Es sollte im Krankenkassenstamm eine Kontierungszuordnung für die U1/U2 Erstattung möglich sein. Alternativ sollte die Kontierung auf das Verbindlichkeitskonto der entsprechenden Krankenkasse erfolgen. Bisher werden alle Forderung aller Krankenkassen zusammen auf eine Sammelkonto gebucht, das einen enormen Aufwand verursacht.
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Rainer Wortmann
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Rainer Wortmann
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