Spezielle Entgeltkomponenten

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 18 Stunden

Abschläge und Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen laut Personalstamm

Abschlagszahlungen

Im Personalstamm, unter "VWL und Sonstige" kann eine Lohnart mit der Funktion 6950 (Systemabschlag: Zahlung) eingetragen werden. Mit Betrag. Bei der Abschlagserfassung kann dieser Betrag über Funktion, "Einblenden aus Personalstamm" übernommen werden.

Es kann bei dieser Lohnart, da bei "VWL und Sonstige" eingetragen, ein abweichendes Konto eingetragen werden. Wenn dort ein Konto eingetragen wird, dann erfolgt die Überweisung des Abschlags auf dieses Konto.

Ansonsten hier das Konto, und auch den Empfänger, leerlassen.

/Stammdaten/Personalstamm und

/Abrechnung/Abschläge.

Webclient:

Mehrere Abschläge auf mehrere Konten

Wenn für Abschläge im Personalstamm unter VWL und Sonstige die Abschlags-Lohnart mit einem abweichenden Empfänger-Konto eingetragen ist, dann kann, wenn z.B. zwei Abschläge im Monat abgerechnet werden, für jeden Abschlag ein anderes Empfänger-Konto angegeben werden. Wenn dies so sein soll, dann die Abschlags-Lohnart im Personalstamm unter VWL und Sonstige mehrmals eintragen und jeweils ein anderes Konto dazu.

Maßgebend ist die Reihenfolge, nicht der Betrag.

Die Reihenfolge entspricht der Abschlagsnummer bei der Abschlagserfassung. Der erste Eintrag gehört also zum ersten Abschlag, der zweite Eintrag zum zweiten.

Wenn diese Einrichtung nicht getroffen wird, gilt auch für den Abschlag die Bankverbindung laut Personalstamm.

/Stammdaten/Personalstamm.

Webclient:

Zwei Abschläge im Monat

Wenn in der Regel pro Monat mehrere Abschläge ausgeführt werden, z.B. für Entgelt und für andere Zahlungen, dann können 2 verschiedene Bezeichnungen auf die Abrechnung gebracht werden: Zu diesem Zweck bei der Lohnart mit der Funktion 6951 "Systemabschlag - Abzug" die zweite Bezeichnung für den zweiten Abschlag eintragen.

Falls der Text bei bestimmten Personalnummern abweichend sein soll, dann im Personalstamm unter VWL und Sonstige die Zahlungs-Lohnart für Abschläge (Funktion 6950) zweimal eintragen, jeweils mit "Vertrags-Nr.". Diese wird dann als Bezeichnung genommen.

Maßgebend ist die Reihenfolge, nicht der Betrag.

Die Reihenfolge entspricht der Abschlagsnr. bei der Abschlagserfassung. Die Bezeichnung wird während der Abrechnung ermittelt.

/Stammdaten/Lohnarten und

/Stammdaten/Personalstamm und

/Abrechnung/Abschläge.

Webclient:

Zwei Abschläge, ausführen

Wenn die Abschlagslohnart im Personalstamm, VWL und Sonstige zweimal eingetragen ist, dann können die Abschläge so ausgeführt werden:

In der Abschlagsübersicht die Spalte "Abschlagsnr." einblenden. Die Funktion "Einblenden aus Personalstamm" ausführen. Wenn der erste Abschlag fällig ist, dann zunächst alle Abschläge mit der Abschlagsnummer 2 aus dieser Anzeige löschen. Dann unter Zahlungen die Abschläge ausführen und den Datenträger erstellen. Später wiederum "Einblenden aus Personalstamm", es wird der 2. Abschlag eingefügt, und erneut in den Zahlungen ausführen und zahlen. Dann die Abrechnung ausführen, um die Abschläge in der Entgeltabrechnung wieder abzuziehen.

/Abrechnung/Abschläge.

Webclient:

Abschläge, wenn gezahlt

Wenn ein Abschlag bereits gezahlt ist, kann er in der Übersicht der Abschläge nicht mehr geändert oder gelöscht werden. Sollte ein weiterer Abschlag nötig sein, dann zuerst eine neue Abschlagsnummer eintragen, dann Personalnummer und Betrag, also einen neuen Eintrag erstellen. Oder Vorab-Abschläge gleich mit einer besonderen Abschlagsnummer versehen.

/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten.

Webclient:

Abschlag, auch wenn Unterbrechung

Wenn für Abschläge Personalnummern aus dem Personalstamm eingefügt werden, dann wird gefragt, ob auch Personalnummern mit Unterbrechung eingefügt werden sollen. Mit Unterbrechung heißt: der Abrechnungsstatus ist "passiv". Es können also entweder nur Personalnummern mit aktivem Abrechnungsstatus oder aber Personalnummern mit aktivem oder passivem Abrechnungsstatus eingeblendet werden. Wenn passiv, dann ohne Betrag.

/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten, Einblenden aus Personalstamm.

Webclient:

Abschlag, wenn Austritt

Wenn ein Abschlag gezahlt werden soll, aber laut Personalstamm ein Austritt vorliegt, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn der Datenträger mit der Zahlung erstellt wird und dies festgestellt wird. Siehe dann in der Spalte "Hinweis: Ja" und die Aktion "Fehlertext anzeigen". Das ist kein Fehler, nur ein Hinweis.

/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Datenträger erstellen, Spalte Hinweis.

Webclient:

Abschläge und Mutterschutz

Abschläge werden nicht automatisch eingefügt, wenn die Personalnummer als "Passiv" abgerechnet wird, also eine Unterbrechung andauert; wenn Mutterschutz im Monat ist, dann aber doch.

/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten, Einblenden.

Webclient:

Abschläge und Teilmonat

Kontrollliste bei Abschlägen

Bei der Erfassung von Abschlägen wird ein Hinweis angezeigt, wenn für die Personalnummer ein Teilmonat vorliegt, so dass kontrolliert werden kann, ob ein voller Abschlag angebracht ist.

Ferner: Die Teilmonats-Ermittlung berücksichtigt nicht nur bereits im Personalstamm eingetragene Beschäftigungszeiten, also Eintritt, Austritt, Unterbrechung, sondern auch Einträge im Fehlzeitenkalender des Monats, bei denen "Ohne LFZ" vermerkt ist, auch dann, wenn die zugehörige Unterbrechung noch nicht im Personalstamm ist.

Über den Funktions-Button können die Fehlzeiten des Arbeitnehmers im Monat angezeigt werden. Beim Druck der Abschlags-Liste kann vorgegeben werden, dass nur die Personalnummern mit Teilmonat gedruckt werden sollen. Zusätzlich zum Teilmonats-Kennzeichen wird ein kurzer Text gedruckt mit Hinweisen zum Grund und zum Zeitraum.

/Abrechnung/Abschläge.

Webclient:

Abschläge importieren

Wenn Abschläge, die gezahlt werden sollen, z.B. von den Niederlassungen zusammengestellt werden, dann kann eine Datei mit Personalnummern und Beträgen importiert werden.

Die Datei soll eine csv-Datei sein; die erste Spalte ist die Personalnummer, die zweite Spalte der Betrag mit Dezimalkomma; andere Spalten sind gleichgültig; die Spalten sind durch Semikolon getrennt. Falls Personalnummern mit Nullen beginnen, dann bitte darauf achten, dass diese führenden Nullen auch in der Datei sind und nicht zuvor von Excel verschluckt wurden.

Beim Import wird die Abschlagsnummer vorgegeben. Ein Betrag wird nur dann als Abschlag importiert, wenn für die Personalnummer für die Abschlagsnummer im Monat noch kein Abschlag eingetragen ist und wenn man für die Personalnummer berechtigt ist.

/Abrechnung/Abschläge, Aktionen, Abschläge importieren.

Webclient: Abrechnung, Abschläge, Bearbeiten, Vorbereiten, Abschläge importieren.

Dreizehntes Einkommen (Weihnachtsgeld)

13. Einkommen, nach Tarif

Die Beträge, die als 13. Einkommen gezahlt werden sollen, können nach den Regeln des Bautarifvertrages ermittelt werden.

Hierfür wird für Angestellte auf der einen Seite, für Gewerbliche auf der anderen Seite und außerdem für Auszubildende und für Volljährige im Auslernjahr nach jeweils bestimmten Regeln gerechnet.

Einige Vorgaben können getroffen werden, zum Beispiel der Prozentsatz des 13. Einkommens im Vergleich zum Monatsentgelt für Angestellte, die Basis-Anspruchsstunden, die bezahlt werden, für Gewerbliche und die Aufteilung der Zahlung zwischen November und einem Monat im Jahr darauf.

Diese Vorgaben werden nicht mehr vorgeschlagen (ab 2020).

Weiter sind die Punkte, die laut Tarif wichtig sind: Wurde 12 Monate gearbeitet? Wenn nicht, wie wird der Betrag vermindert? Was gilt bei Teilzeit?

Die Beträge können auch ermittelt werden, wenn der Bautarifvertrag nicht gilt.

Die Beträge können automatisch mit Lohnarten auf die Abrechnung gebracht werden, die bestimmte Funktionen haben:

  • Funktion <6230 Betrag 13.Einkommen>
  • Funktion <6231 Betrag 13. Einkommen Azubis>

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen.

Webclient:

13. Einkommen, Art

Die Einteilung der Arbeitnehmer in Gewerbliche, Auszubildende, Volljährige im Auslernjahr und Angestellte/Poliere ergibt sich aus der ZVK-Personengruppe des Personalstamms.

Wenn keine ZVK-Personengruppe vorhanden ist, gilt die Abrechnungsart laut Personalstamm, und zwar dort deren "Bedeutung", die Gruppierungen der AN ermöglicht.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen und

/Stammdaten/ Personalstamm, Beschäftigung und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten.

13. Einkommen, Lohnarten

Wenn bei der Lohnart für das 13.Einkommen eine Bewertung festgelegt ist, dann wird dieser Faktor bzw. Betrag als Grundlage der Berechnung genommen. Dies ist die Lohnart mit der Funktion 6230 (6231). Es können also pro Abrechnungsart bei dieser Lohnart die Bewertungslohnarten eingetragen werden, die dann zur Bewertung des 13. Einkommens führen.

Wir empfehlen, diese Lohnart mit der Funktion 6230 (6231) zu bewerten.

Wenn die Lohnart nicht bewertet ist, wird die Tariflohnart laut Personalstamm, Aktuelle Bezüge genommen. Wenn kein besonderer Eintrag, dann die Tariflohnart laut aktuellem Tarif.

Es kann auch der Stichtag für die Tariftabelle vorgegeben werden, also z.B. der Mai des Jahres. Diese Festlegung ist dort möglich, wo auch die anderen Vorgaben getroffen werden, z.B. die Basis-Anspruchsstunden. Wird kein "Stichtag Tarif" eingetragen, gilt der aktuelle Tarif.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen, Ausführen- und Ergebnis.

Webclient:

13. Einkommen, Teilzeit

Angestellte

Der Teilzeitfaktor wird automatisch gerechnet, wenn die Lohnart mit der Funktion 6230 bewertet wurde. Bei dieser Lohnart bitte keine Anteilige Berechnung bei Teilzeit definieren, die Teilzeit-Bewertung erfolgt bereits ohne diese Einstellung.

Gewerbliche

Der Teilzeitfaktor wird ermittelt, wie im November für die Personalnummer abgerechnet. Wenn der November nicht abgerechnet wurde, anhand der Arbeitszeitgruppe im Personalstamm und der Arbeitszeitdefinition.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitdefinition und Arbeitszeitgruppe und

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen, Ausführen- und Ergebnis.

Webclient:

Kürzungsstunden wegen Krankheit

Ab dem Jahr 2018 wird der Anspruch nicht mehr wegen Krankheit gekürzt.

Folgende Regelungen galten bis einschließlich 2017:

Pro Kürzungstag werden 2 Kürzungsstunden angesetzt.

  • 3-Tages-Kürzung: "Der Anspruch mindert sich für die ersten drei krankheitsbedingten Ausfalltage eines Krankheitsfalles." Im Fehlzeitenkalender ist hierfür der gleiche "Bezug auf Vorerkrankung" maßgeblich.
  • 4-Wochen-Kürzung: "Minderung für jeden krankheitsbedingten Ausfalltag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab der vierten Woche" bedeutet: einschließlich der 4. Woche, also ab dem 22. Tag.
  • Zeitraum: Der betrachtete Zeitraum ist immer ein Jahr, das ist bei Ermittlung im November vom Dezember des Vorjahres bis November des aktuellen Jahres einschließlich. Es gelten die Einträge im Fehlzeitenkalender.
  • Krankheitszeiträume, die z.B. im November des Vorjahres beginnen, werden erst ab Dezember in die 3Tages- oder 4-Wochen-Kürzung einbezogen. Beginnt z.B. die 4-Wochen-Frist Ende November des Vorjahres, so werden Kürzungstage erst ab Dezember gerechnet.
  • Hinweise zum Druck: Beim Druck werden die Tage, die zu Kürzungen führten, in einer Zeile aufgezählt.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen, Ergebnis, dort: Drucken.

Webclient:

Elternzeit, unbezahlter Urlaub

Monate mit Elternzeit oder mit unbezahltem Urlaub kürzen die Anspruchsstunden um ein Zwölftel pro Monat dieser Fehlzeiten.

Weniger als 10 Arbeitstage

Wenn weniger als 10 Arbeitstage im Zeitraum waren, dann wird kein 13. Einkommen errechnet.

Die Arbeitstage sind die "aktiven Arbeitstage", wie sie in der Karte des Lohnkontos angezeigt werden.

Ausführen im Oktober

Es ist möglich, die Ermittlung des 13. Einkommens im Oktober auszuführen, indem als Monat der Oktober eingetragen wird.

Hierbei ist zu beachten, dass immer ein Jahr betrachtet wird. Das ist in diesem Falle November des Vorjahres bis Oktober des laufenden Jahres einschließlich.

"Neu rechnen" in der Übersicht

"Neu rechnen" in der Übersicht der Ergebnisse rechnet den "Betrag 13. Einkommen" neu aus den übrigen Werten. Das deshalb, weil in der Übersicht diese Werte geändert werden können.

Nur ausführen, aber nicht abrechnen

Wenn die Ermittlung des 13. Einkommens nur zu dem Zweck ausgeführt werden soll, eine Übersicht zu erhalten, z.B. über die Kürzungsstunden, aber der tatsächliche Betrag dann noch einmal anders ermittelt wird, dann gibt es als Möglichkeiten:

In der Anzeige der ermittelten Beträge den Betrag des 13. Einkommens ändern.

Oder die Beträge vollständig manuell als Berichtsdaten erfassen; in diesem Falle sollte die Ermittlung aber gelöscht werden, damit nicht zusätzlich automatisch Beträge in die Abrechnung übernommen werden.

13. Einkommen, Festbetrag bei Betriebsvereinbarung

Wenn eine Betriebsvereinbarung zum 13. Einkommen besteht, die einen Festbetrag festlegt, dann kann dies für die Ermittlung vorgegeben werden.

Wie das? In die Spalte "Festbetrag betrieblich" den Betrag eintragen; laut Tarifvertrag (TV13. MEK),

Stand 10.03, müssen dies z.B. mindestens 780 Euro sein, für Auszubildende 170 Euro (jeweils West). Bei Gewerblichen auch bei einem Festbetrag die Basis-Anspruchsstunden, das sind 93, vorgeben. Bei Gewerblichen werden Kürzungsstunden wegen Fehlzeiten mit dem Stundenlohn bewertet und abgezogen. Bei den maximalen Kürzungsstunden nicht 28 eintragen, sondern 16. Wenn mehr als der Mindest-Festbetrag gewährt wird, wird diese Grenze bei der Ermittlung automatisch erhöht.

Der Festbetrag wird bei weniger als 12 Beschäftigungsmonaten sowie bei Teilzeit anteilig gekürzt. Als Prozentsatz für die Auszahlung November z.B. bei einem Betrag von 780 Euro 66,6666 eintragen, damit der erforderliche Betrag von 520 Euro gezahlt wird. Wenn im November ein Mindestbetrag gezahlt werden soll, das sind 520 oder 170 Euro, dann "Mindestbetrag November rechnen" ankreuzen. Wenn eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Höhe des 13. Monatseinkommens vorliegt, dann den ermittelten Betrag manuell ändern, über den Button Ergebnis.

Bezug: Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997, in der Fassung vom 29. Oktober 2003.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen.

Webclient:

13. Einkommen, Angestellte, runden

Wenn das 13. Einkommen ermittelt wird und wenn für Angestellte nicht auf ganze Euro gerundet werden soll, dann kann dies ausgewählt werden.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen: "Zum Runden: nicht auf ganzen Betrag runden".

Webclient:

13. Einkommen, aus produktiven Stunden berechnen

Für gewerbliche Arbeitnehmer kann das 13. Einkommen mittels einer Durchschnitts- und Summenberechnung ermittelt werden. Die Verarbeitung geschieht außerhalb der Verarbeitung "Tarif" zum 13. Einkommen.

Vorgehensweise

Eine Lohnart als Betragslohnart, Einmalbezug, anlegen mit der Funktion 6232, "Lohnart 13. Einkommen berichten". Diese Lohnart mit einer Durchschnittsbewertung versehen. In diesen Durchschnitt produktive Stunden einfließen lassen.

Es wird die Summe der produktiven Stunden benötigt. Die Auswahl "Stunden" treffen bei "Berechnung aus Durchschnittsfeld". Und die Auswahl "Jahr" treffen. Nur bei dieser Auswahl wird kein Monats-Durchschnitt, sondern eine Summe gebildet. Um eine Summe zu bilden, auch keine Zahl in "Monate aus Durchschnittsfeld" eintragen.

Bei "Durchschnitt ab Monat" 0111vj, also ab November des Vorjahres eintragen, um bei Abrechnung im November dieses Jahres die Stunden eines vollen Jahres zu erhalten. Dies ist bei der Jahresauswahl möglich. Zusätzlich einen Stundenfaktor mittels Bewertungslohnarten definieren. Und einen Prozentsatz bei der Lohnart eintragen.

Die Summe der Stunden mal Faktor, davon Prozent ergibt dann den abzurechnenden Betrag.

Berichten

Diese Lohnart berichten. Dabei werden bereits vorgeschlagen: der 100%-Basis-Betrag sowie der Prozentsatz. Der Betrag kann geändert, belassen oder auf 0 gesetzt werden. Wenn 0, wird er bei der Abrechnung neu ermittelt.

Hinweis: Bei Lohnarten mit Prozentsatz kann nur der Basis-Betrag, oder auch der Basis-Betrag und der Prozentsatz, aber nicht der sich ergebende Betrag berichtet werden. Denn der Prozentsatz wird bei der Abrechnung in jedem Fall angewendet.

/Stammdaten/Lohnarten und /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten.

Webclient:

Lohnart, weitere Steuerungen

Für diese Lohnart können weitere Steuerungen benutzt werden:

Mindestbetrag bei der Lohnart

Mindestbetrag Monat: Ähnlich wie die Monatsbegrenzung kann bei einer Lohnart definiert werden: Mindestbetrag Monat.

Dies ist aber immer ein Geldbetrag. Die Summe der Lohnart, wie im Monat für die Personalnummer abgerechnet. Wenn diese Summe geringer als der Mindestbetrag ist, dann wird der Abrechnungsbetrag erhöht.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.

Webclient:

Nur wenn beschäftigt bei der Lohnart

Nur wenn Tage beschäftigt: Es kann eine Anzahl Tage vorgegeben werden, die der Arbeitnehmer seit dem letzten Eintritt beschäftigt sein muss, z.B. 360. Zum Eintritt kann festgelegt werden, ob der letzte Eintritt, der Ersteintritt oder der rechnerische Eintritt geprüft werden soll.

Ob beschäftigt, wird anhand von Eintritt und Austritt geprüft.

Die Anzahl Tage wird so angesetzt: zum Beispiel Abrechnungsmonat April, 10 Tage, dann muss der letzte Eintritt vor oder am 22. März gewesen sein. Wenn nicht, dann gilt dies als "nicht durchgehend beschäftigt". Wenn im Beispiel zwischen 22. März und Ende April Austritt ist, dann gilt für diese Berechnung ebenfalls "nicht durchgehend beschäftigt".

Ist der Arbeitnehmer die Anzahl Tage nicht durchgehend beschäftigt, wird der Monatsbetrag der Lohnart während der Abrechnung auf 0 gebracht.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.

Webclient:

Bauzuschlag

Bauzuschlag für einzelne Baustellen/Kostenstellen, Tarif

Wenn für eine Baustelle/Kostenstelle doch kein Bauzuschlag gezahlt wird, dann kann dies in der Übersicht der Kostenstellen so bestimmt werden:

In der Übersicht der Kostenstellen in der Spalte "Steuerung" eintragen: #BZ0.

Dies gilt, wenn im Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei "Bauzuschlag rechnen" die Auswahl "Wenn tätig auf Baustelle" getroffen wurde. Für die Auswahl "Wenn überwiegend auf Baustellen" zählt die Kostenstelle aber mit, wenn sie die Kennung "Ist Baustelle" hat. Die Steuerung bei der Kostenstelle gilt sofort für Rückrechnungen und für die Abrechnung.

/Stammdaten/Kostenstellen: Steuerung und

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.

Bauzuschlag, Personalstamm

Wenn ein Tarif eingetragen wird und noch keine Einstellung zum Bauzuschlag vorhanden ist, dann wird nun immer der 31.12.2099 als Stichtag vorgeschlagen, bis zu dem ein Bauzuschlag gilt. (Bisher wurde immer der 31.03. des Folgejahres vorgeschlagen.) Das gibt ab 01.01.22.

/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt

Bauzuschlag, Personalstamm ändern

Sofern gewünscht ist den Stichtag für viele Mitarbeiter zu ändern, dazu gibt es eine vorhandene Verarbeitung. Es wird geändert im Personalstamm, in dem der alte Stichtag steht auf den vorgegebenen neuen Stichtag.

/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Stichtag Bauzuschlag erhöhen (bzw. ändern).

Geldwerter Vorteil (E-Bike, etc.)

E-Bike, Geldwerter Vorteil

Fahrrad, Überlassung und Geldwerter Vorteil

Der Geldwerte Vorteil für ein E-Bike und die Leasing-Rate dazu bei Überlassung und Übereignung können so abgerechnet werden.

Quelle für mehr Informationen: Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer

Benötigt werden

  • eine Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil und
  • eine Lohnart zur Entgeltumwandlung und
  • eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung und
  • eine ggf. eine Netto-Lohnart, wenn der Mitarbeiter z.B. die Versicherung und/oder Wartungspauschale tragen soll.

Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil

Eine Lohnart als Sachbezug anlegen und im Personalstamm eintragen mit dem Betrag des Geldwerten Vorteils. Der Geldwerte Vorteil ist z.B. 1/4 des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises. Stand: 2021 beträgt der Sachbezug 0,25 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des E-Bike. Das ist vorher schon mal 1 % oder 0,5 % vom auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreis gewesen. Der Sachbezug muss nicht gebucht werden.

Nach dem Erlass vom 9.1.2020 (BStBl I 2020, 174) ist für erstmalige Fahrradüberlassungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % des auf volle 100 € abgerundeten halbierten Brutto-Listenpreises und für erstmalige Überlassungen ab 01.01.2020 der Listenpreis mit einem Viertel anzusetzen. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der ArbG dieses Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast hat.

Entgeltumwandlung, Höhe der Leasingrate

Eine Lohnart für die Entgeltumwandlung anlegen und im Personalstamm eintragen. Das ist die Leasingrate, die für das E-Bike fällig wird. Die Leasingrate nehmen Sie dem Vertrag.

Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob der Netto- oder der Bruttobetrag anzusetzen ist. Wir empfehlen eine rechtssichere Auskunft einzuholen.

Dieser Betrag kann auch incl. der Versicherung und Wartungspauschale sein. Die Entgeltumwandlung reduziert das Steuer und SV-Brutto. Wenn mit der Lohnart auch das Gesamtbrutto reduziert wird, dann wäre die Lohnart Haben zu buchen, kontiert gegen den Aufwand des Gehaltes. Kosten des Arbeitgebers wären ja die Leasingrate (ggf. incl. Versicherung und Wartungspauschale), die er bezahlt.

Umsatzsteuerberechnung, für die Finanzbuchhaltung

Eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung anlegen und wenn möglich als Folge-LOA zur Sachbezugs-Lohn definieren oder wenn kein Sachbezug vorliegt, den Betrag eintragen am Personalstamm. Der Betrag ergibt sich aus dem Vollem Bruttolistenpreis des E-Bikes. Das ist eine Pseudolohnart-LOA mit der Funktion 4042. Wenn mit Folge-LOA zum Sachbezug definiert wird, ist der Betrag auf den vollen Bruttolistenpreis per Faktor (ggf. mit 5 Nachkommastellen) wieder hochzurechnen.

Genauso wie die Lohnart für die MWSt-Berechnung beim Geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.

Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MWSt-Buchungsgruppen eingetragen.

Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.

Nettolohnart, Abzug von Versicherung und/oder Wartungspauschale

Wenn der Mitarbeiter etwa die Versicherung und/oder Wartungspauschale bezahlen muss. Eine Nettolohnart zur Überweisung oder zum Einbehalt anlegen und im Personalstamm bei den Überweisungen eintragen mit dem Betrag der Versicherung und/oder Wartungspauschale. Dazu das Bis-Datum, wie lange der Vertrag läuft. Kontierung wäre auf ein Ertragskonto, oder gegen den Aufwand der Leasingraten incl. Versicherung und Wartung, wenn der Arbeitgeber, diese zunächst trägt. Es kann auch ein Verbindlichkeitskonto sein, wenn der Arbeitnehmer diese direkt trägt, der Arbeitgeber diese jedoch mit Abrechnung überweist.

/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt und Register Überweisungen.

/Stammdaten/Lohnarten und

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.

Webclient:

Mehrere E-Bikes

Wenn ein Mitarbeiter mehrere E-Bikes zur Verfügung gestellt bekommt, dann können die Beträge dazu addiert werden. Wenn jedoch unterschiedliche Laufzeiten für das jeweilige E-Bike-Leasing vorliegen, dann ist es hilfreich, die Lohnarten entsprechend der Notwendigkeit 2- oder 3-mal zu kopieren. Damit kann am Personalstamm mit dem Von Datum und Bis Datum das jeweilige E-Bike zur Leasing-Laufzeit bereits angelegt werden und jedes Fahrrad kann getrennt verwaltet werden.

Beispiel zur Entgeltumwandlung und Gestellung eines E-Bikes als Leasing:

Der Mitarbeiter erhält ein E-Bike ab 01.01.2022: Durchführung als Entgeltumwandlung, nicht zusätzlich zum Gehalt. Das E-Bike hat einen Bruttolistenpreis von 2.149 Euro, die Leasingrate beträgt für den Arbeitgeber 80,92 Euro incl. MWSt, die Versicherung soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 4 Euro/Monat und die Wartungspauschale soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 6 Euro/Monat.

Barlohn monatlich bisher: 4 000,00 €; abzüglich Entgeltumwandlung (Leasingrate) ./\. 80,92 €; geminderter Barlohn 3 919,08 €; Sachlohn monatlich: 1 % vom geviertelten Bruttolistenpreis auf volle hundert Euro abgerundet: 2 100 € : 4 = 500 € (Sachbezug) + 5,00 €; Steuerpflichtiger und SV-pflichtiger Arbeitslohn neu 3 924,08 €.

Umsatzsteuerrechtlich wird an die Finanzbuchhaltung ein Betrag von 21 Euro übergeben, aus dem Umsatzsteuer abzuführen ist. Eine Halbierung bzw. ein Vierteln des Brutto-Listenpreises (Rz. 2 des Erlasses vom 09.01.2020, BStBl I 2020, 174) kommt für die USt nicht in Betracht (entsprechende Anwendung des Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 Satz 1 UStAE).

Sofern der Mitarbeiter die Versicherung (z.B. 4 Euro im Monat) und Wartungspauschale (z.B. 6 Euro im Monat) tragen soll, wäre diese Netto mit 10 Euro monatlich einzubehalten.

Vorteile des Arbeitnehmers

  • ein E-Bike.
  • Vermeidung hoher Anschaffungskosten eines PKWs oder E-Bikes durch Leasingraten.
  • Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes, durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
  • Und weitere, aber auch Nachteile.

Vorteile des Arbeitgebers

  • Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Wird das Fahrrad durch den ArbG erworben und an den ArbN überlassen, stellt das Fahrrad notwendiges Betriebsvermögen als abnutzbares bewegliches Anlagevermögen dar.

Das Fahrrad wird zu 100 % betrieblich genutzt. Es kann die Vorsteuer gezogen werden.

  • E-Bike-Leasing steuerlich absetzbar.
  • Leasingrate wird aus dem Umsatz und nicht dem Gewinn beglichen.
  • Sparen der Mehrwertsteuer, wenn vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Und weitere, aber auch Nachteile.

Die Muster-Lohnarten dafür können Sie beim Support anfordern.

E-Bike, Geldwerter Vorteil

Fahrrad, Überlassung und Geldwerter Vorteil

Der Geldwerte Vorteil für ein E-Bike und die Leasing-Rate dazu bei Überlassung und Übereignung können so abgerechnet werden.

Quelle für mehr Informationen: Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer

Benötigt werden

  • eine Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil und
  • eine Lohnart zur Entgeltumwandlung und
  • eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung und
  • eine ggf. eine Netto-Lohnart, wenn der Mitarbeiter z.B. die Versicherung und/oder Wartungspauschale tragen soll.

Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil

Eine Lohnart als Sachbezug anlegen und im Personalstamm eintragen mit dem Betrag des Geldwerten Vorteils. Der Geldwerte Vorteil ist z.B. 1/4 des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises. Stand: 2021 beträgt der Sachbezug 0,25 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des E-Bike. Das ist vorher schon mal 1 % oder 0,5 % vom auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreis gewesen. Der Sachbezug muss nicht gebucht werden.

Nach dem Erlass vom 9.1.2020 (BStBl I 2020, 174) ist für erstmalige Fahrradüberlassungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % des auf volle 100 € abgerundeten halbierten Brutto-Listenpreises und für erstmalige Überlassungen ab 01.01.2020 der Listenpreis mit einem Viertel anzusetzen. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der ArbG dieses Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast hat.

Entgeltumwandlung, Höhe der Leasingrate

Eine Lohnart für die Entgeltumwandlung anlegen und im Personalstamm eintragen. Das ist die Leasingrate, die für das E-Bike fällig wird. Die Leasingrate nehmen Sie dem Vertrag.

Es gibt unterschiedliche Ansichten, ob der Netto- oder der Bruttobetrag anzusetzen ist. Wir empfehlen eine rechtssichere Auskunft einzuholen.

Dieser Betrag kann auch incl. der Versicherung und Wartungspauschale sein. Die Entgeltumwandlung reduziert das Steuer und SV-Brutto. Wenn mit der Lohnart auch das Gesamtbrutto reduziert wird, dann wäre die Lohnart Haben zu buchen, kontiert gegen den Aufwand des Gehaltes. Kosten des Arbeitgebers wären ja die Leasingrate (ggf. incl. Versicherung und Wartungspauschale), die er bezahlt.

Umsatzsteuerberechnung, für die Finanzbuchhaltung

Eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung anlegen und wenn möglich als Folge-LOA zur Sachbezugs-Lohn definieren oder wenn kein Sachbezug vorliegt, den Betrag eintragen am Personalstamm. Der Betrag ergibt sich aus dem Vollem Bruttolistenpreis des E-Bikes. Das ist eine Pseudolohnart-LOA mit der Funktion 4042. Wenn mit Folge-LOA zum Sachbezug definiert wird, ist der Betrag auf den vollen Bruttolistenpreis per Faktor (ggf. mit 5 Nachkommastellen) wieder hochzurechnen.

Genauso wie die Lohnart für die MWSt-Berechnung beim Geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.

Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MwSt-Buchungsgruppen eingetragen.

Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.

Nettolohnart, Abzug von Versicherung und/oder Wartungspauschale

Wenn der Mitarbeiter etwa die Versicherung und/oder Wartungspauschale bezahlen muss. Eine Nettolohnart zur Überweisung oder zum Einbehalt anlegen und im Personalstamm bei den Überweisungen eintragen mit dem Betrag der Versicherung und/oder Wartungspauschale. Dazu das Bis-Datum, wie lange der Vertrag läuft. Kontierung wäre auf ein Ertragskonto, oder gegen den Aufwand der Leasingraten incl. Versicherung und Wartung, wenn der Arbeitgeber, diese zunächst trägt. Es kann auch ein Verbindlichkeitskonto sein, wenn der Arbeitnehmer diese direkt trägt, der Arbeitgeber diese jedoch mit Abrechnung überweist.

/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt und Register Überweisungen.

/Stammdaten/Lohnarten und

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.

Webclient:

Mehrere E-Bikes

Wenn ein Mitarbeiter mehrere E-Bikes zur Verfügung gestellt bekommt, dann können die Beträge dazu addiert werden. Wenn jedoch unterschiedliche Laufzeiten für das jeweilige E-Bike-Leasing vorliegen, dann ist es hilfreich, die Lohnarten entsprechend der Notwendigkeit 2- oder 3-mal zu kopieren. Damit kann am Personalstamm mit dem Von Datum und Bis Datum das jeweilige E-Bike zur Leasing-Laufzeit bereits angelegt werden und jedes Fahrrad kann getrennt verwaltet werden.

Beispiel zur Entgeltumwandlung und Gestellung eines E-Bikes als Leasing:

Der Mitarbeiter erhält ein E-Bike ab 01.01.2022: Durchführung als Entgeltumwandlung, nicht zusätzlich zum Gehalt. Das E-Bike hat einen Bruttolistenpreis von 2.149 Euro, die Leasingrate beträgt für den Arbeitgeber 80,92 Euro incl. MWSt, die Versicherung soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 4 Euro/Monat und die Wartungspauschale soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 6 Euro/Monat.

Barlohn monatlich bisher: 4 000,00 €; abzüglich Entgeltumwandlung (Leasingrate) ./\. 80,92 €; geminderter Barlohn 3 919,08 €; Sachlohn monatlich: 1 % vom geviertelten Bruttolistenpreis auf volle hundert Euro abgerundet: 2 100 € : 4 = 500 € (Sachbezug) + 5,00 €; Steuerpflichtiger und SV-pflichtiger Arbeitslohn neu 3 924,08 €.

Umsatzsteuerrechtlich wird an die Finanzbuchhaltung ein Betrag von 21 Euro übergeben, aus dem Umsatzsteuer abzuführen ist. Eine Halbierung bzw. ein Vierteln des Brutto-Listenpreises (Rz. 2 des Erlasses vom 09.01.2020, BStBl I 2020, 174) kommt für die USt nicht in Betracht (entsprechende Anwendung des Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 Satz 1 UStAE).

Sofern der Mitarbeiter die Versicherung (z.B. 4 Euro im Monat) und Wartungspauschale (z.B. 6 Euro im Monat) tragen soll, wäre diese Netto mit 10 Euro monatlich einzubehalten.

Vorteile des Arbeitnehmers

  • ein E-Bike.
  • Vermeidung hoher Anschaffungskosten eines PKWs oder E-Bikes durch Leasingraten.
  • Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes, durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
  • Und weitere, aber auch Nachteile.

Vorteile des Arbeitgebers

  • Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Wird das Fahrrad durch den ArbG erworben und an den ArbN überlassen, stellt das Fahrrad notwendiges Betriebsvermögen als abnutzbares bewegliches Anlagevermögen dar.

Das Fahrrad wird zu 100 % betrieblich genutzt. Es kann die Vorsteuer gezogen werden.

  • E-Bike-Leasing steuerlich absetzbar.
  • Leasingrate wird aus dem Umsatz und nicht dem Gewinn beglichen.
  • Sparen der Mehrwertsteuer, wenn vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Und weitere, aber auch Nachteile.

Die Muster-Lohnarten dafür können Sie beim Support anfordern.

PKW, Firmenwagen (Geldwerter Vorteil Firmenwagen)

PKW, geldwerter Vorteil

Wenn einem Arbeitnehmer ein PKW zur Verfügung gestellt wird und deshalb ein geldwerter Vorteil abgerechnet werden muss, dann können im Personalstamm die Eingaben zum PKW und zur Verarbeitung getroffen werden; bei der Abrechnung werden die Beträge ermittelt und die nötigen Lohnarten abgerechnet.

Dies sind Angaben zum Listenpreis, zur Privatnutzung, zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Pauschalversteuerung sowie zur MwSt-Buchung des Erlöses.

Die steuerlichen Prozentsätze und der km-Geldsatz werden in der Einrichtung der Pauschalsteuern hinterlegt. Ferner sind mehrere Lohnarten mit bestimmten Funktionen erforderlich.

Die abzurechnenden Beträge werden dann automatisch ermittelt.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.

Webclient:

PKW, geldwerter Vorteil, Einrichtung

Die steuerlichen Prozentsätze zur Privatnutzung und zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie der geltende km-Geldsatz werden beim Pauschalsteuer-Eintrag "PS3: Fahr WA" datumsabhängig hinterlegt; dies gilt auch, wenn keine Pauschalsteuer gerechnet werden soll. Wenn diese Spalten in der Übersicht der Prozentsätze nicht eingeblendet sind, dann über "Ansicht, Spalte anzeigen" einblenden.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.

Webclient:

PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm

Im Personalstamm werden die Daten zum PKW und zur Abrechnung in einer Übersicht erfasst; wenn Rückrechnungen erforderlich sein sollten, dann können diese Daten auch in der Personalhistorie geändert werden.

Die Verarbeitung wird ausgeführt, wenn "Privatnutzung PKW" oder "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" oder beides ausgewählt wurde.

Über den Funktions-Button werden die erforderlichen Lohnarten ins Lohn/Gehalts-Register der Personal-Karte übertragen; die Lohnarten müssen jedoch zuvor im Lohnartenstamm angelegt werden.Beträge werden nicht eingetragen; diese werden bei der Abrechnung ermittelt.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Personalnr. für Personalhistorie, Personalhistorie.

Webclient:

PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm, Details

Die Eingaben sind im einzelnen:

  • PKW Kennzeichen;
  • PKW Listenpreis brutto;
  • liegt Privatnutzung des PKWs vor?;
  • Netto-Abzug für Privatnutzung;
  • Netto-Abzug bis Datum;
  • liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor?;
  • Netto-Abzug für Fahrten;
  • Anzahl km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Dabei wird der Betrag für den Netto-Abzug jeweils nur eingegeben, wenn es eine monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers als Kostenbeteiligung gibt.

  • Anzahl Tage im Monat, das sind 15.
  • Wird der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den AG pauschalversteuert?;
  • PSt abweichender Betrag;
  • soll die PSt beim Arbeitnehmer abgezogen werden?
  • Die MwSt durch Aufwands- und Erlösbuchung in der Finanzbuchhaltung errechnen lassen.

Besonderer Netto-Abzug

Wenn bei "Netto-Abzug für Wohnung Arbeit" ein Betrag eingetragen ist, aber "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" nicht angekreuzt ist, aber die Lohnart mit der Funktion 4030 PKW Netto-Abzug für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte im Personalstamm eingetragen ist: dann wird die Lohnart mit dem Netto-Abzug abgerechnet und vermindert außerdem, weil der geldwerte Vorteil für Wohnung Arbeit nicht abgerechnet wird, den geldwerten Vorteil für Privatnutzung.

PKW, geldwerter Vorteil, Wechsel des Fahrzeugs - Hinweis

Bei den Eingaben zum PKW kann ein Datum als "Nutzung bis Monat" eingegeben werden; wenn dieses Datum überschritten wird, werden beim Prüfen des Personalstamms und bei der Abrechnung Hinweismeldungen ausgegeben.

Wenn also das Fahrzeug gewechselt wird und der Termin bereits bekannt ist, kann bei "Nutzung bis Monat" der Monat vor diesem Termin eingetragen werden. Im Monat des Wechsels die Eingaben zum PKW ändern, so dass ab diesem Monat das neue Fahrzeug die Grundlage der Berechnung ist.

Es ist also nicht so, dass mehrere Zeilen für beide PKWs erfasst werden können, sondern nur eine Zeile für den aktuellen geldwerten Vorteil. Die Eingaben zum PKW werden wie andere Daten des Personalstamms durch die Abrechnung in eine Historie geschrieben.

PKW und Home Office, Anzahl Tage oder 0,002% Regel

Wenn der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen nicht auf der Basis von 15 Tagen gerechnet werden soll, sondern sich die Anzahl der Tage pro Monat ändert, dann kann dies so abgerechnet werden:

Eine Lohnart mit der Funktion <4022 Anzahl Tage Fahrten Wohnung Arbeitsstätte> anlegen, ohne Bewertung. Diese Lohnart berichten. Die Menge dieser Lohnart ist die Anzahl Tage der Fahrten im Monat.

Dann wird gerechnet:

Pauschalsteuer-Prozentsatz 0,03% / 15 Tage, gibt 0,002%, mal Anzahl Tage im Monat wie berichtet, mal Listenpreis, mal km Wohnung Arbeitsstätte ist der geldwerte Vorteil.

Wenn der Arbeitgeber Pauschalsteuer auf die Fahrten abführt, dann wird gerechnet: km, mal Anzahl Tage wie berichtet, mal Pauschalsteuersatz in Euro: ist die Basis für Pauschalsteuer und vermindert die Basis der individuellen Steuer.

Die Lohnart kann außerdem im Personalstamm eingetragen werden; ohne Betrag, mit einem Datum "Gültig ab". In Monaten, in denen die Lohnart nicht mit Tagen berichtet wird, werden dann 0 Tage angesetzt. In Monaten, in denen berichtet wird, gelten die Tage, wie berichtet.

Es dürfen mit dieser Art der Erfassung maximal 180 Tage erfasst werden, denn 12 Monate x 15 Tage = wären 180 Tage.

Dabei ist es unerheblich, ob in einzelnen Monaten alle Tage, z.B. 23 Tage aufgrund reiner Bürotätigkeit, und in anderen Monaten ggf. keine oder wenige Tage erfasst werden. Der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit 0,03% ist auf Basis von 12 Monaten und 15 Tagen gerechnet. Wenn mehr Tage als 180 Tage berichtet werden würden, wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt als bei der pauschalen Methode.

/Stammdaten/Lohnarten; /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten.

Webclient:

PKW, Pauschalversteuerung Sachbezug

Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann kann der Betrag, der die Basis der Pauschalversteuerung ist, zusätzlich als Sachbezug auf die Abrechnung gebracht werden.

Denn der Betrag des Sachbezugs, der individuell versteuert wird, wurde um diesen Betrag gemindert. Wenn dies gewünscht ist, dann eine weitere Lohnart mit der Funktion <4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden> anlegen, mit der Bezugsart Sachbezug, aber OHNE Steuerpflicht und SV-Pflicht. Wenn diese Lohnart vorhanden ist, wird sie bei Pauschalierung automatisch gebildet. Sie erhöht auf der Abrechnung die Summe "darin Sachbezug", erhöht dadurch den Nettoverdienst und ändert die Auszahlung aber nicht.

/Stammdaten/Lohnarten.

Webclient:

PKW, Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber; Erhöhung der Entfernungspauschale - Fernpendlerpauschale

Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 35 Cent. Das ist die sogenannte Fernpendlerpauschale

Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler rückwirkend ab 01.01.2022

Die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer – wird vorgezogen. Sie beträgt rückwirkend zum 01.01.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.

Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet:

Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden rückwirkend ab 01.22 mit 38 Cent berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag.

Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt. Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden.

Die Änderung wird bei Rückrechnungen ab 01.01.2022 auch auf bereits abgerechnete Monate automatisch angewendet.

Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet: Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden ab 01.21 mit 35 Cent (ab 01.22 38 Cent) berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag. Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt.

Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden. Pauschalierungsfähig ist höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse zahlt, ist unbeachtlich, solange die Zuschüsse das pauschalierungsfähige Volumen nicht übersteigen.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil

Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil

PKW, geldwerter Vorteil, alle Eingaben

In der Übersicht der PKW-Eingaben kann der Filter auf die Personalnummer gelöst werden; dann werden alle Personalnummern angezeigt. Um nur die Arbeitnehmer mit Dienstwagen anzuzeigen, kann z.B. auf PKW-Kennzeichen nicht leer gefiltert werden.

PKW, geldwerter Vorteil, Lohnarten

Für die Abrechnung eines geldwerten Vorteils wegen eines Geschäftswagens sind Lohnarten mit folgenden Funktionen erforderlich:

  • 4000 PKW Geldwerter Vorteil Privatnutzung: eine Sachbezugs-Lohnart.
  • 4010 PKW Netto-Abzug für Privatnutzung: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
  • 4020 PKW Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Sachbezugs-Lohnart.
  • 4022 PKW Tage berichten, für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.
  • 4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden.
  • 4030 PKW Netto-Abzug für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
  • 4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös: eine Pseudolohnart, Soll, Sachkonten Soll und Haben.
  • 8003 Pauschalierung Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn pauschalversteuert werden soll, Betragslohnart.
  • 8013 Abzug Pauschalsteuer Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn die PSt beim AN abgezogen werden soll.

Alle diese Lohnarten auf die Berechnungseinheit "Betrag" setzen.

/Stammdaten/Lohnarten.

Webclient:

PKW, Hinweise zur MwSt-Lohnart

Die Lohnart für die MwSt-Berechnung soll so buchen:

An die Finanzbuchhaltung den Soll-Betrag an ein GuV-Aufwands-Konto, z.B. "geldwerter Vorteil PKW steuerpflichtig". Zusätzlich den Haben-Betrag an ein GuV-Ertrags-Konto, z.B. "Verrechnete Sachbezüge steuerpflichtig", das aus dem Betrag die MwSt herausrechnet; dazu hat das Sachkonto im Kontenplan die MwSt-Produktbuchungsgruppen vermerkt. Um dies zu erreichen, die Lohnart so definieren:

  • Soll/Haben: Soll;
  • Übergabe an Fibu: Betrag;
  • An Fibu mit KSt: Ja, das ist wichtig;
  • Übergabe an BBA: keine Auswahl.

Die Betrag für die Baubetriebsabrechnung kommt dann nicht aus der Baulohn-Abrechnung, denn das wäre der Betrag einschließlich Steuer, sondern aus der Finanzbuchhaltung, das ist der Betrag ohne Steuer.

Bei der Kontierungshilfe der Lohnart als "Sachkonto Soll" das GuV-Aufwands-Konto eintragen, als "Sachkonto Haben" das GuV-Ertrags-Konto. Bei der Kontierungshilfe die "Kostenart Verrechnung" eintragen. Das ist die Haben-Kostenart, wenn die Lohnart als Soll gekennzeichnet ist. Diese Steuerung führt nicht zu einer Übergabe an die Baubetriebsabrechnung, sondern bewirkt, dass die Haben-Gegenbuchung erstellt wird.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen: "Kostenart Verrechnung".

Webclient:

PKW, geldwerter Vorteil Teil MwST-Buchung bei Nettoabzügen

Wenn bei Firmenwagen der Mitarbeiter eine Selbstbeteiligung hat, das wäre Netto-Abzug für Privatnutzung und Nettoabzug für Wohnung Arbeit bei Nutzung des Moduls, dann werden die Beträge der Selbstbeteiligung nicht mehr vom Betrag für die MwSt-Buchung abgezogen. Der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet ist die Basis für die Berechnung und darf nicht reduziert werden. Die Verarbeitung gilt ab 01.01.22.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil.

Webclient:

HinweisSofern Sie nicht mit dem Modul PKW Geldwerter Vorteil und den entsprechenden Lohnarten arbeiten, sondern die Beträge selbst ermitteln, müssen Sie Ihre Eingaben ggf. überprüfen und anpassen.Sofern Sie mit Folge-Lohnarten arbeiten, prüfen Sie bitte die Einrichtung, sodass der richtige volle Betrag für die MwSt-Buchung berücksichtigt wird. Basis ist der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet.

/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnungen/Folgelohnarten.

Webclient:

PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)

Wenn zum PKW nur der halbe Listenpreis eingetragen wird, weil dies gesetzlich möglich ist, aber die Basis der Umsatzsteuer dennoch der volle Betrag sein soll, dann so vorgehen:

Im Personalstamm bei den Lohnarten ist auch die Lohnart mit der Funktion 4040 "PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Bei dieser Lohnart im Personalstamm als Faktor 2 (oder mit bis zu 5 Nachkommastellen) eintragen. Die Basis dieser Lohnart wird dann bei der Abrechnung verdoppelt. Dies kann so sein bei Elektro- oder Hybrid-PKW.

Pkw, Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)

Hinweis: Diese Verarbeitung ist nur mit der Webclient Version (ab V2022.2) von NEVARIS Finance Baulohn möglich. Dazu ist vorherige Möglichkeit der Verarbeitung wieder zurückzunehmen: PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)Faktor bei der Lohnart zur MwSt-Buchung; siehe vorheriger Absatz.

Bei Firmenwagen kann für die Berechnung der geldwerten Vorteile nur ein Teil des Bruttolistenpreises angesetzt werden:

  • z.b. die Hälfte bei bestimmten Hybrid-Pkw,
  • z.b. ein Viertel bei bestimmten Elektro-Pkw.

Deshalb kann ein Faktor vorgegeben werden. Zum Beispiel 0,5 für die 0,5%- Regelung oder 0,25 für die 0,25%-Regelung. Der Faktor darf, falls sich noch eine andere Regel aufgrund einer geänderten Gesetzgebung ergibt, auch bis zu 3 Nachkommastellen haben.

Wenn der volle Bruttolistenpreis auch die Basis der Berechnung ist, dann muss kein Faktor vorgegeben werden. Die Faktoreingabe 0 oder der Faktor 1 sind identisch und berechnen nach der 1%-Regelung (wie bisher).

Ein Faktor größer 1 soll nicht eingegeben werden.

Bis zur Version 2023.1 (Patch 23.0.8) wurde wie folgt gerechnet: Es wird zunächst wie bisher der Bruttolistenpreis auf volle 100 Euro einmal abgerundet, aus diesem gerundeten Bruttolistenpreis wird der geldwerte Vorteil des Mitarbeiters, mit Hilfe des Faktors ermittelt.

Ab der Version 2023.1 (Patch 23.0.8) siehe der gesonderte Abschnitt: PkwGeldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)

Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt (siehe Hinweis).

Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <faktor für pkw-listenpreis>

Hinweis: Regelungen gelten nicht für die Umsatzsteuer:

Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern. Bei der 1%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Die derzeitigen Regelungen zur Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage gilt nur für die Lohn und Einkommensteuer gilt. Bereits die alte Regelung zum Batterieabschlag fand keine Entsprechung bei der Umsatzsteuer. Dazu gibt es ein Schreiben des BMF. (BMF, Schreiben vom 7. Februar 2022, III C 2 – S 7300/19/10004 :001)

Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)

Diese Verarbeitung ist nur im Webclient möglich.

Die Ermittlung eines anteiligen Bruttolistenpreises für bestimmte Hybrid-Pkw oder bestimmte Elektro-Pkw wurde an das BMF-Rundschreiben (DOK 2021/1117997; vom 05.11.2021) angepasst, wenn ein Faktor <faktor für pkw-listenpreis> vorgegeben wird.

Es wird der ungerundete Bruttolistenpreis berücksichtigt, daraus wird der Geldwerte Vorteil des Mitarbeiters mit Hilfe des Faktors ermittelt und dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet. Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt.

Demnach wird wie folgt gerechnet und dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.

Geldwerter Vorteil:

Bruttolistenpreis: 56.750,03 €

davon 50%: 28.375,02 €

= abgerundet auf volle 100€: 28.300,00 € (für die Berechnung Geldwerter Vorteil)

Umsatzsteuer:

Bruttolistenpreis: 56.750,03 €

= abgerundet auf volle 100€: 56.700,00 € (für die Berechnung Umsatzsteuer)

Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <faktor für pkw-listenpreis>

PKW, Fahrtenbuch

Wenn mit einem Fahrtenbuch abgerechnet wird, so kann dies nicht mit dem Modul erfolgen, sondern die ermittelten Beträge müssen mit den entsprechenden Lohnarten manuell erfasst werden.

Es bietet sich an, bereits ab dem 1. Monat der Gestellung des Firmenwagens, mit ermittelten Werten - so genau wie möglich - abzurechnen, damit eine notwendige Korrektur zum Jahresende nicht zu groß ausfällt und ggf. nicht über alle Monate erfolgen muss. Der Mitarbeiter muss zum Anfang, um das Verhältnis von Firmen-km und Privat-km feststellen zu können, diese ggf. schätzen.

To do:

  1. Das Unternehmen muss die gesamten Kosten des Fahrzeuges für ein Jahr feststellen. Das muss jährlich erfolgen

Wenn das bei einem neuen Fahrzeug (oder neuem Mitarbeiter) noch nicht machbar ist, nimmt man ein Referenzfahrzeug (ähnliches oder gleiche Klasse).

Es ist auch zulässig, zunächst monatlich für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,001 % des Listenpreises anzusetzen.

Wichtig:Die Finanzbuchhaltung muss die gesamten notwendigen Kosten ermitteln, welche das sind, ist gesetzlich geregelt. Diese jährlichen Kosten, sind die Basis für die Verteilung auf den (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km.

  1. Mitarbeiter muss ein "sauberes" steuerkonformes oder auch zugelassenes elektronisches Fahrtenbuch führen. Damit wird das Verhältnis von (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km ermittelt.
  2. Die monatliche Abrechnung erfolgt mit den voraussichtlich ermittelten Kosten des Fahrzeuges (a.) ins Verhältnis setzen Firmen-km und Privat-km (b.).

Mit diesem Wert monatlich also abrechnen, den Wert in dem Fall bei der LOA eintragen am Personalstamm, damit damit abgerechnet werden kann.

Man hat also monatlich 1/12 bereits mit der voraussichtliche Abrechnung erledigt.

Wenn die tatsächlichen Kosten feststehen zum jeweiligen Jahresende wird dies überprüft und ggf. Korrektur abgerechnet mit den tatsächlichen Werten, dazu

  1. Jährlicher Abgleich: a. und b. jährlich überprüfen. Das geht aber erst zum 31.12. wenn die Finanzbuchhaltung sagen kann, was das Fahrzeug genau in dem Jahr gekostet hat und der Mitarbeiter seine Kilometer differenziert über das Fahrtenbuch nachweist.

Die Differenz einmal jährlich korrigieren. Das wäre dann eine RR ins Vorjahr. Bei kleinen Beträgen als EGA, die Differenz/Korrektur abrechnen.

5. Mit dem neuen Wert ist dann im Folgejahr weiter abzurechnen. Überprüfen wieder zum Jahresende, Korrektur abrechnen und so weiter……

Weiteres zu PKW

PKW, geldwerter Vorteil, Abrechnung

Für die Lohnarten, die sich auf den geldwerten Vorteil beziehen und die im Personalstamm eingetragen sind, werden die Beträge anhand der PKW-Eingaben bei der Personalnummer ermittelt und abgerechnet. Die Lohnarten werden abgerechnet. Wenn nicht, dann im Personalstamm prüfen, ob die Lohnarten auch in die aktuellen Bezüge übertragen wurden. Die Beträge werden ermittelt.

Die Pseudolohnart für Aufwand und Erlös wird nicht auf der Abrechnung gedruckt. Sie wird mit Sachkonto und Gegen-Sachkonto gebildet. Ihr Betrag ist die Summe der abgerechneten geldwerten Vorteile plus des pauschalversteuerten Betrags. Nach Übergabe an die Finanzbuchhaltung wird dort die MwSt errechnet. Dafür ist es nötig, dass in der Fibu das Erlös-Sachkonto entsprechend mit Steuer definiert ist.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.

Webclient:

PKW, geldwerter Vorteil, Auswertung

Die abgerechneten Beträge können z.B. über eine Personalliste ausgewertet werden.

Beispiel: Die Lohnart jeweils im Lohnartenfilter eintragen. Tabelle: Lohnkonto Lohnart. Wert: Betrag. Die Lohnart für die MwSt-Buchung ist so aber nicht auswertbar; sie ist 0, weil gegengebucht. Andere Möglichkeiten bei der Personalliste, siehe eigener Abschnitt. Ferner kann der Druck der Lohnarten-Statistik benutzt werden.

/Berichte/ Personallisten, Definition und

/Berichte/Berichte drucken, <blolohsta>.

Webclient:

PKW, Personallisten Definition

Die Beträge, die bei der Erfassung der PKW-Daten errechnet und angezeigt werden, können mit Personallisten ausgewertet werden. Das sind entweder errechnete Werte, die sich aus den PKW-Stammdaten ergeben, oder abgerechnete Werte, wenn der Aufrufmonat bereits abgerechnet ist. Die Definitionen haben als Tabelle aus Personalstamm "PKW geldwerter Vorteil", als Spalten sind diese möglich: Betrag geldw. Vorteil Privat, Betrag Netto-Abzug Privat, Betrag MwSt-Buchung, Betrag geldw. Vorteil Fahrten, Betrag Netto-Abzug Fahrten, Betrag Pauschalierung.

Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen:

PKW, Personallisten Definitionen - steuerfreie km Familienheimfahrten (ab Version 2023.1)

Es können mit einer Definition zu den Personallisten nun auch die steuerfreien km Familienheimfahrten aus dem Bereich Geldwerter Vorteil PKW ausgewertet werden.

Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen: km Familienheimfahrten

PKW, Personallisten Definitionen - Auswertung der Historie der Stammdaten PKW geldwerter vorteil

Es können mit einer Definition zu den Personallisten nun auch die Historien der Stammdaten zum PKW geldwerter vorteil ausgewertet werden.

Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, zu: Tabelle PKW Geldwerter Vorteil

PKW, Lohnart mit Umsatzsteuer-Berechnung, Aufwand und Erlös

Genauso wie die Lohnart für die MwSt-Berechnung beim geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.

Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MwSt-Buchungsgruppen eingetragen.

Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.

/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.

Webclient:

PKW, Lohnart bewerten, aus PKW-Listenpreis

Als Bewertung kann bei einer Lohnart ausgewählt werden, dass der Listenpreis des Firmen-PKW laut Personalstamm die Basis der Berechnung ist.

Es kann z.B. eine km-Lohnart für Heimfahrten berichtet werden; die Bewertung ist nach dem PKW-Listenpreis mal 0,002%; die Lohnart übergibt ihren Betrag an eine Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös", wenn diese als Folgelohnart definiert ist.

Den Faktor für die Berechnung nicht als Prozentsatz bei der Lohnart eintragen, sondern als Bewertungsfaktor bei der Lohnart; im Beispiel 0,002 als Bewertungsfaktor und als Ermittlung "PKWPreis, Bewertungsfaktor mal PKW-Listenpreis laut Personalstamm, durch 100", außerdem "Bewertungsfaktor ungerundet" ankreuzen.

/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Bewertungsfaktor und Bewertung: "PKWPreis" und

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.

Webclient:

PKW, Familienheimfahrten

Wenn die Abrechnung von Familienheimfahrten regelmäßig ausgeführt werden kann, wenn also monatlich die gleichen km abgerechnet werden können, dann ist es möglich, dies abzurechnen, ohne jeden Monat zu berichten. Es liegt in diesem Fall kein geldwerter Vorteil vor; aber ein Sachbezug, für den Umsatzsteuer berechnet werden muss.

Die Voraussetzungen dazu sind: Im Personalstamm ist eine Sachbezugs-Lohnart eingetragen. Diese hat als Bewertung "PKWPreis", mit Bewertungsfaktor 0,002 und Bewertungsfaktor ungerundet, und bei der Lohnart ist die Umsatzsteuer-Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" eingetragen.

Dann kann bei den PKW-Definitionen zusätzlich "Steuerfreie km Familienheimfahrten" eingetragen werden. Die Lohnart wird dann jeden Monat mit dem Betrag abgerechnet, der sich aus diesen km mal ermitteltem Faktor ergibt.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil: Steuerfreie km Familienheimfahrten.

Webclient:

Personal, Anschrift und PKW

Wenn sich die Anschrift ändert und eine PKW-Berechnung ausgeführt wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben: "Anschrift gegenüber dem Vormonat geändert. Bitte prüfen, ob sich das auf die PKW-Nutzung Wohnung Arbeitsstätte auswirkt." Dabei wird gegen die Historie des Vormonats geprüft. Der Hinweis verschwindet im nächsten Monat.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Prüfen und Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.

Webclient:

Druck Abrechnung, Andruck des Pkw Kennzeichens aus PKW geldwerter vorteil

Das Pkw Kennzeichen aus der Verarbeitung PKW geldwerter vorteil kann auf der Abrechnung nun angedruckt werden. Dazu ist eine zusätzliche Informationslohnart mit der Funktion A300 am Personalstamm zu hinterlegen. Diese wird nicht beim Übertragen der LOA aus PKW geldwerter vorteil automatisch in den Personalstamm mit übertragen.

Die Lohnart ist wie folgt anzulegen: Lohnart, Bezeichnung, Register Steuerung Bezugsart: <bruttolohnart>, Funktion: <a300>, Register Auswertung : Druck Abrg. Wenn kein Betrag: <ja> und die entsprechenden Abrechnungsarten ohne eine Bewertung sind einzutragen.

Die Lohnart wird im Nettobereich, wie die anderen Informationslohnarten auch, gedruckt. Statt der Lohnartenbezeichnung wird das zum Abrechnungsmonat auch nach Historien gültige Kennzeichen gedruckt. Die Lohnart muss bereits zur Abrechnung vorhanden sein, damit sie gedruckt werden kann.

Stammdaten, Lohnarten, Register Steuerung, Funktion <a300> und

Aktuelle Abrechnung, Berichten, Abrechnung

Firmenroller, Geldwerter Vorteil, pauschalversteuert

Wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für ein Firmenfahrzeug pauschalversteuert, dann kann in den Fällen, es handelt sich nicht um einen PKW, sondern zum Beispiel um einen Motorroller, statt 0,30 Euro vielmehr 0,20 Euro als Entfernungspauschale angesetzt werden.

Wenn dies der Fall ist, dann wird die Basis für die Pauschalversteuerung so gerechnet: Anzahl Kilometer mal Anzahl Tage mal 0,20 Euro, aber höchstens Listenpreis mal 0,03 Prozent mal Kilometer. Die 0,20 Euro können dann im Personalstamm eingetragen werden. Das gilt ab 01.01.2020.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und

hier "Fahrten km-Geld Wohnung Arbeit" (die Spalte ist einblendbar).

Webclient:

E-Bike, Geldwerter Vorteil

Fahrrad, Überlassung und Übereignung

Siehe dazu im Handbuch: BLO Lexikon A - K.

Verpflegungszuschuss und Wegezeitvergütung

Wegezeitvergütung ab 01.01.2023

Tarif, ab 01.01.2023 tarifliche Wegezeitvergütung (bisherWegestreckenentschädigung)

Wegezeitvergütung,Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss von bisher 4,09 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 2,56 Euro (Tarifgebiet Ost) wird kilometerabhängig (Strecke Betrieb - Baustelle) erhöht und soll ab 01.01.2023 bereits ab 8 Stunden, wie im Steuerrecht (vorher tariflich 10 Stunden), berufsbedingter Abwesenheit von der Wohnung greifen. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2023

  • bis 50 km = 6 Euro,
  • über 50 km und bis 75 km = 7 Euro,
  • über 75 km = 8 Euro.

Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.B. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <ab datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.

Wegezeitvergütung, ab 01.01.2024 Erhöhung des Verpflegungszuschusses

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2024 lt. BRTV:

  • bis 50 km = 7 Euro,
  • über 50 km und bis 75 km = 8 Euro,
  • über 75 km = 9 Euro.

Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.B. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <ab datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen.

Die Pflege ist manuell in den entsprechenden Lohnarten vorzunehmen.

Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge.

Für die Kilometerstaffel kommt es auf die Strecke „Betrieb/Sammelunterkunft – Baustelle", nicht „Wohnung – Baustelle" an. Maßgeblich soll der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg sein. Eine einzelne Betrachtung des Mitarbeiters ist nicht vorgesehen.

Tipp: Um bei bestimmten Konstellationen (z.B. Arbeiten am Bürogebäude der Firma/Niederlassung, oder Bauhöfen an diesem Ort) eine ungewollte Bewertung, bei keiner vorliegenden Entfernung, auszuschließen, kann die Eingabe der Staffelbeträge zur Lohnart beim ersten Eintrag nicht bei 0 (km) sondern besser bei 0,01 (km) beginnen.

Beispiel:

Ab Datum Ab Menge Bis Menge Betrag

01.01.2023 0,01 50,00 6,00

01.01.2023 50,01 75,00 7,00

01.01.2023 75,01 999,00 8,00

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Faktor abhängig von der Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<staffel> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<staffelkm> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb).

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<staffelkm> Kilometerstaffel) maßgeblich.

Lohnart

Wir empfehlen hierfür neue Lohnarten anzulegen bzw. die vorhandenen Lohnarten für die Verpflegungszuschüsse (steuerfreie und steuerpflichtige Lohnarten) zu kopieren und die Bewertungen in den neuen Lohnarten anzupassen und die neuen Staffelbeträge einzutragen. Sie erhalten von uns Muster-Lohnarten, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden müssen.

Lohnart, Bewertung

Bei der Bewertung einer Lohnart können diese Auswahlen getroffen werden:

  • STAFFEL (Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) und
  • STAFFELKM (Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Bei der Mengenstaffel gilt als Menge diejenige, die zur Lohnart berichtet wurde. Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.b. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <ab datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.

Bei der Kilometerstaffel (Kmstaffel) gelten als Menge die Anzahl km, die laut Kostenstelle die Entfernung zum Betrieb sind.

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Kilometerstaffel in der Bewertung <staffelkm> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb notwendig.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung

Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung.

Lohnart, Staffelbeträge

Pro Lohnart kann der Faktor oder der Betrag gestaffelt ermittelt werden.

Dies gilt, wenn bei der Lohnart als Bewertung <staffel> oder <staffelkm> eingetragen ist.

Wenn die Bewertung als Bewertung <staffel> oder <staffelkm> vorgenommen wird, gilt nur die Bewertungen aus der Staffel. Das <ab datum> eintragen, die <ab menge> und die <bis menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu.

Zukünftige Änderungen zu den Staffelbeträge müssen mit einem <ab datum> in der Zukunft angelegt werden. Beim Monatsabschluss wird hierzu keine automatische Historie geschrieben.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge

Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge.

Kostenstelle, Entfernung

Bei der Kostenstelle kann die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen werden.

Das ist die Entfernung zur Niederlassung, oder wenn keine, zur Firma. Es können also die Entfernungen pro Niederlassung eingetragen werden.

Diese Einrichtung pro Niederlassung treffen. (Es ist möglich, hier auch eine die Entfernung pro Personalnummer einzutragen; dann muss aber für alle Kostenstellen für Personalnummern ein Eintrag erstellt werden). Diese Entfernung wird als Basis der Berechnung genommen, wenn bei der Lohnart ein Faktor oder Betrag nach Kilometerstaffel gilt.

Wenn bei der Kostenstelle kein Eintrag für Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen wird, wird nicht automatisch mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet. Es wird keine Bewertung vorgenommen.

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung

Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung und

/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis

Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung

Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.

Kostenstelle, Entfernung; Bearbeitung aus dem Rollencenter Buchhaltung oder Controlling

Die entsprechende Page kann dazu im jeweiligen Rollencenter in die Toolbar eingetragen werden: Berichtsdaten Entfernungen (5003175). Berechtigungen sind ggf. anzupassen.

Kostenstelle, Entfernung; Kostenstellen aus anderen Mandanten

Wenn z.B. mit einem zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten gearbeitet wird, können auch die Kostenstellen aus den Fremdmandanten mit der Entfernung im zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten versehen werden. Das kann der Mandant der Buchhaltung/Controlling sein. In der Übersicht der Entfernung dazu die Kostenstelle mit dem jeweiligen <mandant der kostenstelle> eintragen.

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung

Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.

Bewegungsdaten und Abrechnung

Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung mit täglicher Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.B. 1,0 je Tag) und der entsprechenden Kostenstelle erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Faktor aus den Staffelbeträge zum jeweiligen <ab datum> und zur jeweiligen <ab menge> und <bis menge>, in Abhängigkeit, von der an der Kostenstelle bestimmten Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb bewertet.

Bis zur Version 2023.1: Wenn eine Kostenstelle keinen Eintrag für die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb hat, wird mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet.

Ab der Version 2023.1: Wenn bei der Kostenstelle kein Eintrag für Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen wird, wird nicht automatisch mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet. Es wird keine Bewertung vorgenommen. Dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung

/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis

Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung

Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

Wegezeitvergütung,Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt beträgt ab 01.01.2023 in der Staffelung für jede tatsächliche gefahrene Strecke

Die Wegezeitentschädigung wurde im BRTV neu geregelt. Die Wegezeitentschädigung für Fahrten zu und von den Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Ziffer 4.1 BRTV) ist ausschließlich eine Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit und kein Verpflegungszuschuss (der nämlich in § 7 Ziffer 4.2 BRTV gesondert geregelt wird).Damit besteht keine Steuerfreiheit, die Leistung ist auch nicht pauschal zu versteuern. Somit zählt die Wegezeitentschädigung zum beitragspflichtigen Bruttolohn.

  • über 75 km bis 200 km = 9 Euro,
  • über 200 km bis 300 km = 18 Euro,
  • über 300 km bis 400 km = 27 Euro,
  • über 400 km (unbegrenzte Entfernung) = 39 Euro.

Hierbei zählen die beruflichen Fahrten außerhalb der Arbeitszeit und private Fahrten für jede vom Arbeitgeber angeordnete An- und Abreise (soweit nicht bezahlte Arbeitszeit) und zwei private Strecken (Hin- und Rückfahrt, sogenannte „Wochenendheimfahrten") je Kalenderwoche. Die bisherige Vergütung der erforderlichen Reisezeit für An- und Abreise mit dem GTL oder Gehalt entfällt damit zum 01.01.2023.

Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.B. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <ab datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.

Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird als Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit gezahlt und ist grundsätzlich dem laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn und dem beitragspflichtigen Entgelt zuzurechnen. Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird neben dem bisherigen tariflichen Verpflegungszuschuss in Höhe von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) fällig.

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Betrag abhängig von der erfassten Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<staffel> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<staffelkm> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt ist die Menge der Lohnart (<staffel> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) maßgeblich.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart (oder sofern notwendig mehrere neue Lohnarten) anzulegen und die Bewertungen zu den Staffelbeträgen einzutragen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden muss.

Lohnart, Bewertung

Einrichtung wie zuvor.

Lohnart, Staffelbeträge

Einrichtung wie zuvor.

Kostenstelle, Entfernung

Eine Einrichtung bei den Kostenstellen ist nicht notwendig.

Bewegungsdaten und Abrechnung

Die Lohnart kann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern des Mitarbeiters als Menge gebucht werden. Die Erfassung muss für jeden Tag einzeln erfolgen. Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung ohne tägliche Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 205 km am Montag und 207 km am Freitag) erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Betrag aus den Staffelbeträgen zum <ab datum> und zur jeweiligen <ab menge> und <bis menge> jeweils bewertet. Im Beispiel der obigen Staffel mit Montag 18 Euro und Freitag 18 Euro. Das ist unabhängig von der Kostenstelle.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung

/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis

Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung

Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

Wegezeitvergütung, Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle (erhöhter Verpflegungszuschuss)

Zur Abgeltung von Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle wird der Verpflegungszuschuss von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) pauschal um 4 Euro je Arbeitstag erhöht, es sei denn, es sich um eine Baustellenunterkunft.

Wenn dadurch der gewährte Verpflegungszuschuss zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart anzulegen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung und Kontierung angepasst werden muss.

Download der Musterlohnarten

(Klick hier): https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LoamusterWE.zip?version=1&modificationDate=1666192518547&api=v2

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE) deaktivieren und aus den Personalstämmen entfernen

Mit der neuen Wegezeitvergütung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung aus den Personalstämmen entfernenZusätzlich zu unserer bisherigen Empfehlung, dass die entsprechenden Lohnarten mit einem <gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden sollen, empfehlen wir Ihnen, um ungewollte Bewertungen auszuschließen, dass die Lohnarten, sofern sie in Personalstämmen direkt auch hinterlegt wurden, in diesen Personalstämmen im Register Lohn/Gehalt entfernt werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis

Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis

Wegezeitvergütung, Anzahl der Tage auf einer KSt

Wenn zur Wegezeitvergütung die 90 Tage Regel Anwendung finden soll, zählt folgende Verarbeitung: Anzahl der Tage auf einer KSt. Diese ist beschrieben in BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Wegezeitvergütung auf der Baustelle, 90 Tage

Wenn Lohnarten zum Verpflegungszuschuss berichtet werden, dann können diese beim Prüfen der Berichtsdaten in eine steuerpflichtige Lohnart geändert werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 90 Tage auf der Baustelle war.

Dabei wird nach den gleichen Regeln geprüft wie beim Bericht <blobertag berichtsdaten anzahl tage auf kst>.

Steuerfreie Lohnarten zum Verpflegungszuschuss haben die Funktion 1550 oder 156x. Die steuerpflichtige Lohnart wird, wenn dies ausgeführt werden soll, beim Prüfen der Berichtsdaten vorgegeben. In den Berichtsdaten wird dann die Lohnart zum Verpflegungszuschuss ersetzt, wenn das fällig ist, und es wird ein Hinweis zu den Berichtsdaten geschrieben.

/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen: "Verpflegungszuschuss, Lohnart stpfl. ersetzt steuerfrei".

Wegestreckenentschädigung ab 01.10.2020 bis 31.12.2022

Diese Wegestreckenentschädigung ist eine tarifvertragliche Übergangsregelung im Zeitraum 10.2020 bis 12.2022 und wird ab 01.2023 ersetzt durch die tariflichen Wegezeitvergütung.

Wegestreckenentschädigung, Allgemein

Im Ergebnis der Tarifrunde 2020 und Annahme des Schlichterspruchs wird auf Grundlage der Tarifverträge (TV-Lohn und TV-Gehalt) vom 17. September 2020 für die Tarifgebiete West, Ost und Berlin im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTVBaugewerbe) ab 1. Oktober 2020 die Zahlung einer Wegestreckenentschädigung mit der Abkürzung „WE" vorgesehen. Sie ist nach Ausführung im Schlichterspruch als „eine eigenständige, grob pauschalierende Regelung" anzusehen.

In den TV-Lohn in § 2 Abs. 2 a sowie TV-Gehalt in § 3 Abs. 2 wird bestimmt, dass die WE zu gewähren ist:

  • für alle gewerblichen Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 a bis 6 einschließlich auch an die stationär Beschäftigten nach § 3 in den TV-Lohn als auch für alle Angestellten und Poliere im

gesamten Bundesgebiet, ausgenommen sind jedoch die Arbeitnehmer mit Mindestlohn im Baugewerbe (Mindestlohn 1 in Ost und Mindestlohn 1 und 2 in West und Berlin) sowie die

Auszubildenden, da sie keinen voraussetzenden Lohn- oder Gehaltsanspruch nach den Tarifverträgen haben,

  • pauschal als Zuschlag von 0,5 % vom Tarifstundenlohn (TL) bzw. vom Monats-Gehalt des Arbeitnehmers.

Dass der WE nicht zum GTL zählt, wird dadurch auch nicht die Berechnungsgrundlage für Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge oder das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe erhöht.

Eine gezahlte WE ist jedoch Bestandteil des Bruttolohns. Damit ist dieser Betrag auch SV-beitragspflichtig, steuerpflichtig und beitragspflichtig zur Soka-Bau.

Wegestreckenentschädigung, Was ist zu tun?

Wegestreckenentschädigung (WE) Lohntarif

Wenn für Arbeitnehmer ein Zuschlag tarifliche WE bezahlt wird, dann diesen so definieren:

Die aufgeführten Bezeichnungen z.B. "Ausgleichbetrag" sind zum Jahreswechsel 2020/2021 auf "Wegestreckenentschädigung" angepasst worden.

Beim jeweiligen Lohntarif eine Lohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den zuvor ermittelten Faktor eintragen (Spalte

Ausgleichsbetrag) eintragen. Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Faktor. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm.

Bei Arbeitnehmern, die den WE-Zuschlag nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen.

Die Einrichtung als Folge-Lohnart mit dem Kennzeichen „Nur wenn in den aktuellen Bezügen" ist notwendig zur Berichtslohn-Lohnart für die produktiven Stunden.

Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Faktor steht. Falls ein anderer Faktor gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden. Bei der Lohnart selbst keinen Bewertungsfaktor eintragen.

Wegestreckenentschädigung (WE) Gehaltstarif

Wenn für Arbeitnehmer eine monatliche tarifliche WE bezahlt wird, dann diese so definieren:

Die aufgeführten Bezeichnungen z.B. "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" sind zum Jahreswechsel 2020/2021 auf "Lohnart Wegestreckenentschädigung" angepasst worden.

Beim jeweiligen Gehaltstarif eine Betragslohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den zuvor ermittelten Ausgleichsbetrag eintragen.

Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm.

Bei Arbeitnehmern, die diesen WE nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen.

Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Betrag steht. Falls ein anderer Betrag gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden. Bei der Lohnart selbst keine Bewertungslohnarten eintragen. Bei der Lohnart die anteilige Berechnung "Teilmonate und Teilzeit" setzen.

Die Lohnarten (Lohn- oder Gehaltstarif) werden bei der Abrechnung wie andere Lohnarten, die im Personalstamm stehen, bewertet und abgerechnet. Wenn die Lohnarten nicht mehr abgerechnet werden sollen, dann entweder im Personalstamm das bis-Datum setzen oder die Lohnart selbst mit "gültig bis" beenden.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" und Bearbeiten: "Ausgleichsbetrag" und

/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, In Personalstamm übertragen und

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.

Webclient:

Lohnartenbewertungen anpassen

Bewertungen weiterer Lohnarten

Zusätzlich ist es notwendig, die Bewertungen von Ausfall-Lohnarten (krank mit EFZ, Feiertag, Schulungen, Kurzarbeit, etc.) um diese Lohnarten bei den jeweiligen Abrechnungsarten anzupassen, sofern der Zuschlag auch für diese Stunden gewährt wird.

Ebenso ist es notwendig, die Bewertungen der LOA für die Gehälter entsprechend anzupassen.

Verarbeitung ohne Tarife

Die Verarbeitung ist mit den selben Musterlohnarten möglich, nur dass die Bewertung abweichend zur Anleitung am jeweiligen Personalstamm (Faktor oder Betrag) erfolgen muss. Die Einrichtung als Folge-Lohnart mit dem Kennzeichen „Nur wenn in den aktuellen Bezügen" ist notwendig zur Berichtslohn-Lohnart für die produktiven Stunden.

Musterlohnarten

Wir stellen Ihnen Musterlohnarten zur Verfügung. Diese sind bzgl. Ihrer individuellen Abrechnungsarten, Bewertungen und Kontierungen anzupassen.

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE) deaktivieren

Mit der neuen Wegezeitvergütung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung aus den Personalstämmen entfernenZusätzlich zu unserer bisherigen Empfehlung, dass die entsprechenden Lohnarten mit einem <gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden sollen, empfehlen wir Ihnen, um ungewollte Bewertungen auszuschließen, dass die Lohnarten, sofern sie in Personalstämmen direkt auch hinterlegt wurden, in diesen Personalstämmen im Register Lohn/Gehalt entfernt werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis

Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis

Auslösung und Verpflegungsmehraufwendungen

Zur Vereinfachung wird hier nur vom Verpflegungszuschuss gesprochen. Die Verarbeitung ist auf die genannten Lohnartenfunktionen bezogen.

Anzahl der Tage auf einer KSt

Mit einem Bericht kann die Anzahl der Tage mit aktiven Stunden auf einer Kostenstelle geprüft werden. Die Berichtsdaten können gefiltert werden; wenn nicht, werden nur die KSt der berichteten Lohnarten mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564 betrachtet.

Wenn Verpflegungszuschuss nicht berichtet wird, dann beim Aufruf die Zeitlohnart filtern; dann werden die KSt, die mit Zeitlohn berichtet sind, geprüft.

Für alle ausgewählten Personalnummern und Kostenstellen werden die Tage überprüft, an denen der Arbeitnehmer auf dieser oder einer anderen KSt gearbeitet hat.

Die Anzahl der zu prüfenden Tage wird mit 90 vorgeschlagen. Betrachtet wird 2mal dieser Zeitraum, z.B. 180 Tage zurück. Ist eine KSt an 28 Kalendertagen am Stück nicht abgerechnet, beginnt das Zählen der Tage von vorne.

An Kalendertagen, an denen keine aktiven Entgeltstunden berichtet sind, zählen die KSt des Vortags; mit diesen Ausnahmen:

Wenn an dem Tag passive Entgeltstunden berichtet sind, zum Beispiel Urlaub, dann gilt deren Kostenstelle; wenn eine Unterbrechung wegen einer Fehlzeit 28 Tage andauert, wird wieder ab Tag 1 gezählt; wenn in den letzten 28 Tagen gar keine aktiven Entgeltstunden auf der Kostenstelle abgerechnet wurden, wird wieder ab Tag 1 gezählt; wenn Austritt und Wiedereintritt war und dies 28 Tage andauerte, wird wieder ab Tag 1 gezählt. Bezug: LSt-Richtlinien R 37, 38 und 43.

/Berichte/Berichte drucken, <blobertag> Berichtsdaten Anzahl Tage auf KSt.</blobertag>

Webclient:

Anzahl der Tage auf einer KSt, die ersten drei Tage

Um zu ermitteln, seit wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle tätig ist, gilt für den ersten Tag, ab dem gezählt wird:

Der erste Tag ist nur dann der Beginn einer längerfristigen Arbeit auf der Tätigkeitsstätte, wenn "der Arbeitnehmer an dieser mindestens an drei Tagen in der Woche tätig wird", geprüft werden aktive Entgeltstunden auf der Kostenstelle.

Dabei wird als "Woche" eine Kalenderwoche von Montag bis Sonntag angenommen. Freitag, Montag und Dienstag sind keine drei Tage. Montag, Mittwoch, Donnerstag sind drei Tage.

Diese Regel gilt nur für die Frage, wann die Tätigkeit beginnt, wann also ab Tag 1 gezählt wird. Sobald aber die Tätigkeit begonnen hat, wird die Arbeit auf der Kostenstelle dann als beendet angenommen, wenn 28 Tage nicht auf dieser Kostenstelle berichtet war.

Quelle: Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, IV C 5 - S 2353/14/10002.

Anzahl der Tage auf einer KSt, Druck

Der Druck der Anzahl der Tage pro KSt gibt pro Personalnummer und KSt eine Zeile aus. Die Anzahl der Tage auf der KSt wird gedruckt. Und das Datum, das als erster Tag gezählt wurde; der Tag, an dem die Vorgabetage erreicht sein werden. Und ein Hinweis, wenn die Frist überschritten ist.

Es können auch Details pro Tag gedruckt werden; dann wird pro KSt eine Reihe von abgerechneten Tagen gedruckt; zusätzlich kann die Auswahl "Nur aktueller Zeitraum" getroffen werden, dann wird nur die aktuelle Zählung ab Tag 1 ausgegeben.

Anzahl der Tage auf einer KSt, welche KSt

Wenn die Anzahl der Tage ermittelt werden, die ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle gearbeitet hat, sind zwei Dinge zu unterscheiden:

Welche Kostenstellen werden überhaupt betrachtet? und: Wie wird gerechnet?

Für die Frage, welche Kostenstellen überhaupt betrachtet werden, gibt es zwei Antworten: entweder die Kostenstellen, für die Verpflegungszuschuss berichtet wurde, oder alle Kostenstellen, auf denen aktive Entgeltstunden berichtet sind.

Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten die Lohnart gar nicht gefiltert wird, dann werden alle Kostenstellen untersucht, für die Verpflegungszuschuss berichtet wurde, und zwar mit einer Lohnart mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564. Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten auf Lohnarten mit Funktionen zum Verpflegungszuschuss gefiltert werden, dann werden alle Kostenstellen untersucht, die mit diesen Lohnarten berichtet wurden.

Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten auf die Lohnart mit produktiven Stunden gefiltert wird, dann werden alle Kostenstellen untersucht, die mit dieser Lohnart berichtet wurden.

Dies war der erste Schritt. Es wurde festgestellt, welche Kostenstellen für welche Arbeitnehmer untersucht werden sollen. Bis jetzt wurde nichts gerechnet.

Erst danach wird für diese Kostenstellen pro Arbeitnehmer gerechnet, welche Anzahl Tage auf dieser Kostenstelle anzusetzen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Verpflegungszuschuss berichtet wurde oder nicht. Das einzige, was untersucht wird, sind die Tage mit aktiven Entgeltstunden auf der Kostenstelle.

Anzahl der Tage auf einer KSt, Details

Es wird immer ein bestimmter Zeitraum betrachtet:

Die Anzahl der zu prüfenden Tage wird mit 90 vorgeschlagen. Betrachtet wird 2mal dieser Zeitraum zurück, also meistens 180 Tage, ein halbes Jahr. Der Beginntag, der sich so ergibt, wird oben als "Ab ..." gedruckt. Der untersuchte Zeitraum könnte sein z.B. Juli bis Dezember. Das bedeutet:

Dieser Zeitraum ist also immer groß genug, dass erkannt werden kann, ob auf einer Kostenstelle soviel Tage am Stück gearbeitet wurden; hier: 90 Tage.

Die wesentliche Information beim Druck ist das X in der letzten Spalte; das bedeutet, der Arbeitnehmer war 90 Tage am Stück auf dieser KSt.

Das Datum "wird erreicht", das gedruckt wird, bedeutet zusammen mit X: es waren bereits 90 Tage.

Das Datum "wird erreicht" ohne X bedeutet: die 90 Tage können in der Zukunft erreicht werden.

Das "Seit"-Datum das gedruckt wird, ist nicht der Baubeginn, sondern das erreicht-Datum minus 90 Tage, oder wenn es noch weniger als 90 Tage sind: der Tag, seit dem dieser Zeitraum auf der KSt aktuell ist.

Anzahl der Tage auf einer KSt, wenn keine Abrechnung

Wenn ermittelt wird, seit wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle tätig ist, aber für frühere Monate noch gar nicht mit NEVARIS Finance abgerechnet wurde: dann wird nicht in die abgerechneten Daten, sondern in die Berichtsdaten geschaut, wann auf welchen Kostenstellen gearbeitet wurde.

Anzahl der Tage auf einer KSt, Tage mit Verpflegungszuschuss

Beim Druck der Anzahl der Tage mit aktiven Stunden auf einer Kostenstelle können zusätzlich die Tage ausgegeben werden, an denen steuerfreier Verpflegungszuschuss im Monat abgerechnet wurde. Geschaut wird nicht nach den Berichtsdaten, sondern auf die Abrechnung selbst. Sollte auf den Monat zurückgerechnet worden sein, wird pro Tag die Summe der steuerfreien Lohnarten geprüft. Sollten mehrere Lohnarten an einem Tag abgerechnet sein, werden nur die Tage einer Lohnart gezählt. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564. Die Beträge werden nicht ausgegeben, nur die Tage, das sind die Tage im Belegmonat. Es werden entweder die Tage einzeln aufgelistet oder, wenn pauschal abgerechnet, die Summe der Tage.

Die zusätzliche Zeile wird zur Kostenstelle gedruckt, wenn die Auswahl "Tage mit Verpflegungszuschuss stfr." getroffen wird.

Anzahl Tage auf der KSt, zusammenfassen

Für den Bericht, der die Anzahl der laufenden Arbeitstage pro Kostenstelle listet, kann pro KSt definiert werden, dass ihre Arbeitstage bei einer anderen KSt, einer "Haupt-KSt" mitgerechnet werden sollen. Wenn dies der Fall ist, dann kann dies im KSt-Stamm des Baulohns eingetragen werden. Die Eingabe ist jeweils im Baulohn-Menü des KSt-Mandanten, und zwar in der Übersicht, nicht in der Karte. Möglich ist eine KSt, die im gleichen Mandanten ist. Mehrstufige Verknüpfungen sind nicht möglich, es gilt die KSt, die eingetragen wurde.

Beim Druck der Anzahl Tage werden dann die Tage solcher KSt der Haupt-KSt zugeordnet; die tatsächlich berichteten KSt werden noch zur Information mit 0 Tagen aufgeführt.

/Stammdaten/Kostenstellen und

/Berichte/Berichte drucken, <blobertag>.

Webclient:

Verpflegungszuschuss auf der Baustelle, 90 Tage

Wenn Lohnarten zum Verpflegungszuschuss berichtet werden, dann können diese beim Prüfen der Berichtsdaten in eine steuerpflichtige Lohnart geändert werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 90 Tage auf der Baustelle war.

Dabei wird nach den gleichen Regeln geprüft wie beim Bericht <blobertag berichtsdaten anzahl tage auf kst>.

Steuerfreie Lohnarten zum Verpflegungszuschuss haben die Funktion 1550 oder 156x. Die steuerpflichtige Lohnart wird, wenn dies ausgeführt werden soll, beim Prüfen der Berichtsdaten vorgegeben. In den Berichtsdaten wird dann die Lohnart zum Verpflegungszuschuss ersetzt, wenn das fällig ist, und es wird ein Hinweis zu den Berichtsdaten geschrieben.

/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen: "Verpflegungszuschuss, Lohnart stpfl. ersetzt steuerfrei".