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Verrechnung von Vorauszahlungen (bei vereinbarten Baustellenabzügen)

Beschreibung des Problems:

Bei der Verrechnung von Vorauszahlungen innerhalb eines NU-Vertrags tritt ein Rechenfehler auf, sobald Baustellenabzüge vereinbart sind.

Beispiel:

Werte

Gesamtsumme Auftrag

1.000.000,00 EUR

Vorauszahlungsbetrag vereinbart

500.000,00 EUR

Verrechnungssatz

10 %

Generalien

5 %

Erwartetes Ergebnis: 500.000,00 EUR verrechnete Vorauszahlung

Tatsächliches Ergebnis: Nur 475.000,00 EUR werden verrechnet

Ursache: Die Verrechnung der Vorauszahlung wird lediglich auf 95 % der Rechnungssumme berechnet – also auf die um die Baustellenabzüge reduzierte Basis. Dies führt dazu, dass die Vorauszahlung nie vollständig verrechnet wird.

Erwartetes Systemverhalten: Die Vorauszahlung sollte vollständig auf den vereinbarten Betrag (500.000,00 EUR) verrechnet werden, unabhängig davon, ob Abzüge vereinbart sind.

Status: Abgelehnt3 comments

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Comments3

  • Bruegger, Maria

    Team•

    Jun 4

    Sehr geehrte Frau Peters,
    Lt. Support besteht der Wunsch danach, dass sich der angegebene % Satz im Vorauszahlungsabbau auf eine andere Basis beziehen sollte, als er es zur Zeit tut. Aktuell ist dies die ‘zu buchende Leistung (REBU)’. Es soll aber der Forderungsbetrag Kreditor, oder Leistung vor Nachlass oder ein anderer Wert sein, so haben wir jedenfalls Ihren Wunsch verstanden.
    Dies wäre ein Wunsch nach einer anderen Funktionalität, den Sie auch gerne wieder einstellen können.

    Da Sie schreiben, es läge ein Rechenfehler vor und es würde nicht die vollständige Vorauszahlung abgerechnet, müssen wir den Post schnell prüfen. Da Ihr Beispiel nicht auf die tatsächliche Logik zurück geführt werden konnte, haben wir uns bemüht, die Verarbeitungsweise zu verdeutlichen und auch darauf hinzuweisen, dass bei der Schlussrechnung ggf. nicht verrechnete Zahlungen abgerechnet werden.

  • Bruegger, Maria

    Team•

    Jun 4

    In der Nachunternehmerabrechnung kann im NU-Teilvertrag unter ‚Zahlungsbedingungen‘ ein ‚Vorauszahlungsbetrag‘ und ein ‚Vorauszahlungsabbau %‘ angegeben werden.
    Der Vorauszahlungsbetrag entspricht einem prozentualen Anteil des Auftrages. Der Abbau der Vorauszahlung sollte mindestens diesem %-Satz entsprechen, damit der Vorauszahlungsbetrag zu 100% verrechnet wird. Er muss entsprechend höher sein, wenn die Abschlagsanforderungen aufgrund von Abzügen gekürzt gebucht werden.
    Beispiel: bei einem Auftragswert von 760.000 € werden 20% Vorauszahlung geleistet. Das sind 160.000,00. Damit muss die Angabe im Feld ‚Vorauszahlungsabbau %‘ mindestens 20% betragen. Werden die Abschlagrechnungen jetzt mit 5% Abzug erstellt, muss dieser Satz entsprechend höher sein.
    Die Beträge im genannten Beispiel führen zu einer Vorauszahlungsverrechnung von 95.000,00 (950.000,00 (1.000.000 abzüglich 5%) hiervon 10% = 95.000,00)).
    Allerdings werden bei Erstellung der Schlussrechnung die restlichen Vorauszahlungsbeträge möglichst verrechnet. In der NU-Rechnung Karte Beträge kann darüber hinaus bei Bedarf auch ein konkreter Betrag angegeben werden. Eine Anpassung ist hier nicht vorgesehen.

    • Flavia Peters_Otto Wulff

      •

      Jun 4

      Ich wurde vom Support ausdrücklich gebeten, diesen Eintrag im Feedback Forum zu erstellen. Eine kurzfristige Ablehnung des Eintrags ohne vorherige Rücksprache halte ich für nicht angemessen. Welchen Zweck sollte mein Eintrag dann erfüllen?

      Ich nehme zur Kenntnis, dass das System technisch so funktioniert wie beschrieben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass das beschriebene Verhalten aus Anwendersicht nicht nachvollziehbar und fehleranfällig ist. Das Kernproblem bleibt bestehen.