Die Feldlänge des Namensfeldes im Adressstamm sollte erweitert werden, z. B. auf mindestens 70 Zeichen oder perspektivisch mehr.
Hintergrund:
Aktuell stehen im Feld „Name“ im Adressstamm nur 30 Zeichen zur Verfügung. Bei längeren Firmenbezeichnungen müssen weitere Angaben auf zusätzliche Felder wie „Adresse“, „Adresse 2“ usw. verteilt werden.
Im Zuge der Empfängerprüfung wurde für Bankverbindungen bereits das Feld „Name Kontoinhaber“ mit 70 Zeichen geschaffen, um abweichende oder längere Empfängernamen vollständig erfassen zu können.
Auch mit Blick auf die E-Rechnungspflicht ist eine Erweiterung sinnvoll: Der Firmenname wird in der E-Rechnung im Feld BT-44 übergeben. Bei längeren Firmenbezeichnungen müssen aktuell ggf. mehrere Adressfelder zusammengesetzt werden, um den vollständigen Namen korrekt abzubilden.
Nutzen:
Eine größere Feldlänge im Namensfeld des Adressstamms würde die Pflege der Stammdaten vereinfachen und die Datenqualität verbessern.
Gleichzeitig könnten die Daten für E-Rechnung und Empfängerprüfung sauberer und direkter aus dem Adressstamm verwendet werden, ohne nachträgliche Ergänzungen, manuelle Korrekturen oder technische Zusammensetzungen aus mehreren Feldern.
Dies würde insbesondere die maschinelle Verarbeitung erleichtern und wäre aus Anwendersicht zukunftsorientierter als die bisherige Aufteilung längerer Firmenbezeichnungen auf mehrere Adressfelder.
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1 day ago

C_weinreich
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