Wählt ein Anwender diese Funktion hier aus, ohne die REBU-Karte des zu stornierenden Beleges zu öffnen, erfolgt hier keine Prüfung, ob sich der Beleg noch in einem unverbuchten Zahlungsvorschlag befindet. Der Beleg wird trotzdem ohne Warnhinweis storniert.
Verwendet ein Anwender diese Vorgehensweise zum Stornieren eines Beleges kann dies zu weiteren Folgeproblemen bei der Verbuchung des Zahlungsvorschlages führen.
Wird das Stornieren hingegen über die geöffnete REBU-Karte des Beleges vorgenommen, erfolgt die Prüfung auf einen unverbuchten Zahlungsvorschlag und der Anwender erhält einen Warnhinweis.
Um Fehler zu vermeiden, wäre es hilfreich, wenn beim Ausführen der Funktion “Stornieren” in der Übersicht ebenfalls eine Prüfung auf den unverbuchten Zahlungsvorschlag aktiviert werden könnte.
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Florian Werkholz
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