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Lohnnebenkosten

Wäre es möglich die Lohnnebenkosten noch etwas detaillierter darstellen zu können? Wir haben immer wieder Nachfragen von den Finanzämtern, dass wir die Anreise/Abreise- und Zwischentage bescheinigen sollen. Wir erfassen diese Tage mit Lohnarten, sodass es schön wäre, wenn man diese auf den Lohnnebenkosten mit andrucken lassen könnte.

Status: Abgelehnt1 comment

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Comments1

  • Michael Heitling Nevaris

    Team•

    Aug 13

    Solche ergänzenden Informationen können über Personallistendefinition ausgewertet werden. Über die Verknüpfung der Personallistendefinition mit einer Word-Vorlage kann anschließend ein Formular erzeugt werden, das in Aufbau und Inhalt der von Ihnen benötigten Bescheinigung entspricht. In diesem Fall handelt es sich um unterschiedliche Formulare die Lohnsteuerhilfevereine über die Mitarbeiter vorlegen lassen. Das Erstellen solcher Formulare mit einer Personallistendefinition und mit einer Word-Vorlage ist hier in der Hilfe beschrieben:
    BLO Personallisten <Pro> - NEVARIS Finance
    BLO Word Vorlagendruck - NEVARIS Finance

    Kurz noch zur Einordnung, als Ergänzung dazu:

    Wichtig für die Umsetzung: Die Auswertung funktioniert nur, wenn die Anreise-, Zwischen- und Heimfahrttage bereits täglich über eigene Lohnarten gebucht werden. Ohne diese tägliche, bewusste Buchung kann unsere Software nicht automatisch erkennen, an welchem Tag eine Anreise, Übernachtung oder Heimfahrt vorlag – das lässt sich technisch nicht aus den vorhandenen Abrechnungsdaten ableiten, sondern muss aktiv erfasst werden, z. B. einer zusätzlichen Pseudo-Lohnart.

    Zur Einordnung der Bescheinigung selbst: Es handelt es sich hierbei nicht immer um eine vom Finanzamt geforderte Bescheinigung, sondern um eine Anforderung für die Erstellung Anlage N der Einkommensteuererklärung, für deren Erstellung, die Anfordernden auch vergütet werden. Insofern sehen wir das eher als freiwillige Unterstützung durch den Arbeitgeber als originäre Pflicht.

    Wichtig ist auch den Mitarbeitern zu erklären, dass der Bericht “Lohnnebenkosten” nicht “einfach” an die Einkommensteuererklärung “geheftet” werden kann. Es ist eine eigene Erklärung und vollständige Anlage N der Einkommensteuererklärung beizufügen, die den Sachverhalt für die Einkommensteuer aus der Erklärung des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers darstellt.

    Auch die bisherige Stimmenzahl zu diesem Beitrag deutet darauf hin, dass dies bundesweit kein flächendeckendes Thema bei unseren Kunden ist.

    Mit dem beschriebenen Weg über Personallistendefinition und Word-Vorlage steht Ihnen aber bereits jetzt eine praktikable Lösung zur Verfügung, um die gewünschten Angaben auf Basis Ihrer bestehenden Buchungen individuell abzubilden. Wir betrachten das Anliegen damit als beantwortet, freuen uns aber jederzeit über Rückmeldung, falls beim Einrichten noch Fragen auftauchen.

    Gerne besteht hier auch die Möglichkeit einer individuellen Einrichtung und Schulung der Handhabung zu Personallistendefinitionen und Word-Vorlagen. Dazu wenden Sie sich an: Dienstleistung@nevaris.com