Aufgrund der Tatsache das immer mehr ältere Personen neben dem Bezug von Altersvollrente, Teilrente oder vorgezogener Altersrente weiter in Beschäftigung bleiben ergeben sich zahlreiche Anforderungen hinsichtlich der Bewertung für ZWG/MWG, Umlagepflicht etc. Eine Trennung der Schaltfläche in der Beschäftigungskarte von ZWG/MWG ist quasi unumgänglich. Bitte um Anpassung!
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Andreas Klippel
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Andreas Klippel
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