Zahlungsvorschlag berücksichtigt nur die jüngste FSB – nicht die zum Zahlungszeitpunkt gültige
Im Zahlungsvorschlag zieht Nevaris bei einem Kreditor stets nur die zuletzt erfasste Freistellungsbescheinigung (FSB) heran – unabhängig davon, ob diese bereits gültig ist. Liegt zusätzlich eine ältere, aktuell noch gültige FSB vor, wird diese ignoriert, und es wird fälschlicherweise Abzugssteuer (Bauabzugsteuer) einbehalten, obwohl eine gültige Freistellung besteht.
Erwartetes Verhalten: Der Zahlungsvorschlag soll die zum jeweiligen Zahlungsdatum gültige FSB berücksichtigen (Prüfung gegen Gültigkeitszeitraum), nicht automatisch die zuletzt hinterlegte.
Auswirkung: In der Praxis müsste sonst jede neue FSB exakt am Tag des Ablaufs der Vorgänger-FSB eingepflegt werden, um einen unberechtigten Steuerabzug zu vermeiden. Bei der Menge an FSB im System ist das prozessual nicht handhabbar und führt zu wiederkehrenden, vermeidbaren Korrekturen.
Log in to comment and vote
Comments3
Hontzia, Julia
Oct 2
Sehr geehrte Frau Peters,
die Intention der vorgenommenen Änderung mit WI-34030 war, zurückgenommene Freistellungen (Returncode 112/113 bei der automatischen Abfrage) in den Prozess zu integrieren. Diese wurden vorher ignoriert. Im Zeitverlauf hat sich dann gezeigt, dass Freistellungsbescheinigungen auf verschiedene Arten (z.B. gemischt mit Freistellung LE) erfasst werden, dies führte zu einer weiteren Änderung mit WI-37107.
Können Sie mir kurz Ihre Arbeitsweise erläutern? Werden die Einträge hier manuell erfasst oder durch die automatische Abfrage angelegt?
Und Sie haben Recht, das ist kein Anpassungswunsch für das Feedbackforum, sondern wird im Rahmen der normalen Wartung behandelt.
Vielen Dank!
Flavia Peters_Otto Wulff
Oct 5
Sehr geehrte Frau Hontzia,
die Einträge werden durch die automatische Abfrage angelegt.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Flavia Peters
Flavia Peters_Otto Wulff
Oct 1
Wir möchten hier gern nachfragen, da dieser Fehler nach wie vor besteht. Aus unserer Sicht sollte dies auch nicht als “Wunsch” im Feedback Forum geklärt werden, da es sich um ein klares Fehlverhalten im System handelt. Wir haben dadurch erheblichen Mehraufwand, da in einigen Fällen fälschlicherweise Bauabzugsteuer einbehalten wird, obwohl eine gültige FSB als Folgebescheinigung vorliegt.