Gerüstbau

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Gerüstbau – Saison-Kurzarbeitergeld

Ab Saison 2021/2022

Ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 ist auch das Gerüstbauer-Handwerk auf der Grundlage geänderter tarifvertraglicher Regelungen uneingeschränkt in die Erbringung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) und ergänzende Leistungen nach den §§ 101 und 102 SGB III einbezogen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen:

  • Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres).
  • Das Zuschuss-Wintergeld wird i.H.v. 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1,03 EUR).
  • Nach § 102 Abs. 4 SGB III werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SV-Erstattung).
  • Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.

Bitte beachten Sie, dass dafür auch manuelle Änderungen im Programm notwendig sind.

Die Bewertung der Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld ist auf 2,50 Euro anzupassen und sofern es keinen Eintrag bei den KuG-Stammnummern zum S-KuG gibt, diesen anzulegen und in den entsprechenden Personalstämmen zu hinterlegen.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung, Abrechnungsart für Gerüstbau

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KUG-Stammnummern

Ansonsten orientieren Sie sich bzgl. der Einrichtung und Handhabung der neuen Regelung im Gerüstbau an den bisherigen Regeln zum Saison-KuG im Bauhauptgewerbe.

Das bedeutet, es wird kein Übergangsgeld mehr berichtet, sondern ab der 1. Stunde witterungsbedingter Arbeitsausfall ab 01.12.21 muss für die Schlechtwetterperiode bereits Kurzarbeit (S-KuG) erfasst werden. Es ist eine KuG-Stammnummer notwendig und ein Zeitraum mit dem Eintrag zur Erstattung der vollen SV-Beiträge mit einem Datum z.B. 01.03.20. Für den Monat 12.21 zählt noch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100%, ab 01.22 die Erstattung der SV-Beiträge nach tatsächlicher Berechnung aber vorrangig nach psch. Erstattung in Höhe von 50% bis einschl. 03.22.

Gerüstbau – Mindesturlaubsvergütung ab 01.22

Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22

Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).

Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent = 13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).

Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.

Gerüstbau – ZVK-Beitrag ab 01.22

Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22

Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.

  • Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
  • Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
  • Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.

Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.

/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Gerüstbau, Aktionen Beitragssätze

Gerüstbau – ZVK-Beitrag bei Angestellten im ruhendem Verhältnis

Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis

Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.b. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt.

/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL)