Spezielle Fehlzeitenregelungen
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 18 Stunden
Elternzeit
Siehe zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
Mutterschutz
Siehe zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
Beschäftigungsverbot
Siehe zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
Bundesfreiwilligendienst
Personengruppe, Beitragsgruppe, Beitrag
Wenn jemand den Bundesfreiwilligendienst leistet, dann gilt die Personengruppe 123 oder bei Rentnern 119. In der Regel ist dies die Personengruppe 123 freiwilliges soziales jahr, bundesfreiwilligendienst.
Wenn der Freiwillige bereits Altersvollrentner ist, dann gilt die Personengruppe 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters. In diesem Fall muss im Personalstamm außerdem eine Lohnart eingetragen werden mit der Funktion 6242 Bundesfreiwilligendienst:
Altersvollrentner mit Personengruppe 119, ohne Betrag. Die Beitragsgruppe ist hier 3311 oder 3321.
Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sind sozialversicherungspflichtig, KV RV AV PV und Insolvenzgeldumlage. Die SV-Basis ergibt sich aus dem abgerechneten Taschengeld und den Sachbezügen. Falls der Bundesfreiwilligendienst innerhalb eines Monats an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt, dann ist für die AV die Basis die sogenannte Bezugsgröße. In diesem Fall muss im Personalstamm eine Lohnart eingetragen werden mit der Funktion 6241 Bundesfreiwilligendienst: anschließend an Beschäftigung, also AV auf Basis Bezugsgröße, ohne Betrag.
Grundlage dafür ist: SGB III § 344, 2.
Die Lohnarten mit den Funktionen 6241 und 6242 müssen weiter nicht bewertet werden; wenn im Personalstamm eingetragen, werden sie automatisch zur SV-Berechnung herangezogen.
Der Arbeitgeber, das ist die Einsatzstelle, trägt die gesamten SV-Beiträge, also AG-Anteil und AN-Anteil.
Quarantäne und Sorgeberechtigung (Spezialseite)
Siehe: BLO Lexikon Quarantäne und Sorgeberechtigt Entschädigungsanspruch