Wir müssen bei Buchung der Schlussrechnung die Abzüge für Strom/Wasser und BWV auf separate Konten und Kostenstellen buchen können. Eine Minderung des Aufwands ist aus unserer Sicht falsch und verfälscht auch das Baustellenergebnis, da Bauwesenversicherung bei uns über eine Hilfskostenstelle gebucht wird. Wir sind der Meinung, dass bei den Abzügen im NU-Vertrag eine abweichende Kontierung zulässig sein muss.
Please authenticate to join the conversation.
Abgelehnt
💡 Feature Request
NU
10 months ago

Janine Freudenberg - Verfuß GmbH
Get notified by email when there are changes.
Abgelehnt
💡 Feature Request
NU
10 months ago

Janine Freudenberg - Verfuß GmbH
Get notified by email when there are changes.