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Festlegung eines maximalen NU-Bescheinigungseinbehalts

Aktuelle Situation

In NEVARIS Finance können für Nachunternehmer prozentuale Abzüge je fehlender oder ungültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung hinterlegt werden. Fehlen mehrere Bescheinigungen, werden die Prozentsätze addiert. Dadurch kann der Gesamtabzug den vertraglich vereinbarten Höchstwert überschreiten.

Aktuell muss dies durch manuelle Anpassung der Prozentsätze je Bescheinigung verhindert werden.

Gewünschte Funktionalität

Es soll möglich sein, einen maximalen Gesamtprozentsatz für Bescheinigungseinbehalte festzulegen (z. B. 10%). Unabhängig von der Anzahl fehlender oder ungültiger Bescheinigungen darf der Gesamtabzug diesen Wert nicht überschreiten.

Alternativ: Es kann ein pauschaler Prozentsatz für fehlende Bescheinigungen festgelegt werden. Fehlt mindestens eine, greift dieser Abzug. Die fehlenden Bescheinigungen werden auf dem Abrechnungsblatt aufgelistet. 

Damit würden weniger manueller Pflegeaufwand, geringere Fehleranfälligkeit und eine zuverlässige Einhaltung der vereinbarten Abzugsgrenze einhergehen.

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