manuelle Ländercodeeingabe bei SEPA 2.0
Da die Banken ihre Zahlungsformate ab 2026 ändern und die Zahlungsvorschläge mit den jetzigen Einstellungen nicht mehr funktionieren, kontaktierte ich den Support um vorab alle Änderungen für die neue Zahlungsform SEPA 2.0 einzustellen. Eine Änderung betrifft die Ländercodeeingabe DE, welche in jedem Kreditor enthalten sein muss. Diese wird nicht automatisch durch ein Update eingelesen sondern sie muss manuell eingegeben oder von D zu DE abgeändert werden. Das bedeutet, wir müssten jeden Kreditor einzeln abändern. Es wäre sehr hilfreich wenn diese Eingabe nicht als Bedingung für das SEPA 2.0 gelten würde. Bitte den Ländercode nicht als Pflichtfeld programmieren.
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Comments4
Christiansen, Sabine
Apr 16
Bereits mit Version 2025.2.2 wurde mit WI 31838 eine Lösung für den Ländercode zur Verfügung gestellt, die viele Fälle korrekt abdecken sollte:
Für SEPA 2.0 ist der ISO-Ländercode zwingend erforderlich. Die Daten hierfür sind nicht einheitlich gepflegt. Für die Verarbeitung haben wir daher folgende Erweiterung vorgenommen:
Wenn das Feld Untergliederung ISO 3166-2 im Ländercode gefüllt ist, dann wird der Wert genommen.
Wenn das Feld Untergliederung ISO 3166-2 im Ländercode nicht gefüllt ist, dann wird der Ländercode selbst, wie in der Adresse zugeordnet, genommen. Das entspricht der bisherigen Funktionalität. Dies führt zu Validierungsfehlern, wenn der Ländercode nicht dem erwarteten ISO Code entspricht.
Wenn der Ländercode in der Adresse nicht gefüllt ist, dann wird der Ländercode des Firmenstamms genommen. Die führt zu Validierungsfehlern, wenn die Zahlung außerhalb des Landes aus dem Firmenstamm erfolgen soll.
Christiansen, Sabine
Nov 6, 2025
Mit WI 31838 arbeiten wir an einer Lösung, den Ländercode auf unterschiedlichen Wegen und aus verschiedenen Feldern zu ermitteln, damit der Ländercode bestmöglich gefüllt wird.
Sep 18, 2025
Es ist richtig, dass Zahlungen mit dem pain.001.001.09 strukturierte Adressen enthalten und hier sind der Ort und ISO-Ländercode Pflichtfelder, während andere empfohlen werden. Dies betrifft SEPA 2.0, aber auch den Auslandszahlungsverkehr (AuslandsZV und CGI), sowie die Zahlungen in der Schweiz und die Lastschriften und gilt für den Zahlungsverkehr in der Finanzbuchhaltung ebenso wie in der Entgeltabrechnung.
Eine SEPA Zahlung wird nicht zwingend an einen Zahlungsempfänger in Deutschland ausgeführt, innerhalb der EU ist SEPA ein üblicher Zahlungsweg, somit ist der Ländercode vom Zahlungsempfänger abhängig. Und hier gilt die Adresse, nicht die Bank. Somit ist es auch nicht so einfach möglich, den Ländercode z.B. aus der IBAN zu ziehen.
Marcel Lindhorst_Matthäi
Sep 18, 2025
Ich habe im Netz unter folgenden Link :
https://www.it-finanzmagazin.de/pflicht-zu-strukturierten-daten-keine-zahlung-unter-dieser-adresse-149447/
diese Aussage gefunden:
"Ab dem 23. November 2025 dürfen die Adressdaten schließlich nur noch strukturiert angeliefert werden."
Meiner Meinung nach würde das dann ja schon den Ländercode betreffen/beinhalten!?