Debitor/Kreditor - Sperrhinweise erweitern
Bei den Sperrhinweisen bei Kreditoren sollte man unterscheiden können zwischen
- keine Bestellung erlauben
- keine Buchung erlauben
- keine Zahlung erlauben.
Außerdem sollte ein Hinweis beim Debitor/Kreditor dazu führen, dass der Anwender/die Anwenderin diesen Hinweis mit "OK" bestätigen muss. Am besten werden auch noch mehr Zeichen für den Hinweis bereitgestellt, damit es aussagekräftiger wird.
z.B. "Achtung: der Debitor/Kreditor hat Zahlungsschwierigkeiten, bitte vor Bezahlung der Eingangsrechnung die fälligen Ausgangsrechnungen berücksichtigen und ggf. gegeneinander verrechnen"
- Umsetzung in Version
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Comments2
Hontzia, Julia
Mar 25
Mit WI-23898 wird mit Version 2026.1 folgende Änderung bereitgestellt:
Für Kreditoren/Lieferanten gibt es zwei neue Möglichkeiten der Sperrung:
Erfassung: Der Kreditor ist nicht mehr für die Erfassung neuer Anfragen, Bestellungen, Rahmenverträge, NU-Verträge und kreditorischer Anzahlungsvorgänge zugelassen, wenn das Erfassungsdatum nicht in den Gültigkeitszeitraum fällt.
Zahlung: Die Neuerfassung wie bei Erfassung ist gesperrt und die offenen Posten des Kreditors werden nicht mehr automatisch in den Zahlungsvorschlag übernommen, wenn das Fälligkeitsdatum nicht in den Gültigkeitszeitraum fällt. Das manuelle Zufügen über ZV über Belegnr. oder OP einfügen ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen zur Einrichtung entnehmen Sie bitte den Release Notes zur Version 2026.1 nach deren Veröffentlichung.
Eine Änderung der Arbeitsweise und Länge der Sperrhinweise ist aktuell nicht geplant.
Oct 16, 2024
Wir prüfen die Umsetzbarkeit mit WI 23892.