftswerten ist zu prüfen, ob damit ggf. bereits eingegebene Zukunftswerte in anderen zukünftigen Monaten überschrieben werden, oder überschrieben werden sollen. Siehe auch das Beispiel zu wichtigen Hinweisen.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen: Zukunft.Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Vorbereiten, Zukunft.
Wenn Zukunftswerte eingegeben werden sollen, muss der Personalstamm dafür zunächst fehlerfrei sein.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen./Stammdaten/Personalstamm, Vorbereiten, Zukunft.
Webclient:
Zukunftswerte, wenn bereits vorhandene
Ein Beispiel, was bei der Erfassung von Zukunftswerten zu beachten ist:
Erfassung (1. Zukunftswert), einer zukünftigen Änderung der Krankenkasse zum 01.05.22 angelegt am 10.02.22.
Erfassung (2. Zukunftswert), einer zukünftigen Änderung der Beitragsgruppe zum 01.07.22 angelegt am 28.02.22.
Die letzte Eintragung würde dazu führen, dass evtl. wieder die alte Krankenkasse in den Personalstamm übertragen wird, weil am 20.02. noch die alte Krankenkasse hinterlegt war und vorgeschlagen wird. Bei der Erfassung des Zukunftswertes für den 01.07.22 muss man auch daran denken, dass dann eine neue Krankenkasse gilt.
Wenn es bereits vorhandene Zukunftswerte für einen Personalstamm und Zukunftsmonat gibt, dann kann dies zunächst angezeigt werden: Register Weiteres, zu Zukunftswerten.
Es wird der erste Monat mit Zukunftswerten angezeigt, es können weitere vorhanden sein.
Zukunftswerte, wenn bereits vorhandene und sofortige Stammdaten-Änderungen
Ein Beispiel, was bei sofortigen Stammdaten-Änderungen, wenn es bereits vorhandene Zukunftswerte gibt, zu beachten ist:
Erfassung (1. Zukunftswert) einer zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 4. Monat der Beschäftigung von 2.000 Euro auf 2.200 Euro zum 01.05.22.
Erfassung (2. Zukunftswert) einer weiteren zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 7. Monat der Beschäftigung von 2.200 Euro auf 2.500 Euro zum 01.08.22.
Erfassung (3. Zukunftswert) einer weiteren zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 13. Monat der Beschäftigung von 2.500 Euro auf 2.800 Euro zum 01.02.23.
Aufgrund einer freiwilligen Gehaltsanpassung wird das Gehalt bereits ab 01.07.22 auf 3.000 Euro direkt im Personalstamm angepasst:
Wenn der 2. und der 3. Zukunftswerte nicht entsprechend angepasst werden, würde zunächst der 2. Zukunftswert das Gehalt ab 01.08.22 wieder auf 2.500 Euro reduzieren und wenn der 3. nicht entsprechend angepasst wird, würde das Gehalt trotz einer weiteren manuellen Anpassung zum 01.08.22 auch zum 01.02.23 wieder auf 2.800 Euro reduziert werden.
Bei allen Änderungen, die sofort wirksam werden sollen, also im aktuellen Personalstamm eingetragen werden, muss IMMER geprüft werden, ob es Zukunftswerte gibt, und die sofort wirksam werdenden Änderungen auch in den Zukunftswerten eintragen und anpassen.
Wenn es bereits vorhandene Zukunftswerte für einen Personalstamm und Zukunftsmonat gibt, dann wird nach Aufruf der Zukunftskarte die Möglichkeit angeboten, die Karte zu wechseln und die jeweiligen Zukunftsmonate zu sichten.
Um einen Überblick über die Zukunftseinträge zu haben, kann man die Infobox zum Personalstamm nutzen, hier: Anhänge, um eine Notiz zu erfassen.
Zukunftswerte, Ausführung, wann wird übertragen?
Die Zukunftswerte werden in den Personalstamm übernommen, wenn zur Abrechnung des Monats, ab dem sie gelten, das Prüfen der Berichtsdaten ausgeführt wird. Das kann das Prüfen der Berichtsdaten im Buchblatt der Berichtsdaten oder auch das Prüfen der Berichtsdaten in der Standard Ausführung des Abrechnung sein.
Zukunftswerte, einzelne oder alle Register, Änderungen
Wenn Änderungen zu den einzelnen Registern vorgenommen werden, dann kann das jeweilige Register zur Übernahme in den Zielmonat gekennzeichnet werden.
Wenn kein Register gekennzeichnet wird, dann gelten automatisch ALLE Register für den Übertrag und alle vorgeschlagenen Werte werden als Zukunftswerte für den Zielmonat angesehen und ausgeführt im Zielmonat. Bitte prüfen Sie jeweils, welche Zukunftswerte bereits eingegeben wurden!
Die einzelnen Register zu den Änderungen können einzeln übernommen werden, wenn jeweils gekennzeichnet wird, dass sie gelten sollen.
Die Auswahlen sind:
Übertragen Register: Allgemein,
Übertragen Register: Bankverbindung,
Übertragen Register: Tarif, Arbeitszeit,
Übertragen Register: Lohnarten, Bezüge,
Übertragen Register: VWL und Sonstige,
Übertragen Register: SV.
Wenn nur ein einzelnes Register ausgewählt wird, dann werden die anderen vorgeschlagenen Werte, der Register, die nicht ausgewählt wurden, nicht im jeweiligen Zielmonat geändert. Das kann praktisch sein, wenn sich in einem späteren Monat des Jahres die Bezüge ändern, z.B. bei Auszubildenden die Erhöhung zum nächsten Ausbildungsjahr, aber zum nächsten Abrechnungsmonat die Bankverbindung, oder die Krankenkasse.
Zu "Berichtsdaten prüfen" wird dann als Hinweis geschrieben: Zukunftswerte sind übertragen worden. Damit lassen sich Übertragungen von Zukunftswerten im Monat prüfen. Es empfiehlt sich die Berichtsdaten-Prüfung nach dem Monatswechsel einmal auszuführen, auch wenn noch keine Berichtsdaten erfasst wurden, um nur die Zukunftswerte einmal zu übertragen und ggf. zu prüfen.
Wenn die Zukunftswerte übertragen wurden, wird dies in der Zukunftskarte vermerkt: Register Allgemein, Übertragen im Monat.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Zukunft und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen.
Webclient:
Zukunftswerte, Personalstamm kopieren
Wenn eine Personalnummer kopiert wird, werden die Zukunftseinträge für die alte Personalnummer gelöscht. Das gilt, wenn eine Personalnummer kopiert wird, in neue Firma, neue Niederlassung oder als Vortrag.
Personalstamm, kopieren
Personalstamm kopieren, SV-Meldungen
Wenn eine Personalnummer kopiert wurde, und Lohnkonto-Vortrag und automatisch die SV-Meldungen mitkopiert wurden, dann kann verhindert werden, dass die alten SV-Meldungen geprüft und wiederaufgerollt werden:
Beim Eintritt einen Grund eintragen, bei den Stammdaten dieses Grunds bei "Weiterer Grund" die Auswahl "Ohne: Wechsel ohne weitere Meldegründe" treffen. Dann bleiben SV-Meldungen vor dem Eintritt ungeprüft bestehen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Übersicht auf "Grund" und dort: "Weiterer Grund".
Webclient:
Personalstamm kopieren, Fehlzeiten
Wenn eine Personalnummer kopiert wird, in neue Firma, neue Niederlassung oder als Vortrag, dann werden Fehlzeiten so behandelt:
Die Fehlzeiten der bisherigen Personalnummer werden für die neue Personalnummer kopiert, wenn sie in den neuen Zeitraum hineinreichen oder erst danach beginnen. Feiertage werden für die neue Personalnummer laut deren Niederlassung erstellt. Hinweis: Zukunftseinträge werden für die alte Personalnummer gelöscht.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Personalstamm kopieren.
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Personalstamm kopieren, Qualifikation
Wenn eine Personalnummer mit der Auswahl "Aus Muster-Personalnummer kopieren" kopiert wird und wenn Qualifikationen vorhanden sind, dann wird gefragt, ob diese mitkopiert werden sollen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Funktion, Personalstamm kopieren.
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Personalstamm, Mitarbeiterausweis
Mitarbeiterausweis, Anschrift des Arbeitnehmers
Wenn ein Mitarbeiterausweis für einen Arbeitnehmer gedruckt wird, dann muss ausdrücklich ausgewählt werden, wenn die Anschrift und das Geburtsdatum des Mitarbeiters gedruckt werden sollen.
Wenn nicht, wird stattdessen ein < - > gedruckt. Der Mitarbeiterausweis ist eine Druckausgabe, bei der pro Personalnummer Qualifikationen und allgemeine Daten gedruckt werden, mit dem Zweck, diese dann in der Form eines Ausweises zusammenzustellen.
/Berichte/Berichte drucken, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.
Webclient:
Pfändung
Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: ext. gesperrt: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) (Modul LPFD).
Dies ist keine vollständige Darstellung, sondern es sind Hinweise zu Einzel-Problemen.
LPFD ist ab der 2025.1 im Paket <Pro> enthalten.
Pfändung/Darlehen (Modul LPFD) <Pro>
Import Stammdaten, Pfändungstabelle
Pfändungstabelle ab 01.07.21, Importschnittstelle
Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben und die Pfändungstabelle dementsprechend aktualisiert. Das ist vermutlich immer zum Juli eines jeden Jahres geplant und es wird neue Freigrenzen geben, um die Beträge festzulegen, die nicht gepfändet werden können. Um diese Aktualisierung nicht per Programmänderung ausliefern zu müssen, gibt es eine neue Schnittstelle, um die von uns zukünftig bereitgestellte Datei zu importieren. Wir informieren Sie, sobald diese Datei von uns zur Verfügung gestellt wird.
Wenn keine Pfändungstabelle ab 07.JJ vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Das gilt zusätzlich erst ab Arbeitsdatum 01.07.JJ. In der Pfändungstabelle ist ganz rechts der Stichtag der Gültigkeit der Tabelle eingeblendet (Aktuell: 01.07.21).
Die Tabelle muss zur Abrechnung importiert werden, auch wenn das Modul Pfändungen nicht erworben wurde oder keine aktuelle Pfändung eingerichtet ist.
Die Pfändungstabelle ist mandantenübergreifend. Der Import kann in einem Mandanten durchgeführt werden und gilt für alle Mandanten.
Import
/Stammdaten/Import Stammdaten, Pfändungstabelle und dort: Import Pfändungstabelle und /Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehn, Aktionen Pfändbar Beträge.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Pfändungstabelle oder BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Pfändung, Reihenfolgen
Pfändung, mehrere Pfändungen, Reihenfolge
Wenn mehrere Pfändungen aktuell sind, dann werden sie nach Datum und Uhrzeit abgerechnet, dabei gilt: das Datum der Zustellung bei Pfändungen, das Datum der Abtretung bei Abtretungen (als Uhrzeit wird 8h angenommen), das Datum der Abtretung bei Darlehen (als Uhrzeit wird 8h angenommen).
Wenn mehrere Pfändungen zur gleichen Zeit übergeben werden, muss die Reihenfolge festgelegt werden, die Unterscheidung/Reihenfolge ist mit der Sekunde der Uhrzeit an einem Tag bei den Pfändungen zu unterscheiden.
Pfändung, mehrere Unterhaltspfändungen, Reihenfolge
Bei mehreren Unterhaltspfändungen, die ein verbleibendes Nettoentgelt festlegen, NICHT das gleiche Datum, die gleiche Uhrzeit eintragen. Sondern die Reihenfolge der Pfändungen über anderes Datum, andere Uhrzeit festlegen.
"Rangklasse Unterhaltspfändung" hat für die Reihenfolge keine Bedeutung.
Pfändung, Datum der Zustellung, Hinweise
Wenn eine Pfändung zugestellt wird und der aktuelle Abrechnungsmonat, also der Monat vor der Zustellung, noch nicht abgerechnet und abgeschlossen ist, dann muss die Pfändung bereits im aktuellen Abrechnungsmonat beginnen; um dies zu erreichen, muss als Zustellungsdatum ein Tag dieses Monats eingetragen werden. Wenn dies der Fall ist, kommt ein Hinweis, wenn das Datum eingegeben wird.
Vergleichbar ist es, wenn das Datum der Aufhebung im gleichen Monat wie das Datum der Zustellung ist. Dann muss als Datum der Aufhebung ein Tag des Vormonats eingetragen werden, damit die Pfändung nicht ausgeführt wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.
Webclient:
Pfändung, Sondertilgung
Pfändung und Sondertilgung
Wenn eine Sondertilgung für eine Pfändung vorliegt, oder eine irrtümliche Berechnung, dann ist es hilfsweise möglich, den gepfändeten Betrag manuell zu ändern; also die Basis für die weitere Pfändungsberechnung.
Dies gilt für abgerechnete Monate.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, Übersicht auf Fehlbetrag. In der folgenden Anzeige: Spalte "Gepfändeter Betrag".
Webclient:
Pfändung, Unterbrechung/Aussetzung
Wenn eine Pfändung im Monat nicht abgerechnet und nicht gezahlt werden soll, dann empfehlen wir, bei der Pfändung das "Datum der Aufhebung" zu setzen. Dieses Datum auf ein früheres Datum als Abrechnungsmonat setzen, also z.B. auf Monatsende des Vormonats.
Ab dem Monat, an dem die Pfändung wieder abgerechnet werden soll, dieses Datum wieder auf leer setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.
Webclient:
Pfändungen, nur volle unterhaltsberechtigte Personen
Es ist nicht möglich, mit 0,5 oder 1,5 unterhaltsberechtigten Personen eine Pfändung abzuwickeln. Die Eingabe lässt nur volle unterhaltsberechtigte Personen zu. Der Pfändungsbetrag ist entweder auf die nächste volle unterhaltsberechtigte Personenanzahl ab- oder aufzurunden oder manuell zu berechnen.
Weiteres zu Pfändungen
Winterbauumlage, zur Pfändbarkeit der Lohnart
Die Lohnart für den Arbeitnehmer-Anteil an der Winterbau-Umlage soll mit Pfändbarkeit: Betrag gekennzeichnet werden, damit dieser Betrag vom pfändbaren Betrag abgezogen wird. Das ist die Lohnart mit der Funktion 1110. Die Lohnart wird dann auf der Liste <bloabrpfd Pfändungen Lohnarten/Beträge> in der Lohnarten-Übersicht als "pfändbar" mit negativem Betrag aufgeführt.
Pfändung, Keine Berücksichtigung bei Rückrechnungen
Auf Pfändungen werden keine Rückrechnungen ausgeführt.
Pfändung, Hinweise zu Rückrechnungen
Bei Rückrechnung wird ein Hinweis "Pfändungsbetrag bei Rückrechnung nicht geändert" ausgegeben, sofern im Ursprungsmonat eine Pfändung mit Betrag abgerechnet war. Ob sich etwas ändern würde, wird nicht geprüft.Es zählt das Entstehungsprinzip auch bei Pfändungen. Eine nachträgliche Korrektur des Pfändungsbetrages ist händisch vom Anwender zum Ursprungsmonat zu ermitteln und per Netto-Lohnart einzubehalten oder auszuzahlen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Rückrechnung ausführen, Hinweis.
Webclient:
Pfändung, Weihnachtsfreibetrag
Der Weihnachtsfreibetrag für Pfändungen wird nur beim ersten Teil der Auszahlung angesetzt. Bei Restzahlung z.B. im April gilt kein Freibetrag.
Pfändung, Unpfändbarkeitsgrenze beim Weihnachtsgeld ab 2022
Ab dem 01.01.2022 ist der pfandfreie Betrag an den kontinuierlich steigenden unpfändbaren Grundbetrag angedockt. Änderung des § 850a Nr. 4 ZPO (Weihnachtsgeld): Unpfändbar sind ab 2022 Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt. Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem in § 850d Abs. 1 ZPO aufgeführten Unterhaltsberechtigten zustehen, ist der für Normalgläubiger unpfändbare Teil der Weihnachtsvergütung hälftig pfändbar (§ 850d Abs. 1 ZPO).
Das bedeutet, dass der pfandfreie Betrag an die Pfändungstabelle geknüpft wird, die ab dem Jahr 2022 nun jährlich angepasst werden soll.
Beispielrechnung mit den Werten der Tabelle ab 01.07.21:Seit dem 01.07.21 beginnt die Pfändungstabelle mit einem Wert von 1.260,00 Euro, bei dem zum ersten Mal gepfändet werden kann. Also ist der "unpfändbare Betrag" dieser Wert minus 1 Cent = 1.259,99 Euro. Nach Anwendung des § 850a Nr. 4 ZPO wird dieser Betrag wieder aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag, das gibt 1.260,00 Euro. Für den Weihnachtsfreibetrag die Hälfte davon, würde also 630,00 Euro als pfandfreier Betrag bedeuten. Bei Unterhaltspfändungen werden hiervon, wie bisher, nur die Hälfte als pfandfreier Betrag berücksichtigt, also 630,00 Euro x 50% = 315,00 Euro.
Wichtig, Anwendung nur in den Monaten 10-12.JJ:In NEVARIS sind die Lohnarten dazu im Register Steuerung, Pfändbarkeit, auf <Weihnachtsgeld> zu definieren. Die Anwendung des pfandfreien Betrages findet jedoch nur in den Abrechnungsmonaten Oktober bis Dezember statt. Außerhalb dieser Abrechnungsmonate wird auch eine so definierte Lohnart, ohne die Anwendung eines nach Weihnachtsgeld pfandfreien Betrages, als voll pfändbar in der Pfändungsberechnung berücksichtigt und in Abzug gebracht. Siehe dazu auch: Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?
Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei im Sinne von § 850a Nr. 4 ZOP, wenn es der Definition für Weihnachtsgeld entspricht. Hierfür muss ein zeitlicher Zusammenhang zu Weihnachten bestehen und die Zahlung ungefähr im Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.01. erfolgen. Außerdem hat die Sonderzahlung anlässlich des Weihnachtsfests zu erfolgen.
Wichtig:Bitte prüfen Sie Ihre Einrichtung der Lohnarten, ob die mit diesen Lohnarten berichteten und abzurechnenden Beträge an Mitarbeiter die Voraussetzungen gem. § 850a Nr. 4 ZOP in den Monaten 10-12.JJ erfüllen, in denen der pfandfreie Betrag vom Programm berücksichtigt werden würde./Stammdaten/Lohnarten/Register Steuerung: Pfändbarkeit.
Webclient:
Pfändungen, Hinweise unterhaltsberechtige Personen
Wenn bei aktuellen Pfändungen verschiedene unterhaltsberechtigte Personen eingetragen sind, dann kommt beim Prüfen im Personalstamm ein Hinweis. Die unterhaltspflichtigen Personen sind üblicherweise in allen Pfändungen identisch./Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehen./Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient:
Pfändungen, Druck Pfändungen Lohnarten/Beträge
Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge Bericht Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD> wird, wenn es bei einer aktuellen Pfändung ein verbleibendes Nettoentgelt gibt, dieses gedruckt; in der Zeile der Abzüge, zur Info./Bericht, Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD>.
Webclient:
Pfändung, Grundfreibetrag kürzen
Für eine Pfändung kann es sein, dass per Gerichtsbeschluss ein Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt werden muss. Dabei wird entweder ein Betrag genannt oder ein Prozentsatz zum Grundfreibetrag, 930 Euro, Stand 2012, der pfändbar sein soll. In solchen Fällen kann so vorgegangen werden:
Den Betrag ermitteln
Beispiel: Laut Beschluss ist das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person "bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu 30% nicht zu berücksichtigen", dann ist der Betrag 279 Euro. Eine Pseudolohnart anlegen: Eine Lohnart anlegen mit der Bezugsart Pseudolohnart, Berechnungseinheit Betrag und keinen weiteren Eingaben.
Die Lohnart mit Betrag definieren
Diese Pseudolohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen mit dem errechneten Betrag eintragen. Bei der Pfändung, für die der Beschluss gilt, die Lohnart als "Zusätzliche pfändbare Lohnarten" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges.
Webclient:
Pfändung, zusätzliche Bearbeitungskosten
Wenn feste, zusätzliche Bearbeitungskosten abgerechnet werden sollen, sobald ein Pfändungsbetrag auf die Abrechnung kommt, dann kann das z.B. so geschehen werden:
Eine Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr anlegen; mit einem Bewertungsfaktor versehen, das ist die Gebühr, als Nettolohnart und als Abzugslohnart kennzeichnen. Bei der Pfändungs-Lohnart, das ist die Lohnart mit der Funktion 1501, diese Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr als Folgelohnart eintragen, mit: Basis: Basiswert; Prozentsatz Basis: 1; Basiswert: 1; Bedingungsbasis: Betrag; Bedingung: Kleiner; Bedingungswert: -0,01. Dann wird die Folgelohnart gebildet, sofern die Pfändung mit Betrag auf die Abrechnung kommt. Der Betrag dieser Folgelohnart ist der Bewertungsfaktor der Lohnart.
Ohne diese Verarbeitung können Bearbeitungskosten so abgerechnet werden:
In der Pfändungsdefinition im Personalstamm eintragen: AG-Bearbeitungskosten trägt: Arbeitnehmer; AG-Bearbeitungskosten Proz.: Prozentsatz; Berechnung vom: Pfändungsbetrag.
Pfändung, Pfändungsnetto ändern
Wenn der Nettobetrag, für den in der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag abgelesen wird, um Lohnarten geändert werden soll, die sonst nicht pfändbar sind, dann: diese Lohnarten bei der Pfändung als "Zusätzlich pfändbare Lohnarten" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges: Zusätzlich pfändbare Lohnarten.
Webclient:
Pfändung, Betrag ändern
Falls es nötig sein sollte, bei einer bestimmten Pfändung den Betrag, der gepfändet wird, zu ändern, dann so vorgehen:
Bei der Pfändung "Pfändbaren Betrag ändern" auswählen. Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <1505 Pfändbaren Betrag ändern, wenn bei der Pfändung ausgewählt>. Diese Lohnart kann als "Pseudolohnart" angelegt werden. Kein Gesamtbrutto, keine Steuer, keine SV, keine BG, keine Pfändung. Also: diese Lohnart darf nicht pfändbar sein, denn sonst würde zweimal gerechnet.
Mit dieser Lohnart einen Betrag abrechnen.
Der Betrag, der aus der Pfändungstabelle als pfändbar abgelesen wird, als Beispiel 650 Euro bei 2.000 Pfändungsnetto und U1, wird um den Betrag dieser Lohnart erhöht oder vermindert; wenn also -20 berichtet sind, werden 630 Euro gepfändet. Gilt für alle Pfändungen zur Personalnummer mit der Vorgabe "Pfändbaren Betrag ändern".
Dies kann benutzt werden, wenn sich das so aus dem Gerichtsbeschluss ergibt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen: Pfändbaren Betrag ändern.
Webclient:
Pfändung, Fehlbetrag ändern
Falls es nötig sein sollte, den Fehlbetrag einer Pfändung zu ändern, dann können die bisher gepfändeten Beträge und die Pfändungsbeträge geändert werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Übersicht auf Fehlbetrag und hier Gepfändeter Betrag und Pfändungsbetrag.
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Pfändung, wenn Teilmonat
In einem Teilmonat, also bei weniger als 30 Steuertagen, wird der Betrag, der gepfändet werden kann, an der Tagestabelle der pfändbaren Beträge abgelesen.
Die Tagestabelle basiert auf Arbeitstagen, das heißt: das Pfändungsnetto wurde an soundsovielen Arbeitstagen erarbeitet. Die Steuertage werden deshalb anhand von 21,667 Normal-Arbeitstagen im Monat auf Arbeitstage umgerechnet. 22 Steuertage ergeben zum Beispiel 15,8891 Arbeitstage. Das Tagesnetto ergibt sich aus dem Pfändungsnetto geteilt durch Arbeitstage. Die Pfändung ergibt sich aus der Tagespfändung laut Tabelle mal Arbeitstage.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
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Pfändung, Unterhaltspflichtige Personen
Wenn es mehrere Pfändungen gibt, dann muss die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gleich eingetragen sein.
Sollte es doch Abweichungen davon geben, dann die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen laut derjenigen Pfändung, die aktuell bedient wird, auch bei den anderen Pfändungen eintragen. Als Gesamtbetrag, der gepfändet werden kann, wird der Betrag für die kleinste Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen angesetzt, also der höchste Betrag. Falls die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen nicht gleich sein sollte, ergibt sich nach einer Pfändung mit einer höheren Anzahl ein Restbetrag, der durch weitere Pfändungen gepfändet werden kann. Also: wenn dem nichts entgegensteht, dann bei allen Pfändungen die gleiche Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen eintragen.
Druck pfändbare Beträge
Beim Druck der pfändbaren Beträge kann ausgewählt werden, ob auch Personalnummern gedruckt werden, für die keine Pfändungsdefinition vorliegt. Eine Abrechnung muss aber ausgeführt sein.
/Berichte/Berichte drucken, <bloabrpfd Pfändbare Lohnarten/Beträge>.
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Pfändbar Grundstunde
Auf "pfändbar Grundstunde" sollten aktive und passive Stunden gesetzt werden. Die Summe dieser Stunden wird mit den Sollstunden verglichen. Das sind außer dem Zeitlohn: Urlaubsstunden, Entgeltfortzahlung, Feiertag, Lehrgang und ähnliches. Zugang ins Arbeitszeitkonto, Abbau aus dem Arbeitszeitkonto.
/Stammdaten/Lohnarten, Pfändbarkeit.
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Pfändung, Entgeltumwandlungen
Wenn die Entgeltumwandlungen nicht bei einer Pfändung berücksichtigt werden sollen, kann die Lohnart als pfändbar bestimmt werden, damit würde das Pfändungsbrutto und das daraus resultierende Pfändungsnetto reduziert werden. Wenn die Lohnart je Mitarbeiterpfändung unterschiedlich betrachtet werden soll, können solche Lohnarten in der jeweiligen Pfändung im Register Sonstiges bei den <Zusätzlich Pfändbaren Lohnarten> eingetragen werden. Die Einhaltung der Höchstgrenzen können nur manuell betrachtet werden.
Stammdaten, Lohnarten, Register Steuerung: Pfändbarkeit und/oderStammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pfändung/Darlehn, Register Sonstiges:<Zusätzlich Pfändbaren Lohnarten>Bitte beachten Sie dazu folgendes Urteil des BAG:Auch nach Pfändung des laufenden Einkommens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vereinbaren, sofern diese sich der Höhe nach im Rahmen des § 1a BetrAVG bewegt. Dies gilt selbst dann, wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber abgeschlossen wird, so das BAG (Urteil vom 14.10.2021 – 8 AZR 96/20).
Unterhaltspfändung, Besondere Hinweise
Unterhaltspfändung, Betrag
Eine Unterhaltspfändung braucht einen Pfändungsbetrag oder einen Betrag mit dem Unterhaltsrückstand. In besonderen Fällen, ggf. im Zusammenhang mit einem verbleibenden Nettoentgelt ist die Eingabe eines Pfändungsbetrages (0,01 Euro hilfsweise) notwendig.
Unterhaltsrückstand und Pfändungsbetrag
Der Unterhaltsrückstand muss bekannt sein, wenn mit der Pfändung begonnen wird. Er bestimmt von da ab den "Fehlbetrag"; also Rest Rückstand plus monatlicher Pfändungsbetrag. Während die Pfändung läuft, kann der Unterhaltsrückstand nicht geändert werden. Denn die aktuelle Pfändung ermittelt den Fehlbetrag jeweils aus dem Stand des Vormonats.
Was tun, wenn der Unterhaltsrückstand neu festgesetzt wird?
Möglich wäre es, in der Anzeige zu "Bereits gepfändet" den Betrag in der Spalte "Pfändungsbetrag" zu ändern. Das ist der Betrag, der gepfändet werden müsste, wenn es weiter keine Regeln gäbe. Wenn dieser Betrag für den Vormonat geändert wird, erhöht sich automatisch der Fehlbetrag, also die Basis der Berechnung des aktuellen Monats.
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt
Bei Unterhaltspfändungen kann zusätzlich zum Nettoentgelt, das dem Arbeitnehmer verbleiben muss, und zusätzlich zum Prozentaufschlag, ein Auszahlungsbetrag bestimmt werden, der durch die Pfändung nicht unterschritten werden darf.
Dies gilt nur für Unterhaltspfändungen und wirkt sich auf Sachpfändungen nicht aus.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag".
Webclient:
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, höchstens, mindestens
Bei Pfändungen, für die ein verbleibendes Nettoentgelt festgelegt wird, das außerdem durch einen Prozentsatz im Vergleich zum Pfändungsnetto erhöht wird, kann definiert werden, wenn das verbleibende Netto mindestens ein bestimmter Betrag sein muss oder höchstens ein bestimmter Betrag sein darf.
Die Eingaben sind dann: Verbleibendes Nettoentgelt, verbleibend zzgl. Prozent und "Mindestens, höchstens". Die Berechnung ist: Netto ist das verbleibende Netto plus (Pfändungsnetto minus verbleibendes Netto mal Prozentsatz), und das Ergebnis wird mit der Mindestgrenze oder der Höchstgrenze verglichen. Gepfändet wird die Differenz zwischen dem Pfändungsnetto und dieser Berechnung.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag, Höchstbetrag".
Webclient:
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, Beispiel
Beispiel: zwei Unterhaltspfändungen, die erste mit verbleibendem Nettoentgelt 798,00 Euro zuzüglich 66,66%; die zweite mit verbleibendem Nettoentgelt 900,00 zuzüglich 50%; angenommen ist ein Pfändungsnetto von 1.590,90; gerechnet wird:
1.590,90 Euro Pfändungsnetto laut Lohnarten, die abgerechnet sind;
798,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
528,55 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 798) * 66,66%;
1.326,55 verbleibendes Netto;
264,35 pfändbar aus (1590,90 - 1326,55).
900,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
345,45 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 900) * 50%;
1245,45 verbleibendes Netto;
81,10 pfändbar aus (1590,90 - 1245,45) - 264,35 bereits gepfändet.
Das Datum der Zustellung bestimmt die Reihenfolge der Pfändungen.
Unterhaltspfändung, Unterhalt mit gleichem Rang
Wenn es mehrere Unterhaltspfändungen gibt, die den gleichen Rang haben, also bei "gleich nahen Berechtigten", dann kann der Pfändungsbetrag aufgeteilt werden.
Die Voraussetzungen sind: Unterhaltspfändungen und Einträge beim verbleibenden Nettoentgelt, wobei dieses in diesem Fall bei den Unterhaltspfändungen gleich sein sollte. Die Unterhaltspfändungen haben die gleiche Rangklasse. Dann kann bei der ersten Unterhaltspfändung, das ist diejenige mit dem ältesten Datum, ein Faktor eingetragen werden, z.B. 0,5. Der Pfändungsbetrag, der sich ergibt, wird mit diesem Faktor malgenommen, im Beispiel halbiert, so dass für die nächste Pfändung ein Betrag übrigbleibt. Bei der nächsten Pfändung keinen Faktor mehr eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Gleicher Rang: Faktor".
Webclient:
Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode
In einem Urteil vom 17.04.2013 (10 AZR 59/12) hat das Bundesarbeitsgericht zur Berechnung des pfändbaren Einkommens Folgendes entschieden.
„Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO ist die Nettomethode anzuwenden. Die Bezüge, die zur Pfändung entzogen werden, sind vom Bruttobetrag des Gesamteinkommens abzuziehen. Ein weiterer Abzug der Steuern und Abgaben, die auf diesen Bruttobetrag entfallen, erfolgt nicht.“
Bis zu diesem Urteil wurde nach der vorherrschenden Meinung ausgegangen, dass die Bruttomethode anzuwenden ist.
Wenn Pfändungen anstehen und im Monat Bezüge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann kann nach der sogenannten Nettomethode abgerechnet werden; dann werden die Abzüge nach Steuerrecht und Sozialrecht fiktiv nur auf das pfändbare Brutto gerechnet. Die Abzüge werden dadurch geringer und die Pfändung höher.Beispiel, mit gerundeten Zahlen: 3.000 Euro Brutto und 500 zusätzliches Urlaubsgeld, Sachpfändung mit U3 und Steuerklasse 3, gibt 19 Euro Pfändung nach der Bruttomethode und 88 nach der Nettomethode, Stand 07.13. Dies kann in Monaten sein mit Mehrarbeit, mit steuerpflichtiger Auslösung, mit Zulagen wegen der Art der Arbeit, mit zusätzlichem Urlaubsgeld, mit Weihnachtsgeld und mit anderen Bezügen, die nicht pfändbar sind.
Die fiktive Berechnung von Abzügen kann anders sein für Sachpfändungen und für Unterhaltspfändungen, z.B. bei zusätzlichem Urlaubsgeld, das nicht der Sachpfändung unterliegt, aber zur Hälfte einer Unterhaltspfändung. Bezüge, die nicht pfändbar sind, werden behandelt, als ob sie zu den übrigen Bezügen dazukommen, das heißt, sie werden "von oben" abgezogen. Wenn bei einer Unterhaltspfändung ein Nettoverdienst vorgegeben wurde, das dem Arbeitnehmer verbleiben darf, dann wird bei beiden Methoden gerechnet: verbleiben soll Pfändungsnetto minus Pfändung.
Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge wird zu den Abzügen eine Hinweiszeile geschrieben mit Angaben zum Brutto laufender Bezug und Einmalbezug für Sachpfändung und Unterhaltspfändung und zu den Abzügen, die daraus fiktiv errechnet wurden.
Mit der Abrechnung Januar 2018 wird für Pfändungen die Nettomethode automatisch aktiviert, wenn sie noch nicht aktiviert sein sollte. Das bedeutet: Wenn Beträge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann wird eine fiktive Steuer- und SV- Berechnung ausgeführt, nur auf der Basis des pfändbaren Bruttos, um die gesetzlichen Abzüge zu ermitteln.
Quelle: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 59/12.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Berichte/Berichte drucken <bloabrpfd Pfändungen Lohnarten/Beträge> und aktivieren unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Pfändung Nettomethode zu Unpfändbar".
Webclient:
Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode, Details
Zur Winterbau-Umlage: Die fiktive Steuer- und SV-Berechnung bei der Nettomethode rechnet ohne die Winterbau-Umlage. Wenn die Lohnart des Arbeitnehmer-Anteils zur Winterbau-Umlage als "pfändbar" abgerechnet wurde, also praktisch das Pfändungsbrutto reduziert, dann wird dabei ein Teil des Arbeitnehmer-Anteils wieder herausgerechnet, das heißt, das Brutto bleibt unverändert, aber es werden weniger Abzüge gerechnet.
Pflegeversicherung
Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023
Bitte beachten Sie zu den Änderungen auch das neue Meldeverfahren DaBPV: BLO DaBPV, neues Meldeverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl in der Pflegeversicherung, ab 01.07.2025
Für die damit abgelöste Übergangslösung im vereinfachten Verfahren ab 01.07.2023 finden Sie die gesonderte Dokumentation in: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/x/DS9kAg.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird auf 3,40% und der Zusatzbeitrag für kinderlose Mitglieder auf 0,60% ab 01.07.2023 angehoben. Ab dem 01.07.2023 wird ein Beitragsabschlag in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder (ab 2. bis 5. Kind in Höhe von 0,25%/je Kind) bis zum 25. Lebensjahr eingeführt.
Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 bis 30.06.2023 bei 3,05%. Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag.
Pflegeversicherung, Eintrag zur PV Sonderregelung ab 01.01.2025; Import mit den Sozialversicherungswerten
Aufgrund der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung auf 3,60 % ist ab 01.01.2025 auch ein neuer Eintrag zur PV Sonderregelung notwendig.
Dieser Eintrag wird mit dem Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2025 automatisch erzeugt, muss aber vom Anwender auf die individuellen Einrichtungen zu Bundesländern kontrolliert werden.
Wenn mit mehreren Bundesländern zu Sachsen gearbeitet wird, ist der Eintrag für alle Bundesländer Sachsen vorzunehmen, bzw. wird mehrfach durch den Import der Sozialversicherungswerte automatisch erzeugt.
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, PV-Sonderregelung.
Dort Bundesland Sachsen (individueller KEY) gilt eine neue Verteilung ab 01.01.2025: Bundesland: <individuell>; Ab Datum: 01.01.2025; PV-Beitragssatz: 3,60; Anteil Proz.-Satz AG: 1,30.
Pflegeversicherung, Besonderheit in Sachsen
Die Besonderheit von Sachsen zeigt sich in der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer: In Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 1,025% (bis 30.06.2023) des Beitrags und nicht wie im Rest von Deutschland die Hälfte (ohne Kinderlosenzuschlag).
Der Beitragssatz wurde am 01.01.1995 auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Zum Ausgleich der Arbeitgeberbeiträge sollten die Bundesländer einen gesetzlichen landesweiten Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, aufheben. In Bundesländern die den Feiertag gestrichen haben (alle außer Sachsen) wurde der Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (je 0,5%) getragen. In Sachsen hatten die Arbeitnehmer den Beitrag damit allein zu tragen (AN 1% und AG 0%).
Die Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen haben damit 0,5 vom Hundert des maßgebenden Arbeitsentgelts mehr an Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung gegenüber den Beschäftigten in den anderen Ländern zu tragen.
Entscheidend ist hier der Beschäftigungsort, der in Sachsen sein muss. Den Beschäftigungsort definiert § 9 SGB IV. In Auslegungsfällen (Streitfällen) gilt aber auch: Nur wer Anspruch auf den Feiertag (Buß- und Bettag) hat, muss auch den höheren Arbeitnehmeranteil zahlen! Wer keinen Anspruch auf den Feiertag hat, zahlt nur wie in allen anderen Bundesländern die Hälfte des Beitrags
Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag (PV-Zuschlag)
Zur Pflegeversicherung wird ein Zuschlag von 0,35% Stand 01.2022 bis 30.06.2023 (bis 31.12.2021 = 0,25%), erhoben, der vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss; davon befreit sind Eltern, AN, die jünger als 23 Jahre sind und vor 1940 Geborene.
Das Kennzeichen "Befreit vom PV-Zuschlag" wird im Personalstamm eingegeben. Die Verarbeitung nimmt zusätzlich alle jene als befreit vom PV-Zuschlag an, für die das sicher zutrifft, gleich wie das Kennzeichen gesetzt ist. Das ist dann der Fall, wenn für die Steuer ein Kinderfreibetrag eingetragen ist, oder einmal war, oder wenn das Geburtsdatum Grund für die Befreiung ist. Ein kurzer Text zu diesen Gründen wird in der Karte angezeigt und kann auch bei einer Personalliste zur Ausgabe ausgewählt werden.
Der Prozentsatz des Zuschlags wird bei den Sozialversicherungswerten geführt. Der Zuschlag wird beim AN-Anteil zur PV eingerechnet./Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" undWebclient: Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
Pflegeversicherung, PV-Zuschlag Sonderfälle
Es kann sein, dass ein Arbeitnehmer zwar Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte eingetragen hat, diese aber nicht vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreien. Falls dies so sein sollte, kann im Personalstamm vorgegeben werden, dass der PV-Zuschlag in jedem Fall gerechnet werden soll, gleich, was in der LSt-Karte eingetragen ist und gleich, welche anderen Bedingungen dagegen sprechen. Diese Auswahl ist in der Personal-Karte nicht verfügbar, aber in der Übersicht zu den Einträgen zur Sozialversicherung; dort ist die Eingabe hierzu einblendbar.
/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Pflegeversicherung, Sonstiges
Private PV, Sachsen
Wenn ein Arbeitnehmer privat pflegeversichert ist, und zwar im Bundesland Sachsen, für das eine Sonderregelung gilt, dann kann ausgewählt werden, wie der AG-Zuschuss zur PV berechnet werden soll.
AG-Zuschuss bei privater PV auch anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).
Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
Höchstzuschuss anteilig
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet, diesen jedoch anteilig im Verhältnis 1,2% zu 1,7 %Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der Höchstzuschuss des AG 50 Euro, dieser wird anteilig in Sachsen gerechnet: 50 Euro / 1,7% x 1,2% = 35,29 Euro.
Das ist die Standardberechnung, die auch ausgewählt werden kann. Die Auswahl hierzu ist "Anteilig vom PV-Beitrag".
AG-Zuschuss bei privater PV nicht anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre. Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
HöchstzuschussHöchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet.Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der AG-Schuss 50 Euro ohne anteilige Berechnung.
Die Auswahl hierzu ist "Prozent vom Arbeitsentgelt". Das kann so ausgewählt werden.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Pflegeversicherung Sonderregelungen, "Private PV AG-Zuschuß" (Die Auswahl muss eingeblendet werden.)
PKW, Firmenwagen (Geldwerter Vorteil Firmenwagen)
PKW, geldwerter Vorteil
Wenn einem Arbeitnehmer ein PKW zur Verfügung gestellt wird und deshalb ein geldwerter Vorteil abgerechnet werden muss, dann können im Personalstamm die Eingaben zum PKW und zur Verarbeitung getroffen werden; bei der Abrechnung werden die Beträge ermittelt und die nötigen Lohnarten abgerechnet.
Dies sind Angaben zum Listenpreis, zur Privatnutzung, zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Pauschalversteuerung sowie zur MwSt-Buchung des Erlöses.
Die steuerlichen Prozentsätze und der km-Geldsatz werden in der Einrichtung der Pauschalsteuern hinterlegt. Ferner sind mehrere Lohnarten mit bestimmten Funktionen erforderlich.
Die abzurechnenden Beträge werden dann automatisch ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Einrichtung
Die steuerlichen Prozentsätze zur Privatnutzung und zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie der geltende km-Geldsatz werden beim Pauschalsteuer-Eintrag "PS3: Fahr WA" datumsabhängig hinterlegt; dies gilt auch, wenn keine Pauschalsteuer gerechnet werden soll. Wenn diese Spalten in der Übersicht der Prozentsätze nicht eingeblendet sind, dann über "Ansicht, Spalte anzeigen" einblenden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm
Im Personalstamm werden die Daten zum PKW und zur Abrechnung in einer Übersicht erfasst; wenn Rückrechnungen erforderlich sein sollten, dann können diese Daten auch in der Personalhistorie geändert werden.
Die Verarbeitung wird ausgeführt, wenn "Privatnutzung PKW" oder "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" oder beides ausgewählt wurde.
Über den Funktions-Button werden die erforderlichen Lohnarten ins Lohn/Gehalts-Register der Personal-Karte übertragen; die Lohnarten müssen jedoch zuvor im Lohnartenstamm angelegt werden.
Beträge werden nicht eingetragen; diese werden bei der Abrechnung ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Personalnr. für Personalhistorie, Personalhistorie.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm, Details
Die Eingaben sind im einzelnen:
PKW Kennzeichen;
PKW Listenpreis brutto;
liegt Privatnutzung des PKWs vor?;
Netto-Abzug für Privatnutzung;
Netto-Abzug bis Datum;
liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor?;
Netto-Abzug für Fahrten;
Anzahl km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Dabei wird der Betrag für den Netto-Abzug jeweils nur eingegeben, wenn es eine monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers als Kostenbeteiligung gibt.
Anzahl Tage im Monat, das sind 15.
Wird der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den AG pauschalversteuert?;
PSt abweichender Betrag;
soll die PSt beim Arbeitnehmer abgezogen werden?
Die MwSt durch Aufwands- und Erlösbuchung in der Finanzbuchhaltung errechnen lassen.
Besonderer Netto-Abzug
Wenn bei "Netto-Abzug für Wohnung Arbeit" ein Betrag eingetragen ist, aber "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" nicht angekreuzt ist, aber die Lohnart mit der Funktion 4030 PKW Netto-Abzug für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte im Personalstamm eingetragen ist: dann wird die Lohnart mit dem Netto-Abzug abgerechnet und vermindert außerdem, weil der geldwerte Vorteil für Wohnung Arbeit nicht abgerechnet wird, den geldwerten Vorteil für Privatnutzung.
PKW, geldwerter Vorteil, Wechsel des Fahrzeugs - Hinweis
Bei den Eingaben zum PKW kann ein Datum als "Nutzung bis Monat" eingegeben werden; wenn dieses Datum überschritten wird, werden beim Prüfen des Personalstamms und bei der Abrechnung Hinweismeldungen ausgegeben.
Wenn also das Fahrzeug gewechselt wird und der Termin bereits bekannt ist, kann bei "Nutzung bis Monat" der Monat vor diesem Termin eingetragen werden. Im Monat des Wechsels die Eingaben zum PKW ändern, so dass ab diesem Monat das neue Fahrzeug die Grundlage der Berechnung ist.
Es ist also nicht so, dass mehrere Zeilen für beide PKWs erfasst werden können, sondern nur eine Zeile für den aktuellen geldwerten Vorteil. Die Eingaben zum PKW werden wie andere Daten des Personalstamms durch die Abrechnung in eine Historie geschrieben.
PKW und Home Office, Anzahl Tage oder 0,002% Regel
Wenn der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen nicht auf der Basis von 15 Tagen gerechnet werden soll, sondern sich die Anzahl der Tage pro Monat ändert, dann kann dies so abgerechnet werden:
Eine Lohnart mit der Funktion <4022 Anzahl Tage Fahrten Wohnung Arbeitsstätte> anlegen, ohne Bewertung. Diese Lohnart berichten. Die Menge dieser Lohnart ist die Anzahl Tage der Fahrten im Monat.
Dann wird gerechnet:
Pauschalsteuer-Prozentsatz 0,03% / 15 Tage, gibt 0,002%, mal Anzahl Tage im Monat wie berichtet, mal Listenpreis, mal km Wohnung Arbeitsstätte ist der geldwerte Vorteil.
Wenn der Arbeitgeber Pauschalsteuer auf die Fahrten abführt, dann wird gerechnet: km, mal Anzahl Tage wie berichtet, mal Pauschalsteuersatz in Euro: ist die Basis für Pauschalsteuer und vermindert die Basis der individuellen Steuer.
Die Lohnart kann außerdem im Personalstamm eingetragen werden; ohne Betrag, mit einem Datum "Gültig ab". In Monaten, in denen die Lohnart nicht mit Tagen berichtet wird, werden dann 0 Tage angesetzt. In Monaten, in denen berichtet wird, gelten die Tage, wie berichtet.
Es dürfen mit dieser Art der Erfassung maximal 180 Tage erfasst werden, denn 12 Monate x 15 Tage = wären 180 Tage.
Dabei ist es unerheblich, ob in einzelnen Monaten alle Tage, z.B. 23 Tage aufgrund reiner Bürotätigkeit, und in anderen Monaten ggf. keine oder wenige Tage erfasst werden. Der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit 0,03% ist auf Basis von 12 Monaten und 15 Tagen gerechnet. Wenn mehr Tage als 180 Tage berichtet werden würden, wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt als bei der pauschalen Methode.
/Stammdaten/Lohnarten; /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten.
Webclient:
PKW, Pauschalversteuerung Sachbezug
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann kann der Betrag, der die Basis der Pauschalversteuerung ist, zusätzlich als Sachbezug auf die Abrechnung gebracht werden.
Denn der Betrag des Sachbezugs, der individuell versteuert wird, wurde um diesen Betrag gemindert. Wenn dies gewünscht ist, dann eine weitere Lohnart mit der Funktion <4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden> anlegen, mit der Bezugsart Sachbezug, aber OHNE Steuerpflicht und SV-Pflicht. Wenn diese Lohnart vorhanden ist, wird sie bei Pauschalierung automatisch gebildet. Sie erhöht auf der Abrechnung die Summe "darin Sachbezug", erhöht dadurch den Nettoverdienst und ändert die Auszahlung aber nicht.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
PKW, Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber; Erhöhung der Entfernungspauschale - Fernpendlerpauschale
Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 35 Cent. Das ist die sogenannte Fernpendlerpauschale
Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler rückwirkend ab 01.01.2022
Die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer – wird vorgezogen. Sie beträgt rückwirkend zum 01.01.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet:Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden rückwirkend ab 01.22 mit 38 Cent berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag.Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt. Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden.
Die Änderung wird bei Rückrechnungen ab 01.01.2022 auch auf bereits abgerechnete Monate automatisch angewendet.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet: Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden ab 01.21 mit 35 Cent (ab 01.22 38 Cent) berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag. Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt.
Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden. Pauschalierungsfähig ist höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse zahlt, ist unbeachtlich, solange die Zuschüsse das pauschalierungsfähige Volumen nicht übersteigen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter VorteilWebclient: Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil
PKW, geldwerter Vorteil, alle Eingaben
In der Übersicht der PKW-Eingaben kann der Filter auf die Personalnummer gelöst werden; dann werden alle Personalnummern angezeigt. Um nur die Arbeitnehmer mit Dienstwagen anzuzeigen, kann z.B. auf PKW-Kennzeichen nicht leer gefiltert werden.
PKW, geldwerter Vorteil, Lohnarten
Für die Abrechnung eines geldwerten Vorteils wegen eines Geschäftswagens sind Lohnarten mit folgenden Funktionen erforderlich:
4000 PKW Geldwerter Vorteil Privatnutzung: eine Sachbezugs-Lohnart.
4010 PKW Netto-Abzug für Privatnutzung: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
4020 PKW Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Sachbezugs-Lohnart.
4022 PKW Tage berichten, für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.
4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden.
4030 PKW Netto-Abzug für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös: eine Pseudolohnart, Soll, Sachkonten Soll und Haben.
8003 Pauschalierung Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn pauschalversteuert werden soll, Betragslohnart.
8013 Abzug Pauschalsteuer Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn die PSt beim AN abgezogen werden soll.
Alle diese Lohnarten auf die Berechnungseinheit "Betrag" setzen.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
PKW, Hinweise zur MwSt-Lohnart
Die Lohnart für die MwSt-Berechnung soll so buchen:
An die Finanzbuchhaltung den Soll-Betrag an ein GuV-Aufwands-Konto, z.B. "geldwerter Vorteil PKW steuerpflichtig". Zusätzlich den Haben-Betrag an ein GuV-Ertrags-Konto, z.B. "Verrechnete Sachbezüge steuerpflichtig", das aus dem Betrag die MwSt herausrechnet; dazu hat das Sachkonto im Kontenplan die MwSt-Produktbuchungsgruppen vermerkt. Um dies zu erreichen, die Lohnart so definieren:
Soll/Haben: Soll;
Übergabe an Fibu: Betrag;
An Fibu mit KSt: Ja, das ist wichtig;
Übergabe an BBA: keine Auswahl.
Die Betrag für die Baubetriebsabrechnung kommt dann nicht aus der Baulohn-Abrechnung, denn das wäre der Betrag einschließlich Steuer, sondern aus der Finanzbuchhaltung, das ist der Betrag ohne Steuer.
Dazu bei der Lohnart außerdem bei der Kontierung dieses eintragen:
Bei der Kontierungshilfe der Lohnart als "Sachkonto Soll" das GuV-Aufwands-Konto eintragen, als "Sachkonto Haben" das GuV-Ertrags-Konto. Bei der Kontierungshilfe die "Kostenart Verrechnung" eintragen. Das ist die Haben-Kostenart, wenn die Lohnart als Soll gekennzeichnet ist. Diese Steuerung führt nicht zu einer Übergabe an die Baubetriebsabrechnung, sondern bewirkt, dass die Haben-Gegenbuchung erstellt wird.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen: "Kostenart Verrechnung".
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil Teil MwST-Buchung bei Nettoabzügen
Wenn bei Firmenwagen der Mitarbeiter eine Selbstbeteiligung hat, das wäre Netto-Abzug für Privatnutzung und Nettoabzug für Wohnung Arbeit bei Nutzung des Moduls, dann werden die Beträge der Selbstbeteiligung nicht mehr vom Betrag für die MwSt-Buchung abgezogen. Der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet ist die Basis für die Berechnung und darf nicht reduziert werden. Die Verarbeitung gilt ab 01.01.22./Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil.
Webclient:
HinweisSofern Sie nicht mit dem Modul PKW Geldwerter Vorteil und den entsprechenden Lohnarten arbeiten, sondern die Beträge selbst ermitteln, müssen Sie Ihre Eingaben ggf. überprüfen und anpassen.
Sofern Sie mit Folge-Lohnarten arbeiten, prüfen Sie bitte die Einrichtung, sodass der richtige volle Betrag für die MwSt-Buchung berücksichtigt wird. Basis ist der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten./Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnungen/Folgelohnarten.
Webclient:
PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)
Wenn zum PKW nur der halbe Listenpreis eingetragen wird, weil dies gesetzlich möglich ist, aber die Basis der Umsatzsteuer dennoch der volle Betrag sein soll, dann so vorgehen:
Im Personalstamm bei den Lohnarten ist auch die Lohnart mit der Funktion 4040 "PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Bei dieser Lohnart im Personalstamm als Faktor 2 (oder mit bis zu 5 Nachkommastellen) eintragen. Die Basis dieser Lohnart wird dann bei der Abrechnung verdoppelt. Dies kann so sein bei Elektro- oder Hybrid-PKW.
Pkw, Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)
Hinweis: Diese Verarbeitung ist nur mit der Webclient Version (ab V2022.2) von NEVARIS Finance Baulohn möglich. Dazu ist vorherige Möglichkeit der Verarbeitung wieder zurückzunehmen:
PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)Faktor bei der Lohnart zur MwSt-Buchung; siehe vorheriger Absatz.
Bei Firmenwagen kann für die Berechnung der geldwerten Vorteile nur ein Teil des Bruttolistenpreises angesetzt werden:
z.b. die Hälfte bei bestimmten Hybrid-Pkw,
z.b. ein Viertel bei bestimmten Elektro-Pkw.
Deshalb kann ein Faktor vorgegeben werden. Zum Beispiel 0,5 für die 0,5%- Regelung oder 0,25 für die 0,25%-Regelung. Der Faktor darf, falls sich noch eine andere Regel aufgrund einer geänderten Gesetzgebung ergibt, auch bis zu 3 Nachkommastellen haben.
Wenn der volle Bruttolistenpreis auch die Basis der Berechnung ist, dann muss kein Faktor vorgegeben werden. Die Faktoreingabe 0 oder der Faktor 1 sind identisch und berechnen nach der 1%-Regelung (wie bisher).
Ein Faktor größer 1 soll nicht eingegeben werden.
Bis zur Version 2023.1 (Patch 23.0.8) wurde wie folgt gerechnet: Es wird zunächst wie bisher der Bruttolistenpreis auf volle 100 Euro einmal abgerundet, aus diesem gerundeten Bruttolistenpreis wird der geldwerte Vorteil des Mitarbeiters, mit Hilfe des Faktors ermittelt.Ab der Version 2023.1 (Patch 23.0.8) siehe der gesonderte Abschnitt: Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)
Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt (siehe Hinweis).
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <Faktor für Pkw-Listenpreis>
Hinweis: Regelungen gelten nicht für die Umsatzsteuer:
Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern. Bei der 1%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Die derzeitigen Regelungen zur Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage gilt nur für die Lohn und Einkommensteuer gilt. Bereits die alte Regelung zum Batterieabschlag fand keine Entsprechung bei der Umsatzsteuer. Dazu gibt es ein Schreiben des BMF. (BMF, Schreiben vom 7. Februar 2022, III C 2 – S 7300/19/10004 :001)
Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)
Diese Verarbeitung ist nur im Webclient möglich.
Die Ermittlung eines anteiligen Bruttolistenpreises für bestimmte Hybrid-Pkw oder bestimmte Elektro-Pkw wurde an das BMF-Rundschreiben (DOK 2021/1117997; vom 05.11.2021) angepasst, wenn ein Faktor <Faktor für Pkw-Listenpreis> vorgegeben wird.
Es wird der ungerundete Bruttolistenpreis berücksichtigt, daraus wird der Geldwerte Vorteil des Mitarbeiters mit Hilfe des Faktors ermittelt und dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet. Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt.
Demnach wird wie folgt gerechnet und dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.
Geldwerter Vorteil:Bruttolistenpreis: 56.750,03 €davon 50%: 28.375,02 €= abgerundet auf volle 100€: 28.300,00 € (für die Berechnung Geldwerter Vorteil)
Umsatzsteuer:Bruttolistenpreis: 56.750,03 €= abgerundet auf volle 100€: 56.700,00 € (für die Berechnung Umsatzsteuer)
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <Faktor für Pkw-Listenpreis>
PKW, Fahrtenbuch
Wenn mit einem Fahrtenbuch abgerechnet wird, so kann dies nicht mit dem Modul erfolgen, sondern die ermittelten Beträge müssen mit den entsprechenden Lohnarten manuell erfasst werden.
Es bietet sich an, bereits ab dem 1. Monat der Gestellung des Firmenwagens, mit ermittelten Werten - so genau wie möglich - abzurechnen, damit eine notwendige Korrektur zum Jahresende nicht zu groß ausfällt und ggf. nicht über alle Monate erfolgen muss. Der Mitarbeiter muss zum Anfang, um das Verhältnis von Firmen-km und Privat-km feststellen zu können, diese ggf. schätzen.
To do:
Das Unternehmen muss die gesamten Kosten des Fahrzeuges für ein Jahr feststellen. Das muss jährlich erfolgenWenn das bei einem neuen Fahrzeug (oder neuem Mitarbeiter) noch nicht machbar ist, nimmt man ein Referenzfahrzeug (ähnliches oder gleiche Klasse).Es ist auch zulässig, zunächst monatlich für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,001 % des Listenpreises anzusetzen.
Wichtig:Die Finanzbuchhaltung muss die gesamten notwendigen Kosten ermitteln, welche das sind, ist gesetzlich geregelt. Diese jährlichen Kosten, sind die Basis für die Verteilung auf den (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km.
2. Mitarbeiter muss ein "sauberes" steuerkonformes oder auch zugelassenes elektronisches Fahrtenbuch führen. Damit wird das Verhältnis von (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km ermittelt.
3. Die monatliche Abrechnung erfolgt mit den voraussichtlich ermittelten Kosten des Fahrzeuges (a.) ins Verhältnis setzen Firmen-km und Privat-km (b.). Mit diesem Wert monatlich also abrechnen, den Wert in dem Fall bei der LOA eintragen am Personalstamm, damit damit abgerechnet werden kann.
Man hat also monatlich 1/12 bereits mit der voraussichtliche Abrechnung erledigt.
Wenn die tatsächlichen Kosten feststehen zum jeweiligen Jahresende wird dies überprüft und ggf. Korrektur abgerechnet mit den tatsächlichen Werten, dazu
4. Jährlicher Abgleich: a. und b. jährlich überprüfen. Das geht aber erst zum 31.12. wenn die Finanzbuchhaltung sagen kann, was das Fahrzeug genau in dem Jahr gekostet hat und der Mitarbeiter seine Kilometer differenziert über das Fahrtenbuch nachweist.Die Differenz einmal jährlich korrigieren. Das wäre dann eine RR ins Vorjahr. Bei kleinen Beträgen als EGA, die Differenz/Korrektur abrechnen.
5. Mit dem neuen Wert ist dann im Folgejahr weiter abzurechnen. Überprüfen wieder zum Jahresende, Korrektur abrechnen und so weiter……
Weiteres zu PKW
PKW, geldwerter Vorteil, Abrechnung
Für die Lohnarten, die sich auf den geldwerten Vorteil beziehen und die im Personalstamm eingetragen sind, werden die Beträge anhand der PKW-Eingaben bei der Personalnummer ermittelt und abgerechnet. Die Lohnarten werden abgerechnet. Wenn nicht, dann im Personalstamm prüfen, ob die Lohnarten auch in die aktuellen Bezüge übertragen wurden. Die Beträge werden ermittelt.
Die Pseudolohnart für Aufwand und Erlös wird nicht auf der Abrechnung gedruckt. Sie wird mit Sachkonto und Gegen-Sachkonto gebildet. Ihr Betrag ist die Summe der abgerechneten geldwerten Vorteile plus des pauschalversteuerten Betrags. Nach Übergabe an die Finanzbuchhaltung wird dort die MwSt errechnet. Dafür ist es nötig, dass in der Fibu das Erlös-Sachkonto entsprechend mit Steuer definiert ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Auswertung
Die abgerechneten Beträge können z.B. über eine Personalliste ausgewertet werden.
Beispiel: Die Lohnart jeweils im Lohnartenfilter eintragen. Tabelle: Lohnkonto Lohnart. Wert: Betrag. Die Lohnart für die MwSt-Buchung ist so aber nicht auswertbar; sie ist 0, weil gegengebucht. Andere Möglichkeiten bei der Personalliste, siehe eigener Abschnitt. Ferner kann der Druck der Lohnarten-Statistik benutzt werden.
/Berichte/ Personallisten, Definition und/Berichte/Berichte drucken, <blolohsta>.
Webclient:
PKW, Personallisten Definition
Die Beträge, die bei der Erfassung der PKW-Daten errechnet und angezeigt werden, können mit Personallisten ausgewertet werden. Das sind entweder errechnete Werte, die sich aus den PKW-Stammdaten ergeben, oder abgerechnete Werte, wenn der Aufrufmonat bereits abgerechnet ist. Die Definitionen haben als Tabelle aus Personalstamm "PKW geldwerter Vorteil", als Spalten sind diese möglich: Betrag geldw. Vorteil Privat, Betrag Netto-Abzug Privat, Betrag MwSt-Buchung, Betrag geldw. Vorteil Fahrten, Betrag Netto-Abzug Fahrten, Betrag Pauschalierung.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen:
PKW, Personallisten Definitionen - steuerfreie km Familienheimfahrten (ab Version 2023.1)Es können mit einer Definition zu den Personallisten nun auch die steuerfreien km Familienheimfahrten aus dem Bereich Geldwerter Vorteil PKW ausgewertet werden.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen: km Familienheimfahrten
PKW, Personallisten Definitionen - Auswertung der Historie der Stammdaten <PKW Geldwerter Vorteil>
Es können mit einer Definition zu den Personallisten nun auch die Historien der Stammdaten zum <PKW Geldwerter Vorteil> ausgewertet werden.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, zu: Tabelle PKW Geldwerter Vorteil
PKW, Lohnart mit Umsatzsteuer-Berechnung, Aufwand und Erlös
Genauso wie die Lohnart für die MwSt-Berechnung beim geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.
Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MwSt-Buchungsgruppen eingetragen.
Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.
Webclient:
PKW, Lohnart bewerten, aus PKW-Listenpreis
Als Bewertung kann bei einer Lohnart ausgewählt werden, dass der Listenpreis des Firmen-PKW laut Personalstamm die Basis der Berechnung ist.
Es kann z.B. eine km-Lohnart für Heimfahrten berichtet werden; die Bewertung ist nach dem PKW-Listenpreis mal 0,002%; die Lohnart übergibt ihren Betrag an eine Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös", wenn diese als Folgelohnart definiert ist.
Den Faktor für die Berechnung nicht als Prozentsatz bei der Lohnart eintragen, sondern als Bewertungsfaktor bei der Lohnart; im Beispiel 0,002 als Bewertungsfaktor und als Ermittlung "PKWPreis, Bewertungsfaktor mal PKW-Listenpreis laut Personalstamm, durch 100", außerdem "Bewertungsfaktor ungerundet" ankreuzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Bewertungsfaktor und Bewertung: "PKWPreis" und /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.
Webclient:
PKW, Familienheimfahrten
Wenn die Abrechnung von Familienheimfahrten regelmäßig ausgeführt werden kann, wenn also monatlich die gleichen km abgerechnet werden können, dann ist es möglich, dies abzurechnen, ohne jeden Monat zu berichten. Es liegt in diesem Fall kein geldwerter Vorteil vor; aber ein Sachbezug, für den Umsatzsteuer berechnet werden muss.
Die Voraussetzungen dazu sind: Im Personalstamm ist eine Sachbezugs-Lohnart eingetragen. Diese hat als Bewertung "PKWPreis", mit Bewertungsfaktor 0,002 und Bewertungsfaktor ungerundet, und bei der Lohnart ist die Umsatzsteuer-Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" eingetragen.
Dann kann bei den PKW-Definitionen zusätzlich "Steuerfreie km Familienheimfahrten" eingetragen werden. Die Lohnart wird dann jeden Monat mit dem Betrag abgerechnet, der sich aus diesen km mal ermitteltem Faktor ergibt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil: Steuerfreie km Familienheimfahrten.
Webclient:
Personal, Anschrift und PKW
Wenn sich die Anschrift ändert und eine PKW-Berechnung ausgeführt wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben: "Anschrift gegenüber dem Vormonat geändert. Bitte prüfen, ob sich das auf die PKW-Nutzung Wohnung Arbeitsstätte auswirkt." Dabei wird gegen die Historie des Vormonats geprüft. Der Hinweis verschwindet im nächsten Monat.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Prüfen und Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.
Webclient:
Druck Abrechnung, Andruck des Pkw Kennzeichens aus <PKW Geldwerter Vorteil>
Das Pkw Kennzeichen aus der Verarbeitung <Pkw Geldwerter Vorteil> kann auf der Abrechnung nun angedruckt werden. Dazu ist eine zusätzliche Informationslohnart mit der Funktion A300 am Personalstamm zu hinterlegen. Diese wird nicht beim Übertragen der LOA aus <Pkw Geldwerter Vorteil> automatisch in den Personalstamm mit übertragen.Die Lohnart ist wie folgt anzulegen: Lohnart, Bezeichnung, Register Steuerung Bezugsart: <Bruttolohnart>, Funktion: <A300>, Register Auswertung : Druck Abrg. Wenn kein Betrag: <Ja> und die entsprechenden Abrechnungsarten ohne eine Bewertung sind einzutragen.
Die Lohnart wird im Nettobereich, wie die anderen Informationslohnarten auch, gedruckt. Statt der Lohnartenbezeichnung wird das zum Abrechnungsmonat auch nach Historien gültige Kennzeichen gedruckt. Die Lohnart muss bereits zur Abrechnung vorhanden sein, damit sie gedruckt werden kann.
Stammdaten, Lohnarten, Register Steuerung, Funktion <A300> undAktuelle Abrechnung, Berichten, Abrechnung
Firmenroller, Geldwerter Vorteil, pauschalversteuert
Wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für ein Firmenfahrzeug pauschalversteuert, dann kann in den Fällen, es handelt sich nicht um einen PKW, sondern zum Beispiel um einen Motorroller, statt 0,30 Euro vielmehr 0,20 Euro als Entfernungspauschale angesetzt werden.
Wenn dies der Fall ist, dann wird die Basis für die Pauschalversteuerung so gerechnet: Anzahl Kilometer mal Anzahl Tage mal 0,20 Euro, aber höchstens Listenpreis mal 0,03 Prozent mal Kilometer. Die 0,20 Euro können dann im Personalstamm eingetragen werden. Das gilt ab 01.01.2020.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil undhier "Fahrten km-Geld Wohnung Arbeit" (die Spalte ist einblendbar).
Webclient:
E-Bike, Geldwerter Vorteil
Fahrrad, Überlassung und Übereignung
Siehe dazu im Handbuch: BLO Lexikon A - K.
Praktikanten
Beitragsgruppenschlüssel
SV bei Praktikanten
Sozialversicherungsrechtlich sind diese Arten von Praktikanten zu unterscheiden:
Sozialversicherungspflichtige Praktikanten
Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Diese Praktikanten erhalten den Personengruppenschlüssel 105. Sie sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen nicht die Beitragsgruppe 0000 haben.
Sozialversicherungsfreie Praktikanten
Personen, die ein Zwischenpraktikum verrichten, sind versicherungsfrei. Bei diesen Praktikanten den Personengruppenschlüssel 900 und als Beitragsgruppe 0000 eintragen.
In Zweifelsfällen empfehlen wir, die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der zuständigen Krankenkasse bestätigen zu lassen.
Versicherungspflicht ohne Entgelt
Praktikanten und RV, AV
Wenn das Praktikum vor oder nach der schulischen Ausbildung ausgeübt wird, besteht hierfür Versicherungspflicht. Bei einer Beschäftigung ohne Entgelt wird der Arbeitnehmer in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind vom AG allein zu tragen. Die fiktive Entgelt beträgt 1% von der Bezugsgröße laut Sozialversicherungswerten.
Für die Abrechnung dieses fiktiven Entgeltes, dazu eine Lohnart definieren:
Bezugsart Bruttolohnart,
Funktion 6240 "Fiktives Entgelt Bezugsgröße",
Gesamtbrutto Nein,
keine Steuerpflicht,
aber als SV-pflichtig definieren,
Berechnungseinheit Betrag.
Im Bewertungs-Register die Abrechnungsart eintragen, aber ohne Bewertung.
Im Berechnungs-Register als Prozentsatz 1 eintragen (ergibt 1% von der Bezugsgröße).
Keine Übergabe der Lohnart an Fibu oder BBA.
Im Personalstamm so definieren:
Eine Krankenkasse eintragen.
Personengruppenschlüssel 105.
Beitragsgruppenschlüssel 0110.
Bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen
Die Lohnart für das fiktive Entgelt im Personalstamm bei den Bezügen, ohne Betrag eintragen.
Hinweis: Bei Beitragsgruppe 1110, also KV-Pflicht, würde eine Überzahlung abgerechnet werden. Bei Praktikum ohne Entgelt ist auch nicht der Arbeitgeber, sondern allein der Praktikant verantwortlich für die Zahlung von KV-Beiträgen, PV-Beiträgen. Falls im Gegensatz dazu doch der Arbeitgeber KV, PV tragen soll, dann im Personalstamm "Geringverdiener" ankreuzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Hinweis zu Studenten in dualen Studiengängen, im Betrieb
Wenn im Betrieb Studenten in dualen Studiengängen ausgebildet werden, also an einer Hochschule oder Berufsakademie lernen und einen Ausbildungsvertrag haben, dann müssen sie mit der Personengruppe für Auszubildende geschlüsselt werden.
Das ist die Personengruppe 102, wenn Entgelt oder wenn kein Entgelt gezahlt wird, aber die Personengruppe 121, wenn das Entgelt unter der Geringverdienergrenze liegt.
Wenn Entgelt gezahlt wird, aber nicht während der Studienzeiten, dann müssen diese Zeiten ohne Entgelt so abgerechnet werden; ebenso in dem Fall, es wird überhaupt kein Entgelt gezahlt:
Im Personalstamm im Register SV bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen; das bezieht sich hier auch auf einen dualen Studiengang ohne Entgelt. Die Beitragsgruppe ist dann 0110, dabei aber "Empfänger KV-Beitrag" und "Empfänger PV-Beitrag" nicht eingeben. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber getragen, und zwar auf Basis der sogenannten Bezugsgröße: Dazu im Personalstamm die Lohnart mit der Funktion <6240 Fiktives Entgelt Bezugsgröße, für AG-Anteil bei PGr 102 und 105, und Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt> eintragen, ohne Betrag. Bei der Abrechnung wird, Stand 2012, z.B. zweimal 9,8% RV auf 1% von 2.625 Euro, das ist die Bezugsgröße, gerechnet; diese Beiträge trägt der Arbeitgeber. Abgerechnet werden RV, AV, die Umlagen, wenn Umlagepflicht eingetragen ist, und die Insolvenzgeldumlage.
Wenn während der Betriebszeiten Entgelt gezahlt wird, während der Studienzeiten aber nicht, also einmal mit der Beitragsgruppe 1111, einmal mit 0110 abgerechnet wird, dann ergeben sich außerdem SV-Meldungen zum Beitragsgruppenwechsel.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Qualifikationen
Qualifikationen von Mitarbeiter können im Personalstamm erfasst werden.
/Stammdaten/Qualifikationen.
Webclient:
Qualifikationen gliedern
Die Qualifikationen, die danach bei einzelnen Personalnummern eingetragen werden, können erfasst werden, indem in der Spalte "Qualifikation" die Übersicht aufgerufen wird. Hier werden die Stammdaten angelegt.
Die Qualifikationen sollen so erfasst werden, dass sie diejenigen Begriffe sind, nach denen später gesucht wird. Also nicht die Schule, den Kurs oder die Prüfung nennen, die absolviert wurde, sondern die Kenntnisse, die erworben wurden und benötigt werden. Details können später im Feld "Beschreibung" pro Personalnummer eingegeben werden.
Qualifikationen eingeben
Für die Personalnummer also die so angelegte Qualifikation eintragen, wenn sie zutrifft. Eine nähere Erläuterung kann im Feld Beschreibung eingetragen werden. Hierbei empfehlen wir, die Qualifikation selbst zu wiederholen und eine kurze Anmerkung dazu einzutragen, wenn nötig. Die Datumsfelder müssen nicht eingetragen werden. Das von-Datum kann nützlich sein, wenn hier auch schon Fähigkeiten eingetragen werden, die erst erworben werden und also in Zukunft zur Verfügung stehen. Dann den Prüfungstag oder ähnliches als von-Datum eintragen.
Das Ablaufdatum sagt, wann die bescheinigte Qualifikation nicht mehr gültig sein wird.
Einige weitere Felder wie die Institution der Ausbildung oder der Ausbildungsgrad können eingegeben werden. Für den Eintrag von Qualifikationen ist die Berechtigung zum Ändern der Daten der Personalnummer erforderlich.
Qualifikationen suchen
In der Übersicht der Qualifikationen kann die Personalnummer gewechselt werden, es kann die Personalnummer nach Name, oder auch nach Vorname, gesucht werden, es kann die Qualifikation vorgegeben und so bei allen Personalnummern gesucht werden.
In der Übersicht können auch neue Einträge zu Qualifikationen erstellt werden.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten.
Webclient:
Qualifikationen, Beschäftigung als
In der Übersicht der Qualifikationen kann eine Spalte "Beschäftigung als" eingeblendet werden, das ist die Berufsbezeichnung wie im Personalstamm im Register SV eingetragen.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, dort ist die Spalte einblendbar.
Webclient:
Qualifikationen, Auswerten
Druck
Die Eingaben können gedruckt werden. Dabei kann auf die Qualifikation und auf die Personalnummer, den Abrechnungskreis, die Niederlassung gefiltert werden.
Anzeige
In einer Matrix-Anzeige werden links alle Personalnummern angezeigt, für die man berechtigt ist. Rechts werden die Qualifikationen angezeigt. Bei den Personalnummern, bei denen die entsprechende Qualifikation eingetragen ist, wird "Ja" angezeigt. Hierauf kann die Übersicht aufgerufen werden, die den Detail-Eintrag zeigt.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Drucken und Qualifikation Matrix.
Webclient:
Personalqualifikationen, nach Excel
Aus der Übersicht der Personalqualifikationen können die Daten nach Excel ausgegeben werden. Die Personalnummern werden als Zeilen, die Qualifikationen als Spalten ausgegeben; wahlweise auch umgekehrt. Die aktuellen Filter der Übersicht werden vorgeschlagen. Ein längerer Text zur Personalnummer, ähnlich wie in der Übersicht, kann ausgewählt werden. Für die Qualifikation wird X für qualifiziert oder A für abgelaufen oder nichts ausgegeben; wahlweise auch der Text, wie er bei der Personalnummer eingetragen wurde.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Ausgabe.
Webclient:
Personalqualifikationen, Matrix, Ausgabe
Wenn aus der Übersicht der Qualifikationen die Matrix angezeigt wird, links die Personalnummern, rechts die Qualifikationen, dann kann der Personalstamm dazu gefiltert werden. Hierzu über die Aktion "Personal filtern" die Filter eingeben. Bei der Ausgabe der Qualifikationen nach Excel kann ausgewählt werden: "Spaltenüberschrift mit Bezeichnung"; dann enthalten die Spaltenüberschriften der ersten Zeile nicht nur das Kürzel der Qualifikation, sondern auch die Bezeichnung dazu.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Qualifikation Matrix, Personal filtern und /Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Ausgabe, Spaltenüberschrift mit Bezeichnung.
Webclient:
Personalqualifikationen, Personalliste
Bei der Personalliste können die Qualifikationen in einer Spalte ausgegeben werden. Bei einer Definition zur Personalliste dieses auswählen:
Tabelle: Personal,
Wert: Ermittlung,
Tabelle aus Personalstamm: Qualifikation,
Feld aus Personalstamm: Qualifikation oder Beschreibung.
Zusätzlich können Spalten definiert werden mit:
Qualifikation 2.Teil,
Qualifikation 3.Teil, damit insgesamt mehr Qualifikationen ausgegeben werden können.
/Berichte/Personallisten, Definition und Ausgabe.
Webclient:
Weiteres zu Qualifikationen
Gruppe zur Qualifikation
Beim Stammdatum der Qualifikation kann eine Gruppe eingetragen werden. Das sind Gruppen, die für den Bereich der Qualifikationen angelegt werden können. Bei einem besonderen Bericht: dem Mitarbeiterausweis mit der (Report 5143304) werden die Qualifikationen nach Gruppe sortiert und sozusagen als Überschrift ausgegeben, z.B. "Unterweisungen:", "Lehrgänge und Fortbildungen:", bevor die Qualifikationen des Arbeitnehmers kommen, und auch wenn keine zur Gruppe vorhanden sind.
Einfügen aus Excel
Wenn Einträge zu Qualifikationen aus einem Excel-Dokument eingefügt werden sollen, dann empfehlen wir, zunächst ein Muster in Excel zu erstellen, indem eine aktuelle Anzeige nach Excel ausgegeben wird.
Wenn dann dieses Muster tatsächlich Daten enthält, die mit Strg-C in Excel und Strg-Shift-V in die Übersicht des Qualifikationen eingefügt werden sollen, dann ist es am besten, zunächst die Übersicht so zu filtern, dass sie leer ist. Dann einfügen.
Merkmale pro Kostenstelle
Wenn eine Ausstattung nicht für den einzelnen Arbeitnehmer ist, sondern für eine Gruppe von Arbeitnehmern, die außerdem die gleiche Kostenstelle haben, dann können bei den Qualifikationen, Ausstattungen und Merkmalen die Merkmale pro Kostenstelle aufgerufen werden. Dort können Einträge pro Kostenstelle erstellt werden.
/Stammdaten/Qualifikationen, Merkmale pro KSt.
Webclient:
Qualifikation, kopieren
Wenn eine Qualifikation für eine Personalnummer erfasst wurde, dann kann sie für weitere Personalnummern kopiert werden. Dazu kann der Personalstamm gefiltert werden. Dabei wird nicht weiter geprüft, ob ein solcher Eintrag für die Personalnummern, für die kopiert wird, bereits vorhanden ist; es wird kopiert, was aktuell eingegeben wurde.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten unddort auf eine Zeile: Kopieren.
Webclient:
Führerscheine
Qualifikationen, Führerscheine
In der Personal-Karte kann bei den Daten zum Führerschein eine weitere Eingabe aufgerufen werden; dann wird die Übersicht der Qualifikationen angezeigt, die zur Erfassung von Führerscheindaten vorbereitet ist.
Bei den Qualifikationen gibt es ein Feld "Bedeutung". Nötig ist es, Qualifikationsschlüssel mit der Bedeutung "Führerschein" zu erstellen. Sind solche nicht vorhanden, wird angeboten, diese automatisch zu erstellen. Es werden Qualifikationsschlüssel mit dem Namen FklasseA, FklasseB bis D und L, M , T angelegt.
Die Übersicht der Qualifikationen des Arbeitnehmers enthält dann die Führerschein-Einträge. Wenn der Arbeitnehmer den Führerschein nicht besitzt, dann die Zeile löschen oder keine Beschreibung eintragen. Wenn er die Fahrerlaubnis hat, dann eine Beschreibung eintragen. Dieser Text kann z.B. einfach Ja sein oder auch Details zum Führerschein nennen.
/Stammdaten/Personalstamm, Führerschein, zu Führerscheinklasse.
Webclient:
Qualifikationen, Führerscheine, in Personallisten
Um Führerschein-Einträge in Personallisten auszugeben, eine Personallisten-Definition so erstellen:
Tabelle: Personal.
Wert: Ermittlung.
Tabelle aus Personalstamm: Qualifikation.
Feld aus Personalstamm: Beschreibung. "Filter auf Qualifikation, Ausstattung, Merkmal": den Qualifikationsschlüssel eingeben, z.B. FklasseA.
Für jede der vorhandenen und möglichen Führerschein-Qualifikationen eine solche Spalten-Definition anlegen. In der Spaltenüberschrift die Führerscheinklasse eintragen, die ausgewertet wird. Bei der Ausgabe der Personalliste enthält jede dieser Spalten den Text laut Qualifikation.
/Berichte/Personallisten, Definition und Ausgabe.
Webclient:
Qualifizierungsgeld: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Qualifizierungsgeldes ist mit NEVARIS Finance aktuell nicht möglich. Die beitragsrechtliche Abrechnung ist nur in Verbindung mit einer Zertifizierung durch die ITSG des entsprechenden Zusatzmoduls zulässig. Das Qualifizierungsgeld gehört nicht zum Grundmodul eines Entgeltabrechnungsprogrammes.
Bitte beachten Sie das, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen!
Die Berechnung, Beantragung und die Beitragsabführung des Qualifizierungsgeldes ist manuell und außerhalb von NEVARIS Finance durchzuführen.
Erläuterungen:
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Die Bundesregierung hat darauf reagiert und am 17. Juli 2023 das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab dem 01. April 2024 das Qualifizierungsgeld als neue Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Alternativ zu den bisherigen Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit soll das Qualifizierungsgeld unterstützen, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden aber durch gezielte Weiterbildungen nachhaltig weiterbeschäftigen können.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Das neue Qualifizierungsgeld kann unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der bisherigen Qualifikation der Mitarbeitenden gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Mitarbeitenden für die Weiterbildung freistellt und die Weiterbildungskosten in voller Höhe übernimmt. Darüber hinaus muss eine explizite Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag geschlossen werden, der die strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfe, die damit verbundenen Perspektiven der Arbeitnehmer für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes im Betrieb regelt.
Das Qualifizierungsgeld soll das Arbeitsentgelt ersetzen, das durch die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer strukturwandelbedingten Weiterbildung entfällt. In Anlehnung an die Regelungen zum Kurzarbeitergeld beträgt es für Mitarbeitende mit Kind, die deshalb Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld haben würden, 67 %. Für die übrigen Mitarbeitenden 60 %.
Beantragung des neuen Qualifizierungsgeldes
Die Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit in einem ähnlichen Prozess wie beim Kurzarbeitergeld. Das Qualifizierungsgeld ist bei einem positiven Leistungsentscheid vom Arbeitgeber zu berechnen und auszuzahlen.Auch während des Bezuges von Qualifizierungsgeld gelten mit Blick auf gewährte Zuschüsse und die Beurteilung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung die für das Kurzarbeitergeld maßgebenden Regelungen. Es fallen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung aus dem fiktiven Arbeitsentgelt während des Qualifizierungsgeldbezuges an.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit
Quarantäne, Entschädigungsanspruch nach IfSG § 56
Siehe: BLO Lexikon Quarantäne und Sorgeberechtigt Entschädigungsanspruch
Rentenart, Kennzeichnung und Prüfungen zum Personalstamm
Stammdaten, neue Stammdatenfelder für Plausibilitätsprüfungen für beschäftigte Versichertenrentenbezieher (PGS 119 oder 120) (ab Version 2024.1; und ab Version 2024.2)
Rückwirkend ab 01.07.24: Bei neuen Beschäftigungen von Rentner mit den Personengruppenschlüssen 119 oder 120 ist bei einem Eintritt ab dem 01.07.2024 eine ergänzende Pflege von Stammdateneingaben am Personalstamm notwendig. Auf diese Eingaben werden einige Prüfungen angewendet, ohne die notwendigen Eingaben wird ein Fehler zum Personalstamm ausgegeben und ein Abrechnung oder Sozialversicherungsmeldung ist nicht möglich.
Für diese Erklärung des Arbeitnehmers gibt ein Formular der Rentenversicherung, welches zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist. Das Formular bekommen Sie hier: (Beispiel auf der Homepage der TKK) verzicht-rentenversicherungsfreiheit-data.pdf (tk.de)
Wichtig:PGS 119 = versicherungsfreie Altersvollrentner. NACH der Regelaltersgrenze, Beitragsgruppenschlüssel zur RV ist IMMER 3.
PGS 120= versicherungspflichtige Altersvollrentner. VOR der Regelaltersgrenze. Beitragsgruppenschlüssel zur RV ist IMMER 1.
Wenn der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit = <Ja> gewählt wird, auch NACH der Regelaltersgrenze, dann ist die PGS 120= versicherungspflichtige Altersvollrentner zu wählen mit dem Beitragsgruppenschlüssel zur RV 1.
Um eine nicht korrekte Meldung für beschäftigte Rentner (PGS 119 und 120) zu unterbinden, müssen nun noch weitere Aussagen (hier mit: NEU ab 2024.2 gekennzeichnet) zur Rentenart, zum Rentenbescheid und zur Rentenart nach Vorgaben der ITSG beantwortet werden. Die Prüfungen dazu sind ebenfalls erweitert worden. Wenn die PGS 119 oder 120 verwendet wird, sind folgende Felder im Personalstamm, Register Sozialversicherung zu befüllen:
Rentenbezug (Rentenart, wegen Alters): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Neu ab 2024.2: Herkunft des Rentenanspruchs (Besonderheit der Rentenart): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.Hinweis:Bei der Auswahl <Ausländische Alternsvollrente eines anderen Staates > ist die PGS 119 und 120 nicht zulässig.
Neu ab 2024.2: Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid): Eingabe des Datums. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Rentenbezug: Verzicht RV-Freiheit: <Ja> oder <Nein>. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Verzichtserklärung eingegangen am: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.Verzicht wirkt ab dem: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Achtung! Der Verzicht kann auch mit Wirksamkeit untermonatlich erfolgen. Untermonatlich ist dies nur mit zwei Personalnummern möglich (eine bis zum Verzicht und eine ab dem Verzicht). Nach Möglichkeit ist der Verzicht immer zum nächsten vollen Monat auch im entsprechenden Formular bereits festzulegen!
Hinweis:Vorgegebene Prüfungen für das Feld <Verzicht wirkt zum> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“):
Pflichteingabe, wenn Feld <Verzichtserklärung eingegangen am> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am“) gefüllt werden muss.
Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ muss größer sein als das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am“
Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ muss – bei einer deutschen Altersvollrente oder einer gleichgestellten ausländischen Altersvollrente – größer sein als letzter Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Damit werden insbesondere Personen berücksichtigt, die bereits eine vorgezogene Vollrente wegen Alters beziehen.
Ist das Datum <Beginn der Rente> größer als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde plus 1 Tag, darf das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ nicht kleiner sein als das Datum „Beginn der Rente“.
Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ darf nicht kleiner sein als der Beginn einer „Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze“.
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
Weiterhin zählen dazu die inhaltlichen Prüfungen zur Verwendung der Personengruppenschlüssel 119 und 120 in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel zur RV.
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ gleich dem Datum „Rentenbeginn“
PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Rentenbeginn
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ bei „Altersvollrentnern“ größer als Datum „Rentenbeginn“
PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn“, frühestens jedoch ab 1. des Monats nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze
PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ bei „Beziehern einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze“ größer als Datum „Rentenbeginn“
PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn“, è
PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“
PGS 119 nur zulässig bei Rentenart
deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente und Erreichens der Regelaltersgrenze spätestens im Vormonat des Anmeldedatums (Beginn-Datums bzw. Änderungsdatums) und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit.
Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit
PGS 120 nur zulässig bei Rentenart
deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze
deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“.
Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“.
PGS 119, 120 nicht zulässig
bei Bezug einer Teilrente wegen Alters
bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
bei Bezug einer nicht gleichgestellten ausländischen Altersrente
BGS n1nn
nicht zulässig in Verbindung mit PGS 119
BGS n3nn
nicht zulässig in Verbindung mit PGS 120
BGS 1nnn
nicht zulässig ab Beginn einer deutsche oder ausländischen Vollrente wegen Alters
nicht zulässig ab Beginn einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze
nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn1n
nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
BGS nn2n
nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diese Prüfung ist ab 01.01.25 mit der NEVARIS Finance Version 25.1 nicht mehr aktiv (WI25877): BGS nn0n
nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
Rechtskreis
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreises
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreises bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Die bisherigen Einrichtungen am Personalstamm für bisherige Beschäftigte, auch wenn ein <Abw. Bundesland RK> gewählt wurde, müssen weiterhin erhalten bleiben.Achtung:Eine abweichende Eingabe für neue Beschäftigte ab 01.01.2025 in <Abw. Bundesland RK> weiterhin notwendig. Siehe dazu hier auch zu den Beitragsnachweis-Meldungen.
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches den Firmendaten oder Niederlassungen zu <Bundesland KiSt, Feiertag> festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:
Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum <Abw. Bundesland RK> löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
SV, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreises bei Monatsmeldung
Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist in den Monatsmeldungen kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monatsmeldungen erstellen und Datenträger Monatsmeldungen erstellen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.25 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei EEL-Meldungen (Entgeltersatzleistung)
Bei den EEL-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.25 der Rechtskreis gemeldet.Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ersatzleistung und Datenträger Ersatzleistung erstellen.
Berufsständische Versorgung, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis
Für die Meldungen an Berufsständische Versorgungswerke gelten die identischen Änderungen ab 01.01.2025. Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
Rechtskreis, Bundesland
Der Rechtskreis West oder Ost wird für die Abrechnung und Meldung der Sozialversicherung benötigt. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind, Stand 2003, für die westlichen und östlichen Bundesländer unterschiedlich.
Der Rechtskreis wird in der Niederlassung oder Firma durch die Eingabe des Bundeslandes für Kirchensteuer, Feiertag bestimmt. Am ausgewählten Bundesland ist der Rechtskreis hinterlegt.
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten und Niederlassungen.
Rechtskreis, abweichend bestimmen
Rechtskreis RV, AV
Wenn ein Arbeitnehmer einer Niederlassung z.B. der alten Bundesländer zugeordnet ist, aber in den neuen Bundesländern arbeitet, kann es sein, dass er die Rentenversicherung nach der Bemessungsgrenze Ost angewendet haben will.
Hierfür kann im Personalstamm ein abweichendes Bundesland eingetragen werden. Dann gilt die für dieses Bundesland gültige Bemessungsgrenze für RV und auch für AV. Auf die Kranken- und Pflegeversicherung wirkt sich das nicht aus, da die BBG für KV und PV für West und Ost ab 2002 gleich sind.
Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung.
Rechtskreis, Beitragsnachweis
Auf dem Beitragsnachweis für die Krankenkassen wird der Rechtskreis West oder Ost gedruckt. Dies ist in der Regel der Rechtskreis der Firma oder Niederlassung.
Wenn jedoch Arbeitnehmer mit abweichendem Bundesland, also anderem Rechtskreis abgerechnet werden (Personalstamm, Register SV), dann ist es erforderlich, für diese Arbeitnehmer gesonderte Krankenkassen-Geschäftsstellen in den Stammdaten zu erfassen. Bei dieser Geschäftsstelle kann dann das Bundesland vorgegeben werden, dessen Rechtskreis auf dem Beitragsnachweis gedruckt wird.
Tipp: legen Sie eine getrennte Geschäftsstelle an, wenn ein Arbeitnehmer mit abweichenden Bundesland abgerechnet wird.
Stammdaten, Krankenkassen, Geschäftsstelle: Druck abw. Bundesland.Wichtig
Rechtskreis, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.25 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.
Wechsel des Rechtskreises
Wenn der Rechtskreis gewechselt werden muss, dann kann dies in den Firmendaten oder, wenn selbständige Niederlassung, bei der Niederlassung eingetragen werden.
Es können das "frühere Bundesland" und "früheres Bundesland gültig bis" eingetragen werden; in den Firmendaten oder bei der Niederlassung selbst kann danach das neue Bundesland vermerkt werden.
Das Bundesland bestimmt den Rechtskreis.
Dies kann jeweils nicht in der Karte, sondern in der Übersicht der Firma oder Niederlassung eingetragen werden. Ggf. sind die entsprechenden Spalten einzublenden.
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten: Niederlassungen und Übersicht zu den Niederlassungen
Berichtseingang (Report Inbox)
Berichte, die länger dauern, können in eine Warteschlange gestellt werden. Beachten Sie dazu auch das Handbuch: Aufgabenwarteschlange.
Dort werden sie ausgeführt, einer nach dem anderen, während weitergearbeitet werden kann. Wenn der Report ausgeführt werden soll, dafür die Auswahl "Plan" treffen. Als "Art der Ausgabe": PDF auswählen; und es kann die Beschreibung mitgegeben werden, die der Job in der Warteschlange haben soll.
Wir empfehlen, als Art der Ausgabe immer PDF zu wählen. Die Vorgaben zur Planung in der Zeit müssen nicht getroffen werden: das wären, wann die Verarbeitung beginnen soll, also die "Nächste Ausführung", und ab welchem Zeitpunkt gar nicht mehr ausgeführt werden soll, also "Ablauf".
Wenn angezeigt wird "Eine Jobwarteschlange für Reports ist nicht gestartet", dann über die Auswahl "Warteschlange: starten" gehen und dort starten; oder dem Systemverantwortlichen Bescheid sagen.
Der Report bleibt in der Warteschlange, bis er ausgeführt wird und auch während er ausgeführt wird. Wenn ein Fehler auftritt, während der Report verarbeitet wird, werden die Fehlermeldungen dazu in den "Benachrichtigungen" im Rollencenter angezeigt. Ist der Report beendet, dann taucht er in der Report Inbox auf. Die Report Inbox kann im Rollencenter eingeblendet werden. Oder sie kann in die Toolbar eingetragen werden: Page 680 Report Inbox.
In der Report Inbox wird über "Ausgeben" angezeigt oder gespeichert, was das Ergebnis des Reports ist. Diese Ausgaben bleiben in der Inbox, bis sie gelöscht werden. Die Ausgabe des Reports als PDF kann also angezeigt oder gespeichert werden.
Berichtseingang, (Report Inbox) Vorbereitungen
Eine Jobwarteschlange erstellen.
Warum? Berichte, die eine Druckausgabe erstellen, die zu groß ist, um direkt ausgegeben zu werden, können stattdessen aus einer Warteschlange im Hintergrund ausgeführt werden.
Dabei "Automatisch vom NAS Server starten" nicht ankreuzen, sondern bei "Auf diesem NAS Rechner starten" und "Auf dieser NAS Instanz starten" aus der Übersicht jeweils eine Auswahl treffen; oder gar keine Auswahl treffen, das ist auch möglich.
Dann die Jobwarteschlange starten; sie bleibt gestartet, auch nachdem der Benutzer sich abgemeldet hat. Wenn der Server beendet wird, dann wird auch die Jobwarteschlange angehalten. Danach die Jobwarteschlange wieder starten. Es wird dadurch eine Session der Clientart "Hintergrund" gestartet. Eine Jobwarteschlange gilt pro Mandant; also eine Jobwarteschlange in jedem Mandanten erstellen, in dem das nötig ist. "Kategorien" sind interne Steuerungen und brauchen nicht gesetzt zu werden.
Objektberechtigungen zur Report Inbox sind die Tabellendaten von 470|471|472|474|477.
Bei den Einträgen, die dann in die Warteschlange gelangen, brauchen die Vorgaben, die sich auf die Zeit beziehen, nicht getroffen zu werden; das wären Nächste Ausführung, Ablauf, Wiederholen an Wochentagen. Einträge gelangen in die Warteschlange, wenn beim Aufruf eines Reports die Auswahl "Plan" getroffen wird.
Berichte, die besondere Ausgaben erstellen, also etwa mailen, nach Excel ausgeben, archivieren, Dateien einlesen oder ausgeben sollen nicht in die Warteschlange gestellt werden. Ebenso nicht Berichte, die nicht im Standard, sondern besondere Anpassungen sind. Für einige Berichte ist die "Plan"-Auswahl nicht verfügbar. Bei den Reports soll als Art der Ausgabe: PDF getroffen werden.
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Jobwarteschlangen.
Webclient: - Hinweis: Aufgabenwarteschlangen sind anders in 2022 -
Berichtseingang, Report aus der Inbox speichern
Die Ausgaben, die in der Report Inbox gesammelt sind, können gespeichert werden. Dabei können mehrere Ausgaben mit einer Aktion gespeichert werden; dazu die Einträge mit dem Cursor blau markieren (Strg-Maus). Dann wird nach dem Verzeichnis gefragt und die Ausgaben werden gespeichert.
Rollencenter, Startseite, Report Inbox, Speichern und/Berichte/Berichte drucken, Report Inbox, Speichern.
Webclient: Berichtseingang, Report aus der Inbox speichern
Berichtseingang, abspeichern mehrerer Berichte gleichzeitig
Wenn mehrere Berichte über <Weitere auswählen> zunächst markiert werden und anschließend <Datei herunterladen> ausgeführt wird, dann werden diese im Downloadverzeichnis des Browsers in einen Archiv (zip.-Datei) gesammelt abgelegt.
Rollencenter, Berichtseingang, <Weitere auswählen>, <Datei herunterladen>
Berichtseingang, Berichte pro Niederlassung ausführen
Wenn ein Bericht pro Niederlassung ausgeführt werden soll, dann kann in der Übersicht der Berichte dieses ausgewählt werden:
Im Register Bericht die Aktion "Pro #NL" ausführen. Dabei auf Niederlassung diese drei Zeichen als Filter eingeben: #NL.
Das ist also möglich, sofern es ein Bericht ist, bei dem auf Niederlassung gefiltert werden kann.
Die Kennung #NL kann auch um einen einfachen Filter ergänzt werden, zum Beispiel #NLACHIM*. Und Ok drücken.
Dann werden mehrere Berichte in die Jobwarteschlange gestellt: ein Bericht für jede Niederlassung. Für Niederlassungen ohne Daten wird auch eine Ausgabe erstellt.
In der Bezeichnung zu den Ausgaben ist der Name der Niederlassung vermerkt. Die Ausgaben sind dann in der Report Inbox.
Reports, bei denen "Ausgabe nach Excel" ausgewählt wird, können so nicht ausgeführt werden.
/Berichte/Berichte drucken, Register Bericht: Pro #NL.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, Ausführen, Pro #...
Berichte in der Jobwarteschlange planen
Wenn ein Bericht nicht nur einmal, sondern immer wieder ausgeführt werden soll, dann kann dafür ein Eintrag in der Jobwarteschlange erstellt werden; das ist direkt aus der Übersicht der Berichte möglich.
In der Übersicht der Berichte im Register Bericht: Plan... ausführen. Es werden zunächst die Eingaben und Filter zum Report angeboten. Hier eingeben, was gewünscht ist, und Ok drücken.
Dadurch wird automatisch ein Eintrag in der Jobwarteschlange erstellt, der wiederholt ausgeführt werden kann. Der Eintrag ist zunächst "angehalten". Als Zeitpunkt ist der aktuelle Wochentag mit der aktuellen Uhrzeit vermerkt. Die Übersicht der Einträge wird angezeigt.
Über Bearbeiten können dann die Wochentage und die Uhrzeit festgelegt werden, zu denen der Report tatsächlich ausgeführt werden soll. Auch die Bezeichnung kann geändert werden. Sollte es nötig sein, die Vorgaben und Filter noch einmal zu ändern, dann "Report Auswahlen" ausführen.
Über "Starten" wird der Bericht sofort ausgeführt (auch wenn eine andere Zeit vorgegeben ist).
Über "Status auf: bereit setzen" wird er aktiviert für den Zeitpunkt, der geplant ist.
Der Eintrag in der Warteschlange bleibt bestehen, wenn die Ausgabe zu Ende ist. Wenn der Bericht nur gelegentlich ausgeführt werden soll, dann den Eintrag "anhalten", nachdem er ausgeführt wurde, und bei Bedarf starten. Die Ausgabe ist in der Report Inbox.
Ausgaben nach Excel können nicht geplant werden.
/Berichte/Berichte drucken: Plan.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, Ausführen, Plan...
Report Settings
Auswahlen und Filter für Reports merken
Für einige Reports können die Auswahlen und die Filter, mit denen sie ausgeführt werden sollen, gemerkt und später wieder vorgegeben werden.
Das gilt nicht für Berichte, die in Abläufe eingebunden sind, wie zum Beispiel eine Überweisungsliste.
Bei den Reports aber, für die es gilt, wird beim Aufruf ein zusätzliches Register "Gespeicherte Einstellungen" angezeigt.
Das erst, nachdem der Report zuvor einmal ausgeführt wurde, so dass die letzten Auswahlen und Filter gespeichert werden konnten.
Was tun?
Auf "Gespeicherte Einstellungen, Standardwerte verwenden von" die Übersicht auswählen, dann "Erweitert" . Es werden die "Report Settings" angezeigt, das sind die Einrichtungen für diesen Report.
Mit Neu eine neue Einrichtung anlegen. Den Namen am besten so vergeben, dass er etwas über die Auswahlen und Filter aussagt. Mit Ok folgt die Eingabe der Auswahlen und der Filter. Diese kann später über Bearbeiten geändert werden. Wenn zum Beispiel auf Niederlassung gefiltert werden kann, dann einen Eintrag für diese und einen Eintrag für jene Niederlassungen erstellen.
In den Report kann dann übernommen werden, was definiert wurde; die Auswahlen und die Filter werden so eingestellt.
Berichte/Berichtsdaten.
Webclient:
Auswahlen und Filter für Reports, Details
Wenn Auswahlen und Filter für Reports gemerkt werden:
Auswahlen und Filter werden über Neu und über Bearbeiten gesetzt; oder auch, kürzer, indem die Leertaste auf "Auswahlen und Filter" gedrückt wird.
Nachträglich können die Definitionen eines Eintrags auch über "Liste bearbeiten" geändert werden.
Für manche Berichte können nicht die Filter, sondern nur die Auswahlen gesetzt werden.
Für alle auswählbar heißt, der Benutzer wird leergelassen; dadurch wird der Eintrag für alle sichtbar. Mandant heißt, der Eintrag wird in diesem Mandanten in der Übersicht angezeigt; den Mandanten aber nicht leerlassen; vielmehr denjenigen Mandanten eintragen, für den der Eintrag gedacht ist. Wenn der Name oder wenn eine der anderen Definitionen geändert wird, dann wird gefragt, ob der Datensatz umbenannt werden soll: das kann mit Ja beantwortet werden.
Rückrechnung
Rückrechnung löschen
Rückrechnungen, löschen, Abfrage
Wenn Rückrechnungen, die vorbereitet wurden, gelöscht werden sollen, dann muss dies zusätzlich bestätigt werden. Wenn eine Rückrechnung zum Beispiel daher rührt, dass sich Beitragssätze geändert haben, wenn sie also wegen den Beiträgen zur Sozialversicherung ausgeführt werden muss, dann wird noch einmal gefragt.
Solche Rückrechnungen sind an der Spalte "Herkunft" zu erkennen, dort steht dann im Beispiel "KKBeitragssatz", im Unterschied zu "Berichtsdaten", das wären Rückrechnungen, die sich ergeben, weil das Entgelt anders abgerechnet wird.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf "Rückrechnung vorbereiten".
Webclient:
Rückrechnungen löschen
Unter Abrechnung, Monat auswählen, Abrechnung, Zeile Rückrechnung vorbereiten, Ergebnis: Hier können alle Rückrechnungen, die in diesem Abrechnungsmonat ausgeführt werden, gesehen werden. Rechts in der Spalte "Herkunft" ist der Grund genannt, weshalb diese Rückrechnung vorgemerkt ist.
Rückrechnungen, die nicht gewünscht sind, können in dieser Übersicht gelöscht werden. Nach dem Löschen sind die Rückrechnungs-Abrechnungen nicht mehr vorhanden.
Rückrechnungen vormerken
Automatisch zur Rückrechnung vormerken
Eine Rückrechnung wird automatisch vorgemerkt, wenn die Sozialversicherungswerte, die Beitragssätze, die Umlagesätze oder die SV-Pflicht bei einer Lohnart geändert werden.
Dies für alle Mandanten, in denen Baulohn abgerechnet wird.
Weitere automatische Vormerkungen zur Rückrechnung
Wenn in der Übersicht der Vormerkungen ein Vormerkungs-Eintrag wieder gelöscht wird, dann werden in diesen Stammdaten die alten Werte wiederhergestellt, wie sie vor der Änderung waren. Ohne Vormerkung können die Sätze also nicht geändert werden und wenn die Sätze geändert werden, dann ist auch eine Vormerkung zur Rückrechnung da.
Wenn Lohnkonto-Vorträge geändert werden, die zur Berechnung der Sozialversicherung dienen, das sind die Vorträge unter dem Titel "Lohnkonto Märzklausel", dann wird automatisch eine Rückrechnung vorgemerkt, sofern in den folgenden Monaten bereits eine Abrechnung mit Einmalbezug war. Eine solche Vormerkung kann auch nicht rückgängig gemacht werden. Sie ist z.B. sichtbar unter Rückrechnung, Button Funktion, Für Rückrechnung vormerken, Button Bereits vorgemerkte.
Die Vormerkungen werden dann für die einzelnen Personalnummern ausgeführt, wenn bei der Abrechnung "Rückrechnung vorbereiten" ausgeführt wird.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Vormerkungen zur Rückrechnung undU1/U2-Umlagen, Vormerkungen zur Rückrechnung und/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, Vormerkungen zur Rückrechnung und/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, Vormerkungen zur Rückrechnung.
Webclient:
Nicht abgerechnet Mitarbeiter, vormerken
Beim Vormerken für Rückrechnungen "Auch nicht abgerechnete vormerken" anzukreuzen bedeutet, wenn außerdem ein Personalnummernfilter vorgegeben wird, dass für die Personalnummern im Filter eine Historie für den Rückrechnungs-Monat erstellt wird, wenn nicht vorhanden, damit zurückgerechnet werden kann.
Dies betrifft also Personalnummern ohne Abrechnung im Rückrechnungs-Monat, auch z.B. Personalnummern mit Austritt oder Mitarbeiter mit einem früheren Monat als der aktuelle Abrechnungsmonat.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Für Rückrechnung vormerken.
Webclient:
Rückrechnung vormerken und vorbereiten
Wenn Rückrechnungen vorgemerkt werden, dann werden diese Rückrechnungen bereits so vorbereitet, dass sie nur noch ausgeführt werden müssen.
Vormerken heißt: der Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung ausgeführt werden soll, wird vom Programm in die Historie des Personalstamms eingetragen.
Vorbereiten heißt: es werden alle Monate, auf die zurückgerechnet werden müssen, pro Personalnummer ermittelt.
Ausführen heißt dann: die Belegmonate werden neu abgerechnet, die Differenzen zur letzten Abrechnung auf den Monat ergeben jeweils die Rückrechnung.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen vorgemerkt, Für Rückrechnung vormerken.
Webclient:
Rückrechnung vorbereiten, Rückrechnungstiefe
Wenn "Rückrechnung vorbereiten" ausgeführt wird, dann werden am Ende die Personalnummern und Monate genannt, für die eine Rückrechnung vorgemerkt ist, bei denen aber der Monat vor der Rückrechnungstiefe laut der Einrichtung liegt, so dass eine Rückrechnung nicht vorbereitet und nicht ausgeführt wird.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen, Rückrechnung vorbereiten./Abteilungen/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung.
Webclient:
Weiteres zu Rückrechnungen
Rückrechnung, Berichtsdaten
Wenn viele Berichtsdaten für Rückrechnungen erfasst werden müssen, kann auch die Wochenerfassung benutzt werden. Dabei die Vorgabe des Erfassungsmonats belassen, das ist der aktuelle Monat, und jeweils die Kalenderwoche des Monats eintragen, auf den zurückgerechnet wird.
Wenn fürs Vorjahr berichtet werden soll, dann über die Aktionen: Funktion, "Einträge für bestimmten Monat" ausführen. Dann werden Zeilen zur Eingabe vorbereitet.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Erfassung Woche oder/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Erfassung Woche.
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Rückrechnung, Faktor einer Lohnart wird nicht neu ermittelt?
Als Beispiel: eine Lohnart Anfahrt bezieht ihren Faktor aus dem Stundenlohn; der Stundensatz hat sich geändert; eine Rückrechnung ändert zwar den Satz beim Produktivlohn, aber nicht bei der Lohnart Anfahrt. Was prüfen?
Hat die Lohnart in der Lohnarten-Karte als "Faktoreingabe Berichtsdaten: Menge und Betrag" eingetragen? Dann wird bei der Rückrechnung davon ausgegangen, dass kein Faktor ermittelt werden muss. "Faktoreingabe Berichtsdaten" auf "Menge" ändern.
Druck Rückrechnung, Lohnarten ohne Betrag
Beim Druck der Rückrechnung werden Lohnarten, die keine Differenz zur Abrechnung ergeben, nicht gedruckt. Wenn dennoch eine Lohnart, die z.B. Stunden ausweisen soll, auch ohne Betrag gedruckt werden soll, dann so vorgehen:
Die Lohnart kann für die Personalnummer in der Übersicht der abgerechneten Lohnarten zum Drucken vorgemerkt werden. Hinweis: Diese Vormerkung kann jedoch nicht mehr zurückgenommen werden.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen, Ergebnis auf "Rückrechnung ausführen", dort Lohnkonto Lohnart, Zum Drucken auf der Abrg. vormerken.
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Druck Rückrechnung, plus, minus
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wird, dann wird am Ende geprüft, ob Lohnarten,
Überweisungslohnarten, auf der Rückrechnung enthalten sind, die plus und minus in der gleichen Höhe ausgegeben werden sollen; in diesem Fall werden die beiden Zeilen einer solchen Lohnart auf "Drucken: Nein" gesetzt, so dass sie beim Druck nicht ausgegeben werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Rückrechnung ausführen, Lohnkonto Lohnart, Spalte Drucken.
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Druck Abrechnung nach Rückrechnung, Probedruck
Wenn eine Abrechnung eines früheren Monats neu gedruckt wird, stellt sich die Frage, ob dieser Druck als nachträglicher Druck gekennzeichnet werden soll, weil der eigentliche Belegdruck bereits erfolgt ist. In der Baulohn-Einrichtung kann festgelegt werden, dass auf einer Abrechnung, die erneut gedruckt wird, nachdem bereits eine Rückrechnung für die Personalnummer auf diesen Monat ausgeführt wurde, statt "Gilt als Verdienstnachweis" oben links "Probedruck" ausgegeben wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck.
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Rückrechnung, Kostenstelle umbuchen
Wenn eine falsche Kostenstelle berichtet wurde und zurückgerechnet werden soll, was tun? Mit der Personalnummer, der Lohnart und der alten KSt im Minus erfassen und mit der neuen KSt im Plus: Im Rückrechnungs-Buchungsblatt.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten.
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Rückrechnung, wenn Vorträge
Wenn ein Lohnkonto-Vortrag vorhanden ist, kann für die Personalnummer auf diesen Monat nicht zurückgerechnet werden.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Lohnkonto.
Webclient:
Rückrechnung, Ergebnis-Anzeige
In der ersten Ergebnis-Anzeige zu Rückrechnungen werden diejenigen Daten angezeigt, die abgeleitet sind.
Abgeleitet heißt: sie ergeben sich aus Definitionen, also aus den Lohnarten im Personalstamm oder als Folgelohnarten bei Lohnarten oder aus automatischen Verarbeitungen. Dieses wird alles neu ausgeführt. Nicht abgeleitet sind die Berichtsdaten, die ursprünglich abgerechnet wurden; diese bleiben und werden in diesem Ergebnis auch nicht angezeigt. (Das bedeutet übrigens, dass diese Berichtsdaten für Rückrechnungen nicht mehr im Berichtsdatenblatt sein müssen). Denn als berichtete Daten werden zusätzlich nur diejenigen abgerechnet und hier angezeigt, die extra für die Rückrechnung erfasst wurden.
Rückrechnung, wenn keine Kontierung im Monat
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wird, aber im Monat, auf den zurückgerechnet wird, die Kontierung noch nicht ausgeführt wurde, dann wird für die Personalnummer, für die das so ist, eine Fehlermeldung ausgegeben; die Rückrechnung wird aber fortgesetzt.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen.
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Scheck
Schecknummer
Finanzbuchhaltung, Banken, Bankkonten, Register Buchen: Letzte Schecknummer.
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Bankkonten, Bearbeiten, Letzte Schecknummer.
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Anschrift der Krankenkasse
Wenn bei der Geschäftsstelle ein "Empfänger" eingetragen wird, dann wird dieser als erste Zeile der Anschrift gedruckt. Danach folgen Zeilen mit den Feldern Name und Adresse laut Geschäftsstellenadresse. (Nach Änderung die Zahlungen neu ausführen).
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, Geschäftsstelle, Bankverbindung.
Webclient:
Anschrift beim Finanzamt
Wenn beim Finanzamt ein "Empfänger" eingetragen wird, dann wird dieser als erste Zeile der Anschrift gedruckt. Wenn nicht, dann in eine Zeile zusammengefügt die beiden ersten Zeilen laut Adressen-Karte des Finanzamts. Danach folgen: Zweite Zeile: Name laut Adresse des Finanzamts. Dritte Zeile: "Adresse" laut Adresse, das ist die zweite Zeile in der Adressen-Karte. Vierte Zeile: die Straße laut Adressen-Karte.
Schecks drucken
Wenn Schecks gedruckt werden: Beim Druckaufruf kann ausgewählt werden, ob das Währungszeichen gedruckt werden soll, was nicht nötig ist, wenn es schon auf dem Vordruck enthalten ist.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, "Scheck erstellen" sowie hier die OCR-Vorgaben unten beim Bankkonto und /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Bankkonten, Bearbeiten, Letzte Schecknummer.
Webclient:
Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-ELAN)
Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Im Bescheinigungswesen können die Ermittlungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe aufgerufen werden. Die beschriebene Verarbeitung ist im Grundmodul enthalten.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>.
Webclient:
Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Dateien
Die Ausgabe der Dateien für die Schnittstelle zum Programm IW-ELAN ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: ext. gesperrt: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).
Es ist ab der 2025.1 enthalten im Paket: <Standard>
SchwbA, Ausgabe von Dateien zur SchwbA (IW-Elan) (Modul: RDAT)
Die Daten zur Schwerbehinderungsausgleichsabgabe können in Dateien ausgegeben und dem Programm IW-Elan bereitgestellt werden. Vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln wird das Programm IW-Elan zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige zur SchwbA zur Verfügung gestellt. Link Stand 11.2021: https://www.iw-elan.de/download/
Die weitere Verarbeitung ist bei den Zusatzmodulen beschrieben. Die hier beschriebenen Vorbereitungen und Verarbeitungen sind notwendig, um später die Dateien auszugeben.
SchwbA, Schnittstelle zu IW-Elan und Ausgabe einer Protokolldatei
Die Daten zur Schwerbehinderungsausgleichsabgabe können in Dateien ausgegeben und dem Programm IW-Elan bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Wenn die Dateien ausgeben werden, wird nun zusätzlich zum Popup-Fenster eine Protokolldatei in das Archiv (Zip-Datei) im Download geschrieben. Die Protokolldatei enthält die Informationen des Popup-Fensters und einen Hinweis, wenn Fehler aufgetreten sind. Fehler werden in der Protokolldatei im Archiv genauer beschrieben.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Schnittstelle IW-Elan
SchwbA, Vorbereitungen
Für die Ermittlung wird der Beschäftigungsstand des gesamten Unternehmens betrachtet. Dies ist in der Regel der Mandant. Es kann jedoch möglich sein, dass innerhalb des Mandanten Niederlassungen getrennt betrachtet werden sollen. Und es kann möglich sein, dass Personalnummern anderer Mandanten mit einbezogen werden sollen. Je nachdem, wie die Mandanten- und Niederlassungs-Gliederung ist. Bei der Hauptfürsorgestelle kann die Zuordnung des Mandanten und der Niederlassungen erfolgen:
Die Betriebsnummer vorgeben, unter der das Unternehmen bei der Hauptfürsorgestelle geführt wird.
Wenn nicht bekannt, dann eine Pseudo-Nummer eintragen.
Den Mandanten mit dieser Betriebsnummer eintragen. Wenn Niederlassungen nicht zugehörig sind, dann für diese NL eine andere Nummer eintragen. Wenn diese Definition mehrere Mandanten umfasst, dann muss die Ermittlung nur einmal im Mandanten dieser Erfassung ausgeführt werden. Wenn nur ein Mandant ausgewertet wird, dann hier nur einen Satz mit dem Mandanten erfassen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Hauptfürsorgestellen, Zuordnung.
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SchwbA, Ausführen
Einen Satz anlegen mit dem Jahr, z.B. 01.01.21.
Die definierte Hauptfürsorgestelle und die Betriebsnummer eintragen.
Auswählen: Prüfen ob beschäftigt: der Beschäftigungsstand wird wahlweise zum Monatsersten, zum 15. oder zum Monatsletzten ermittelt; die Auswahl "im Monat" legt fest, dass alle Arbeitnehmer gezählt werden.
Den Ausführen-Button drücken. Die errechneten Monatswerte sind über den Ergebnis-Button ersichtlich. Die einbezogenen Personalnummern wiederum über den Ergebnis-Button der Monats-Anzeige.
Es erfolgt eine unterschiedliche Berechnung in den Stufen von 20 – 39, 40 – 59 und ab 60 Arbeitsplätzen. Die Abgabe wird aufgrund der Jahressummen ermittelt. Die Staffelbeträge pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz sind fest definiert und sind für die jeweiligen Jahre der Ausführung unterschiedlich.
Der Druck des Berechnungsschemas ist dem dem letzten Formular angepasst. Der Druck für das Verzeichnis der Schwerbehinderten erfolgt weiterhin in Tabellenform. Eine zukünftige Anpassung und Pflege ist wegen der inzwischen realisierten Schnittstelle zur elektronischen Meldung nicht mehr geplant.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>.
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SchwbA, (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2021
Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöhen sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX ) ab Januar 2021, also für die Anzeige, die Arbeitgeber ab Dezember 2021 abgeben müssen, wie folgt:
140 Euro (alt: 125 Euro)
245 Euro (alt: 220 Euro)
360 Euro (alt: 320 Euro)
Wenn ein Eintrag zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe für das Jahr 2021 (oder spätere Jahre) erstellt wird, dann werden diese Beträge (140 Euro, 245 Euro, 360 Euro) für unbesetzte Arbeitsplätze vorgeschlagen. Sofern Sie bereits einen Eintrag für das Jahr 2021 erstellt haben, müssen die Beträge manuell angepasst werden oder der Eintrag kann gelöscht werden und neu erstellt (und ausgeführt) werden./Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
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SchwbA, ab dem Meldejahr 2021 - Ausgabedateien (kostenpflichtiges Zusatzmodul)
Ab Meldejahr 2021 erhalten die Dateien die Endung .txt, das passiert automatisch. Die Datei <b> enthält weitere notwendige Zusatzangaben. Dies ist z. B. der Ansprechpartner. Als Ansprechpartner wird der Ersteller gemeldet, die Angabe gilt als Unterschrift. Ermittelt wird wie bei Meldungen zu Betriebsdaten, also aus der Adresse der Firma oder der Niederlassung oder dem Ansprechpartner Adressat der Niederlassung. Wenn nicht der Arbeitgeber meldet, sondern zum Beispiel ein Rechenzentrum als "Dritter", dann kann das beim Report vorgegeben werden. Diese Angabe wird dann in die Datei übernommen.
Wichtig: Nach dem Import der Dateien in das Programm IW-Elan sind die Daten vom Anwender zu prüfen und ggf. weiter zu vervollständigen oder anzupassen.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Aktionen Schnittstelle IW-Elan, Kennzeichnung "Als Rechenzentrum ausgeführt", wenn notwendig.
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SchwbA, Drucken
Die Druckausgaben können jeweils aus der Monatsanzeige und aus der Personalanzeige aufgerufen werden.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>, Drucken, Ergebnis, und für die Personal-Anzeige noch einmal Button Ergebnis.
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SchwbA, Stammdaten
Die Annahmestelle der Meldung zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe prüft diese Kombinationen:
Wessen Grad der Behinderung geringer als 50% ist, dessen Dienststelle ist die Arbeitsagentur.
Wenn mehr als 1 Pflichtplatz angerechnet wird, dann ist die Dienststelle die Arbeitsagentur.
In den meisten anderen Fällen ist die Dienststelle entweder das Amt für Soziales, das Versorgungsamt (Integrationsamt, Landratsamt, Landesverwaltungsamt) oder die Berufsgenossenschaft. Gemeint sind dabei die Eingaben "Grad der Behinderung %", "Dienststelle" und "Anrechnung Pflichtplätze" im Personalstamm zur Schwerbehinderung.
Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn die Dienststelle nicht die richtige ist. In der Übersicht zu den Schwerbehinderungen zeigt eine Spalte "Hinweis" diesen Sachverhalt an.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialkasse, Register Schwerbehinderung und/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Schwerbehinderung.
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SchwbA, Regeln
Die Schwerbehinderung wird festgelegt durch den Grad der Behinderung (30, 50) und "Bis Datum gültig", wie im Personalstamm, Register Weiteres, sowie in der Historie zum Personalstamm eingetragen. Die Anzahl der Pflichtplätze wird vom Programm ermittelt. Wenn aber im Personalstamm eine höhere Zahl eingetragen ist, dann wird diese genommen.
Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen; siehe dazu den Abschnitt zu den Wochenstunden.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel 109 werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen.
Bei Arbeitnehmern, die auf weniger als 8 Wochen befristet beschäftigt sind, soll im Personalstamm unter den Beschäftigungszeiten ein Befristungsdatum zum Eintritt vermerkt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer gar nicht in die Berechnung einbezogen werden soll, dann hilfsweise so vorgehen: im Personalstamm im Weiteres-Register unter "Ausweis-Nr." das Wort: Nein eintragen.
Wenn beim Arbeitnehmer im Personalstamm die Schwerbehinderung eingetragen ist, sein Arbeitsplatz aber nicht als Schwerbehinderungs-Pflichtplatz gelten soll, dann als anrechenbarer Pflichtplatz -1 eintragen.
Gleichgestellte Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung werden im Personalstamm folgendermaßen erfasst: Der Grad der Behinderung muss mindestens 30 Prozent betragen. So erfolgt die entsprechende Meldung.
SchwbA, weniger als 18 Wochenstunden
Aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters werden die wöchentlichen Arbeitsstunden, aus den beim Wochenschema, wie im unteren Teil eingetragen, vermerkten Stunden, ermittelt. Wenn kein Schema eingetragen ist und wenn keine Stunden vorhanden sind, dann aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters, und zwar "Arbeitsstd. wtl."; dazu bei der Arbeitszeitgruppe einen Eintrag zu "Arbeitszeitdefinition pro AZG" mit den wöchentlichen Arbeitsstunden erstellen.
Ergeben sich weniger als 18 Wochenstunden, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.
Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern in Altersteilzeit, ohne Blockzeit-Modell, also in Teilzeit, wird die Prüfung auf 18 Wochenstunden nicht ausgeführt.
Arbeitnehmer mit einem Tätigkeitsschlüssel "Teilzeitbeschäftigte, weniger als 18 Wochenstunden" gelten auch nicht als anrechnungsfähig, außer es ist ausdrücklich die "Anzahl Pflichtplätze" eingetragen.
SchwbA, Befristung
Wenn im Personalstamm zum Eintrittsdatum zusätzlich die Spalte zur Befristung mit einem "Befristungsdatum" gefüllt ist und wenn das Befristungsdatum im Vergleich zum Eintrittsdatum der gleichen Zeile nicht mehr als 8 Wochen später liegt, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.
Hinweis zur Befristung
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis unbefristet weitergeführt wird, dann kann das ursprüngliche Datum der Befristung im Personalstamm in ein Datumsfeld zur Information übertragen werden. In diesen Fall das Datum bei "Befristungsdatum" entfernen und zur Information bei "Aufgehobenes Befristungsdatum" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
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SchwbA, Überprüfen
Um die anrechnungsfähigen Pflichtplätze zu überprüfen, kann die Anzeige "Ausgleichsabgabe Personal" herangezogen werden (Ergebnis und dann noch einmal Ergebnis).
Jedoch ist hier bei den einzelnen Personalnummern nur vermerkt, dass sie im Jahr anrechnungsfähig, also schwerbehindert oder gleichgestellt, sind. Die Rechnung pro Monat, die sich z.B. aus dem Beginndatum des Ausweises ergibt, kann anhand der hier aufrufbaren Druckliste des Personenverzeichnisses geprüft werden. In der rechten Spalte sind hier die Daten des Schwerbehinderten-Ausweises aufgeführt.
SchwbA, Berechtigungen
Da die Ausgleichsabgabe Daten des gesamten Unternehmens zusammenfasst, kann der Aufruf der Ermittlung und der Anzeige eingeschränkt werden. Und zwar auf die Benutzer, die uneingeschränkte Berechtigungen auf den Personalstamm haben, also keine eingrenzenden Filter auf Abrechnungskreis, NL oder Abteilung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Berechtigungen, Aktivieren: Ausgleichsabgabe Berechtigung.
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SchwbA, Druck der Niederlassung
Beim Druck der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird zur Betriebsnummer die Bezeichnung der Niederlassung gedruckt, wenn die Betriebsnummer bei genau einer Niederlassung eingetragen ist.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
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Sachkonten und Kostenstellen aus Excel
Diese Verarbeitung ist auch z.B. möglich wenn der ComServer für BfW nicht benutzt wird, oder die "automatischen" Übernahmen nicht gewünscht sind.
Die einfachen Stammdaten zu Kostenstellen und auch zu Sachkonten können aus Excel eingelesen werden; die Spalten sind, für Kostenstellen:
A Kostenstelle,
B Name der Kostenstelle,
C Kennung Baustelle, das ist der Inhalt: HA oder KO, wenn Baustelle,
D Niederlassung,
E Sparte,
F Bauleiter,
G Baubeginndatum,
H Bauendedatum, jeweils tt.mm.jj, I Kennung Aktiv, das ist A oder leer für aktiv.
Und für Sachkonten:
A Sachkonto,
B Bezeichnung,
C Kennung G für GuV oder B für Bilanz,
D Kennung A für Aufwand oder E für Ertrag.
Die erste Zeile enthält die Spaltenüberschrift.
Es werden nur Inhalte übernommen, die nicht leer sind. Wenn zum Beispiel bei einer Kostenstelle bereits eine Sparte eingetragen ist, wird sie nicht auf leer gesetzt, wenn im Excel kein Wert sein sollte. So können Stammdaten von Bau für Windows eingelesen werden. In BfW also zunächst die Daten nach Excel ausgeben und die Spalten so anordnen.
Das sind Daten für den aktuellen Mandanten.
/Stammdaten/Kostenstellen, Funktion: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus ExcelWebclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel
Webclient: Stammdaten aus Bau für Windows (BfW) nach Finance
Stammdaten zu Kostenstellen, Sachkonten und Geräten können aus Bau für Windows nach Finance übertragen werden. Diese Daten werden, wie sie angekommen sind, angezeigt; per "Übertragen" werden sie als Stammdaten übernommen. Zu Kostenstellen und zu Bauleitern werden auch Adressen angelegt und geändert, wenn ein Ort oder eine Telefonnummer angegeben ist.Die Einträge in dieser Tabelle werden danach nicht gelöscht, sondern bleiben bestehen. Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Aus Stammdaten zur Kontierung, und dort: Übertragen.
Berechtigungen
Der Windows- bzw. Domänen-Benutzer, unter dem das Übertragungsprogramm auf dem Bau für Windows-Rechner läuft, meldet sich per Win-Authentifizierung am SqlServer von Finance an. Für den Zugriff auf die Austausch-Tabellen in der Finance-Datenbank benötigt dieser Benutzer mindestens Schreibrechte. Die Tabelle ist 5002996 "Stammdaten zur Kontierung". Dieser Benutzer muss auch volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis des Bau für Windows-Servers haben.
In der BfW Datenbank und auf dem Server muss die Konfiguration der APP bfwFinEx.exe durchgeführt werden. Das ist die Ablösung des bisherigen ComServer.
SFN-Zuschläge - Sonntag-, Feiertag- und Nachtzuschläge
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Handbuch: BLO Lexikon A - K siehe auch das Kapitel zu Feiertagen.
SFN, Grundlohn
Der Grundlohnfaktor, also der Stundensatz für die steuerfreien Lohnarten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wird so berechnet:
a. Der Betrag der Lohnarten, die Basisgrundlohn für die SFN-Berechnung sind;b. die Stunden dieser Lohnarten, sofern sie Entgeltstunden sind; bei Monatsentgelt die festen Stunden der Arbeitszeitgruppe: Arbeitsstd. mtl.;c. der Stundensatz aus Betrag (a) / Stunden;d. die Wochenstunden laut den Sollstunden;e. der fester Faktor für die Anzahl der Wochen pro Monat, das ist 4,35;f. die Monatsstunden aus Wochenstunden (d) x fester Faktor (e);g. der Betrag weiterer Lohnarten als "Grundlohnzusatz";h. der Grundlohn aus Monatsstunden (f) x Stundensatz (c) plus Summe weiterer Lohnarten (g);i. der Grundlohnfaktor aus Grundlohn (h) / Monatsstunden (f).
Maximale Steuer- und Beitragsfreiheit
Bei der Berechnung von Steuer und SV bei SFN-Zuschlägen gilt: maximal werden 25 Euro pro Stunde angesetzt, um den Betrag zu errechnen, der beitragsfrei ist, und maximal 50 Euro pro Stunde für den Betrag, der steuerfrei ist.
Lohnarten, Steuerung
Lohnarten mit der SFN-Grundlohnermittlung: Basisgrundlohn dürfen nur sein:
Stundenlohnarten und Gehaltslohnart für Gehaltsempfänger.
Alle anderen Lohnarten, die mitrechnen, sind "Grundlohnzusatz".
Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag ab 2021
Um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten, hebt die Bundesregierung die Freigrenzen erheblich an: von 972 € auf 16.956 € bis 31.12.2022; ab 01.01.2023 auf 17.543 Euro; ab 01.01.2024 auf 18.130 Euro (jährlich/Einzelveranlagung) bzw. von 1.944 € auf 33.912 € bis 31.12.2022; ab 01.01.2023 auf 35.086 Euro; ab 01.01.2024 auf 36.260 Euro (jährlich/Zusammenveranlagung). Diese Beträge beziehen sich zunächst auf die zu zahlende Lohnsteuer des Jahres. Neben der Anhebung der Freigrenzen wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt. Wer ein hohes Einkommen bezieht, muss weiterhin den vollen Satz zahlen. Bei ermäßigt zu besteuernden sonstigen Bezügen (sonstige Bezüge), wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, etc., wird die Freigrenze im Lohnsteuerabzugsverfahren nun auch berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag, Bemessungsgrundlage für die Ermittlung
Für die Prüfung, ob die Freigrenze überschritten wird, ist auf die Jahreslohnsteuer im Sinne des § 39b Abs. 3 Satz 5 EStG abzustellen (Jahreslohnsteuer unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs).Das soll sicherstellen, dass für gering oder durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber unterjährig ein Solidaritätszuschlag einzubehalten ist, obgleich die jährliche Freigrenze nicht überschritten wird.
Die Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer. Nicht der steuerpflichtige Verdienst.
Solidaritätszuschlag, Freigrenze
Nach der Anhebung der Freigrenze ab 2021 müssen Arbeitgeber den Solidaritätsschlag erst dann einbehalten, wenn die Lohnsteuer der Arbeitnehmer folgende Werte übersteigt:
Steuerklasse I, II, IV, V und VI: 1.413,00 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 1.491,92 €/Monat; ab 01.01.24 monatlich 1.510,83 €/Monat
Steuerklasse III: 2.826,00 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 2.923,83 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 3.021,67 €/Monat
Solidaritätszuschlag, Milderungszone
Die Milderungszone soll verhindern, dass Arbeitnehmer, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze liegt, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe entrichten müssen. Innerhalb der Milderungszone wird der Solidaritätszuschlag schrittweise angepasst und richtet sich nach dem Einkommen. Folglich bedeutet das: Der Solidaritätszuschlag nimmt innerhalb der Minderungszone mit steigendem Einkommen zu. Die Milderungszone beginnt ab der Freigrenze und geht bis zur Einkommensteuerschuld (nicht Einkommen) von 31.528 € bei Einzelveranlagung bzw. 63.056 € bei Zusammenveranlagung.
Innerhalb der Zone nimmt der Solidaritätszuschlag mit steigendem Einkommen zu, bis er den vollen Satz von 5,5 % erreicht.
Solidaritätszuschlag, Hohe Einkommen
Wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 96.409 € und bei Verheirateten 192.818 € übersteigt, liegt es oberhalb der Milderungszone und der Soli wird voll erhoben. Dann wird der volle Satz von 5,5 % erhoben.
Solidaritätszuschlag, Pauschalversteuerung
Der Solidaritätszuschlag wird auch ab 2021 in unveränderter Höhe von 5,5 Prozent auf die Pauschalsteuer erhoben. Einzige Besonderheit ist und bleibt, dass beim zweiprozentigen Pauschalsatz für Minijobber der Solidaritätszuschlag bereits enthalten ist. Beispiele sind: Direktversicherungen, Pkw-Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber, Pauschalsteuer durch kurzfristig Beschäftigte, etc.
Solidaritätszuschlag, ab 01.01.2024 Erhöhung der Freigrenzen
Der Freibetrag wird von bisher 17.543 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 35.086 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags ist die Lohnsteuer. Die Freibeträge beziehen sich auf die zu zahlende Lohnsteuer des Jahres. Die Berechnung ist nach heutigem Stand vorläufig so vorzunehmen. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes sind voraussichtlich Korrekturabrechnungen ab 01.01.2024 notwendig.
Solidaritätszuschlag, Berechnung bei Einmalbezügen in bestimmten Konstellationen; Korrektur ab Version 2023.2.6 (ab 01.01.2024)
Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlages wurde in bestimmten Konstellationen bis 31.12.23 von der einbehaltenen Lohnsteuer des Einmalbezuges nur ein Solidaritätszuschlag mit 5,5% berechnet.
Dies war nur der Fall:
wenn der laufende Bezug des Mitarbeiters unter der Freigrenze zum Solidaritätszuschlag lag und ein Einmalbezug hinzukam und dadurch die Freigrenze überschritten wurde
oder ein laufender Bezug schon in der Milderungszone oder sogar darüber war und ein Einmalbezug hinzukam.
In anderen Konstellationen war die Berechnung richtig.
Im Jahr 2023 waren Alleinstehende mit maximal 17.543 Euro (Lohn-)Steuern im Jahr vom Soli befreit, ab 2024 bis 18.130 Euro. Bei zusammenveranlagten Partnern sind es die doppelten Werte (ab 2023: 35.086 Euro/ab 2024: 36.260 Euro).Das Problem wurde behoben. Die geänderte Berechnung greift sofort.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, undVor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken undVor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen ausführen.
Sozialkasse
Sozialkasse, Urlaub
Siehe auch dazu die Erläuterungen unter dem Stichwort "Urlaub".
Sozialkasse, Beiträge
Sozialkasse Bau, ab 01.01.2024 Beitragsänderungen bei der Sozialkasse Bau (West, Ost und Berlin)
Für die Sozialkasse Bau gelten ab 01.01.2024 neue Beitragssätze. Es wird ein Satz ab 01.01.2024 mit den neuen Einträgen erzeugt. Die Beitragssätze können über die Ausführung: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, <Einfügen für Jahr: 01.01.2024> automatisch eingetragen werden.
Nach Informationen der Soka-Bau vom 15.12.2023, wurde ein Tarifvorschlag vom 01.12.2023 (TZA Bau und VTV) von den drei Tarifvertragsparteien zwischenzeitlich angenommen.Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 14.12.2023 beantragt, die Bekanntmachung über den Antrag im Bundesanzeiger ist noch für dieses Jahr vorgesehen, um eine ab ca. März 2024 zu erwartende rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung zum 01.01.2024 zu ermöglichen.
Nach Rücksprache mit der Soka-Bau wird empfohlen, bereits ab dem 01.01.2024 mit den neuen Beiträgen abzurechnen, um Korrekturen zu vermeiden.
Hier eine Zusammenfassung der Änderungen ab 01.01.2024 bzw. dem Meldemonat Januar 2024:
Gewerbliche Arbeitnehmer Bund West: Absenkung des Gesamtbeitrags von 20,8% auf 20,5%
Für Angestellte Bund West bleibt der Gesamtbeitrag bei 85 Euro
Gewerbliche Arbeitnehmer Berlin West: Absenkung des Gesamtbeitrags von 25,75% auf 25,65%
Für Angestellte Berlin West bleibt der Gesamtbeitrag bei 85 Euro
Gewerbliche Arbeitnehmer Bund Ost: Beitrag bleibt bei 18,7%; der enthaltene Anteil Zusatzversorgung steigt von 1,1% auf 1,4%; andere Anteile sinken
Angestellte Bund Ost: Anstieg der Angestelltenbeiträge von 45,50 Euro auf 53 Euro; der enthaltene Anteil Zusatzversorgung steigt von 27,50 auf 35 Euro
Gewerbliche Arbeitnehmer Berlin Ost: Beitrag erhöht sich von 23,65% auf 23,85%; der enthaltene Anteil Zusatzversorgung steigt von 1,1% auf 1,4%; andere Anteile sinken
Angestellte Berlin Ost: Anstieg der Angestelltenbeiträge von 45,50 Euro auf 53 Euro; der enthaltene Anteil Zusatzversorgung steigt von 27,50 auf 35 Euro
Die Aufteilung ist im jeweiligen Eintrag, der erzeugt wird zum 01.01.2024, ersichtlich.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Einfügen für Jahr: 01.01.2024 eingeben.
Sozialkasse Bau, ULAK-Werte Berlin in Schaltjahren (z.B. im Jahr 2024)
Für die Sozialkasse Bau Berlin gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2024.Aufgrund des Schaltjahres 2024 müssen die ULAK-Werte mit 366 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,46 bei Schwerbehinderten, bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,20 betragen.
In Nicht-Schaltjahren müssen die ULAK-Werte mit 365 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,43 bei Schwerbehinderten, bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,17 betragen. (Anmerkung: Bei der Soka Bau West und Ost wird immer mit 360 Tagen gerechnet.)
Die ULAK-Werte auch für Berlin können über die Ausführung: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, <Einfügen für Jahr: 01.01.2024> automatisch eingetragen werden. Die Werte sind zu prüfen.
Bei der Abrechnung für Januar 2024 wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2024 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, <Einfügen für Jahr: 01.01.2024> eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse Bau, ULAK-Werte Berlin nach Schaltjahren (z.B. im Jahr 2025)
Für die Sozialkasse Bau Berlin gelten wieder die ULAK-Werte ohne Schaltjahr ab 01.01.2025. In Nicht-Schaltjahren müssen die ULAK-Werte mit 365 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,43 bei Schwerbehinderten, bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,17 betragen. In Schaltjahren müssen die ULAK-Werte mit 366 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,46 bei Schwerbehinderten, bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,20 betragen.
Die ULAK-Werte auch für Berlin können über die Ausführung: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, automatisch eingetragen werden. Die Werte sind zu prüfen. Bei der Abrechnung für Januar 2025 wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2025 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, <Einfügen für Jahr: 01.01.2025> eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse, Tarifrente Bau ab 01.01.2016
Per Tarifvertrag wurde die Zusatzversorgung, die bisherige zusätzliche Rentenbeihilfe im Baugewerbe ab 01.01.2016 in die Tarifrente Bau (TRB) umgewandelt; das bedeutet für die Beitragsermittlung:
der prozentuale Zusatzversorgungsbeitrag steigt;
auch an die Sozialkasse Bau Ost gehen Zusatzversorgungsbeiträge für Gewerbliche und für Angestellte;
auch für Auszubildende wird ein Zusatzversorgungsbeitrag geleistet, das ist der "ZVK Beitrag Auszubildende";
der Prozentsatz für das zusätzliche Urlaubsgeld fällt auf 20% für Urlaub (das gilt für die Jahre 2016 und 2017; ab 2018 wird er wieder auf die bisherigen 25% angehoben).
Die Beiträge und die Werte für die Urlaubsermittlung und -vergütung für die Sozialkasse der Bauwirtschaft können bei Änderungen automatisch eingetragen werden (ULAK-Werte bzw. Beitragssätze).
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten, Funktion, Prozentsätze für 01.16 (oder andere Jahre) einfügen für eine Sozialkasse und für alle: /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr.
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Sozialkasse, Tarifrente Bau, Auszubildende
Für Auszubildende wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung ein Beitrag zur Zusatzversorgung geleistet; bei den Prozentsätzen der Sozialkasse ist das der "ZVK Beitrag Auszubildende".
Der Beitrag für die Zusatzversorgung von Auszubildenden wird nicht vom Arbeitgeber an die Sozialkasse gezahlt; sondern vielmehr von der Sozialkasse aus dem Gesamtbeitrag entnommen; so die Auskunft der Sozialkasse Bau. Er beträgt Stand 2016: 20 Euro.
Der ZVK-Beitrag für Auszubildende wird deshalb zwar abgerechnet und an die Finanzbuchhaltung gebucht; aber nicht in die Meldungen zur Ausbildungsvergütung addiert, nicht in die Beitragszahlung aufgenommen und nicht im ZVK-Nachweis gedruckt.
Auch in Teilmonaten wird für Auszubildende der volle Beitrag angesetzt.
Sozialkasse, Tarifrente Bau, Auszubildende zur Kontierung
Wenn der Zusatzversorgungsbeitrag für Auszubildende bei Soll und Haben mit dem gleichen Sachkonto kontiert ist, also in der Finanzbuchhaltung ausgeglichen wird, dann wird der Betrag auch nicht an die Baubetriebsabrechnung übergeben.
Es ist eine eigene Kontierungsgruppe für die Auszubildenden notwendig.
Wenn dies so sein soll, dann bei der Kontierung für den AG-Anteil ZVK-Beitrag einen eigenen Eintrag für die Kontierungsgruppe der Auszubildenden benutzen und für die Kontierungsgruppe eine solche Kontierungshilfe eintragen. Das wäre also nur möglich, wenn Auszubildende eine eigene Kontierungsgruppe haben.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile und /Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
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Sozialkasse, Tarifrente Bau, Angestellte Ost
Für Angestellte, die zur Sozialkasse Bau Ost gehören, wird in 01.16 eine Anmeldung an die Sozialkasse erstellt. Ansonsten wird dann das spätere Meldewesen, wie bei der Sozialkasse Bau West ausgeführt (Abmeldungen, Elternzeit, spätere Anmeldungen, Anschriftenänderungen, etc.)
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Beschäftigungszeiten (ANMEL).
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Sozialkasse, Beitrag für Angestellte
Der Beitrag für Angestellte und Poliere wird bei den Sozialkassen-Stammdaten definiert.
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: ZVK Beitrag Angestellte und ZVK Beitrag Angestellte täglich.
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Sozialkasse Bau; Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung ab Juli 2021
Die Sozialkasse Bau wird im Jahr 2021 einen weiteren Beitrag "für Angestellte zur Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens" erheben. Die Umsetzung in der Entgeltabrechnungssoftware ist erst ab dem Abrechnungsmonat Juli 2021 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt der Beitragserhebung im Jahr 2021 wird sich aufgrund fehlenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf April 2021 verschieben.
Zur Finanzierung der Berufsausbildung wird eine zusätzliche monatliche Pauschale für Angestellte eingeführt. Künftig wird pro Kalendermonat für alle Angestellten gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 VTV, die nicht nur eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV ausüben, 18 EUR erhoben. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht am Monatsanfang beginnt oder nicht zum Monatsende endet, wird für jeden Arbeitstag ein Zwanzigstel der Monatspauschale (derzeit 90 Cent) gezahlt. Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, besteht keine Beitragspflicht. Die neue Kopfbeitragsregelung entspricht fast vollständig der Systematik des schon bekannten § 16 VTV ("Kopfbeitrag für Angestellte und Auszubildende für die tarifliche Altersvorsorge"). Der Beitrag ist allerdings nicht regional unterschiedlich, sondern bundesweit - also auch für die Sozialkasse Ost, Berlin und Berlin-Ost - einheitlich. Außerdem wird kein Beitrag für Auszubildende erhoben. Für die Monate bis Juni wird die Soka-Bau sich mit den Arbeitgebern schriftlich in Verbindung setzen. (Quelle: Soka-Bau)
Ablauf bis einschließlich Juni 2021:
Für die Monate bis einschließlich Juni, für die Beiträge rückwirkend erhoben werden von den Sozialkassen: Da die Berechnung der Angestelltenbeiträge automatisch jeden Monat, für jeden Angestellten, gemäß den vorliegenden Daten in einem laufenden Arbeitsverhältnis ist, durchgeführt von der Sozialkasse durchgeführt wird, erfolgt die Abwicklung der Monate bis einschließlich Juni 2021 auch direkt über die Sozialkasse.Dies ist unabhängig davon, ob die Sozialkassen für den Betrieb eine Monatsmeldung erhalten haben. Für den Zusatzbeitrag Berufsbildung, gibt es im August einen Sonderlauf bei der Sozialkasse, der den Zusatzbeitrag für die Monate bis einschließlich Juni dort im Hause nachbucht. Hier bekommt der Betrieb dann eine Meldebestätigung (= Rechnung), das soll „der Trigger“ sein, dass der Betrieb diese Beiträge an die Sozialkasse zahlen kann.Kunden die am Lastschriftverfahren teilnehmen, bekommen die Beiträge mit dem Lastschrifteinzug der Juli Meldung am 20.08.21 abgebucht.
Ablauf und Einrichtung in NEVARIS für die Abrechnungen ab Juli 2021:
Für die Sozialkassen Bau können diese Beitragssätze über die Einrichtung des Baulohns eingefügt werden. Dadurch wird ein neuer Eintrag bei den Beitragssätzen mit einem Ab Datum 01.07.2021 in den entsprechenden Sozialkassen Bau erzeugt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Jahr, Sozialkasse 07.21.
Webclient:
Details:
Bei den Beitragssätzen zur Sozialkasse gibt es zwei weitere Spalten: "plus Beitrag Berufsbildung" monatlich und täglich. Die Beiträge zur Zusatzversorgung und zur Berufsbildung werden getrennt, weil letzterer kein Beitrag zur Altersvorsorge ist.
Das ergibt für 2021:
ZVK-Beitrag Angestellte 63,00 Euro,
täglich 3,15.
Beitrag Berufsbildung 18,00,
täglich 0,90.
Abgerechnet wird der Beitrag zusammen, also 81,00 Euro für den Monat als "ZVK-Beitrag", genauer: als Beitrag an die Sozialkasse.
In den Fällen, in denen es von Bedeutung ist, welcher Betrag für die Altersvorsorge aufgewendet wird, werden die 63 Euro angesetzt; zum Beispiel wenn bei der Tariflichen Zusatzrente die Obergrenze der Steuerfreiheit geprüft wird.
/Stammdaten/Sozialkassen, Aktionen Beitragssätze.
Webclient:
Zu Rückrechnungen; Monate vor Juli 2021
Rückrechnungen auf Monate vor Juli 2021 zum Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung sind nicht vorgesehen.
Für die Monate, die durch die Soka-Bau aufgrund des Sonderlaufes eine Meldebestätigung (= Rechnung) auslösen, die Ihnen auf dem Postwege zugestellt wird, ist diese als Aufwand entsprechend in Ihrer Finanzbuchhaltung zu buchen und zu bezahlen. Es sind auch keine systemseitigen Meldungen zu Monaten vor Juli 2021 an die Soka-Bau vorgesehen. Dies beruht auf einer Auskunft der Soka-Bau.
Weitere Details
Es zählen weiterhin die Regeln, die ansonsten für den ZVK-Beitrag für Angestellte und Poliere gelten zum
Tagessatz statt Monatsbeitrag
Beitrag für Angestellte nach Ende der Entgeltfortzahlung
Nach Austritt
SV-Aussteuerung
Zahlung und Spitzenausgleich
AAG, keine Erstattungen des Zusatzbeitrages
Der Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung ab Juli 2021 gehört nicht zu den Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge und wird daher auch nicht mit in die Erstattungen zur Entgeltfortzahlung (Umlage 1) und Mutterschutz/Beschäftigungsverbot (Umlage 2) eingerechnet.
Druck: ZVK-Nachweis und Meldung
Im ZVK-Nachweis wird der Beitrag zusammen, also 81,00 Euro für den Monat, ausgewiesen in der Spalte „ZVK-Beitrag“, bei Tagesbeträgen entsprechend anteilig.
Ebenso ist der Beitrag enthalten in der ZVK-Beitrags-Zusammenstellung bei den Positionen:
Angestellte und Poliere: Monats-Beiträge (Anzahl Angestellte x 81 Euro) und
Angestellte und Poliere: Tages-Beiträge (Anzahl Angestellte x 3,90 Euro).
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk> und/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beitragsmeldung.
Webclient:
Sozialkasse, Tagessatz statt Monatsbeitrag
Für Angestellte und Poliere wird anstelle des Monatsbeitrags ein Tagesbeitrag errechnet, wenn folgendes zutrifft:
Wenn im Monat Eintritt oder Austritt vorliegt oder wenn Erziehungsurlaub (Elternzeit) vorliegt, dann gilt der Tagessatz. Als Tage werden die Werktage gezählt, also ohne Wochenenden und Feiertage. Dies auch, wenn die Beschäftigung unterbrochen ist. Unterbrechungstage wegen Elternzeit zählen nicht mit. Der so ermittelte Beitrag ist nicht höher als der Monatsbeitrag.
Sozialkasse, Beitrag für Angestellte nach Ende der Entgeltfortzahlung
Nach Ende der Entgeltfortzahlung wird in der Regel immer noch der Monatsbeitrag gezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein ZVK-Brutto vorliegt oder zumindest Fehlzeiten berichtet wurden. Nur bei Elternzeit werden keine Beiträge gezahlt. In diesem Fall werden im Monat des Beginns oder Endes evtl. Tagesbeiträge fällig.
Sozialkasse, Beitrag nach Austritt bei Einmalbezug
Wenn nach Austritt ein Einmalbezug abgerechnet wird, der ZVK-pflichtig ist, dann gilt laut Sozialkasse folgendes:
Für Angestellte kann der Einmalbezug mit einer Abrechnung nach Austritt, also ohne Rückrechnung, abgerechnet werden. Ein ZVK-Beitrag fällt nach Austritt nicht an.
Für gewerbliche Arbeitnehmer muss das ZVK-Brutto dem Belegmonat zugeordnet werden, also durch eine Rückrechnung. Da laut SV- und Steuerrecht der Einmalbezug dem laufenden Monat zugeordnet werden muss, kann diese unterschiedliche Behandlung nur so gelöst werden, dass in einem solchen Fall mit zwei Lohnarten, je einer ZVK-pflichtigen und einer SV- und steuerpflichtigen Lohnart, berichtet wird.
Sozialkasse, Aussteuerung
Für Angestellte, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, werden weiter Beiträge an die Sozialkasse abgerechnet; für Gewerbliche Arbeitnehmer, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, wird auch weiter ein Urlaubsanspruch ermittelt. Das Beschäftigungsverhältnis läuft weiter.
Wenn während der Aussteuerung ein Bruttolohn anfällt, z.B. weil das Arbeitszeitkonto aufgelöst wird, dann wird dieser Bruttolohn gemeldet und begründet einen Urlaubsanspruch in Geld.
Wegen der SV-Aussteuerung wird ein Arbeitnehmer nicht bei der Sozialkasse abgemeldet.
Für Arbeitnehmer, die vor 2013 ausgesteuert wurden, also bei der Sozialkasse abgemeldet sind, werden nur dann Beiträge und Urlaubsansprüche errechnet, wenn für diese im Jahr 01.01.2013 eine neue Anmeldung an die Sozialkasse gesendet wird, also über "Beschäftigungszeiten (ANMEL)" mit dem Meldeschlüssel 0010 Beginn.
Sozialkasse, Anzahl der Angestellten, ZVK-Nachweis und Meldung
Die Anzahl der Angestellten und Poliere wird wie folgt dargestellt:
ZVK-Nachweis
Auf dem gedruckten ZVK-Nachweis alle Angestellten und Poliere, für die ein Beitrag ermittelt wurde. Die Anzahl enthält die Angestellten mit Monats- und mit Tagesbeiträgen. Diese Anzahl der Beiträge wird auf dem Blatt mit der Überschrift "Nachweis über ZVK-Pflicht, Belegmonat" gedruckt, und zwar vor dem Beitrag, z.B. "3 mal EUR 67,00 ergibt".Ferner werden Zeilen mit der Anzahl der "ZVK-pflichtigen Poliere, Angestellte" gedruckt: diese beziehen sich auf die ZVK-Pflichtigen laut Personalstamm, auch wenn kein Beitrag für sie ermittelt wurde. Diese Personalnummern wurden auch einzeln aufgeführt, evtl. ohne Beitrag.
Auf dem Blatt mit der Überschrift "Abrechnungsmonat" wird diese Anzahl nicht gedruckt, weil Rückrechnungen enthalten sein können.
DatenträgerAuf dem Beitragsmeldungssatz des Datenträgers sind Monats- und Tagesbeitrag getrennt. Die Anzahl beitragspfl. Ang. enthält die Anzahl der Monatsbeträge. Der Angestelltenbeitrag dividiert durch diese Anzahl ergibt den Monatsbeitragssatz.
Die Anzahl der Angestellten mit Tagesbeitrag ist auf dem Datenträger nicht ersichtlich. Es wird die Summe der Tage gemeldet.
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk> und/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beitragsmeldung.
Webclient:
Sozialkasse, Anzahl der Angestellten, Überprüfen
Wenn die Anzahl der Angestellten und Poliere nicht zu dem errechneten Beitrag passt: dann überprüfen, ob für einzelne Arbeitnehmer eine Abrechnung mit 0-Brutto erstellt wurde und ohne Fehlzeit. In solchen Fällen muss eine Fehlzeit berichtet werden.
Sozialkasse, ZVK-Nachweis, Stunden
Beim Druck des ZVK-Nachweises werden als Stunden die ausgezahlten Arbeitsstunden gedruckt, wie sie auch in der ZVK-Meldung enthalten sind.
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk>.
Webclient:
Sozialkasse, Vormonate, Stunden
In die Urlaubsmeldungen an die Sozialkasse können, wenn dies nötig sein sollte, Meldungen aus Vormonaten eingefügt werden, so dass sie als Korrektur gemeldet werden; dabei werden die Arbeitsstunden neu ermittelt.
Wenn schon eine Korrektur wegen einer Rückrechnung enthalten ist, gilt diese.
Dies kann nötig sein, wenn die Sozialkasse Korrekturmeldungen verlangt mit geänderten Arbeitsstunden. Wenn dies der Fall ist und wenn keine Rückrechnung dazu ausgeführt wird, dann können in die Übersicht der Urlaubsmeldungen auf diese Weise Korrekturmeldungen eingefügt werden.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" und dort: "Aus Vormonaten und Std. neu ermitteln".
Sozialkasse, Schwerbehinderung
Damit die besonderen Berechnungen bei Schwerbehinderung ausgeführt werden können, muss im Personalstamm im Register Weiteres "Schwerbehinderung" angekreuzt werden und das "Gültig von"-Datum des Ausweises zur Schwerbehinderung eingetragen werden.
Wenn erst nachträglich bekannt wird, dass Schwerbehinderung vorliegt, dann auch die Personal-Historie so ändern und Rückrechnungen ausführen.
Sozialkasse, Mandanten, Betriebskontonummer
Mehrere Mandanten, gleiche Betriebskontonummern
Wenn in mehreren Mandanten abgerechnet wird, aber in den Mandanten die gleiche Betriebskontonummer gilt, dann müssen die Meldungen zwar in allen Mandanten ermittelt werden, der Datenträger aber wird nur in einem Mandanten erstellt.
Was tun in einem solchen Fall?
In allen Mandanten die Meldungen erstellen: /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, jeweils: Ausführen.
In einem Mandanten den Datenträger erstellen: /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Datenträger erstellen und dort "Mandantenübergreifend" ankreuzen.
Mehrere Datenbanken, gleiche Betriebskontonummern
Wenn es eine Gehalts-Datenbank gibt und eine Lohn-Datenbank, und wenn beide zur gleichen Betriebskontonummer gehören, dann bei der Sozialkasse auswählen:
Meldung für: Nur Angestellte in der Gehalts-Datenbank und Nur Gewerbliche in der Lohn-Datenbank. Wenn es eine Gehalts-Datenbank gibt und außerdem eine Lohn-Datenbank, in der auch noch Angestellte abgerechnet werden, dann bei der Sozialkasse auswählen: Meldung für: Nur Angestellte in der Gehalts-Datenbank und "Gew. und Ang. ergänzend" in der Lohn-Datenbank.
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten: Meldung für.
Webclient:
Weiteres zur Sozialkasse
Sozialkasse, neue Betriebskontonummer in bisherigen Meldungen
Wenn von der Sozialkasse eine neue Betriebskontonummer zugeteilt wird, dann kann diese in den bisherigen Meldungen ebenfalls geändert werden; für Rückrechnungen ist dies nötig.
/Stammdaten/Sozialkassen, Betriebskontonummern, Funktion, Betriebskontonummern in alten Meldungen ändern.
Webclient:
Betriebskontonummer DV (Absender)
Die Betriebskontonummer DV (Absender), oder auch: Rechenzentrumsnummer, ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Dateien erstellt, gleich ob es der Arbeitgeber ist oder nicht.
Pro Sozialkasse darf dies nur genau eine Nummer sein; falls also mehrere Einträge pro Niederlassung erstellt werden, müssen diese für eine Sozialkasse alle die gleiche Betriebskontonummer DV (Absender) haben.
Mindesturlaubsvergütung (MUV)
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Zeiten ohne Entgelt
Auch Zeiten ohne Arbeitsentgelt führen zu einem Urlaubsanspruch der gewerblichen Arbeitnehmer gegenüber der Sozialkasse:
bei Krankheit ohne Entgeltfortzahlung,
bei Saison-Kurzarbeitergeld und
ab 01.01.2023 auch konjunkturelle Kurzarbeit.
Der Begriff dafür ist Mindesturlaubsvergütung: kurz MUV. Der Anspruch in Tagen ändert sich dadurch nicht. Die Ausfallstunden und der Anspruch auf Urlaubsvergütung dazu werden während der Abrechnung errechnet. Auf der ULAK-Kontenübersicht werden die Ansprüche als Ausgleichsbeträge aufgeführt. Bei den Meldungen an die Sozialkasse werden die Ausfallstunden und die Mindesturlaubsvergütung gemeldet.
/Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus> und /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus> und /Nach der Abrechnung/Sozialkassen.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Berechnung ab 01.01.23
Sozialkasse, Beitragssätze der Sozialkasse für das BauhauptgewerbeFür die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden.
Sozialkasse, ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: SozialkasseWebclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollierenWir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.
Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-WerteWichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.
Sozialkasse, Änderungen der Mindesturlaubsvergütung ab 01.12.2022
Sozialkasse Bau, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet.
Die geänderte Berechnung sowie die sich daraus ergebenden geänderten Angaben im Datensatz <URMEL> werden automatisch berücksichtigt.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütungen ab 01.2023
Sozialkasse Bau, Änderung zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023
Diese Änderungen betreffen die bisherige Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG und Krankheit, sowie die Berechnung der neuen Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.2023.
Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfall, wenn dieser durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (Krankheit), Saisonkurzarbeit (S-KUG) oder konjunktureller Kurzarbeit entstanden ist. Der Arbeitnehmer erhält je Ausfallstunde eine Mindesturlaubsvergütung in Höhe des gültigen Prozentsatzes vom jeweiligen tatsächlichen Stundenlohn.
Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.2023 nicht mehr einheitlich mit dem Prozentsatz von 14,25% berechnet, sondern differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%.
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem Bruttolohn bzw. Stundensatz. Das ist der tatsächliche Stundenlohn ohne Zuschläge des betreffenden Monats. Der Tarifvertrag sagt dazu: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ Siehe dazu auch hier im Abschnitt: Bewertung der Mindesturlaubsvergütung
Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben weiterhin keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG ab 01.2023 entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird in den Monaten Dezember, Januar bis März eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ist neu ab 01.2023. Sie entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit wird in den Monaten April bis November eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Sozialkasse Bau, Bewertung der Mindesturlaubsvergütung
Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.23 mit dem jeweiligen gültigen tatsächlichen Bruttostundenlohn/Stundensatz des Mitarbeiters bewertet. Das ist die tarifliche Eingruppierung oder der Stundensatz, der lt. Arbeitsvertrag vereinbart wurde.Der Tarifvertrag sagt dazu zukünftig: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“
Um diese Bewertung vorzunehmen ist eine besondere Lohnart nur zur Bewertung notwendig. Diese Stellen wir als Musterlohnart zur Verfügung.Diese Lohnart hat die Funktion "5021 Stundensatz, Lohnart für Bewertungen. Keine Abrechnung". Ergibt sich daraus ein Stundensatz, so gilt dieser.
Dazu ist eine Bewertung (Register Bewertung) mit den individuellen Abrechnungsarten notwendig und den individuellen Lohnarten für diesen Bruttostundenlohn/Stundensatz (das können auch mehrere Lohnarten sein) zur Abrechnung ab 01.23 notwendig.Bei Mitarbeitern mit einem monatlichem Fixum ist diese Lohnart dazu wie folgt zu bewerten: Für die entsprechenden Abrechnungsarten, mit der Bewertungslohnart des Fixum (Gehalt) und der Bewertung <AZSTD> Monatsentgelt/Arbeitsstd. mtl. AZG oder <SZSTD> Monatsentgelt/Sollstunden AZG bewerten um einen Bruttostundenlohn/Stundensatz zu bekommen.
Die Lohnart mit der Funktion 5021 kann z.B. bei Akkordlöhnern oder bei Minijobblern mit dem vereinbarten Stundensatz lt. Arbeitsvertrag auch am Personalstamm hinterlegt werden und ein entsprechender Faktor eingetragen werden. Sofern aber auch eine tarifliche Eingruppierung für einen Stundenlohn vorliegt, oder ein Faktor bei der Stundenlohn-Lohnart eingetragen ist, wird diesem Vorrang gewährt.
Wir stellen Ihnen die entsprechende Muster-Lohnart hier zur Verfügung (Klick auf den Link): https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/Loamuster5021.zip?version=1&modificationDate=1669129029368&api=v2 Hinweis: Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und individuellen Lohnarten zur Bewertung zu ergänzen.
Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Hinweise:Wenn diese Lohnart mit der Funktion 5021 nicht vorhanden ist, wird versucht die Tariflohnart zu suchen, und zwar aus der Tariftabelle und den Lohnarten im Personalstamm, um damit zu bewerten. Wenn kein Tarif gefunden werden kann, dann wird die Bewertung der SFN-Lohnart (Funktion 1480) oder der Kurzarbeitslohnart (Funktion 2001) genommen.
Hinweis: Wir empfehlen eine Lohnart mit der Funktion 5021 anzulegen und für die Abrechnungsarten entsprechend zu bewerten.
Stammdaten, Lohnarten, Register Bewertung Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung - was ist zu tun ab 01.2023
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 importieren.Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 für alle Abrechnungsarten entsprechend bewerten.Die Musterlohnart mit der Funktion 5021, sofern notwendig, am Personalstamm mit einem Faktor hinterlegen.
Sozialkasse Bau, Beitragssätze
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.2023. Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden.
Sozialkasse, ULAK-Werte
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.2023. Die bisherige einheitliche Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung mit dem Prozentsatz von 14,25%, erfolgt ab 01.2023 differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. Dazu gibt es zwei neue Felder.
Die ULAK-Werte können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden.
Es werden Beitragssätze und ULAK-Werte für die Sozialkassen Wiesbaden, Ost und Berlin erstellt. Falls diese bereits angelegt wurden, werden sie nicht mehr geändert; dann manuell überprüfen. Die Werte sind zu prüfen.
Bei der Abrechnung für Januar 2023 bei der Sozialkasse Bau wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2023 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse, ULAK-Werte Berlin in Schaltjahren (z.b. ab 01.01.2024-31.12.2024)
Für die Sozialkasse Bau Berlin gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2024.
Aufgrund des Schaltjahres 2024 müssen die ULAK-Werte mit 366 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,46 bei Schwerbehinderten bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12.20 betragen. In Nicht-Schaltjahren müssen die ULAK-Werte mit 365 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,43 bei Schwerbehinderten bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,17 betragen. (Anmerkung: Bei der Soka Bau West und Ost wird immer mit 360 Tagen gerechnet.)
Die ULAK-Werte auch für Berlin können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. Die Werte sind zu prüfen. Bei der Abrechnung für Januar 2024 wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2024 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2024 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG in 12.22 melden (URMEL)
In den Meldungen Dezember 2022 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel im Dezember 2022 und die vollen Saison-KuG-Ausfallstunden, sofern angefallen, dazu.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG oder konjunkturelles KuG ab 1.23 melden (URMEL)
In den Meldungen ab Januar 2023 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten:
Der tatsächliche Bruttostundenlohn für die monatliche Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wird mitgemeldet.Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die Saison-KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Saison-KuG-Monaten (Dezember, Januar bis März), sofern angefallen, mitgemeldet. Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung konjunkturelles KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die konjunkturellen KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Monaten April bis November, sofern angefallen, mitgemeldet.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Berechnung bis 31.12.2022
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Krank
Die Mindesturlaubsvergütung für Zeiten ohne Entgelt wegen Krankheit wird so berechnet: Es zählen die Ausfallstunden in Zeiten ohne Entgelt wegen Krank, Kur oder Betriebsunfall.
Der Stundensatz für die Mindesturlaubsvergütung wegen Ende der Entgeltfortzahlung wird so ermittelt:
Es gilt der letzte Monat, für den ein Faktor ermittelt werden kann; aber nur, wenn für den Monat davor keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet worden war.
Wenn für den aktuellen Monat ein Faktor ermittelt werden kann und im Vormonat keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet wurde, gilt der Faktor des aktuellen Monats.
Wenn zum aktuellen Monat ein Faktor per Korrektur vorgemerkt ist, gilt dieser.
Wenn so aber kein Faktor für den aktuellen Monat ermittelt werden kann, werden die Monate davor betrachtet. Der erste Monat, für den ein Faktor errechnet werden kann und in dessen Vormonat keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet wurde, zählt. Wenn zum Monat, der so gefunden wurde, ein Faktor per Korrektur vorgemerkt ist, gilt dieser.
Wenn gar kein Faktor ermittelt werden kann, gilt der Tariflohn.
Die Basis ist dann die Meldung an die Sozialkasse: Dabei wird Urlaubsvergütung wird aus dem Bruttolohn herausgerechnet. Dieses Brutto geteilt durch die ausgezahlten Arbeitsstunden, wie gemeldet, ergibt den Stundensatz. Ausfallstunden mal Stundensatz mal Prozentsatz der Urlaubsvergütung, dabei gilt kein besonderer Satz für Schwerbehinderte, ist die Mindesturlaubsvergütung.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen bis November 2022
Die Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG wird so berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Kurzarbeit, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird immer der aktuelle Schlechtwetterzeitraum von Dezember bis März.
Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Bei Eintritt im Schlechtwetterzeitraum gilt der Stundensatz des Eintrittsmonats. Wenn aber ein Vortrag erfasst wurde mit Ausfallstunden KuG und Mindesturlaubsvergütung KuG, dann gilt der Faktor, der daraus errechnet werden kann. Die ersten 90 Stunden zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ab der 91. Stunde wird aber erst im April verfügbar und wird deshalb mit der März-Abrechnung festgestellt.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen im Dezember 2022
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet. Die geänderte Berechnung wird automatisch berücksichtigt.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Faktor, Besonderheiten bis 31.12.2022
Wenn der Faktor für die Mindesturlaubsvergütung errechnet wird, dann gelten diese Besonderheiten: Bestimmte Einmalbezüge werden nicht mitgerechnet; das sind Einmalbezüge, die zwar ZVK-pflichtig sind, aber laut Lohnartenstamm die "Kennung Einmalbezug" 04, 06, 07 haben, also: Gratifikationen und Tantiemen, Jubiläumszuwendungen, Abfindungsbrutto.
Sachbezüge werden zunächst nicht mitgerechnet; stattdessen wird aus Sachbezug geteilt durch Sollstunden des Monats ein zusätzlicher Faktor errechnet, der zum Faktor für die Mindesturlaubsvergütung addiert wird.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, wenn ausgesteuert
Für gewerbliche Arbeitnehmer, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, werden weiter Meldungen an die Sozialkasse erstellt.
Die Beschäftigungstage, mit denen der Urlaubsanspruch in Tagen errechnet wird, werden bei der Abrechnung nicht wegen der Aussteuerung gekürzt. Es werden also Beschäftigungstage, Ausfallstunden und die Mindesturlaubsvergütung gemeldet.
Für Arbeitnehmer, die vor 2013 ausgesteuert wurden, wird der Urlaubsanspruch aber nur dann errechnet und gemeldet, wenn im Jahr 2013 zuvor eine neue Anmeldung an die Sozialkasse gesendet wird, also über "Beschäftigungszeiten (ANMEL)" mit dem Meldeschlüssel 0010 Beginn.
Wichtig: Aussteuerung ist kein Austritt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
Webclient:
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung vortragen bis 31.12.2022
Wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, dann ist der Vortrag für die Mindesturlaubsvergütung, das ist ein Vorarbeitgeber-Vortrag, so:
Der Rest-Anspruch wegen Krank-Ausfallstunden muss vom Vorarbeitgeber, besser von Urlaubskasse, bescheinigt werden, denn dieser Anspruch verfällt 3 Monate später als die anderen Ansprüche: den Rest-Betrag in "Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" eintragen und die Ausfallstunden dazu in "Ausfallstunden Krank Ohne LFZ".
Der Anspruch wegen KuG darf nur vorgetragen werden, wenn der Arbeitnehmer während der Schlechtwetterperiode eintritt. Dann muss der Vorarbeitgeber die vollen KuG-Ausfallstunden bescheinigen, nicht gegen 90 Stunden gekürzt, und den Anspruch in Geld, der sich daraus ab April ergeben wird. Den Betrag in "Mindesturlaubsvergütung KuG vor April, Betrag ab der 91. Std." eingeben, die vollen Ausfallstunden in "Ausfallstunden KuG vor April, alle Stunden". Für alle anderen Monate darf kein Anspruch wegen KuG vorgetragen werden; dieser ist dann im normalen Urlaubsvergütungsanspruch enthalten. Ein Anspruch aus dem Vortrag wegen KuG wird mit der März-Abrechnung, also im letzten KuG-Monat, festgestellt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr, dort: Erläuterung zu Ausfallstunden.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, festlegen
Wenn für einen Arbeitnehmer der Übertrag in den Januar nicht automatisch gerechnet werden soll, sondern festgelegt werden soll, dann vor der Abrechnung einen Vortrag für Januar erfassen mit "Mindesturlaubsvergütung Krank ohne LFZ" gleich 0, aber "darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr" eintragen und die Tage dazu.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorjahr oder Vorvorjahr, Vorträge, Beispiel
Beispiel: der Arbeitnehmer hat einen Restanspruch aus der Mindesturlaubsvergütung zu Zeiten ohne Entgeltfortzahlung:
Eintritt im Jahr 2021, Rest aus 2020 in "darin enthalten Mindestanspruch Vorjahr" eintragen.
Eintritt im Jahr 2022, Rest aus 2020 in "darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr" eintragen.
Beide Beträge müssen in "Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" enthalten sein;
"Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" ist also der Anspruch aus der Mindesturlaubsvergütung. Die Einträge in "darin enthalten" bestimmen, wann dieser Anspruch verfällt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr.
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Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, Verarbeitung
Wenn z.B. im Jahr 2021 für einen gewerblichen Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch während Zeiten ohne Entgeltfortzahlung entstanden ist, dann gilt dieser bis zum 31.03.22.
In 01.22 wird der Rest dieses Anspruches in das Jahr 2022 übertragen und in den Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr eingerechnet; dies geschieht mit der Abrechnung 01.22.
In 03.22 wird der Rest dieses Anspruches auf 0 gebracht, weil er verfällt; dieser Rest wird aus dem Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr herausgerechnet; dies geschieht mit der Abrechnung 03.22.
Beispiel: im Jahr 2021 entstand ein Mindestanspruch; weder in 2021 noch in 2022 wurde dieser Anspruch aufgebraucht; er wird übertragen nach 01.22; der Restbetrag und die Resttage werden mit der Abrechnung 03.22 ausgebucht.
Für solche Urlaubsansprüche besteht kein Entschädigungsanspruch gegen die Urlaubskasse. Wenn ein Mitarbeiter in den Monaten Januar, Februar und März des Übertragungsjahres für einen MUV-Anspruch aus Krank arbeitsunfähig krank ist, kann er den Urlaub nicht nehmen und der Urlaub verfällt zwangsläufig. Abgeltungen des Arbeitgebers sind nicht statthaft.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, wenn Eintritt im Jahr
Wenn bei Arbeitnehmern, die im Januar bis März eintreten, ein Vortrag erfasst wird und ein Restbetrag aus dem Vorvorjahr aus der Bescheinigung der Urlaubskasse bekannt ist, dann den Vortrag so erfassen:
Ermittlungsart: Vortrag oder Vorarbeitgeber.
Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ: 0.
Darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr: der Anspruchsbetrag.
Mindestanspruch Vorvorjahr Tage: die Anspruchstage.
Differenz Url. Tage VJ: die Anspruchstage.
Differenz Url. Vergt. VJ: der Anspruchsbetrag.
Das bedeutet: Es handelt sich um Urlaubsanspruch aus den Vorjahren ("Differenz VJ"), der aber mit der März-Abrechnung verfällt ("Vorvorjahr").
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr.
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Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, Druck und Hinweise
Wenn bei der Januar-Abrechnung der Urlaubsanspruch erhöht wird, weil es einen Rest-Anspruch aus dem Vorvorjahr gibt, wird eine Hinweismeldung zur Abrechnung ausgegeben; auf der Abrechnung selbst wird eine Hinweiszeile gedruckt: "Urlaubsanspruch aus dem Vorvorjahr" mit dem Termin des Verfalls und den Tagen.
Wenn bei der März-Abrechnung der Urlaubsanspruch vermindert wird, weil der Rest-Anspruch aus dem Vorvorjahr verfällt, wird eine Hinweismeldung zur Abrechnung ausgegeben.
In der Übersicht des Urlaubskontos können zur Mindesturlaubsvergütung aus dem Vorvorjahr die Spalten eingeblendet werden: "Mindestanspruch Vorvorjahr" und "Anspruch Vorvorjahr verfällt", beide Beträge sind bereits in "Url. Vergt. VJ" eingerechnet; dazu die Tage.
Das Formular zum Urlaubsnachweis, also die Abmeldebescheinigung, druckt den Restanspruch als "Anspruch Vor-Vorjahr"; in den Monaten Januar und Februar, bei Austritt auch im März.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen und /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, zu Urlaub: Konto, dort die Übersicht auf ein Feld und /Berichte/Berichte drucken, <bloulakaus ULAK Urlaubsnachweis gewerblich>.
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Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung drucken
Auf der ULAK-Kontenübersicht werden die Ansprüche als Ausgleichsbeträge aufgeführt.
Die Summe der Urlaubsvergütung und der Ausgleichsbeträge ergibt den gesamten Urlaubsanspruch in Geld. Der Urlaubsnachweis für Gewerbliche bei Austritt druckt so:
Der Rest-Anspruch wegen Krank-Ausfallstunden kann ein Anspruch in Geld aus dem Vor-Vorjahr sein; dies wäre das erste Mal im Jahr 2015 der Fall. Diese Ansprüche verfallen erst Ende März des Folge-Folgejahres.
Für den Anspruch wegen KuG wird ein gesonderter Block gedruckt. Das ist die Mindesturlaubsvergütung wegen KuG, die im aktuellen Schlechtwetterzeitraum errechnet wurde. Nach der März-Abrechnung sind die einzelnen Werte noch aufgeführt, die Summe ist aber 0, weil der Anspruch in den normalen Urlaubsanspruch eingeflossen ist.
/Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus >.
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Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung melden
In den Meldungen zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: Die Mindesturlaubsvergütung Krank und die Ausfallstunden dazu.
Die Mindesturlaubsvergütung KuG und die vollen KuG-Ausfallstunden dazu, und zwar auch schon, wenn der Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer noch nicht verfügbar ist; gemeldet wird also von Dezember bis März.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/Sozialkassen
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung besondere Verarbeitungen
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, Faktor fest bis 31.12.2022
Wenn es nötig sein sollte, den Stundenfaktor zu korrigieren, mit dem die Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit oder Ausfallstunden errechnet wird, dann kann dies so geschehen:
Nach der Abrechnung probeweise die ZVK-Meldung ermitteln. Dann bei der Meldung, die für den Monat erstellt wurde, eine Funktion ausführen, die aus Bruttolohn, Urlaubsvergütung und ausgezahlten Arbeitsstunden den Stundenfaktor für die Personalnummer und den Monat errechnet und merkt. Für KuG wäre der November als Monat möglich, für Krank der aktuelle Monat und außerdem kann die Korrektur zu derjenigen Meldung an die Sozialkasse erstellt werden, die Bruttolohn und Arbeitsstunden gemeldet hat und sonst den Faktor bestimmen würde. Danach neu abrechnen.
Wenn ein Stundenfaktor so gemerkt wurde, dann wird er bei der Abrechnung fest als Stundenfaktor genommen, um die Mindesturlaubsvergütung zu errechnen.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL), dort auf die gewünschte Zeile und Korrektur vormerken.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, bestimmte Einmalbezüge bis 31.12.2022
Wenn der Bruttolohn ermittelt wird, mit dem die Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit oder Ausfallstunden errechnet wird, dann werden bestimmte Einmalbezüge herausgerechnet, das sind:
Einmalbezüge, die ZVK-pflichtig sind und in der Lohnarten-Karte die "Kennung Einmalbezug" haben:
04 Gratifikationen und Tantiemen,
06 Jubiläumszuwendungen oder
07 Abfindungsbrutto.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, Beginn
Wenn neu mit NEVARIS Finance abgerechnet wird, dann können ZVK-Meldungen früherer Monate, die mit anderen Programmen abgerechnet wurden, aber als Meldedateien vorliegen, importiert werden. Aus diesen Meldungen wird dann, wenn nötig, ein Stundenfaktor errechnet.
In die Toolbar eintragen: Report 5002881 ZVK-Meldungen Import.
Meldungen an die Sozialkasse, weitere Änderungen
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