Bezüge – Verwaltung & Kontrolle
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 18 Stunden
Bezüge prozentual ändern
Bezüge prozentual ändern, ohne Tarif
In der Übersicht der im Personalstamm eingetragenen Lohnarten können die Beträge prozentual geändert werden; dies zielt auf Beträge oder Faktoren, die nicht aus einem Tarif kommen.
Zu diesem Zweck zunächst die Übersicht auf die gewünschten Personalnummern und Lohnarten filtern. Dann über den Funktions-Button "Prozentual ändern" auswählen. Es folgt zunächst die Auswahl, ob der Betrag oder der Faktor geändert werden. Dann folgt die Prozent-Eingabe.
Es wird der Betrag (VZ) oder der Faktor geändert; dabei wird kaufmännisch gerundet. Der bisherige Betrag oder Faktor wird bei jeder Änderung gemerkt und kann über den Funktions-Button wiederhergestellt werden, falls nötig. Die Änderung der Bezüge wirkt bei der nächsten Abrechnung.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion.
Webclient:
Bezüge, Übersicht geänderter Faktor oder Betrag
In der Übersicht der Lohnarten, die im Personalstamm eingetragen sind, kann ausgewählt werden, dass nur diejenigen Einträge angezeigt werden, die eine Änderung des Faktors oder Betrags enthalten.
Der erste Eintrag, also der Ausgangspunkt, wird zusätzlich immer angezeigt. Faktor und Betrag kommen entweder aus dem Tarif oder gelten wie im Personalstamm eingetragen.
Um diese Anzeige zu bekommen, in der Übersicht der Lohnarten zunächst die Filter auf "Personalnummer" und "Ab Datum" neu setzen, z.B. die Personalnummern auf Gewerbliche filtern und Ab Datum 010104.. und eine oder mehrere Lohnarten filtern, z.B. Zeitlohn. Dann die Funktion ausführen.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion: Nur anzeigen wenn Faktor oder Betrag geändert.
Webclient:
Bezüge-Übersicht und Änderungsverlauf
Entgeltstunden im Lohnkonto
Die Entgeltstunden, die im Lohnkonto angezeigt werden, sind:
- Für Angestellte die Sollstunden im Monat; wenn außerdem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden, dann werden diese dazuaddiert.
- Für Poliere die Summe der aktiven und passiven Stunden, die als Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung definiert sind; das gilt für alle Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung;
- Für Arbeitnehmer mit Stundenentgelt die aktiven und passiven Stunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Infobox zur Personalnummer und dort: zu, Lohnkonto.
Webclient:
Altersentlastung im Lohnkonto
Der "Altersentlastungsbetrag mtl." in der Karte des Personalstamms, Register Steuer, ist der monatliche Altersentlastungsbetrag, wie er für das Jahr gilt, in dem der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, zum Beispiel: Jahr 2013, Betrag 1292 / 12, also 108 Euro gerundet. Ebenso in der Historie des Personalstamms.
Beim Druck des Lohnkontos handelt es sich um den Jahreswert, im Beispiel 1292. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag bei der Lohnsteuer. Er bleibt dann lebenslang festgeschrieben. Welche Werte zum Ansatz kommen, siehe § 24a EStG.
Druck Lohnkonto, Beschäftigungszeiten
Wenn das Lohnkonto gedruckt wird und wenn es sehr viele Einträge zu den Beschäftigungszeiten gibt, zum Beispiel wegen unbezahltem Urlaub, dann wird der Druck der Beschäftigungszeiten begrenzt, etwa aufs Vorjahr und Jahr.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj lohnkonto="">.
Webclient:
Druck Lohnkonto, steuerfreie Beträge
Im Lohnkonto werden folgende steuerfreien Beträge gedruckt:
- Ausland,
- Tarifliche Zusatz-Rente,
- steuerfreie Sachbezüge,
- SFN,
- steuerfreie Verpflegung,
- Reisen (Lohnarten mit der Funktion 1570),
- Doppelte Haushaltsführung,
- Fahrten.
Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj lohnkonto="">.
Webclient:
Nicht im Lohnkonto aufgeführte steuerfreie Beträge können mit einen Anhang zum Lohnkonto gesondert ausgewertet und dokumentiert werden: LohnartenlisteAbrechnungsmonat: 31.12.JJJJJahreswerte: JaFilter auf Lohnart Baulohn: Steuerpflichtig = steuerfrei /Berichte/Berichte drucken, <blolohloa lohnartenliste="">.Webclient:
Bruttolohnverteilung und Kostenstellen-Verteilung
Lohnarten und Kostenstellen
Bruttolohnverteilung
Mit Hilfe der KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung können die Beträge, die auf die Stamm-Kostenstelle der Personalnummer oder auf keine KSt gebucht sind, prozentual auf bestimmte KSt verteilt werden. AG-Anteile können auf die Kostenstellen mit produktiven Stunden aufgeteilt werden.
/Abteilungen/ Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: "Verteilung AG-Anteil" und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient:
Lohnarten, Basis der Aufteilung nach Bruttolohn
Die Lohnarten, die "Übergabe an BBA" oder "An Fibu mit KSt" oder "Basis Bruttolohnverteilung" ausgewählt haben, sind die Basis der Verteilung, z.B. der AG-Anteile, wenn dort angefordert (Stammdaten, Kontierung AG-Anteile).
Wenn die Lohnart nicht an die BBA geht, dann muss sie zumindest an die Finanzbuchhaltung gehen; dann außerdem "Basis Bruttolohnverteilung" auswählen. Die Basis ist nicht die Menge der Lohnarten, sondern der Betrag. Wenn Lohnarten ausdrücklich hiervon ausgeschlossen werden können, so dass sie nicht in die Basis eingerechnet werden, dann bei der "Auswahl Bruttolohnverteilung" "Keine Basis" setzen.
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Fibu/BBA, Auswahl Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, nicht-produktiver Stunden und deren AG-Anteile
Es können im Monat nicht-produktive Stunden vorliegen, etwa Urlaub oder Lohnfortzahlung. Diese Lohnarten gehen entweder mit KSt an die Baubetriebsabrechnung (wie z.B. LFZ) oder nicht (wie z.B. Urlaubsgeld).
Damit der Anteil derjenigen Lohnarten, die nicht in die Baubetriebsabrechnung fließen, auch auf eine allgemeine Kostenstelle verteilt wird, so vorgehen:
Bei der Lohnart "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen (Register Fibu/BBA). Im Falle von Urlaub ist das die Lohnart mit dem Betrag. Ferner bei der Kontierungshilfe der Lohnart mit einer festen Sozialkostenstelle kontieren. Auf diese KSt werden dann AG-Anteile anteilmäßig verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
KSt-Verteilung, Lohnarten verteilen nach Bruttolohn
Wie Arbeitgeber-Anteile können auch einzelne Lohnarten in die Aufteilung nach Bruttolohn einbezogen werden. Ihre Beträge werden dann pro Personalnummer auf die KSt verteilt, die mit Lohnarten, die Basis der Bruttolohnverteilung sind, abgerechnet wurden.
KSt der Lohnart: Wenn auf die KSt, mit der die Lohnart abgerechnet ist, Betragsanteile anderer KSt verteilt werden, dann bleibt der Betrag, der tatsächlich auf dieser KSt abgerechnet ist, erhalten; in der Summe ergibt sich dann dieser Betrag plus die Betragsanteile, die von anderen KSt auf diese KSt verteilt wurden.
Ausnahme: Wenn bei der Lohnart "Auswahl Bruttolohnverteilung: Verteilen" eingetragen ist, aber für bestimmte Kontierungsgruppen eine feste Kostenstelle, dann wird die Lohnart für die Personalnummern dieser Kontierungsgruppen nicht verteilt.
/Stammdaten/ Lohnarten: Auswahl Bruttolohnverteilung ("Verteilen") und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, Basis für Aufteilung nach Bruttolohn
Wenn eine KSt ausdrücklich nicht in die Basis der Aufteilung nach Bruttolohn einfließen soll, dann kann dies im KSt-Stamm festgelegt werden. Keine Auswahl bedeutet: die KSt ist Basis, sofern die Lohnart Basis ist. "Nicht Basis" bedeutet: die Lohnartenbeträge der KSt fließen nicht ein, "Basis wenn Monatsentgelt" bedeutet: nur bei Arbeitnehmern mit Monatsentgelt, ausgenommen AN mit Gehaltsverteilung, fließt die KSt in die Basis der Aufteilung ein.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn.
Webclient:
KSt-Verteilung, Kostenstelle wird nicht verteilt
Auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt. Also die zu verteilenden Lohnarten entweder ohne KSt kontieren oder eine KSt benutzen, die ansonsten nicht mit Bruttolohnarten berichtet wird.
KSt-Verteilung, eine Lohnart nicht verteilen
Falls eine Lohnart nicht verteilt werden soll, obwohl sie mit der Stamm-Kostenstelle abgerechnet wird, dann in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen. Diese Auswahl gilt auch für die KSt-Verteilung. Die Lohnart wird dann nicht verteilt.
KSt-Verteilung und AG-Anteile
AG-Anteile werden durch die KSt-Verteilung laut Personalstamm nicht aufgeteilt.
AG-Anteile werden nur durch die Festlegung "Verteilung AG-Anteil" "Aufteilung nach Bruttolohn" in Baulohn, Stammdaten, Kontierung AG-Anteile verteilt.
Dies gilt nicht für AG-Zuschüsse, die mit Lohnarten abgerechnet werden, also AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten Sozialversicherung. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 9530, 9540, 9630, 9830, 9840. Diese werden bei der KSt-Verteilung verteilt wie andere Lohnarten auch. Wenn sie aber nicht verteilt werden sollen, dann diese Lohnarten fest mit einer Sozial-Kostenstelle kontieren, die nicht die Stamm-Kostenstelle ist.
Möglich ist auch, wie bei anderen Lohnarten, in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen, wenn die Lohnart bei der KSt-Verteilung nicht verteilt werden soll.
Bruttolohnverteilung
Lohnarten und Kostenstellen
Bruttolohnverteilung
Mit Hilfe der KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung können die Beträge, die auf die Stamm-Kostenstelle der Personalnummer oder auf keine KSt gebucht sind, prozentual auf bestimmte KSt verteilt werden. AG-Anteile können auf die Kostenstellen mit produktiven Stunden aufgeteilt werden.
/Abteilungen/ Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: "Verteilung AG-Anteil" und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient:
Lohnarten, Basis der Aufteilung nach Bruttolohn
Die Lohnarten, die "Übergabe an BBA" oder "An Fibu mit KSt" oder "Basis Bruttolohnverteilung" ausgewählt haben, sind die Basis der Verteilung, z.B. der AG-Anteile, wenn dort angefordert (Stammdaten, Kontierung AG-Anteile).
Wenn die Lohnart nicht an die BBA geht, dann muss sie zumindest an die Finanzbuchhaltung gehen; dann außerdem "Basis Bruttolohnverteilung" auswählen. Die Basis ist nicht die Menge der Lohnarten, sondern der Betrag. Wenn Lohnarten ausdrücklich hiervon ausgeschlossen werden können, so dass sie nicht in die Basis eingerechnet werden, dann bei der "Auswahl Bruttolohnverteilung" "Keine Basis" setzen.
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Fibu/BBA, Auswahl Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, nicht-produktiver Stunden und deren AG-Anteile
Es können im Monat nicht-produktive Stunden vorliegen, etwa Urlaub oder Lohnfortzahlung. Diese Lohnarten gehen entweder mit KSt an die Baubetriebsabrechnung (wie z.B. LFZ) oder nicht (wie z.B. Urlaubsgeld).
Damit der Anteil derjenigen Lohnarten, die nicht in die Baubetriebsabrechnung fließen, auch auf eine allgemeine Kostenstelle verteilt wird, so vorgehen:
Bei der Lohnart "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen (Register Fibu/BBA). Im Falle von Urlaub ist das die Lohnart mit dem Betrag. Ferner bei der Kontierungshilfe der Lohnart mit einer festen Sozialkostenstelle kontieren. Auf diese KSt werden dann AG-Anteile anteilmäßig verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
KSt-Verteilung, Lohnarten verteilen nach Bruttolohn
Wie Arbeitgeber-Anteile können auch einzelne Lohnarten in die Aufteilung nach Bruttolohn einbezogen werden. Ihre Beträge werden dann pro Personalnummer auf die KSt verteilt, die mit Lohnarten, die Basis der Bruttolohnverteilung sind, abgerechnet wurden.
KSt der Lohnart: Wenn auf die KSt, mit der die Lohnart abgerechnet ist, Betragsanteile anderer KSt verteilt werden, dann bleibt der Betrag, der tatsächlich auf dieser KSt abgerechnet ist, erhalten; in der Summe ergibt sich dann dieser Betrag plus die Betragsanteile, die von anderen KSt auf diese KSt verteilt wurden.
Ausnahme: Wenn bei der Lohnart "Auswahl Bruttolohnverteilung: Verteilen" eingetragen ist, aber für bestimmte Kontierungsgruppen eine feste Kostenstelle, dann wird die Lohnart für die Personalnummern dieser Kontierungsgruppen nicht verteilt.
/Stammdaten/ Lohnarten: Auswahl Bruttolohnverteilung ("Verteilen") und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, Basis für Aufteilung nach Bruttolohn
Wenn eine KSt ausdrücklich nicht in die Basis der Aufteilung nach Bruttolohn einfließen soll, dann kann dies im KSt-Stamm festgelegt werden. Keine Auswahl bedeutet: die KSt ist Basis, sofern die Lohnart Basis ist. "Nicht Basis" bedeutet: die Lohnartenbeträge der KSt fließen nicht ein, "Basis wenn Monatsentgelt" bedeutet: nur bei Arbeitnehmern mit Monatsentgelt, ausgenommen AN mit Gehaltsverteilung, fließt die KSt in die Basis der Aufteilung ein.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn.
Webclient:
KSt-Verteilung, Kostenstelle wird nicht verteilt
Auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt. Also die zu verteilenden Lohnarten entweder ohne KSt kontieren oder eine KSt benutzen, die ansonsten nicht mit Bruttolohnarten berichtet wird.
KSt-Verteilung, eine Lohnart nicht verteilen
Falls eine Lohnart nicht verteilt werden soll, obwohl sie mit der Stamm-Kostenstelle abgerechnet wird, dann in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen. Diese Auswahl gilt auch für die KSt-Verteilung. Die Lohnart wird dann nicht verteilt.
KSt-Verteilung und AG-Anteile
AG-Anteile werden durch die KSt-Verteilung laut Personalstamm nicht aufgeteilt.
AG-Anteile werden nur durch die Festlegung "Verteilung AG-Anteil" "Aufteilung nach Bruttolohn" in Baulohn, Stammdaten, Kontierung AG-Anteile verteilt.
Dies gilt nicht für AG-Zuschüsse, die mit Lohnarten abgerechnet werden, also AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten Sozialversicherung. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 9530, 9540, 9630, 9830, 9840. Diese werden bei der KSt-Verteilung verteilt wie andere Lohnarten auch. Wenn sie aber nicht verteilt werden sollen, dann diese Lohnarten fest mit einer Sozial-Kostenstelle kontieren, die nicht die Stamm-Kostenstelle ist.
Möglich ist auch, wie bei anderen Lohnarten, in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen, wenn die Lohnart bei der KSt-Verteilung nicht verteilt werden soll.
Praktikanten
Beitragsgruppenschlüssel
SV bei Praktikanten
Sozialversicherungsrechtlich sind diese Arten von Praktikanten zu unterscheiden:
- Sozialversicherungspflichtige Praktikanten Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Diese Praktikanten erhalten den Personengruppenschlüssel 105. Sie sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen nicht die Beitragsgruppe 0000 haben.
- Sozialversicherungsfreie Praktikanten Personen, die ein Zwischenpraktikum verrichten, sind versicherungsfrei. Bei diesen Praktikanten den Personengruppenschlüssel 900 und als Beitragsgruppe 0000 eintragen.
In Zweifelsfällen empfehlen wir, die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der zuständigen Krankenkasse bestätigen zu lassen.
Versicherungspflicht ohne Entgelt
Praktikanten und RV, AV
Wenn das Praktikum vor oder nach der schulischen Ausbildung ausgeübt wird, besteht hierfür Versicherungspflicht. Bei einer Beschäftigung ohne Entgelt wird der Arbeitnehmer in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind vom AG allein zu tragen. Die fiktive Entgelt beträgt 1% von der Bezugsgröße laut Sozialversicherungswerten.
Für die Abrechnung dieses fiktiven Entgeltes, dazu eine Lohnart definieren:
- Bezugsart Bruttolohnart,
- Funktion 6240 "Fiktives Entgelt Bezugsgröße",
- Gesamtbrutto Nein,
- keine Steuerpflicht,
- aber als SV-pflichtig definieren,
- Berechnungseinheit Betrag.
- Im Bewertungs-Register die Abrechnungsart eintragen, aber ohne Bewertung.
- Im Berechnungs-Register als Prozentsatz 1 eintragen (ergibt 1% von der Bezugsgröße).
- Keine Übergabe der Lohnart an Fibu oder BBA.
Im Personalstamm so definieren:
- Eine Krankenkasse eintragen.
- Personengruppenschlüssel 105.
- Beitragsgruppenschlüssel 0110.
- Bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen
- Die Lohnart für das fiktive Entgelt im Personalstamm bei den Bezügen, ohne Betrag eintragen.
Hinweis: Bei Beitragsgruppe 1110, also KV-Pflicht, würde eine Überzahlung abgerechnet werden. Bei Praktikum ohne Entgelt ist auch nicht der Arbeitgeber, sondern allein der Praktikant verantwortlich für die Zahlung von KV-Beiträgen, PV-Beiträgen. Falls im Gegensatz dazu doch der Arbeitgeber KV, PV tragen soll, dann im Personalstamm "Geringverdiener" ankreuzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Hinweis zu Studenten in dualen Studiengängen, im Betrieb
Wenn im Betrieb Studenten in dualen Studiengängen ausgebildet werden, also an einer Hochschule oder Berufsakademie lernen und einen Ausbildungsvertrag haben, dann müssen sie mit der Personengruppe für Auszubildende geschlüsselt werden.
Das ist die Personengruppe 102, wenn Entgelt oder wenn kein Entgelt gezahlt wird, aber die Personengruppe 121, wenn das Entgelt unter der Geringverdienergrenze liegt.
Wenn Entgelt gezahlt wird, aber nicht während der Studienzeiten, dann müssen diese Zeiten ohne Entgelt so abgerechnet werden; ebenso in dem Fall, es wird überhaupt kein Entgelt gezahlt:
Im Personalstamm im Register SV bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen; das bezieht sich hier auch auf einen dualen Studiengang ohne Entgelt. Die Beitragsgruppe ist dann 0110, dabei aber "Empfänger KV-Beitrag" und "Empfänger PV-Beitrag" nicht eingeben. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber getragen, und zwar auf Basis der sogenannten Bezugsgröße: Dazu im Personalstamm die Lohnart mit der Funktion <6240 Fiktives Entgelt Bezugsgröße, für AG-Anteil bei PGr 102 und 105, und Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt> eintragen, ohne Betrag. Bei der Abrechnung wird, Stand 2012, z.B. zweimal 9,8% RV auf 1% von 2.625 Euro, das ist die Bezugsgröße, gerechnet; diese Beiträge trägt der Arbeitgeber. Abgerechnet werden RV, AV, die Umlagen, wenn Umlagepflicht eingetragen ist, und die Insolvenzgeldumlage.
Wenn während der Betriebszeiten Entgelt gezahlt wird, während der Studienzeiten aber nicht, also einmal mit der Beitragsgruppe 1111, einmal mit 0110 abgerechnet wird, dann ergeben sich außerdem SV-Meldungen zum Beitragsgruppenwechsel.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Betriebsrentner (Versorgungsbezug)
Betriebsrentner, Empfehlung
Wir empfehlen, Betriebsrentner in einem gesonderten Mandanten zu führen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: BLO SV-Meldungen Versorgungsbezüge
Betriebsrentner, Krankenkasse wenn gleicher Mandant
Wenn sie im gleichen Mandanten wie nicht-Betriebsrentner abgerechnet werden, diese Vorkehrungen zu treffen: Betriebsrentner sollten nicht mit der gleichen Krankenkassennummer wie nicht-Betriebsrentner abgerechnet werden. Die Krankenkasse also am besten in eine neue Nummer kopieren. Und diese neue Nummer bei den Betriebsrentnern als Krankenkasse eintragen.
Betriebsrentner, Personalstamm Kennzeichnung
Wenn laufende Versorgungsbezüge abgerechnet werden, dann muss die Personalnummer als "Betriebsrentner" gekennzeichnet sein (Personalstamm, Register Zuordnung).
Betriebsrentner ohne Steuerklasse
Wenn bei einem Betriebsrentner im Personalstamm keine Steuerklasse eingetragen ist, dann wird nicht wie sonst mit Steuerklasse 6 abgerechnet, sondern ohne Steuer. Das kann z.B. so sein, wenn der Betriebsrentner im Ausland wohnt. Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis dazu ausgegeben.
Stammdaten, Personalstamm, Register Steuer und Prüfen.
Betriebsrentner, einmal im Quartal
Um eine Betriebsrente nur einmal im Quartal summiert auszuzahlen, so vorgehen:
Eine zusätzliche Lohnart anlegen. Sie dient zur Auszahlung einmal im Quartal. Die Lohnart muss eine Nettolohnart sein, die Funktion "9915 Quartalszahlung für Betriebsrentner" haben, ist keine Abzugslohnart, berechnet keine Steuer, keine SV-Beiträge, die Berechnungseinheit ist Betrag.
Diese Lohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eintragen; zusätzlich zur Lohnart der Betriebsrente. Als Betrag den Netto-Betrag der Betriebsrente eingeben; diesen Nettobetrag also zuvor ermitteln. Bei dieser Lohnart das Feld "Versorgungsbezug", ganz rechts in der Übersicht, auf den 1., 2., oder 3. Monat im Quartal setzen, in dem die Auszahlung erfolgen soll; diese Eingabe ist nur bei der Lohnart mit der Funktion 9915 möglich.
Den Betriebsrentner weiterhin jeden Monat abrechnen. Steuer und SV werden monatlich ermittelt. In den Monaten, in denen nicht ausgezahlt werden soll, zieht die neue Lohnart den Betrag von der Abrechnung ab, so dass sich als Auszahlung 0 ergibt. Eine Auszahlung ergibt sich im angeforderten Monat, in der Höhe von 3 Monatsnettobeträgen.
Stammdaten, Personalstamm, Lohn/Gehalt: "Versorgungsbezug".
Betriebsrentner, einmal im Halbjahr
Betriebsrenten können einmal im Halbjahr summiert ausgezahlt werden. Die Auswahl im Personalstamm zur Lohnart der Betriebsrente kann nicht nur aufs Quartal, sondern auch aufs Halbjahr gesetzt werden. Das Feld dazu ist "Versorgungsbezug".Die Auswahlen sind: 1. Monat im Halbjahr (also Januar und Juli), 2. Monat im Halbjahr, 3. Monat im Halbjahr.
Stammdaten, Personalstamm, Lohn/Gehalt, Spalte "Versorgungsbezug".
Betriebsrentner, Bemessungsgrenze (VB-max)
Wenn für einen Empfänger von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) ein Bescheid (Rückmeldung) vorliegt, dass das SV-Brutto nur bis zu einer maximalen Grenze verbeitragt werden muss, dann kann diese Grenze im Personalstamm eingetragen werden. Die Bemessungsgrundlage wird dann, wenn höher, auf diesen Betrag gekappt.
Rückmeldungen zu Versorgungsbezügen sorgen für einen Import des VB-max, wenn er in der Datei enthalten ist.
Für die SV-Berechnung von Einmalbezügen muss diese Grenze in der Historie vermerkt werden.
Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung und Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, VersB Bemessungsgrenze.
Betriebsrentner, steuerlicher Freibetrag
Bei Empfängern von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) ist für die steuerliche Behandlung des Entgelts der Beginn des Versorgungsbezugs nötig und eine Angabe der voraussichtlichen Sonderzahlungen im Kalenderjahr.
Der Beginn der Versorgung beeinflusst die Höhe des steuerlichen Versorgungsfreibetrags.
Voraussichtliche Sonderzahlungen (Einmalzahlungen) werden bei der Steuerberechnung dem Zwölffachen des ersten Versorgungsbezugs im Jahr zugerechnet, um den Freibetrag zu ermitteln.
Beide Daten im Steuer-Register des Personalstamms eintragen. Der Eintrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen wird aus der Historie des ersten Versorgungsbezugsmonats des Jahres genommen, wenn nicht, dann aus dem aktuellen Personalstamm. Wenn kein Beginn eingetragen sein sollte, dann wird das Datum laut Lohnkonto, abgerechneter Versorgungsbezug, ermittelt (EStG §19).
Stammdaten, Personalstamm, Steuer, Versorgungsbezug Beginn und VersB Datum Einmalbezug.
Betriebsrentner, steuerlicher Freibetrag, Beginn
Wenn bei Empfängern von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) im Personalstamm ein "Versorgungsbezug Beginn" eingetragen, aber für diesen Monat keine Abrechnung vorhanden ist, dann kann die Basis für den steuerlichen Freibetrag nur über einen Vortrag ermittelt werden. In diesem Fall einen Lohnkonto-Vortrag erfassen, und zwar für den Januar des Jahres, in dem der Versorgungsbezug beginnt, und bei diesem Vortrag einen Betrag bei "Versorgungsbezug lfd. Bezug" eintragen; das ist der Versorgungsbezug des ersten Monats.
Vor der Abrechnung, Vorträge, Lohnkonto Vorträge
Betriebsrentner, steuerlich bei Versorgungsbezügen, Altersgrenze
Bei der steuerlichen Behandlung von Versorgungsbezügen gilt in der Regel ein Versorgungsfreibetrag. Bei Bezügen, die gewährt werden, weil eine Altersgrenze erreicht wird, aber nur, wenn der Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderung das 60. Lebensjahr, vollendet hat.
Bisher wurde dies über die Eingabe beim "Rentenbezug" in der Personal-Karte, Register SV, geregelt. Der Rentenbezug bezeichnet aber die Rente des RV-Trägers und kennzeichnet nicht den Versorgungsbezug. Für Hinterbliebenenrenten z.B. gilt der Freibetrag ohne Altersgrenze.
Ab 01.08 wird deshalb diese Steuerung geändert: Sie ist unabhängig von der Art des Rentenbezugs. Der Versorgungsfreibetrag wird zunächst gewährt. Wenn er aber doch nicht gelten soll, dann kann im Personalstamm, Register Steuer diese Ausnahme festgelegt werden. Dann wird für den Arbeitnehmer die Altersgrenze geprüft.
Stammdaten, Personalstamm, Steuer, VersFreibetrag Ausnahme: Nach Altersgrenze
Betriebsrentner, Einmalbezug
Für Versorgungsbezüge können Einmalbezugs-Lohnarten gekennzeichnet werden, ob sie als Kapitalauszahlungen/Abfindungen oder Sterbegeld gezahlt werden. Für diese Einmalbezüge dann zusätzlich im Personalstamm das Datum des steuerlich "maßgebenden Kalenderjahres" eintragen, das kann der Monat der Abrechnung sein; dies für die Steuerberechnung und Lohnsteuerbescheinigung.
Stammdaten, Personalstamm, Steuer, VersB Datum Einmalbezug und Stammdaten, Lohnarten, Steuerung: Versorgungsbezug Einmalbezug.
Betriebsrentner, Vorabbescheinigung zu Versorgungsbezügen
Vor der erstmaligen Bewilligung eines laufenden Versorgungsbezuges kann die Zahlstelle in Form einer sogenannten „Vorabbescheinigung" die Daten zum Beginn des VB an die Krankenkasse übersenden, um von ihr eine Meldung über das bestehende Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht zu erhalten. Nach Vorliegen der Rückmeldung der Krankenkasse zur Vorabbescheinigung führt die Zahlstelle die Bewilligung des VB durch und errechnet die tatsächliche Höhe der Leistung. Anschließend folgt die Meldung über die Bewilligung/den Beginn des Versorgungsbezuges. Bei der Vorabbescheinigung handelt es sich um ein optionales Verfahren. Ungeachtet der Vorabbescheinigung muss stets eine Meldung mit Grund = 1 „Bewilligung/Beginn des VB" erfolgen. Die Vorabbescheinigung ist mit dem Grund = „5" an die zuständige Krankenkasse des Betriebsrentners zu melden.
Vorabbescheinigung
Wenn Meldungen zu Versorgungsbezügen vorbereitet werden, können besondere Abgabegründe vorgegeben werden: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>
In diesem Fall eine bestimmte Personalnummer vorgeben. Das ist eine Meldung, bevor der Beginn der Versorgungsbezugs tatsächlich gemeldet wird. Der Zweck ist, von der Krankenkasse dann die Rückmeldung zur Versicherungspflicht zu erhalten. Als Beginn des Versorgungsbezugs wird dabei gemeldet, was auch eine LSt-Bescheinigung enthalten würde, also im Wesentlichen "Versorgungsbezug Beginn" im Steuer-Register des Personalstamms.
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge, Ausführen, Ausführen: Besonderer Abgabegrund: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>.
Vorabbescheinigung, geprüft wird
Wenn eine Vorabbescheinigung erstellt werden soll, dann wird geprüft: Wie bei allen Meldungen: die Personalnummer muss im Monat abgerechnet sein.
Wenn bereits eine Meldung (Beginn, Änderung, Ende) vorhanden ist und die letzte dieser Meldungen nicht storniert ist, dann wird keine Vorabbescheinigung erstellt (ohne weitere Nachricht).
Wenn andere Meldungen (Beginn, Änderung, Ende) erstellt werden sollen, dann wird geprüft: Sofern eine Vorabbescheinigung gemeldet wurde, dann muss auch eine Rückmeldung zur Personalnummer vorhanden sein (diese wird im Detail nicht geprüft).
Versorgungsbezüge, Auswerten, Ergebnis, Ausführen, Rückmeldungen.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Lohnarten mit MwSt
Lohnarten, die mit MwSt auf der Entgeltabrechnung sind. Bsp.: die Lohnart, die auf der Abrechnung den Betrag für PKW-Nutzung in Abzug bringt, oder mit der Arbeitskleidung einbehalten wird vom Arbeitgeber.
Abzug PKW-Nutzung
Bezugsart: Nettolohnart, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit Betrag, in der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keinen Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, Kontierung mit Sachkonto Haben und Übergabe unverdichtet.
Übergabe unverdichtet: Ja. Das ist wichtig für die Verarbeitung von Lohnarten mit MwSt in der Finanzbuchhaltung.
Eintragen der Lohnart
Diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen werden: bei der Lohnart, die die Nutzung des Firmenfahrzeugs als Gesamtbrutto auf die Abrechnung bringt. An die Folgelohnart den Betrag zu 100% übergeben.
Wenn die Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" benutzt wird: diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen, sie wird automatisch gebildet, wenn sie ohne Betrag im Personalstamm bei den aktuellen Bezügen enthalten ist. Der Betrag ist inkl. MwSt.
Sachkonto in der Fibu
Das Sachkonto, das bei der Abzugs-Lohnart als Haben-Sachkonto hinterlegt ist, muss im Kontenplan der Fibu diese Definitionen haben:
Eine MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und eine MwSt Produktbuchungsgruppe muss eingetragen sein (Fibu, Kontenplan; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Kontenplan).
In der Einrichtung der Finanzbuchhaltung muss für die Kombination dieser MwSt-Buchungsgruppen eine MwSt-Buchungsmatrix mit MwSt-Prozentsatz und Umsatzsteuer-Konto eingetragen sein (Fibu, Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung).
Webclient:
Übergabe an die Fibu
Die Baulohn-Abrechnung an die Fibu übergeben (Baulohn, Periodische, Übergabe an Fibu). Danach sind die Daten in der Finanzbuchhaltung wie folgt: Fibu, Fibu-Buchungsblätter, <fibblo>, Button Externe Übernahme;</fibblo>
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Fibu Buch.-Blatt, Bearbeiten, Externe Übernahme: die Buchung auf das Sachkonto ist brutto im Haben. Den Übertragen-Button ausführen.
Webclient:
Danach ist im Fibu-Buchungsblatt der Betrag anhand der MwSt-Buchungsgruppen geändert: der Betrag ist netto, die MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt-Produktbuchungsgruppe sind eingetragen, der MwSt-Betrag ist automatisch ermittelt. Durch Buchen werden Netto- und MwSt-Betrag gebucht.
MwSt und Fibu
Es gibt diese Möglichkeiten, die Steuerberechnung an die Finanzbuchhaltung zu übergeben:
- Kein Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Das ist der Standard. Die Fibu rechnet die Steuer selbst anhand der Definitionen beim Sachkonto.
- Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Bau für Windows eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen.
- Steuerschlüssel, Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Fibu400 eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen; im Steuerschlüssel muss der Prozentsatz in Ziffern enthalten sein, z.B. M19.
Zusätzlich kann bei der Lohnart bestimmt werden, dass eine bestimmte Produktbuchungsgruppe, Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt Produktbuchungsgruppe, MwSt Geschäftsbuchungsgruppe im Beleg für die Fibu vermerkt wird. Bei der Kontierung der Lohnart können die Spalten dazu eingeblendet werden.
Sonderfälle
Hinweis zur befristeten Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16%
Notwendige Änderungen ab 07.20
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.07.2020 mit neuen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 07/2020 anpassen. Beispielhaft gilt das für die Kontierungshilfe bei der Erlösbuchung für den geldwerten Vorteil aus PKW Nutzung.
Damit die geänderten oder neuen Kontierungshilfen dann auch bei Rückrechnungen zukünftig erkannt werden, müssen Sie in der Baulohn Einrichtung im Register "Abrechnung" das Feld "Lohnart Kontierung aus" auf Historie stellen.
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben, jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z. B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend ab der Lohn-/Gehaltabrechnung 07/2020 angepasst werden.
Notwendige Änderungen ab 01.21
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.01.2021 mit neuen oder den bis 30.06.2020 gültigen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 01/2021 anpassen.
Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt-Anpassung
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart ab 01.21 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.21 wieder ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für die Monate 07-12.20 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird. Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben. Wenn Sie jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z.B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend für die Monate ab 01/21 (nach der Dezember-Abrechnung) wieder angepasst werden.
Stammdaten/Lohnarten/Register Fibu BBA, Steuerschlüssel BfW.
Webclient:
Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt, Beispiel 01.2007 (Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19%)
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart zum Beispiel ab 01.2007 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.07 ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für 2006 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird.
Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Weiterer Hinweis: Bei der Lohnart muss, wenn die Finanzbuchhaltung Bau für Windows oder Fibu400 benutzt wird, auch der "Steuerschlüssel BfW" geändert werden.
Aufruf: Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und Baulohn, Lohnarten, Button Historie und Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Lohnart Kontierung aus" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Lohnarten mit verschiedener MwSt
Es kann sein, dass Lohnarten, bei denen in der Finanzbuchhaltung die MwSt herausgerechnet wird, auf das gleiche Sachkonto buchen, aber unterschiedliche Steuerprozentsätze rechnen müssen; zum Beispiel wenn in mehreren europäischen Ländern gearbeitet wird.
Bei diesen Lohnarten kann vermerkt werden, wie die Buchungsgruppen für die MwSt ermittelt werden sollen.
Wenn dies zutrifft, dann zwar für jeden MwSt-Prozentsatz eine eigene Lohnart anlegen; die Lohnarten aber mit dem gleichen Sachkonto kontieren. In der Finanzbuchhaltung die Kombinationen der MwSt Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt Produktbuchungsgruppen einrichten; beim Sachkonto muss eine Buchungsart eingetragen sein.
Bei den Lohnarten können die Buchungsgruppen so eingetragen werden:
Bei der Kontierung der Lohnarten zusätzlich zur Kontierungshilfe die Buchungsgruppen und die MwSt Buchungsgruppen eintragen. Diese Definition ist pro Kontierungsgruppe; falls es also mehrere Einträge sind, dann bei allen diesen Einträgen die Buchungsgruppen vermerken.
Bei der Übergabe der Baulohn-Daten an die Finanzbuchhaltung werden die Buchungsgruppen, wenn eingetragen, laut Lohnart oder laut Historie der Lohnart in den Fibu-Belegen vermerkt.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Fibu/BBA, Kontierung, die Buchungsgruppen-Spalten sind einblendbar.
Webclient: