Wir hatte das Thema bereits Herrn Brückner im Rahmen unserer JF Termine platziert. bei der Anlage und Pflege von WB-Definitionen ist uns aufgefallen, dass die Bezeichnungen mandantenübergreifend eindeutig sein müssen. Beim Versuch, eine WB-Definition mit identischem Namen in einem weiteren Mandanten anzulegen, erscheint die Meldung:„WB-Definition BRUTTO STPF existiert bereits in XY.“
Anforderung
Wir wünschen uns die Möglichkeit, WB-Definitionen mandantenbezogen anzulegen, sodass identische Definitionen und Bezeichnungen in verschiedenen Mandanten verwendet werden können.
Alternativ wäre eine Option sinnvoll:
Mandantenbezogene WB-Definitionen (gleicher Name in mehreren Mandanten zulässig)
Mandantenübergreifende WB-Definitionen (zentrale Definition mit Nutzung in mehreren Mandanten)
Gerade in Unternehmensgruppen mit vielen Mandanten besteht häufig der Wunsch, identische WB-Definitionen mit gleicher Bezeichnung einzusetzen. Die aktuelle Einschränkung führt dazu, dass Definitionen unterschiedlich benannt werden müssen, obwohl sie fachlich denselben Zweck erfüllen.
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Florian Werkholz
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