Bei Einzelunternehmern werden im Finanzbereich NRW mittlerweile 2 Steuernummern vergeben. Die 1. Steuernummer ist für die einkommenssteuerliche Veranlagung. Diese Steuernummer wird auch auf der Freistellungsbescheinigung angegeben. Die 2. Steuernummer ist für umsatzsteuerliche Veranlagung. Diese Steuernummer wird auf dem Nachweis der Steuerschuldnerschaft angegeben.
Es wäre wünschenswert, dass bei den Stammdaten der Adresse 2 Steuernummern hinterlegt werden können. Aufgrund der EIBE-Überprüfung der einkommenssteuerlichen Steuernummer bedarf es einer differenzierten Schlüsselung.
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Angela Plewka
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