In der Arbeitsbescheinigung sollten die Eckdaten zu der Beendigung des Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsfrist, Zustellung bei Kündigung, etc. ) gemäß der Vorlage § 312 SGB III aus dem Personalstamm übernommen werden. Hierzu sollte der Reiter "Beschäftigungszeiten" erweitert werden, damit hier die Daten eingetragen werden können.
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Rainer Wortmann
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