Bei Anforderungen ist es möglich, Einbehalten eine andere Fälligkeit zuzuweisen wie der Anforderung selbst. Bei einer Schlussrechnung ist das nicht möglich (Fälligkeit wird entsprechend GWB-Einbehalt gebucht). Nevaris ist der Meinung, dass bei einer Schlussrechnung keine Einbehalte (zum Beispiel wegen fehlender Bescheinigungen) mehr erforderlich sind. Das ist unserer Meinung nach völlig praxisfremd und es wäre erstrebenswert, wenn die Fälligkeit eines Einbehaltes bei einer Schlussrechnung wie bei einer Anforderung individuell zugewiesen werden kann. Ansonsten machen solche Auswertungen wie OP-Liste altersverteilt einfach keinen Sinn, da immer nachgearbeitet werden muss.
